Hallo Thatcher,

die zeitlichen Abläufe spielen dabei gar keine Rolle. Es zählt der Zeitpunkt, zu dem du es reklamiert hast bzw. den Verkäufer über den Mangel in Kenntnis gesetzt und die Gewährleistungs-/Garantieansprüche in Anspruch genommen hast.

Sollte die Reparatur zu lange dauern, setze eine angemessene Frist.

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Hallo Ali,

ein Recht darauf dein Geld zurückzubekommen hast du nicht. Du kannst zum Händler/Verkäufer gehen und die Konsole reklamieren. Hier bekommst du entweder eine neue Konsole oder die aktuelle wird repariert. Das darfst du dir aussuchen. Geld zurück ist nur eine Kulanzentscheidung vom Verkäufer.

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Hallo Schmala,

du würfelst hier gerade beides durcheinander. Du hast bei Apple die Garantie in Anspruch genommen. Nun möchtest du dich bei Böttcher auf deine Gewährleistungsrechte berufen. Es ist wichtig, diese beiden Begriffe zu unterscheiden. Denn wenn du Apple was von Gewährleistung erzählst, schicken die dich zu Böttcher. Wenn du Böttcher was von Garantie erzählst, schicken die dich zu Apple.

Du hast bei der Gewährleistung nach 2 erfolglosen Nachbesserungen das Recht, den Kaufvertrag zu widerrufen und dein Geld von Böttcher zurückzuerhalten. Du kannst dir aussuchen, ob Böttcher das Produkt reparieren oder austauschen soll. Nach 2 mal austauschen / 2 mal reparieren / 1 mal austauschen & 1mal reparieren darfst du also vom Kaufvertrag zurücktreten, sofern noch immer derselbe Mangel vorliegt.

Beste Grüße

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Hallo Axprilia,

hast du denn die Gewährleistung auch wirksam ausgeschlossen? Die Worte "keine Gewährleistung" reichen nämlich nicht. In diesem Fall wärst du die vollen 2 Jahre Gewährleistung schuldig, und der Käufer hat jedes Recht, die Mängel bei dir zu reklamieren.

Kann der Käufer die Mängel erfolgreich beweisen, schuldest du ihm entweder eine Reparatur oder ein neues Gerät. Dies kann ee sich aussuchen.

Beste Grüße

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Hallo Marcel,

Geld zurück gibt es erstmal gar nicht. Du kannst auf Austausch oder Reparatur bestehen (dies darfst du dir aussuchen). Der Verkäufer darf allerdings die "Wunsch-Forderung" verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßig hohen Kosten einhergeht (z.B. du forderst einen neuen Roller, der Versand/die Beschaffung ist aber viel teurer, als dir einen Reparateur vorbeizuschicken).

Erst nach 2 erfolglosen Reparaturen/2 mal erfolglosem Tauschen (also wenn zum 3. Mal dieselben Mängel bestehen) besteht ein Recht auf Widerruf des Kaufvertrages.

Beste Grüße

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Hallo Rani,

Nicht erst seit 1.1.22 sind Privatverkäufer Gewährleistungspflichtig. Du hast wahrscheinlich nur einen Artikel zur neuen Beweislastumkehr gelesen. Aber schon seit vielen Jahren musst du selbst als Privatverkäufer gewährleisten.

Du schuldest dem Käufer volle 2 Jahre Gewährleistung. Sollte der Käufer einen Materialmangel o.Ä. feststellen und uhn beweisen können, so musst du seinem Wunsch nach einem Ersatzprodukt nachkommen. Kannst du keinen Ersatz liefern, musst du sein Produkt reparieren. Kannst du dies auch nicht, kann der Käufer den Kaufvertrag widerrufen und Ware und Geld sind wieder dem ursprünglichen Besitzer zuzuführen.

Beste Grüße

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Hallo dagreek,

1. Du hast ein Produkt verkauft, das nicht so funktioniert, wie es soll. Das ist ein Mangel.

2. Dass der Käufer es vor Ort angeschaut hat, bringt dir nichts. Wenn du nicht ausdrücklich gesagt hast, dass die Hörmuschel kaputt ist, dann handelt der Kaufvertrag von einem einwandfrei funktionierendem Handy. Und das hast du dem Käufer nicht gegeben.

3. Die Worte "keine Gewährleistung" reichen nicht aus, um die Sachmängelhaftung rechtssicher auszuschließen. Somit hat der Käufer volle 2 Jahre das Recht, sich auf die Gewährleistung zu berufen und du musst für die Schäden aufkommen. In diesem Fall: entweder Reparatur der Hörmuschel oder ein neues Handy. Dies darf sich der Käufer sogar aussuchen.

Du solltest lieber den Forderungen des Käufers nachkommen. Sollte er einen Anwalt einschalten, kann es mal schnell mehrere hunderte (und wenn du dich weiterhin querstellst tausende) Euro kosten.

Beste Grüße

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Kann eine Firma eigene Garantiebestimmungen festlegen?

Siehe hier:

"SKAGEN Uhren - Garantie

Jede SKAGEN DENMARK® Uhr unterliegt hinsichtlich von Materialdefekten und Verarbeitungsfehlern einer Garantie von zwei (2) Jahren ab Kaufdatum gemäß den hier erläuterten Garantiebestimmungen. Als Kaufnachweis dient eine Kopie des Kaufbeleges oder das vom Händler datierte und abgestempelte Garantieheft. Die Garantie erstreckt sich nur auf das Uhrwerk, die Zeiger und das Zifferblatt. Sollte eines der genannten Teile innerhalb des Garantiezeitraums bei normalem Gebrauch Materialdefekte oder Verarbeitungsfehler aufweisen, wird die betreffende Uhr entweder gebührenfrei repariert oder ersetzt (die entsprechende Entscheidung obliegt ausschließlich der jeweiligen Servicezentrale).

Die Garantie erstreckt sich nicht auf:

  • Herstellungs- oder Materialfehler an Batterie, Gehäuse, Glas oder Band, einschließlich Beschichtung von Gehäuse und/oder Band."

Vor einen halben Jahr habe ich mir in dem Skagen online store eine Uhr gekauft. Es handelt sich um eine Smart Watch die kein ZIffernblatt, Uhrwerk oder Zeiger hat. Aber das Armand löste sich nach einem halben Jahr, bei normaler Benutzung quasi auf. Es wird gesagt, es handelt sich hier nicht um einen Garantiefall, weil Bänder laut der Firma ausgeschlossen sind.

Ist das rechtens? Es gibt doch gesetzliche Garantiebestimmungen und meiner Meinung nach muss hier dann ein Materialfehler vorgelegen haben.

Was sagt ihr dazu?

Vielen Dank und viele Grüße

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Hallo Heidi,

hier musst du zuerst einmal zwischen der Hersteller-/Händlergarantie und der Sachmängelhaftung/Gewährleistung unterscheiden. Die Garantie ist freiwillig vom Verkäufer/Hersteller. Wenn er sagt, er deckt keine Materialfehler ab, dann ist das sein gutes Recht.

Glücklicherweise kannst du dem Händler nun einfach sagen: "Gut, dann nehme ich die Gewährleistung in Anspruch". Diese deckt nämlich jeden Mangel innerhalb von 2 Jahren ab. Das Auflösen des Armbands stellt definitiv einen Mangel dar. Und inmerhalb der ersten 12 Monate nach Kauf muss der Verkäufer dir beweisen, dass es kein Materialfehler ist. Vollkommen unmöglich. :)

Du hast also Anspruch auf eine Reparatur oder eine neue Uhr. Dies darfst du dir aussuchen. Der Verkäufer darf deinen Wunsch nach Austausch nur ablehnen, wenn es mit unverhältnismäßig hohen Kosten für ihn einhergeht. Was nicht der Fall sein sollte. Ergo kannst du dem Verkäufer mitteillen, dass du gemäß der Gewährleistung ein neues Produkt forderst. Sollte er sich weigern, lass einen Anwalt einen Brief schreiben. :)

Beste Grüße

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mach Stress/ Geh zum Anwalt

Hallo Mecki,

du hast soweit Recht, der Mangel der Schutzgitter hat nichts mit dem Mangel des Akku's zutun. Dies ist aus rechtlicher Sicht kein Grund, die Garantie/Gewährleistung abzulehnen. Du reklamierst schließlich das Akku, nicht die Gitter.

Du musst allerdings schauen, ob in der Zusatzgarantie die Akku's ausgeschlossen werden (was häufig der Fall ist). Falls nicht: Stress machen. Die abgelösten Gitter haben nichts damit zutun, dass das Akku fehlproduziert/defekt/was auch immer ist. ;)

Beste Grüße

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Hallo Jibidi,

der Verkäufer bzw. dessen Reparaturdienst müssen diese Maschine natürlich reparieren. Sollte sie irreparabel sein, dann darfst du eine Neue verlangen. Sollte der Verkäufer keine Neue haben, dann hat er dir den Kaufpreis vollständig zurückzuerstatten.

Setze dem Verkäufer eine Frist von 2 Wochen, die Nachbesserung zu vollziehen. Dieser hat dann seinem Reparaturdienst Dampf zu machen, du selbst musst dich nur mit dem Verkäufer auseinandersetzen.

Geschieht dann noch immer nichts, beauftrage einen Anwalt, dem Verkäufer mal einen Brief zu schreiben. :)

Beste Grüße

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Hallo Multi,

da musst du mal in die Garantiebestimmungen des Laptops schauen. Diese Frage kann hier keiner beantworten außer du selbst, nachdem du die Garantiebestimmungen gelesen hast.

Solltest du die Gewährleistung statt der Garantie meinen: Nein, diese steht nicht für Eigenverschulden gerade.

Beste Grüße

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Hallo Esko,

solange die Stripes nicht den Verdacht darauf lenken, dass der sich lösende Bildschirmrand damit zusammenhängt, ist das kein Problem. Du reklamierst ja nur, dass sich der Bildschirmrand löst. Samsung kann ihn ja reparieren, wenn sie den wegen der Klebereste/LED's nicht 1 zu 2 tauschen wollen. Weigern können sie sich auf jeden Fall nicht.

Beste Grüße

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Hallo Ole,

die Garantie-und Gewährleistungsbestimmungen gelten, sobald du den Mangel im Geltungsbereich reklamiert hast. Das heißt: selbst wenn Amazon noch 6 Monate wartet, muss Amazon bzw. der Verkäufer dafür geradestehen. Du hast innerhalb des Garantie-/Gewährleistungszeitraums reklamiert, das ist es, was zählt.

Du solltest dich mal beim Kundenservice erkundigen, wie der stand ist.

Beste Grüße

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Hallo Nijlas,

die Fragen zur Garantie müsstest du uns erstmal beantworten. Denn wenn es eine Garantie gibt, dann steht dies in den Unterlagen zum Monitor.

Die Gewährleistung deckt diesen Gewaltakt auf keinen Fall ab. Hier handelt es sich nicht um einen Mangel, sondern um Gewalteinwirkung von außen. Schließlich kann man deutlich erkennen, dass etwas spitzes/wuchtiges auf den Bildschirm eingewirkt hat, keinesfalls eine bloße Berührung mit einem Finger.

Natürlich kannst du deine Monitore "berühren". Darauf einschlagen oder Dinge reinwerfen ist was Anderes.

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Hallo Ich,

du müsstest schonmal erzählen, was für eine Garantie du auf das Gerät hast. Die gibt's ja nur freiwillig vom Hersteller, und was der Hersteller bei deinem Produkt für eine Garantie gibt, kann hier keiner wissen.

Falls du die Gewährleistung meinst: Du hast keinen Anspruch darauf, Geld wiederzubekommen. Treten Mängel auf, teilst du dies dem Verkäufer mit. Dieser kann das Gerät dann entweder reparieren oder austauschen. Geld zurück: nein. Dies ist wenn dann eine freiwillige Geste des Verkäufers. Ich denke aber mal nicht, dass der Verkäufer ein halbes Jahr lang genutztes Gerät gegem Geldrückzahlung zurücknimmt. Geld verschenken tut keiner.

Beste Grüße

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Hallo befly,

du hast bei Überweisungen sowie PayPal Friends keine Sicherheiten. Ist der Verkäufer ein Betrüger, bist du dein Geld los und bekommst weder Geld noch Ware.

Anschließend kannst du höchstens Anzeige stellen und sofern die Identität des Verkäufers ermittelt werden kann, das Geld oder Ware per Anwalt zivilrechtlich einklagen.

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Hallo Salsi,

erst einmal, "Kollega": Kleinanzeigen und ebay sind zwei Portale, die absolut null miteinander zutun haben. Die haben nicht umsonst verschiedene Namen. Das ist wie wenn du fragst, wo der Unterschied zwischen einer Xbox und einem PC ist.

Dementsprechend hat man verschiedene Rechte und Vorgehensweisen im Betrugsfall.

Bei ebay kannst du nicht per Überweisung bezahlen, zumindest nicht direkt an den Käufer. Dort hast du Käuferschutz.

Bei Kleinanzeigen hast du in deinem Fall keinen Käuferschutz, da du mit deiner Überweisung darauf verzichtet hast. Dir bleibt nur, eine Anzeige zu stellen und einen Anwalt einzuschalten. Sollte die Identität des Betrügers festgestellt werden, kannst du zivilrechtlich versuchen, das Geld einzuklagen.

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Würde ich mir kaufen

Ich bin derzeit überall auf der Suche nach dem H9 Flow und H9 Elite. Es ist im ganzen Internet ausverkauft. ;(

Bezüglich dem "teuren" Preis, wie es hier viele andere schreiben: der Preis ist vollkommen in Ordnung beim Elite, da schon 4 Lüfter inkludiert sind, wovon 3 RGB sind. Diese allein kosten ja knapp 90€. Ich finde dieses Gehäuse unglaublich schön, gerade durch die Doppelverglasung ohne Kante in der Mitte. Habe bisher keinen anderen Hersteller gesehen, der solch ein schönes Gehäuse gebaut hat.

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Hallo Baba,

womit möchtest du an dieser Situation bitte Geld "verdienen"? Wieso solltest du durch rechtliche Schritte Geld bekommen?

Du hast das Recht, auf die Lieferung der korrekten GPU zu bestehen oder den Kauf zu widerrufen. Verweigert der Verkäufer dies, kannst du ihn anzeigen und zivilrechtlich das Geld einklagen. Du wirst auf keinen Fall mehr Geld erhalten, als du für die GPU bezahlt hast. Dir ist hier kein Schaden entstanden, also pass' auf, wie du deine Worte wählst und dass du vom Verkäufer nicht wegen betrügerischer Erpressung angezeigt wirst.

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