Das darf Sie, denn der Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule gilt ein Jahr und muß dann verlängert werden. Als Du Dich nach 5 Jahren wieder in der Fahrschule gemeldet hast, solltest Du dieses Thema aber besprochen haben. Es kommt mir komisch vor, daß Du jetzt die Theorieprüfung bestanden hast und daß jetzt erst die Fahrschule ankommt und verlangt noch einmal die Grundgebühr. So etwas stellt man von Anfang an klar, denn man wird ja wohl einen neuen Ausbildungsvertrag schließen, denn das muß die Fahrschule.
Die Gültigkeit Deiner Papiere, die Du mal bei der Verkehrsbehörde beantragt hast, beträgt ein Jahr nach Fertigstellung. Die Bescheinigung der Fahrschule ist gültig bis zum Ablauf dieses einen Jahres. D.h. bis dahin mußt Du die Theorieprüfung geschafft haben, sonst ist Dein Prüfungsantrag verfallen und alles beginnt von vorne. Also neue Papiere, neuer Unterricht und neue Bescheinigung. Ab der bestandenen Theorieprüfung sind Deine Papiere dann ein weiteres Jahr gültig, in dem Du dann die Praxisprüfung machen mußt.
Ich verstehe Dich gut! Was letztlich richtig ist, weiß man immer erst hinterher. Mein Sohn fährt eine 125er und fühlt sich doch häufig als Verkehrsopfer und das bist Du sogar mit 80 km/h heutzutage. Man möchte die 80 km/H auf 100 km/h erhöhen seitens des Verkehrsministeriums, denn in der Fahrschule müssen die Maschinen 100 km/h laufen können, nur nach Erhalt des Führerscheins darfst Du nur noch 80km/h fahren.Damit darfst Du dann auf die Autobahn und bist dauernd in der Situation, von LKW`s überholt zu werden. Je nachdem, wo Du wohnst, ist ein Roller vielleicht eine garnicht so schlechte Alternative. Übrigens sind Deine Eltern relativ clever. Sie möchten Dir einerseits den Wunsch nicht abschlagen, wollen aber andererseits ein höheres Risiko für Dich vermeiden, weil Du mit einem Roller automatisch etwas defensiver fährst. Clever sind die Eltern auch, weil Du mit dem A1 Führerschein nämlich schon die 2-jährige Probezeit abfährst und wenn Du mit 18 den Autoführerschein machst, ist die Probezeit schon vorbei. Ganz guter Vorteil vielleicht. Und bis dahin sammelst Du sicher schon reichlich Verkehrserfahrung und Fahrgefühl. Ob Du in einer Fahrschule Fahrpraxis sammelst, möchte ich auch in Anbetracht der Finanzen bezweifeln. Die Fahrpraxis zahlt heute keiner mehr, man will die Prüfung und nur darauf wird heute allzusehr getrimmt.
Einmal ist kein Mal, aber dreimal ist dreist und unbelehrbar. Was erwartest Du denn von gute frage net, wenn Du solche Fragen stellst? Sollen wir Dir nachträglich die Vergebung besorgen, oder erwartest Du Tips, wie Du die Behörden austricksen kannst? Die Behörden zweifeln zu Recht an Deiner persönlichen Eignung und Reife, um alleine ein Fahrzeug zu führen. Das macht die Behörde übrigens im Auftrag aller Bürger, denn die fragen hinterher, wie der ein oder andere den Führerschein haben kann und wünschen, daß er wieder entzogen wird. Leider passiert das immer nur dann, wenn etwas passiert ist und wohlmöglich irgend ein Unschuldiger dadurch zu Schaden kommt. Wer so wie Du Mist gemacht hat, muß auch die Konsequenzen tragen und sich die Suppe selber wieder auslöffeln. Wenn Du also den Führerschein haben möchtest, dann akzeptiere die Auflagen und Sperrzeiten und beweise, dass Du etwas eingesehen und dazugelernt hast! Wenn Du nicht habe kannst, dass Dir im gutefragenet mit unbequemen Kommentaren der Spiegel vorgehalten wird, zeigt das nur, dass Du noch nicht soweit bist. Wünsch Dir, dass die Behörde darauf verzichtet, vor Führerscheinantrag noch eine MPU von Dir haben zu wollen. Das ist fast die Regel bei dreimaligem erwischt werden.
Besser nein,wenn ich fahren muß. Das sollte aber im Theorieunterricht besprochen worden sein. Probezeit 0,0 Promille. Ab 0,3 Promille und Auffälligkeit im Verkehr wird es für alle gefährlich.
Motovation kannst Du Dir immer nur selbst geben. Du mußt einen Sinn darin Sehen, den Führerschein zu erwerben, sonst lass es lieber! Für die Motivation kann auch ein Fahrlehrer sorgen, wenn Du wieder weitermachst, in dem er so unterrichtet, daß Du Dich auf die nächste Fahrstunde freust. Anmotzen, weil Du so lange nicht da warst, steht im m.E. nicht zu. Er sollte sich freuen, denn er lebt ja auch von seinen Schülern.
Es gibt auch die Möglichkeit, die Papiere um eine Prüfung verlängern zu lassen. Kostet was, aber man braucht das ganze Theater nicht zu wiederholen.Das sollte aber die Fahrschule wissen.
Tja, wo hier die Ursache zu suchen ist, kann man schlecht abschätzen. Das Verhalten des Fahrlehrers ist schon verwunderlich. Eine Taktik für mehr Fahrstunden ist das nicht. Vielmehr werden die Probleme im menschlichen Bereich liegen. Es sollte ein Pädagoge sein, aber wie so oft gibt es solche und solche. Fahrschule ist also nicht gleich wie die andere. Vollkommen richtig, daß Du zum Lernen kommst und nicht weil Du schon fahren kannst. Es scheint wirklich angeraten zu sein, Deinen Fahrlehrer sofort darauf anzusprechen und je nach Ausgang des Gesprächs und der evtl. noch stattfindenden nächsten Fahrstunde, den sofortigen Abschied vorzunehmen.
Der Ausbildungsvertrag mit jeder Fahrschule geht über ein Jahr. Nach Ablauf dieses Jahres darf die Fahrschule den Vertrag verlängern und eine Gebühr dafür erheben. Da die Papiere nur ein Jahr gültig sind und sich nach der Theorieprüfung ( behördlicherseits ) noch einmal ein Jahr verlängern, ist doch wohl sehr klar, dass nach vier Jahren alles neu beantragt werden muß. Die Behörde verlangt einen neuen Antrag, neues Lichtbild, neuen Sehtest und neue Gebühren. Auch der Fahrschulvertrag muß ganz neu abgeschlossen werden, da die früheren Theoriestunden alle verfallen sind. Heirate mal und laß Dich anschließend 4 Jahre nicht mehr sehen. Danach ist nichts mehr so wie früher und Du mußt auch von vorne anfangen.
Nachdem, was ich vorher lesen konnte, ist es kein Wunder, daß keiner so richtig Bescheid weiß.
Also:
Es müssen
5 Überlandfahrten a 45 Min. 4 Autobahn- (Kraftfahtstraßen )stunden a 45 Min. 3 Beleuchtungsfahrten ( Nachtfahrten ) a 45 Min.
gefahren werden. Bei Überland und Autobahn jeweils einmal davon als Doppelstunde.
Natürlich nicht! Übungsfahrten nach den Sonderrfahrten zur letzten Prüfungsvorbereitung sind normale Fahrstunden und sollten in Deinem Fall dann auch nur mit € 60,- berechnet werden.
Fahrlehrer kommen in diesem Forum nicht so gut weg, habe ich den Eindruck. Wenn solche Sachen, wie von Dir beschrieben, ablaufen, wundert es mich nicht. Schade! Fahrlehrer sind zwar keine Sozialstation, aber unkorrekte Dinge sollten nicht passieren.
Die Anmeldung fällt nicht mehr unter den Taschengeld-Paragraphen, daher muß ein Elternteil sein Einverständnis geben. Die Fahrschule hat dafür ein Formular.
Er kann nicht den Führerschein beanspruchen, aber in der Praxis gibt es eine gewisse Grauzone. In der heutigen Zeit mit der heutigen Zahlungsmentalität, sollte der Fahrlehrer bis zur Prüfung die Zahlung erhalten haben, ansonsten gibt es keine Prüfung. Hat der Fahrlehrer den Schüler doch zur Prüfung vorgestellt und dieser den Schein bestanden, kann er die Karte nicht einbehalten. Wenn der Schüler dann aus irgendwelchen Gründen nicht zahlt, kann der Fahrlehrer nur den zivilen Klageweg beschreiten. Diese Schofeligkeit hat aber wohl kein Fahrlehrer verdient! Wenn ich mir die Frage von Gerda so richtig auf der Zunge zergehen lasse, ist diese Frage eigentlich eine Zumutung und ich kann jedem Fahrlehrer für die Zukunft nur raten, besonders auf die Zahlungen der Schüler Wert zu legen.
Wenn ich sehe, mit welchen Fragen sich Deutschland beschäftigt, dann verstehe ich, warum für die wirklich wichtigen Dinge und Fragen keine Energie mehr da ist. Gute Nacht Deutschland!
61% machen besser ihren Führerschein noch einmal! Kein Mensch macht Fehler, alle Fahrer sind gute Fahrer und trotzdem passieren Unfälle. Einer der Gründe kann das Ergebnis auf diese Frage sein.
Ich bin Fahrlehrer und was ich hier höre mit " die verdienen schon an dir " lass ich mir hier nicht gefallen. Es muss nichts großes sein eine kleine Aufmerksamkeit. Das reicht.
P.S Alle wollen se Auto fahren aber alle meckern über ihre Fahrschule, dann fährt in der nächsten Zeit mit dem Fahrrad
Einfach nur: Ja! Laßt Ihr Euch nicht in der Fahrschule beraten?
Sehtest machen! Ergebnis begreifen. Vielleicht noch gut, vielleicht nicht. Danach Entscheidung treffen, was zu tun ist. Wenn es bei der Brille schon hapert, wovon wirst Du dann Deinen Führerschein bezahlen?
Warum fragt man so etwas? Weil man sich dann besser streiten kann? Und hinterher muß man doch den Sehtest machen und das sagt einem dann die Behörde und die hat komischerweise dann immer recht.
Ein Sehtest ist genau ein halbes Jahr gültig.
Warum glaubt Deine Mutter eigentlich dem Fahrlehrer nicht?
Es gibt nicht für alles eine Eselsbrücke Manchmal muß man einfach auch etwas lernen. Da es nur zwei Rechnungen gibt und je nach Fragestellung noch eine Addition des einen oder anderen Ergebnisses, sollte es nicht so schwer sein. Man merkt sich ja auch den Titel oder Text seiner Musik und die Namen seiner Kumpel. Als Motovation, sich die Formeln zu merken, genügt es manchmal schon, sich einfach darüber zu ärgern, dass man sie lernen muß.