Also ich weiß nicht, ob für die dad Jugendamt noch in Frage kommt, da du schon 18 bist. Aber ich würde da erstmal nachfragen, ob die dir irgendwie weiterhelfen.

Wenn man eine schulischr Ausbildung macht, oder Fachabi kann man auch bei eigener Wohnung Bafög beantragen. Wie das aber abläuft, wenn man noch keine Wohnung hat weiß ich nicht. Es gibt auch Krisennotdienste für Jugendliche, musst du mal gucken, ob so etwas bei dir gibt. Wäre auch noch eine Anlaufstelle, wo du dich zumindest informieren könntest. 

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Also ich habe die Information, sobald man nicht mehr zahlen kann, soll man sich an das Jugendamt wenden und die darüber informieren. Nicht damit der Unterhalt dann wegen dem Titel gepfändet wird.

Hast du denn eine Kündigung von deinem Arbeitgeber bekommen, mit Begründung am Besten die du dem Jugendamt vorlegen könntest? 

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Also es kommt ja auf deinen Lebensstandard an, den man führt, ob man sich da n Auto mietet, durch das Land fährt. Aber mir würden 1500euro für 3 Wochen nicht reichen schon alleine der Flug je nach dem man bucht kostet ja schon zwischen 700-1500euro. Wenn du bis dahin mehr sparen kannst und da wirklich was machen und erleben willst und durchs Land ziehen willst würde ich mindestens 3000euro sagen! Noch besser 5000€

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Also ich kenne ein Pärchen da ist sie 24 und er 45 und die sind jetzt  3 Jahre zusammen. Denke nicht dass das viel mit dem Alter zu tun hat. Eher wie sich der Mensch gibt, ob er noch jung geblieben ist bzw. wie erwachsen der andere ist. Liebe überwindet viele Hürden und so ein altersunterschied ist heutzutage ja meistens kein Problem mehr.

Man muss nur wollen.

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Es gibt bestimmt genug Väter, die sich mehr um ihr Kind kümmern und liebevoller als die Mutter es tut. Würde es dann ums Sorgerecht gehen und das Kind wäre zu klein um seine Meinung zu äußern würde das Gericht von Hause aus erstmal bestimmt 90% der Mütter die Sorge zubesprechen, genau weil man davon ausgeht, dass sie eine viel engere Bindung zu ihrem Kind hat. Wobei das denke ich ein Trugschluss ist.

Gleiche Rechte wären Vater und Mutter kriegen immer erstmal das gemeinsame Sorgerecht, egal ob verheiratet oder nicht..Zusammen oder getrennt egal..

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Tja, da müsstest du mal das Jugendamt oder die Gerichte fragen, nur mit gutem Anwalt schaffen die Väter einige Rechte für sich auch in der Praxis umzusetzen, während der Mutter blind das Sorgerecht ohne Kontrolle zugesprochen wird oder das Jugendamt eh auf ihrer Seite steht, einfach nur weil sie die Mutter ist. Das reicht als Begründung schon aus. Warum das so ist keine Ahnung. Hättest ja mal die Mutter fragen können, die so redet. 

Ist leider nicht die Ausnahme! 

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Umgang individuell für Vater gerichtlich geregt, Mutter nervt trotzdem?

Ich habe in meinem Bekanntenkreis folgende Situation: Der Umgang wurde letztes Jahr erst vor Gericht für das 10jährige Kind zwischen Vater und Mutter geregelt und individuell für den Vater ausgelegt, da dieser ein Alkoholproblem hat und nach gesundheitlicher Lage selbst entscheiden kann, wann er sein Kind sieht und nimmt. Die Mutter hat mittlerweile das alleinige Sorgerecht, war auch letztes Jahr mit der Umgangsregelung einverstanden(vor Gericht bestätigt) und hat den Alkoholkonsum des Vaters bestätigt. Seit dem hat der Vater sein Kind nach dieser Regelung zu sich genommen. Es wurde bei der Verhandlung auch gerichtlich festgestellt, dass die Mutter sich nur beim Vater melden darf, wenn ein Notfall mit dem Kind besteht, also Krankenhausaufenhalt etc., da es zuvor von Seitens der Mutter immer wieder zu Belästigungen, Stalking der Mutter kam. Das Kind wohnt bei der Mutter. Jetzt kam es anscheinend trotzdem vor, dass die Mutter sich anscheinend nicht an die Vereinbarung hielt, sondern den Vater weiterhin kontaktiert hat, weil er seine Tochter so selten nehme und wann sie wieder zu ihm kann etc. Das Kind war dennoch ein paar Mal bei dem Vater gewesen, Treffen an Geburtstage, Weihnachten etc finden statt. Dies reicht der Mutter wohl nicht aus, weshalb sie den Vater immer wieder über Whatsapp kontaktiert, auch in diesem Zusammenhang immer wieder mit irgendwelchen Geschichten und Diskussionen von früher ankommt oder sie auch immer wieder droht sie wird dem Gericht schreiben etc.. was natürlich sehr belastend für ihn alles ist.

Da der Umgang letztes Jahr, ja wie schon erwähnt, gerichtlich geregelt wurde und sie damit einverstanden war, hat sie ja nun gar kein Grund dazu. Ebenfalls hält sie sich ja auch nicht an das Urteil nur den Kindesvater im Notfall seiner Tochter zu kontaktieren.

Wie soll sich der Vater verhalten, soll er dem Gericht schreiben, dass trotz der Regelung sich die Mutter nicht dran hält? Es wurde soweit ich weiß kein Zwangsgeld verhängt bei Verstoß. Soll er das einfach weiterhin so hinnehmen? Es ist ja nun mal alles klar geregelt, wo es nichts weiter zu diskutieren gibt.

Danke, Lg

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Da es hier wohl weiter keine sinnvollen Antworten gibt, die die oben genannte Fragestellung sachlich und einfach beantworten, waren die anderen Antworten nicht sehr hilfreich für mich bzw. für meinen Bekannten. 

Trotz dem vielen Dank für die Antworten, und Schlauberger, die wohl immer alles wissen und das auch noch viel besser als alle anderen ;) 

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Umgang individuell für Vater gerichtlich geregt, Mutter nervt trotzdem?

Ich habe in meinem Bekanntenkreis folgende Situation: Der Umgang wurde letztes Jahr erst vor Gericht für das 10jährige Kind zwischen Vater und Mutter geregelt und individuell für den Vater ausgelegt, da dieser ein Alkoholproblem hat und nach gesundheitlicher Lage selbst entscheiden kann, wann er sein Kind sieht und nimmt. Die Mutter hat mittlerweile das alleinige Sorgerecht, war auch letztes Jahr mit der Umgangsregelung einverstanden(vor Gericht bestätigt) und hat den Alkoholkonsum des Vaters bestätigt. Seit dem hat der Vater sein Kind nach dieser Regelung zu sich genommen. Es wurde bei der Verhandlung auch gerichtlich festgestellt, dass die Mutter sich nur beim Vater melden darf, wenn ein Notfall mit dem Kind besteht, also Krankenhausaufenhalt etc., da es zuvor von Seitens der Mutter immer wieder zu Belästigungen, Stalking der Mutter kam. Das Kind wohnt bei der Mutter. Jetzt kam es anscheinend trotzdem vor, dass die Mutter sich anscheinend nicht an die Vereinbarung hielt, sondern den Vater weiterhin kontaktiert hat, weil er seine Tochter so selten nehme und wann sie wieder zu ihm kann etc. Das Kind war dennoch ein paar Mal bei dem Vater gewesen, Treffen an Geburtstage, Weihnachten etc finden statt. Dies reicht der Mutter wohl nicht aus, weshalb sie den Vater immer wieder über Whatsapp kontaktiert, auch in diesem Zusammenhang immer wieder mit irgendwelchen Geschichten und Diskussionen von früher ankommt oder sie auch immer wieder droht sie wird dem Gericht schreiben etc.. was natürlich sehr belastend für ihn alles ist.

Da der Umgang letztes Jahr, ja wie schon erwähnt, gerichtlich geregelt wurde und sie damit einverstanden war, hat sie ja nun gar kein Grund dazu. Ebenfalls hält sie sich ja auch nicht an das Urteil nur den Kindesvater im Notfall seiner Tochter zu kontaktieren.

Wie soll sich der Vater verhalten, soll er dem Gericht schreiben, dass trotz der Regelung sich die Mutter nicht dran hält? Es wurde soweit ich weiß kein Zwangsgeld verhängt bei Verstoß. Soll er das einfach weiterhin so hinnehmen? Es ist ja nun mal alles klar geregelt, wo es nichts weiter zu diskutieren gibt.

Danke, Lg

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Der Vater hätte auch erzählt, dass die Mutter ihm gegenüber immer wieder mit Vorwürfen von früher kommt, die schon längst gegessen und erledigt sind, was untereinander zwischen Vater und Mutter mal war. Also im Endeffekt auch gar nicht Sachen die jetzt gerade das Kind betreffen.


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Umgang individuell für Vater gerichtlich geregt, Mutter nervt trotzdem?

Ich habe in meinem Bekanntenkreis folgende Situation: Der Umgang wurde letztes Jahr erst vor Gericht für das 10jährige Kind zwischen Vater und Mutter geregelt und individuell für den Vater ausgelegt, da dieser ein Alkoholproblem hat und nach gesundheitlicher Lage selbst entscheiden kann, wann er sein Kind sieht und nimmt. Die Mutter hat mittlerweile das alleinige Sorgerecht, war auch letztes Jahr mit der Umgangsregelung einverstanden(vor Gericht bestätigt) und hat den Alkoholkonsum des Vaters bestätigt. Seit dem hat der Vater sein Kind nach dieser Regelung zu sich genommen. Es wurde bei der Verhandlung auch gerichtlich festgestellt, dass die Mutter sich nur beim Vater melden darf, wenn ein Notfall mit dem Kind besteht, also Krankenhausaufenhalt etc., da es zuvor von Seitens der Mutter immer wieder zu Belästigungen, Stalking der Mutter kam. Das Kind wohnt bei der Mutter. Jetzt kam es anscheinend trotzdem vor, dass die Mutter sich anscheinend nicht an die Vereinbarung hielt, sondern den Vater weiterhin kontaktiert hat, weil er seine Tochter so selten nehme und wann sie wieder zu ihm kann etc. Das Kind war dennoch ein paar Mal bei dem Vater gewesen, Treffen an Geburtstage, Weihnachten etc finden statt. Dies reicht der Mutter wohl nicht aus, weshalb sie den Vater immer wieder über Whatsapp kontaktiert, auch in diesem Zusammenhang immer wieder mit irgendwelchen Geschichten und Diskussionen von früher ankommt oder sie auch immer wieder droht sie wird dem Gericht schreiben etc.. was natürlich sehr belastend für ihn alles ist.

Da der Umgang letztes Jahr, ja wie schon erwähnt, gerichtlich geregelt wurde und sie damit einverstanden war, hat sie ja nun gar kein Grund dazu. Ebenfalls hält sie sich ja auch nicht an das Urteil nur den Kindesvater im Notfall seiner Tochter zu kontaktieren.

Wie soll sich der Vater verhalten, soll er dem Gericht schreiben, dass trotz der Regelung sich die Mutter nicht dran hält? Es wurde soweit ich weiß kein Zwangsgeld verhängt bei Verstoß. Soll er das einfach weiterhin so hinnehmen? Es ist ja nun mal alles klar geregelt, wo es nichts weiter zu diskutieren gibt.

Danke, Lg

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Ich habe da keine genauen Informationen zu. Soweit ich weis, kann er sein Kind so oft sehen wie er will, nur ohne feste Umgangsregelung.

Darüber weiß ich auch nicht mehr, habe es nur nebenbei von seinen Erzählungen gegenüber anderen gehört. 

Geht auch um die oben gestellte Frage. Umgang wurde geregelt, es geht nicht darum, ob und wie weit der nun statt findet, Mutter darf sich nur in Notfällen melden, so einen Notfall gab es bisher nicht, laut seiner Erzählungen. Mutter kontaktiert ihn trotzdem. Wie soll er sich verhalten? Gericht darüber informieren. Urteil hat er ja schriftlich oder es weiter so hinnehmen?

Danke.

Fragen wie oft, wann und wie der Umgang statt findet kann ich nicht beantworten, da ich darüber nicht im Bilde bin. Bitte daher diese Fragen zu unterlassen. Vielen Dank!

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