Ich habe mir vor meiner Antwort alle Antworten und Kommentare hier durchgelesen.
Warum nur zahlst du die Vertragsstrafe von 144 €, wenn du deinem Bekunden nach unschuldig bist? Mit Zahlung der Vertragsstrafe suggerierst du der Justiz:
"Ja, ich habe Schuld auf mich geladen und daher die Vertragsstrafe gezahlt."
Du warst doch nicht verpflichtet sofort an Ort und Stelle und überhaupt 144 € (?) zu zahlen. Weißt du wie viel Geld das ist? Im Übrigen halte ich Vertragsstrafen von mehr als 120 € für rechtswidrig.
Das Verfahren wird auf jeden Fall nach § 153 StPO ( Geringfügigkeit ) eingestellt. Erstens wegen eben der Geringfügigkeit des Warenwerts von 7 € . Und dann vor allem auch wegen der geleisteten Vertragsstrafe von 144 € .
Ich hoffe von letzterer hast du eine Quittung?
Da du eigentlich unschuldig bist ( sehe ich übrigens auch so ), sollte dein Ziel aber eine Verfahrenseinstellung nach § 170, Absatz 2 StPO sein. Dies besagt, dass es nicht genügend Anhaltspunkte für eine Straftat gibt. Mitunter sagt dieser § 170, Absatz 2 StPO deine Unschuld aus.
Hmm, normalerweise rate ich davon ab, bei der Polizei auszusagen. Denn dazu ist niemand verpflichtet. Mich regt es auf. dass du die 144 € gezahlt hast. Warum nur? Wurdest du diesbezüglich genötigt/bedroht?
Wenn dein Verfahren nach § 170, Absatz 2 StPO eingestellt wird, bekommst du das schriftlich. Und eine Kopie von dieser Einstellung dem Laden vorlegend, müssen die Inhaber dessen dir umgehend die 144 € Vertragsstrafe erstatten.
Ansonsten kannst du sie zivilrechtlich dafür belangen. Du solltest bei der Polizei aussagen, dass du nie etwas gestohlen hast. Sondern die Ware lediglich zum bequemeren Transport in deine Tasche eingesteckt und an der Kasse wieder raus geholt hast.
An einer Zueignungsabsicht fehlte es dir hier gerade, sagst du der Polizei weiter.
Ab wann ein versuchter Diebstahl vorliegt, ist sicherlich strittig. Ob es einer ist, nur weil man Waren in seine Taschen steckt, aber in der Absicht diese an der Kasse zu bezahlen, wage ich zu bezweifeln.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/\_\_153.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/\_\_170.html
Der Brief der Polizei kann 2 Wochen bis 3 Monate brauchen. Wie geschrieben: du musst nicht bei der Polizei aussagen. Erscheinst du nicht bei der Polizei, hat das keine negativen Folgen für dich.
Ein Hausverbot kann dir der Laden aber so oder so geben. Ohne Begründung. Und egal ob unschuldig oder schuldig.