Weil viele Raucher eine Gesundheitsgefährdung anderer in Kauf nehmen. 

Es ist mir völlig egal ob Raucher ihren eigenen Körper zerstören oder nicht. Da einige Raucher es aber nicht einsehen, dass sie sich zum Rauchen gefälligst in einer Entfernung von nicht Rauchenden aufzuhalten haben, die eine Belastung der Atemluft ausschließt, ist es nötig dieses Thema so häufig anzusprechen.

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Da würde ich an deiner Stelle sofort einen Arzt aufsuchen. Hier wird dir keiner eine vernünftige Diagnose stellen können, da die Untersuchungsmöglichkeiten fehlen.

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Du weißt nicht einmal was die Verschmutzung war und bist überzeugt du würdest nach Verzehr im Krankenhaus liegen? Was glaubst du denn was da in deinem Bier war (wenn es überhaupt irgendwas war was da nicht reingehörte)?

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Lies doch mal die Packungsbeilage. Meines Wissens sind Erbrechen und Bauchschmerzen durchaus bekannte Nebenwirkungen von Macrogol. 

Ob du ins Krankenhaus musst kann hier letztendlich keiner sagen, da wir die Situation per Ferndiagnose nicht vernünftig einschätzen können. Im Zweifelsfall würde ich versuchen einen Bereitschaftsarzt zu erreichen (Tel.: 116 117). Ins Krankenhaus nur wenn es absolut nicht mehr auszuhalten ist.

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Nein. Laut §4 Abs. 2 Arzneimittelverschreibungsverordnung ist für den Eigenbedarf (!) einer verschreibenden Person (z.B. Arzt) keine schriftliche oder elektronische Verschreibung von nöten. Der Apotheker muss sich aber von der Berechtigung Medikamente zu verschreiben überzeugen.

Wichtig ist halt der Punkt mit dem Eigenbedarf.

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Meinst du Sterilisation oder Kastration? 

Die Sterilisation wird durchgeführt.

Die Kastration ohne medizinischen Grund nicht. 

Die Hoden sind nämlich keine "Haut", sondern Drüsen die zum einen die Spermien und zum anderen Hormone produzieren. Insbesondere die Testosteronbildung läuft zum Großteil in den Hoden ab. Eine Entfernung hätte also große Auswirkungen auf den Hormonhaushalt und deshalb wird einen solchen Eingriff kein Arzt ohne medizinische Begründung durchführen. Schon gar nicht in dem Alter das du beschreibst, da die Pubertät noch nicht zu 100% abgeschlossen ist.

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Ich weiß zwar nicht so recht wie man auf solche Fragen kommt aber naja...

Also mutmaßlich würde man relativ schnell das Bewusstsein verlieren, abhängig davon wie groß die Sauerstoffreserven im Blut sind. Nach dem Bewusstseinsverlust sinkt der Sauerstoffgehalt weiter ab. Parallel kommt es zur Schädigung von Gewebe durch den Sauerstoffmangel. Besonders empfindlich reagiert hier Nervengewebe, z.B. das Gehirn. Bereits nach einigen Minuten entstehen irreversible Schäden. Wie lange es nun genau dauert bis hierdurch der Hirntod eintritt kann ich dir nicht sagen und es wird auch von Mensch zu Mensch unterschiedlich sein. Im Rahmen der Sauerstoffunterversorgung kann es zu Krampfanfällen und anderen äußerlich sichtbaren Reaktionen kommen.

Genaue Zeitangaben im Sinne von Studienergebnissen wird es vermutlich nicht geben, da eine solche Studie mit gesunden Menschen äußerst unethisch wäre. 

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Das ACC dürfte in Kombination mit dem Alkohol eigentlich keine großartigen Probleme machen. Bedenklicher ist da das Ibuprofen, da es bei gleichzeitiger Einnahme mit Alkohol zu einem verlangsamten Ibuprofenabbau in der Leber kommt, da die dann erstmal primär mit dem Abbau des Alkohols beschäftigt ist, um eine Vergiftung zu verhindern. Das führt zu verstärkten Nebenwirkungen, die gerade in Kombination mit den Wirkungen des Alkohols nicht unbedingt kalkulierbar sind. Ich würde frühestens 24 Std. nach Einnahme der Ibuprofentablette wieder Alkohol konsumieren.

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https://www.kvno.de/60neues/2015/15\_05\_aufbewahrungsfristen/index.html

Also grundsätzlich Aufbewahrung für mindestens zehn Jahre. Für spezielle Dinge (z.B. Behandlungen in Röntgeneinrichtungen (30 Jahre)) gelten aber andere Fristen. Da man nun nicht weiß um was für Dinge es da bei dir geht (geht uns im Prinzip auch nichts an) müsstest du da selber nochmal gucken. In dem Link sind einige Fristen aufgeführt (Achtung: Ist aus 2015, hat da möglicherweise Änderungen gegeben!). 

Am einfachsten ist aber vermutlich einfach bei der Klinik/dem behandelnden Arzt nachzufragen, ob er dazu noch Aufzeichnungen hat. Aber da im Zweifel immer ein Risiko mit der Vernichtung von Aufzeichnungen, auch nach Ablauf der Fristen, für den Arzt/die Klinik besteht hast du vermutlich ganz gute Karten noch etwas zu bekommen.

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Ist der Rand neu entstanden? Wenn ja: Sind dir anderweitige Veränderungen aufgefallen (nicht nur auf das Auge bezogen sondern allgemein)?

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Man kann nicht atmen während man schluckt, weil durch den sog. Schluckreflex der Kehlkopf mit Hilfe des Kehldeckels verschlossen wird. Gleichzeitig verschließen sich auch die Stimmlippen. Dadurch sind die unteren Atemwegen dicht, sodass keine Nahrung bzw. Flüssigkeit während des Schluckens in Richtung Lunge gelangt. Das führt aber eben auch dazu, dass man während des Schluckens nicht Atmen kann. 

Ob das nur beim Menschen so ist weiß ich nicht sicher, kann ich mir aber nur schwer vorstellen.

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Studienplätze für Pharmazie werden, wie bei Medizin, über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Das bedeutet, dass sich alle Menschen, die Pharmazie in Deutschland studieren wollen, bei hochschulstart.de bewerben müssen. Dort findet man auch eine Liste der NC-Grenzen der letzten Jahre, aufgeschlüsselt nach Bundesland, da dein Bundesland immer deine Vergleichsgruppe ist. Für NRW lag der NC im Wintersemester 2016/17 bei 1,3. http://hochschulstart.de/index.php?id=5092 ;Der Link führt zur Tabelle. Am besten einfach ein bisschen auf der Seite stöbern, auch wenn sie manchmal etwas unübersichtlich scheinen kann, aber da sind eigentlich die wichtigsten Infos zu finden.

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Ich würde an deiner Stelle zum Arzt gehen. Mit Erkrankungen der Augen ist nicht zu spaßen, da das Auge bei Schädigungen nur sehr begrenzt regenerationsfähig ist. Darum lieber einmal zu viel als einmal zu wenig einen Arzt fragen. Also erstmal zum Hausarzt, wenn der meint das ist was für den Augenarzt, dann dahin.

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