Was für eine bescheuerte Frage. Du kennst die Antwort, hör auf hier nach Aufmerksamkeit zu buhlen.

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Ich versteh allgemein nicht warum das 'Erste Mal' immer so glorifiziert werden muss. Ist doch absolut egal.

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In Dritte-Welt-Ländern sind Kinder deine Altersvorsorge. Auch ist die Kindersterblichkeit hoch, daher geht man nach dem Prinzip 'Quantität vor Qualität'.

Moralisch sicherlich verwerflich, sein eigenes Wohl vor das der Kinder zu stellen. Aber diese Menschen haben oft keine Wahl. Anders sieht es aus, wenn sich H4ler vermehren wie Karnickel, da kann ich nur den Kopf schütteln. Bekommen kaum ihr eigenes Leben auf die Reihe, meinen aber sich 4-5 Bälger anzuschaffen und saftig Kindergeld zu beziehen.

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Nun, als ich in der Pubertät war, hatte ich auch diese depressiven Phasen. Gegen Ende 21/22 ist diese Phase langsam aber sicher abgeklungen.

Kann gut sein, dass es nur eine Phase ist und deine Eltern recht haben.

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  1. Keine gültige Ausrede
  2. Keine gültige Ausrede
  3. Hierzu gibt es klare Urteile: Ist das Geld eingegangen, bevor ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde, gilt die Forderung als beglichen. Ist die Zahlung erst eingetroffen, nachdem das Inkassounternehmen eingeschaltet wurde, hast du die entstehenden Kosten zu tragen.

Die Frage ist nun, welche Kosten ein Inkassounternehmen rechtmäßig einfordern kann. Hierzu scheiden sich die Geister, doch auch hierzu gibt es einschlägige Urteile. Für ein Schreiben der einfachen Art ist eine 0,3-Geschäftsgebühr zulässig. Viele Inkassofirmen rechnen allerdings nach einem 1,3-Satz ab, den so allerdings nur ein Rechtsanwalt fordern darf.

Das bedeutet im Klartext für dich: Sollte ein Schreiben von einer Inkassofirma eintreffen, forderst du zunächst einen Beleg über die Abtretungserklärung. Liegt das Datum vor dem Zahlungseingang, ist die Sache für dich erledigt.

Liegt das Datum hinter dem Zahlungseingang, überweist du 20 Euro an das Inkassounternehmen und deklarierst klar als Verwendungszweck, welche Kosten du tilgst. Das wären zum einen Mahngebühren, Auslagen und eine anteilige Inkassoforderung.

Weitere Forderungen streitest du per einfacher Mail ab. Was du zu erwarten hast: Zahlreiche Bettelbriefe und maximal einen einfachen gerichtlichen Mahnbescheid. Hier legst du formlos Widerspruch ein. Zu einem Vollstreckungsbescheid und einem Gerichtsverfahren wird es nicht kommen, da die Aussichten für das Inkassounternehmen gleich bei 0% liegen.

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Hör doch einfach auf zu lügen und mach reinen Tisch? Du hast dir die Kippen selbst am Automaten gezogen, hast gemerkt dass es dir nicht gefällt und lässt es zukünftig.

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Noten sagen nicht unbedingt etwas über deine Intelligenz aus.

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Direkt 6. Du könntest auch auf Kulanz hoffen und fragen, ob du die Klassenarbeit wiederholen darfst.

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Warum Zivilklage? Werden Straftaten nicht automatisch durch die Judikative geahndet? Der Staat erhebt Klage, nicht du.

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Bis die Überweisung zugeordnet wird, vergehen 3-4 Tage.

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