Ein Rauswurf im Wege des Entziehungsverfahren nach § 18 WEG ist fast unmöglich.

Es müsste sich dann schon um einen schwerwiegenden Fall (Morddrohung oder ständiges Prügeln eines Miteigentümers oder eine große Vielzahl von Kleinigkeiten über mehrere Jahre hinweg) handeln. Und selbst in einem schwerwiegenden Fall, muss zuvor eine Abmahnung an den entsprechenden Miteigentümer erfolgen. Wenn dies nicht erfolgte, wird eine mögliche Klage abgewiesen.

Mir ist bislang noch kein erfolgreiche Entziehungsklage bekannt, da die Anforderungen hierfür schon sehr hoch sind.

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In Immobilien in Großstädten investieren und mehr Leute dadurch abzocken

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1. Satz: "Sonst lösche ich alle (wahrscheinlich sind bestimmte Personen gemeint) ohne darüber nachzudenken." Den ersten Teil des 2. Satzes kann man schlecht übersetzen ohne den Zusammenhang zu kennen. Dann geht es weiter mit: "... dann soll es erstmal so sein, lass uns sehen, du so und ich so" 3. Satz: "Dich werd ich auch blockieren, ich hoffe das Interesseiert dich nicht".

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