Grundsätzlich ist es selten dämlich im Jahr 2016 noch für Musik oder Filme Geld auszugeben. ( Kino, DVD, CD )
Ich finde YouTube und vor allem auch Dailymotion am besten.
Grundsätzlich ist es selten dämlich im Jahr 2016 noch für Musik oder Filme Geld auszugeben. ( Kino, DVD, CD )
Ich finde YouTube und vor allem auch Dailymotion am besten.
Wegen 5 Tagen macht niemand ein Fass auf. Du musst auch nicht alles auf einmal, sondern kannst in Raten zahlen.
Schreib einfach unter Angabe der Vorgangsnummer/Aktenzeichen eine E-Mail ( spart Porto ), dass du bis .. .. .... zahlst.
Die strafrechtliche Bestrafung hat nicht wirklich was mit deiner aktuellen beruflichen Situation zu tun.
Gegenüber dem Jugendamt musst du keine Angaben machen und dort auch nicht erscheinen.
Vor Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft musst du Angaben nach § 111 OwiG machen.
https://www.gesetze-im-internet.de/owig\_1968/\_\_111.html
Zur Sache selbst musst du gegenüber niemanden etwas sagen. Auch nicht vor einem Richter. Niemand muss sich selbst belasten. Du kannst zum Tatvorwurf immer schweigen.
Das Schweigen darf dir nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden. Wenn eine schriftliche Polizei Vorladung kommt, so geh da bitte nicht hin. Denn das ist keine Pflicht.
Durch dein Nichterscheinen bei der Polizei bekommst du keine Anzeige, keinen Haftbefehl und keinen Negativeintrag. Die Ermittlungsakte geht dann ohne deine Aussage zur Staatsanwaltschaft.
Diese entscheidet, ob sie das Verfahren zur Anklage nach § 170, Absatz 1 StPO bringt oder es einstellt. ( §§ 170, Absatz 2 StPO oder 153 StPO )
Es kommt nun darauf an, ob du vorbestraft bist, ob du eventuell schon mal wegen den gleichen Sachen verurteilt wurdest, wie hoch der Warenwert beim Diebstahl war und ob du eventuell gestehst.
Bei dir wird das Jugendstrafrecht angewandt. Ich kenne die Umstände nicht, halte aber die Einstellung des Verfahrens für unwahrscheinlich.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/\_\_153.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/\_\_170.html
Statte deine Fahrrad demnächst verkehrssicher nach § 67 StVZO aus.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html
Einen Personalausweis musst du nicht bei dir führen. Es gibt nur die Pflicht ihn ab 16 Jahren zu besitzen, nicht ihn mit sich zu führen.
Du musst wenn dann nur Angaben nach § 111 OwiG machen. Entweder mündlich, schriftlich oder durch vorzeigen des Perso.
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__111.html
Eine Straftat hast du nicht begangen. Aber Ordnungswidrigkeiten. Halte dich jeden Tag an alle Gesetze. ( das gilt für alle hier )
Man erkennt es schon daran, dass selten echte Liebe im Spiel ist, weil berühmte/reiche Menschen oft Jahrzehnte jüngere Frauen an ihrer Seite haben.
Diese lieben die Männer natürlich nur wegen ihrem Charakter. Ist klar. Wie kann man so blöd sein, als reicher Mann ( oder auch Frau ) zu heiraten?
In manchen Ländern reicht es 2 - 5 Jahre mit jemanden verheiratet zu sein, um bei einer Scheidung die Hälfte des Vermögens zu kassieren.
Siehe Paul Mc Cartney und Heather Mills. Oder das Beispiel vom Sänger von Linkin Park, Chester Bennington. Heiraten ist generell sinnlos und kostet nur Geld. Lieben kann man sich auch so.
Ja, die sind seriös. Habe in 2,5 Jahren ca. 50 mal damit gezahlt. Gab nie Probleme.
Den Rest weiß ich nicht.
Warum schreibt man Straße mit ss ? Tasse aber auch?
Schreibweise und Ausdruck beachten:
Strasse und Tasse
Warum schreibt man das Wort "Weg" hier gleich?
Den Weg entlang gehen. Und: Etwas weg werfen. Schreibweise und Ausdruck.
In Deutschland läuft halt vieles verkehrt.
Adblock normal, Adblock pro und Adblock plus. Für YouTube habe ich noch Adblock YouTube.
Findest du hier: https://chrome.google.com/webstore/search/Adblock?utm\_campaign=en&utm\_source=en-et-na-us-oc-webstrhm&utm\_medium=et
Die hat gar nichts.
https://de.wikipedia.org/wiki/Helena_F%C3%BCrst
Diese Antwort ist ernst gemeint und nicht unnötig, so wie deine beschränkte Frage.
Möchtest du wegen deiner ° ° gemocht werden oder wegen deines Charakters? Es gibt nun mal einige Frauen, die nur kleine Brüste haben. Und? Bist du deswegen weniger wert?
Sei doch froh das du keine Rückenschmerzen durch zu große Brüste hast. Versuch klar zu kommen.
Nach § 126 StGB kann die Androhung strafbar sein.
Die Behauptung ist es nicht.
Wenn eine SofortÜberweisung fehlgeschlagen ist, sollte man danach immer sofort online auf sein Konto schauen, ob der fragliche Betrag abgezogen wurde oder nicht.
Wenn nicht und du hast den schuldhaften Betrag innerhalb von 14 Tagen bezahlt, dann ist rechtlich alles ok.
Inkassobüros sind rechtlich äußerst umstritten. Auch ich habe keine Ahnung, ob sie nun keine Gebühren oder Gebühren nach den Rechtsanwaltvergütungsgesetz verlangen dürfen.
Dazu gibt es einfach zu viele Auffassungen dazu. 100 € pauschale Inkasso Gebühren erscheinen mir zu hoch und aufgrund des glatten Betrags auch nicht seriös.
Dein Papierkorb oder Aktenvernichter hat sicher Hunger. Fütter ihn mit dem Inkasso Schreiben.
Solltest du unbedingt melden.
Fraglich ist hier, ob es sich bei den getätigten Äußerungen um eine strafbare Beleidigung nach 185 StGB oder um eine straffreie Wahrnehmung berechtigter Interessen nach § 193 StGB handelt.
"Du bist nichts. Du kannst nichts" tendiert klar zu § 185 StGB .
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_185.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_193.html
Entweder ein Versehen oder betrügerische Absicht vom Vermieter. Ihr solltet den Mietvertrag nach § 119 BGB anfechten.
Oder ihr vereinbart mit dem Vermieter, dass er schriftlich und ausdrücklich bestätigt, dass eurer aktueller Mietvertrag aufgehoben wird und somit ungültig ist. Die Aufhebungsvereinbarung sollte von allen Seiten unterschrieben werden. Dir steht eine Kopie davon zu.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__119.html
Ja, dass darfst du. Da kann nicht viel passieren.
Mit Worten hätte ich reagiert. Demjenigen mit seinen Ranzen muss es bewusst sein, dass in einem normalen Bus keine 10 Meter Abstand zwischen den Sitzreihen sind.
Ganz allgemein: In den meisten Bussen, Straßenbahnen und Zügen herrscht viel zu wenig Platz. Als ob alle nur 1,70 m groß und schlank sind.
Früher hatte ich es oft, dass ich an der Kasse stand und mir jemand sein Einkaufswagen an den Ar... geschoben hat. Oft wohl unbeabsichtigt. Das habe ich an den Gesichtern gesehen.
Jedoch muss ich mich fragen, wie man so dumm und rücksichtslos sein kann, jemanden auf so primitive Art etwas an den Körper zu drücken? Viele denken nur an sich.
Anstatt der bös schauende Mensch mal nachdenkt, warum du ihn weg gedrückt hast? Die meisten Menschen sind halt unfassbar dumm.
Ruf einfach mal die Polizei über deren Festnetznummer. Ohne das deine Mutter davon weiß.
Dann sagst du den Beamten, dass der Minusmensch, in Form deiner Mutter, sich jeden Tag der Beleidigung sowohl mit Worten ( § 185 StGB, maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe ), als auch der Beleidigung mittels Tätlichkeit ( § 185 StGB, maximal 2 Jahre Freiheitsentzug ) strafbar macht.
Ich sehe hier weder eine Straftat, noch eine Ordnungswidrigkeit. Bei schönen Sachen schaut man halt gerne mal hin. Ist dein Pech.
Lies hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/V\_Pay
Im Durchschnitt vielleicht mit 61,5 Jahren. Und wundert sich dann, dass man nach ca. 40 - 50 Jahre Arbeit eine nur unzureichend hohe Rente kassiert.