Für einen Kredit benötigst du entsprechende Kreditwürdigkeit... diese setzt sich aus Kapitaldienstfähigkeit und bei dieser Höhe zwingend Sicherheiten vorraus.

Bei der Kapitaldienstfähigkeit wird einiges abgezogen. d.h. von den 500€ einnahmen werden noch Lebenskosten abgezogen (vermutlich geht es sogar ins negative). Mit dem was übrig bleibt könnte sie nichtmal die Zinsen bezahlen, geschweige denn 1 cent tilgen.

Dazu kommt das sie unter der Pfändungsgrenze liegt und die Bank auch nichts pfänden könnte. Sie hat keine Chance auch nur auf einen Kredit von 1000€... wenn überhaupt bekommt sie 1000€ als Dispo weil die Banken da deutlich besser verdienen und es dann nicht ganz so eng sehen.

Egal wie... sie lügt.

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Wenn der Mahnbescheid nachweislich nicht rechtskräftig zugestellt wurde (z.B. Umzug der belegt werden kann) kann man eine einsetzung des Verfahrens zum Zeitpunkt der Zustellung beantragen und dann widersprechen.

edit: warum stellst du die gleiche Frage eigentlich nochmal?

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Eine Steuer wird auf Bundesebene erlassen und sie ist nicht zweckgebunden... ergo ist es keine Steuer. Ein Beitrag im abgabenrechtlichen Sinne ist es IMHO aber auch nicht, genauso wenig wie eine Vorzugslast. Für mich ist es eine Abgabe ohne Abgabemodel und somit nicht vereinnahmbar in der gegenwärtigen Form.

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"und eine Ratenzahlung vereinbart. " sicherlich hast du dir diese Vereinbarung auch durchgelesen und die darin eingehenden Verpflichtungen zur Kenntniss genommen und sie mit deiner Unterschrift akzeptiert?

Und die paar Monate Briefe deiner Bank bei jeder fehlgeschlagenen Lastschrift zzgl. vermerkung in deinem Kontoauszug hast du übersehen? Oder dann doch eher ignoriert.

Du wirst zahlen müssen... und künftig hoffentlich etwas gewissenhafter mit verträgen die du unterschreibst, und wenn du es tust deren einhaltung umgehen.

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selbst wenn das Autohaus insolvent ist hat es weiterhin die Forderung an dich.... aus dieser Forderung werden dann die Gläubiger des Autohauses bedient.

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Was hast du denn genau geschrieben. Ich würde sagen der Wortlaut ist wichtig. Du widerrufst den Vertrag und kündigst ihn nicht.

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Forderung von RA Rainer Haas & Kollegen muss ich zahlen?

Hi,

ich habe heute ein Brief vom RA Haas & Kollegen bekommen mit einer Zahlungsforderung (Forderung der Fa. Lidl E-Commerce International GmbH &cO.KG) in höhe von 419,50EUR. Ich habe noch nie bei Lidl etwas Bestellt. Weiterhin steht in dem Brief (mit mein eigenen Kommentar): trotz mehrfacher Zahlungsaufforderungen in der Vergangenheit (ich habe noch nie von denen ein Brief bekommen) haben Sie die Forderung unserer Mandantin (welche Mandantin?) nicht ausgeglichen. Nachdem die Bearbeitung des Vorganges zunächst geruht hatte, um Ihnen die erforderliche Zeit zur wirtschaftlichen Erholung einzuräumen (ich habe immer noch keine Briefe von denen bekommen), fordern wir Sie auf, die Forderung nunmehr zu bezahlen. Ich soll den Betrag am 11.03.2016 bezahlt haben oder bis dahin eine angemessene Ratenzahlung in Höhe von mindestens 105EUR vereinbaren. Hintendrauf von dem Zettel stehen noch die angaben der Überweisung und ein Forderungsdarlegung (Entstandene Kosten). Der erste Eintrag ist am 15.11.2013 Mahnauslagen und der letzte Eintrag am 05.03.2014 Verfahrensgebühr ZV Dann war den dem Brief noch ein zweiter Zettel, der nennt sich „Antwortformular“, da soll ich meine Adresse auf Richtigkeit überprüfen, ankreuzen ob ich die Summe in Ratenzahlung zahlen möchte oder per Lastschrift wo ich meine ganzen Kontodaten angeben soll und in dem unteren teil des Blattes soll ich meine wirtschaftliche und finanzielle Situation angeben mit Kopie von Lohnabtretungen oder Arbeitslosenbescheid.

Ich weis leider nicht was ich jetzt tun muss, ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Danke schonmal im Voraus

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Antworten, Forderung zurückweisen, auf mögliche Personenverwechslung hinweisen... fall für erledigt betrachten. Sofern was vom Gericht kommt widersprechen.

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natürlich dürfen sie droher.... oder konsequenzen ankündigen. Mit Gewalt drohen dürfen sie nicht, damit drohen den rechtsweg zu gehen selbstverständlich.

Auch mit der Schufa darf gedroht werden... denn wie sie selbst mit Bezug auf 28 a Abs. 1 Nr. 4a - 4d BDSG verweisen... du hast der Forderung nicht widersprochen (nehme ich mal an) sondern sie nur ignoriert. Wenn du sie also nicht anerkennst, widerspreche ihr. Damit gibts dann auch kein Mahnbescheid, der Gläubiger kann nur direkt ins Klageverfahren übergehen. Ist der Widerspruch korrekt wird das nicht passieren oder es endet mit einer niderlage für den Gläubiger.

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klar... du kannst in den Wald gehen und von Pilzen und Baumrinde leben... ansonsten wird man natürlich gefunden...

Die Schulden müssen natürlich gezahlt werden, das größere Problem dürfte aber das Strafverfahren wg. Eingehungsbetrug sein. Die rein hypotetische Person sollte schnellstmöglich mit seinen Gläubigern kontakt aufnemhen und eine Ratenzahlung ausmachen.... und nen job anfangen.

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wenn ein titel besteht können sie es auch in ein paar Jahren nochmal versuchen, ansonsten wird spätestens nach der regelverjährung evt. ruhe sein.

Es geht aber auch viel einfacher:

a) wenn berechtigt: zahlen
b) wenn nicht berechtigt: widersprechen
c) wenn teilberechtigt, berechtigten teil zahlen, rest widersprechen

Fertig aus.

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Das Problem ist das die Inkassoarbeit erstmal nichts mit der Ursprungsforderung zu tun hat, bei einer Forderung von 1€ fallen wenn man ihr nachrennen muss dennoch höhere Kosten an. Leider ist es gesetzlich in Deutschland nicht geregelt (wäre dringend nötig), aber es gibt viele Gerichtsentscheidungen... manche deckeln es mit dem was ein Anwalt kosten würde, manche sprechen die Inkassokosten komplett ab. Wie hoch die Anwaltskosten wären kannst du dir mit diversen Rechnern ausrechenen lassen (0,3 Gebühr), sofern du direkt an die Versicherung zahlst und alles andere zurückweißt ist es unwarscheinlich das jemand klagt.... ob du die Versicherung dann allerdings behalten kannst ist die andere Frage (ebenso wie die Frage ob du mit einer solchen Versicherung weiter zusammen arbeiten willst die gleich zum Inkasso rennt).

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Wenn es die betriebliche Situation bedingt darfst du keinen Urlaub nehmen (und vermutlich ist es auch im Arbeitsvertrag so geregelt wärend der Probezeit), du hast also nur einen Auszahlungsanspruch.

Die Frage ist eher... will der Arbeitgeber das wirklich denn meist läst die Motivation bei den Mitarbeitern nach der Kündigung massiv nach. Einfach mal nachfragen.

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du hast einen (unter)Mietvertrag mit ihm, allerdings nur mündlich. Da kommt es auf die beweisbarkeit drauf an, Geldeingänge kannst du ja sicherlich nachweisen und die Nachrichten das er das letzte Geld angeblich bezahlt hätte.

Du kannst einen Mahnbescheid beantragen und bei widerspruch ggf. einklagen. Natürlich wäre ein Mietvertrag besser, aber ich denke aus dem Sachverhalt kann der Richter die Umstände richtig erkennen. Prozessrisiko bleibt trotzdem, und vorstrecken müsstest du Mahnbescheid +ggf. Gerichtskosten etc. von deinem Geld. Ob dir das den Stress und das Risiko wert ist musst du entscheiden.

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Wo man Werbung schaltet hängt in erster Linie davon ab wer die Zielgruppe ist und was man bewirbt... und ob man allgemeine Imagepflege betreibt oder direkt auf conversions geht.

Die kosten bei Google liegen bei 0,10€ - nach oben hin offen pro Klick... Facebook kommt darauf an was man einstellt.  Langfristig ist SEO sicherlich eine option. Aber pauschal kann man das wirklich nicht beantworten.

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Manuell: einfaches Kontaktformular und dann schickst es an die Mailadresse. Automatisch: automatisch einen Link zur Datei an die angegebene Mailadresse schicken ;).

Aber Achtung: Sofern es darum geht Daten für einen Newsletter zu generieren Double Opt In beachten sowie austragemöglichkeiten.

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Werbung bannen ist eine art des schmarotzertums... Leistung wollen aber weder Geld dafür zahlen, noch im Gegenzug für kein Geld zahlen Werbung akzeptieren... kein Wunder das dann eben die Daten des "Kunden" selbst die bezahlung für alle Diestleistungen werden.

Um die Frage dennoch zu beantworten: adblocker

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Einbauen geht auf jeden Fall, frage ist was defekt ist. ddrescue wäre ein guter Ansatzpunkt bei einer physikalisch defekten platte.

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du hast dich unkooperativ verhalten bzw. alles ignoriert, sonst wäre es nicht bis zum Inkasso gekommen bzw. du würdest die Antwort auf deine Frage schon kennen. Warum sollte der Gläubiger ausgerechnet jetzt dir entgegen kommen und dann noch so extrem.

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Sich auf einen Nachsendeauftrag bei der Post zu verlassen ist brandgefährlich, denn es gibt ja bei weitem nicht nur die Post. Ein Umzug will vorbereitet sein und man sollte schon Monate vorher kucken wo man vertragsverhältnisse hat um diese vor dem Umzug über den Adresswechsel informieren zu können (in der Regel auf vertragliche Pflicht). Auch schadet es nicht dem Nachmieter kurz bescheid zu geben das er sich melden solle wenn doch noch was kommt, oder mal nachzufragen.

Haftbar machen kann man ihn auf keinem Fall. Falls die Rechnungen per Post kamen und der Nachsendeauftrag nicht gegriffen hat ist evt. die Post haftbar zu machen.

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