Bis zu 10.000 € am Tag lassen die Banken in der Regel zu. Mehr ist auch wegen dem Geldwäschegesetz nicht ganz unproblematisch.

Bei mehr als 10.000 € möchte man in der Regel einige glaubhafte Nachweise haben, ob dein Guthaben aus legaler Quelle stammt.

Bei 4.000 € reicht deine IBAN und dein Personalausweis völlig aus. Du musst nicht vorher anrufen.

Allerdings kann es immer mal vorkommen, dass die Bank gerade Liquiditätsprobleme hat und somit die Grenze kurzzeitig zum Beispiel auf 1.000 € pro Person festsetzt. Das ist aber selten.

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Was deine Mutter sagt, ist viel zu pauschal und somit dumm.

Natürlich kannst du das. Frauen sind ja nichts besseres.

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Ja, ist es. Aber es ist nur dann ok, wenn man denjenigen auch liebt. Sex sollte man niemals aus Zwang oder Gruppenzwang, sondern wegen gegenseitiger Zuneigung haben.

Von daher solltest du klar kommen und chillen.

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Mache ich nie

Ich habe schon Zigaretten und alkoholische Getränke ausprobiert. War aber noch nie betrunken. Mein letzter Alkohol- und Tabakgenuss ist auch schon 6 Jahre her.

Ich rühre das Zeugs nie wieder an. Bin 32 und war noch nie betrunken. Mindestens 75 % aller Jugendlichen sind gleich.

Die Dummheit dieser Kreaturen merkt man besonders beim regelmäßigen Besuch von YouTube. Es gibt auch sehr ordentliche Teenys.

Insgesamt ist aber die Entwicklung der letzten Jahre so, dass gerade das Rauchen sehr stark abgenommen hat. "Menschen" die ( legale und illegale ) Drogen konsumieren, haben für mich keine Würde.

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Weil sie frei haben oder sonstiges. Die Frage stellt sich auch in dem Punkt nicht. Die Frage stellt sich vielmehr, ob die Jugendlichen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begehen?

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In dem Schreiben des Jobcenters mit der Unterlagen Forderung wird doch wohl stehen, welche Unterlagen sie von dir haben wollen?

Steht das nicht da, dann ist die angedrohte Sperrung rechtswidrig. In diesem Fall solltest du umgehend Überprüfungsantrag und Widerspruch einlegen.

Du kannst die Unterlagen auch nachreichen. Dann wird die Sperre aufgehoben. Geh doch einfach zum Jobcenter und frag was Sache ist und was sie denn von dir wollen.

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Oh man, was es für dumme Menschen ( dein Ex Mitbewohner ) gibt. Nein, dass darf er natürlich nicht.

Das ist alleine eine Sache zwischen ihm und den Stadtwerken. Was nur kannst du denn dafür, wenn dein ehemaliger Mitbewohner so beschränkt ist, sein Lastschrift Mandat gegenüber den Stadtwerken nicht zu kündigen? 

Genau:  gar nichts. Das ist sein Pech. Hier kommt die unfassbare, ja schon kranke Dummheit deines Ex Mitbewohners zum Vorschein. Angeblich merkt der das alles erst nach 2 Jahren. Was ist das denn?

Wenn die Stadtwerke deinem ehemaligen Mitbewohner glauben und ihm sein Geld erstatten, werden sie aber dich auffordern den Strom nachzuzahlen.

Er darf von dir gar nichts fordern. Weder Geld noch Vertrag. Er muss es mit den Stadtwerken und die später mit dir klären.

Du hast so gesehen nichts mehr mit deinem ehemaligen Mitbewohner zu tun. Er macht dich jetzt "an", weil er jahrelang so unklug war. Du bist nicht für die Fehler von anderen verantwortlich.

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Ich habe mir vor meiner Antwort alle Antworten und Kommentare hier durchgelesen.

Warum nur zahlst du die Vertragsstrafe von 144 €, wenn du deinem Bekunden nach unschuldig bist? Mit Zahlung der Vertragsstrafe suggerierst du der Justiz:

"Ja, ich habe Schuld auf mich geladen und daher die Vertragsstrafe gezahlt."

Du warst doch nicht verpflichtet sofort an Ort und Stelle und überhaupt 144 € (?) zu zahlen. Weißt du wie viel Geld das ist? Im Übrigen halte ich Vertragsstrafen von mehr als 120 € für rechtswidrig.

Das Verfahren wird auf jeden Fall nach § 153 StPO ( Geringfügigkeit ) eingestellt. Erstens wegen eben der Geringfügigkeit des Warenwerts von 7 € . Und dann vor allem auch wegen der geleisteten Vertragsstrafe von 144 € .

Ich hoffe von letzterer hast du eine Quittung?

Da du eigentlich unschuldig bist ( sehe ich übrigens auch so ), sollte dein Ziel aber eine Verfahrenseinstellung nach § 170, Absatz 2 StPO sein. Dies besagt, dass es nicht genügend Anhaltspunkte für eine Straftat gibt. Mitunter sagt dieser § 170, Absatz 2 StPO deine Unschuld aus.

Hmm, normalerweise rate ich davon ab, bei der Polizei auszusagen. Denn dazu ist niemand verpflichtet. Mich regt es auf. dass du die 144 € gezahlt hast. Warum nur? Wurdest du diesbezüglich genötigt/bedroht?

Wenn dein Verfahren nach § 170, Absatz 2 StPO eingestellt wird, bekommst du das schriftlich. Und eine Kopie von dieser Einstellung dem Laden vorlegend, müssen die Inhaber dessen dir umgehend die 144 € Vertragsstrafe erstatten.

Ansonsten kannst du sie zivilrechtlich dafür belangen. Du solltest bei der Polizei aussagen, dass du nie etwas gestohlen hast. Sondern die Ware lediglich zum bequemeren Transport in deine Tasche eingesteckt und an der Kasse wieder raus geholt hast.

An einer Zueignungsabsicht fehlte es dir hier gerade, sagst du der Polizei weiter.

Ab wann ein versuchter Diebstahl vorliegt, ist sicherlich strittig. Ob es einer ist, nur weil man Waren in seine Taschen steckt, aber in der Absicht diese an der Kasse zu bezahlen, wage ich zu bezweifeln.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/\_\_153.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/\_\_170.html

Der Brief der Polizei kann 2 Wochen bis 3 Monate brauchen. Wie geschrieben:  du musst nicht bei der Polizei aussagen. Erscheinst du nicht bei der Polizei, hat das keine negativen Folgen für dich.

Ein Hausverbot kann dir der Laden aber so oder so geben. Ohne Begründung. Und egal ob unschuldig oder schuldig.

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Es gab rechtlich ja keinen Betrug. Oder wurde tatsächlich von einem Dritten Geld über deine Kreditkarte abgezogen? Dann sollte dir deine Bank dieses Geld auch umgehend erstatten.

Zudem deine Karte umgehend entsperren. Schreib deine Bank unter Angabe deines Namens, deiner Anschrift, deines Geburtsdatums und deiner Kreditkarten- und Konto Nummer an.

Schilder den Sachverhalt und bitte um umgehende, kostenfreien Entsperrung deiner Kreditkarte, sowie der eventuellen Erstattung von entwendeten Geld.

Deinem Schreiben legst du eine beidseitige Kopie deines Personalausweis, sowie eine beidseitige Kopie deiner Kreditkarte bei.

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Hübscher machen? Mit ( zuviel ) Schminke verstellst du dich nur. Was bist du denn ohne Schminke? Hässlich?  :o

Haare, Klamotten usw. zu ändern ist ok.

Zur Kosmetikerin gehen, dezent schminken, keine Fingernägel mehr knabbern, nicht nerdig aussehen. Das wären meine Tipps.

https://youtube.com/watch?v=k2hS27Ao5AU

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Du bekommst die Androhung einer Taschengeld Sperre, nur weil du deine Freiheit ausleben möchtest? Unglaublich.

Deine Eltern machen dies offensichtlich nicht aus Liebe und Sorge zu dir, sondern aus Angst selbst juristisch eins auf den Deckel zu bekommen. ( Verletzung der Aufsichtsplicht usw. )

Merk dir das Verhalten deiner Eltern für später, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Präge es dir immer gut ein und denke immer daran. Auch wenn du später 22 Jahre alt sein solltest.

Behandel deine Eltern später dementsprechend. Jetzt kannst du erst mal nichts groß dagegen machen.  :(

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