Wenn dir dein Lehrer keine Angabe gibt, dann weißt du ja nicht, was du zu tun hast. Es muss immer eine Angabe vorhanden sein. Sonst gibt es logischerweise kein falsch. Wenn der Lehrer zum Beispiel will, dass ihr eine Inhaltszusammenfassung eines Textes schreibt, aber keine Angabe da steht, könntest du einfach eine Erörterung schreiben und es wäre genauso richtig.

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Normalerweise muss sich der Lehrer an bestimmte Prozentangaben halten. Er hat aber für jedes Vokabel 2 Punkte gegeben und somit ist es eigentlich fair bewertet. Aber wenn die Lehrerin 2 Punkte für jedes Beispiel gibt, müsste doch die maximale erreichbare Punktzahl doch 34 statt 17 sein. Dann hättest du 23,5 von 34 Punkten und das wäre laut den Prozentangaben des Notenschlüssels aber keine 5 bis 6, sondern eine 3-. Ich würde an deiner Stelle das mit deiner Lehrerin abklären.

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Vielleicht hat dein Gegner (falls ihr im selben Haushalt geschlafen habt) selber, während du geschlafen hast, deine Windel irgendwie nass gemacht? Aber deine eigene Erklärung macht natürlich auch Sinn. Kann ja vielleicht ein ähnlicher Trick sein wie der, mit dem lauwarmen Wasser, dass man sich da zu sehr entspannt. Bei dem Streich taucht man die Hand einer schlafenden Person in lauwarmes Wasser und diese soll dann angeblich ins Bett machen. Macht man unter anderem auf Klassenfahrten. Und danke, du hast mir eine echt gute Strafe empfohlen, die ich selber ganz gut anwenden könnte. Wenn es tatsächlich funktionieren sollte, wie bei dir, dann wäre es der Hammer.

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Eigentlich dürfte dich der Lehrer den Test gar nicht schreiben lassen, wenn du davon nicht wusstest. Ich würde das an deiner Stelle mit deinem Lehrer besprechen und wenn er stur ist, würde ich es in der Direktion probieren. Denn wenn du von dem Test nicht wusstest und nicht gelernt hast, dann ist es ja selbstverständlich, dass du schlecht abschneidest. Und die Note entspricht, ich gehe mal davon aus, nicht deinen Leistungen und somit wäre es eine falsche Note bzw. die Zeugnisnote wäre gefälscht. Falls dein Direktor dem Biolehrer zustimmt, dann würde ich sie anzeigen, denn unangekündigte Klassenarbeiten sind nicht zulässig.

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Soweit ich weiß, ist es völlig egal, ob du es ihm sagst, oder nicht, denn nachdem die Arbeit zurückgegeben wurde, darf sie nicht mehr negativ verändert werden. Falls es umgekehrt wäre wie bei meiner Frage mit der Bevölkerung Chinas (->siehe Geographie Testfrage - einfach aber doch kompliziert), dass der Lehrer etwas eigentlich richtiges falsch bewertet, dann kannst du aber natürlich den Lehrer ansprechen und falls du recht hast, muss er dir die Punkte nachträglich geben. Ich würde es deinem Lehrer aber sagen, da es eh keine Rolle spielt und Ehrlichkeit sich lohnt.

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Benotung ist in Ordnung

Mit 63% bist du eigentlich genau an der Grenze zwischen 3 und 4. Ich würde aber die 4 in Ordnung finden, da die Lehrerin eigentlich alles richtig bewertet hat, sofern ihr das im Unterricht durchgenommen habt. Im Notenschlüssel meiner Probeschularbeit steht, dass man bei 63% eine 3 hat, aber bei 62% eine 4. Da du aber eigentlich 62,5% richtig hast, und nicht 63%, ist es eine schwierige Entscheidung. Ok, man könnte es zwar nach dem Mathematikgesetz "Aufrunden" regeln, aber andererseits wäre die 4 gut, um dich zu motivieren, mehr zu lernen. Ich würde dir an ihrer Stelle eine 3 bis 4 geben, also eine Zwischennote. Und es ist ja nur eine Stundenwiederholung, und keine Klausur. Ich würde mich an deiner Stelle beim nächsten Test mehr vorbereiten. Es sei denn, du findest, dass die Lehrerin einen Fehler angestrichen hat, den ihr nicht im Unterricht besprochen habt wie bei mir mit "informations" - die Lehrerin meinte, dass es keinen Plural von information gibt. Dabei hatten wir das Thema Plural gar nicht durchgenommen, schon gar nicht das konkrete Beispiel. Ich wünsche dir viel Erfolg beim Lernen.

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Normalerweise sollte es immer einen Arbeitsauftrag von der eigentlichen Lehrperson geben. Falls dem nicht so sei, muss entweder der Lehrer probieren, das reguläre Fach zu unterrichten, oder er lässt die Schüler frei arbeiten (also entweder Hausaufgaben machen lassen, etwas lesen, etwas zeichnen, oder sogar was spielen z.B. Stadt-Land-Fluss). Ein fremdes Fach darf er in der Regel nicht unterrichten, einen Test darüber schreiben schon gar nicht. Aber wenn der ursprüngliche Lehrer eine Wiederholung angekündigt hat, dürfte der Vertretungslehrer diese durchführen. Einen Test oder eine Klausur allerdings nicht. Die muss der Lehrer selbst durchführen, da es einen zu großen Einfluss auf die Note hat. Und einen unangekündigten Test auch nicht, da es vielleicht der Vertretungslehrer selbst erfunden hatte und somit sogar Schwachsinn sein kann.

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Ich weiß, dass meine Antwort ein bisschen spät kommt, aber meine Idee wäre den Lehrer auf dieses Video hinweisen:

https://www.youtube.com/watch?v=5OFn1dk131w

Falls er sagt, es sei Schwachsinn, dann würde ich mit dem Direktor reden.

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Kollektivstrafen sind laut Rechtsanwalt nicht erlaubt. Wäre ja auch total unfair für die Unschuldigen. An deiner Stelle würde ich das deiner Bio-Lehrerin erklären. Im Video im Anhang kannst du dich informieren, was Lehrer dürfen, und was nicht. https://www.youtube.com/watch?v=5OFn1dk131w

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Ich glaube nur, wenn euer regulärer Lehrer euch Hausaufgaben aufgegeben hätte, dann ja, sonst nein. In diesem Fall müssen die Hausübungen aber genau dieselben sein.

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