Wenn im Vertrag steht, dass du ihn informieren musst - ja.

Ansonsten - nein. 

Im Vorstellungsgespräch schon gleich zweimal nicht ;)

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Das kommt auf die Formulierung an.

a) "Wir würden dir empfehlen, dass du diese Aufgaben am Wochenende durchrechnest um gut durch die Prüfung zu kommen"
b) "Rechne diese Aufgaben am Wochenende durch und leg sie mir am Montag vor"

a) Dürfen sie, musst du aber nicht machen, wenn du sie machst ist es keine Arbeitszeit
b) Dürfen sie im Rahmen des Arbeitsvertrages, musst du aber nicht zwingend machen (siehe Arbeitsvertrag). Falls du es machst ist es Arbeitszeit mit Aufschlägen (je nach Vertrag)

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Als Gothic Veteran würde ich schätzen, dass du in einem Gebiet bist, was weit über deinem eigenem Level liegt.

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Wenn eine Person dir direkt den Tod wünscht oder andere wüste Beleidigungen von sich gibt würde ich spontan sagen - ja.

Du darfst jetzt einen Strafantrag stellen.

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Ein paar Tage ohne Internet zur Entspannung ;)

Spaß beiseite. Mit den vorliegenden Informationen kannst du auch selber die Glaskugel rausholen. Werden Kabel ausgetauscht? Wo laufen Telekom Kabel lang? Wird Telekom das Kabel für dich mieten?

Im Best Case gewinnst du ein paar ms Latenz. An der Geschwindigkeit wird sich 0,0 nix tun, außer du zahlst mehr

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Es gibt zwei Konstellationen:

a) Deine Freundin ist selbstständig und betreut ihre eigenen Patienten

b) Die Patienten kommen zu deiner Praxis und werden von deiner Freundin betreut

Dein Satz impliziert ersteres "für eine meiner Klientinnen durchführen". Jetzt kommen wir in einen Bereich, wo du dich professionell beraten lassen solltest.

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Durch das Probearbeiten entsteht kein Arbeitsverhältnis. Erst mit dem Vertrag (dieser sollte auf jeden Fall schriftlich sein) bist du gebunden.

Selbst wenn du ein Arbeitsverhältnis eingehst:

In der Probezeit: 2 Wochen Kündigungsfrist

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sudo do-release-upgrade
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Du musst das Arbeitsamt informieren, wenn du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst. Damit erlischen auch deine Ansprüche auf Sozialleistungen durch das Arbeitsamt.

Kurz: Informiere das Arbeitsamt erst, wenn alles in trockenen Tüchern ist!

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In medizinisch begründeten Ausnahmefällen (Kopfschmerzen durch Stress zählen hier definitiv NICHT dazu) dürfen Schüler zu Hause unterrichtet weren.

Sollten deine Kopfschmerzen alleinig durch den Stress/Druck in der Schule kommen würde ich dir eher eine Psychotherapie oder den Wechsel der Schule nahe legen.

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Arbeitgeber zahlt Krankheitstage nicht was tun?

Hallo, ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber. Ich war krank in der Zeit vom 23.08.17 bis 30.09.17. Durch die Arbeit habe ich ein Burnout bekommen, deshalb ist es so ein langer Zeitraum. Ich hatte einen 1 Jahres Vertrag, der befristet gewesen ist in einem Sicherheitsunternehmen. Das Arbeitsverhältnis ist am 25.09.17 ausgelaufen. Sprich der 25.09.17 war mein letzter offizieler Arbeitstag gewesen. Der Vertrag wurde nicht verlängert aufgrund weil ich krank geworden bin. Nun habe ich die Arbeitsbescheinigung von der Firma postalisch zugeschickt bekommen die ich bei der Agentur für Arbeit abgeben muss. Aber darin habe ich gelesen, das ich in den Zeitraum vom 01.09.17 bis 25.09.17 0€ bekomme. Ich habe für den letzten Monat kein Gehalt bekommen, obwohl ich krank gewesen bin und es noch innerhalb der 6 Wochen ist die der Arbeitgeber doch eigentlich zahlen müsste. Ich habe in der Firma angerufen aber es kam keine große Reaktion...man würde nochmal die Lohnabrechnung prüfen und mich kontaktieren. Ich halte es als eine hinhalt Taktik von denen. Was kann ich am besten jetzt machen? Ich habe doch einen Anspruch darauf, das wenn der Vertrag nicht verlängert wurde das mir meine Krankheitstage vom 01.09. - 25.09. bezahlt werden + meinen Restanspruch an Urlaubstagen ausgezahlt wird oder? Wer kann mir weiterhelfen? Und an wen soll ich mich wenden? Das Problem was dazu kommt ist das alle meine Verpflichtungen nicht bezahlt werden konnten. Was kann ich dagegen machen? Kann ich dem Arbeitgeber dies in Rechnung stellen?

Mit freundlichen Grüßen

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Vorweg: Hast du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über den vollen Zeitraum beim Arbeitgeber und der Krankenkasse eingereicht?

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"Mit Vollendung des 18. Lebensjahres bleibt der Kindergeldanspruch nur
weiterhin bestehen, wenn sich das Kind in einer Schul- oder
Berufsausbildung befindet oder bei der Agentur für Arbeit als arbeit-
bzw. ausbildungssuchend gemeldet ist."
1

Somit - Nein

1 http://www.kindergeld.org/

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Da du kein Bankkonto hast, gehe ich schwer davon aus, dass du minderjährig oder privat insolvent bist.

In beiden Fällen steht es dir nicht zu deinen Account zu verkaufen und das Geld zu behalten. Zumeist untersagen auch die Hersteller die Spiele zu verkaufen.

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Die Seite verstößt gegen geltendes deutsches Recht. Vorsorglich habe ich die Website mal bei der Wettbewerbszentrale gemeldet. Der Herr L. Becker wird demnächst einen netten Brief bekommen ;)

Die Seite ist alles andere als vertrauenswürdig.

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Genaue Informationen findest du in der Schulordnung deiner Schule. Die SMS wird definitiv nicht ausreichen.

Aber um Gottes Willen mach dieses letzte Jahr noch fertig.

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Das kommt darauf an....

was sind die Inhalte des Studiums? Technische Natur? Viel Palaber?

Jemanden, der einem erzählt was ist toll für die Umwelt ist ohne einen Nutzen für die Unternehmung mitzubringen (Rechtliche Aspekte, Steuern, Technik) wird vermutlich niemand einstellen.

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Falls es sich um echte Google Play Abbuchungen handelt, liegt hier kein PayPal Missbrauch vor, sondern jemand hat vermutlich die Zugangsdaten deines Google Kontos.

1. PayPal sofort von deinem Google Konto entfernen

2. All deine Passwörter ändern

3. In deiner Google Historie kontrollieren, wann was wo passiert ist und entsprechend handeln

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