Nummer weg....Chat weg

...zur Antwort

leg das Geld für die Gebühren mit rein...

...zur Antwort

die juris-Abkürzung ist InnMinDRZustV RP

...zur Antwort

Du solltest das nicht machen...

warte ein paar Tage,bis ihr euch alle beruhigt habt und dann redet miteinander...

Polizei und Jugendamt bringen meist mehr Ärger,als es die Sache wert ist...

...zur Antwort

Mir geht es ähnlich....meine Ex hat mich vor 2 Monaten per E-Mail abserviert und es hat weh getan.

Auch ich war wütend und bin es noch und ich warte sehnsüchtig auf den Tag,an dem es mir wieder besser geht. Ich bin mir nicht sicher,ob der Hass hilft....er ist aber ein schlechter Berater. Aber vlt. ist der Hass im Moment besser,als die Trauer und der Schmerz....jeder Mensch geht mit so einer Situation anders um...und der/dem Verlassenen geht es immer schlechter,als dem,der Schluss gemacht hat.

Die Art und Weise des Schlussmachens zeigt aber auch den Charakter desjenigen...und wer soetwas macht,hat es nicht verdient,dass man ihm nachtrauert.   KOPF HOCH....es kommen wieder bessere Zeiten....viel Glück dir.

...zur Antwort

So oft,wie Gott (wenn es ihn gäbe) schon weggesehen und weggehört hat,muss er blind und taub,aber nicht allmächtig oder gütig sein....

If Jesus comes back.....we should kill him again

...zur Antwort

Stopfen oder drehen ist etwa um die Hälfte billiger,als herkömmliche Zigaretten,weil du die Dinger auch dünner,also sparsamer machen kannst....

...zur Antwort

Wenn du eine AU hattest,darf es keine Sanktion geben. Das ist rechtswidrig!

Leg Widerspruch ein und sag,dass du vor Gericht gehst,wenn die Sanktion nicht aufgehoben wird. Bist du denn sicher,dass deine AU beim Maßnahmeträger angekommen ist?

...zur Antwort

Du musst nicht erscheinen....

ansonsten würde auf der Vorladung stehen,dass du bei Nichterscheinen zwangsweise vorgeführt wirst....dazu braucht es aber einen richterlichen Beschluss.

...zur Antwort