Hallo Tukan17,
aus rein rechtlicher Sicht ist es so: Wenn du den Beleg und das Garantie-Heft noch hast, muss Grundig bzw. Euronics dir dein Geld rückerstatten. Dieses Garantie-Heft ist oft der Bedienungsanleitung beigelegt oder in der Bedienungsanleitung mit drin.
Ich beziehe mich dabei auf § 4 der Garantiebedingungen Grundig Intermedia GmbH, Zitat:
"Die Produkte von Grundig unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle hinsichtlich Materialbeschaffenheit, Funktionalität und Verarbeitung. Produktmängel, die trotz dieser Kontrolle auftreten, welche jedoch nicht auf unsachgemäße Verwendung (...) zurückzuführen sind, werden nach Wahl von Grundig durch Reparatur oder Austausch gegen ein gleichwertiges Gerät reguliert. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit Ablauf der Garantiefrist für das ganze Gerät."
PS: Nur mal so ne Info am Rande: Eigentlich ist es bei solchen großen Elektrofachmärkten so, dass der Verkäufer die Geräte vor dem Verkauf einmal an die Steckdose steckt um dem Käufer zu zeigen, dass er keinen Schrott kauft. Leider sind die Verkäufer dazu aber nicht verpflichtet. Wenn nun Kratzer am Rand sind könnte der Verkäufer sagen, dass alles beim Transport passiert ist (also auch die Risse im Fernseher). Wenn es dann zu einem Gerichtsverfahren käme, stünde Euronics leider auf der besseren Seite gemäß § 5 der Garantiebedingungen Grundig Intermedia GmbH, Zitat:
"Grundig übernimmt keine Garantie für leicht zerbrechliche Teile sowie Verschleißteile (z.B. Glas, Batterien, Akkus, Scherfolien, Schneidsätze, Filter) und sonstiges Verbrauchsmaterial. Darüber hinaus gilt die Garantie nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder physische, chemische, elektrische oder elektrochemische oder sonstige nicht mit dem gewöhnlichen Gebrauch verbundene Einwirkungen entstanden sind. Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die unerheblich für den Gebrauch der Geräte sind und Schäden, welche nicht von Grundig zu vertreten sind (wie z.B. Transportschäden, nicht fachgerechte Installation, mangelnde Pflege, Fehlgebrauch, Nichtbeachtung von Bedienungs- und Montagehinweisen, Fallschäden, Wasserschäden etc.) werden ebenfalls
nicht von dieser Garantie umfasst."Es wird aber zu keinem Gerichtsverfahren kommen solange du nicht gegen Euronics bzw. Grundig klagst.
Ich hoffe, dass dir das geholfen hat. Wenn du noch Fragen hast frag einfach.
LG,
FranM03