Mal angenommen folgendes Szenario hätte sich abgespielt:
Während die letzten Angelegenheiten kurz vor dem Auszug geklärt wurden, ist einer der Wohnungsschlüssel auf dem Postweg verloren gegangen. Dieser Schlüssel wurde von der neuen Wohnung aus, in der der ("Ex"-)Mieter bereits vor dem offiziellen Auszug wohnte verschickt, um Wohnungsbesichtigungen zu ermöglichen.
Es musste ein neues Schloss montiert werden, da sich alle anderen Schlüssel noch in der alten Wohnung befanden. Die Kosten dafür trug der Mieter.
Wenig später wurde der Schlüssel gefunden und somit auch am Tag der Wohnungsübergabe an die Verwaltung der Wohnung mit allen anderen Schlüsseln zusammen abgegeben.
[Randbemerkung:
Der besagte Schlüssel konnte verwendet werden, um die Tür des Hauses und gleichzeitig die Tür zur Wohnung zu öffnen. Mit dem neu eingesetzten Schloss war ein neuer Schlüssel nötig, um in die Wohnung zu gelangen, sodass der Nachmieter zwei verschiedene Schlüssel brauchte, um in die zwei Türen aufzuschließen.]
Später wurde ohne Absprache mit dem Vormieter erneut ein neues Schloss montiert, ohne dabei eine Begründung zu nennen.
(Vermutet wird, dass damit gewährleistet werden soll, dass man wieder nur einen einzigen Schlüssel braucht, um sowohl die Tür des Hauses und die der Wohnung zu öffnen.)
Die Kosten für das Schloss und die Montage wurden wieder ohne Absprache von der Kaution abgezogen.
Frage 1: Muss der Vormieter die Kosten der zweiten Montage und des Schlosses tragen?
Frage 2: Falls das erste Schloss, das der Vormieter (zusätzlich zu den Kosten der Montage) bezahlte, während der zweiten Montage zerstört/beschädigt wurde, darf der Vormieter Anspruch auf Ersatz erheben? (Entweder in Form von Geld oder ein gleichwertiges Schloss, das evtl. weiterverkauft werden konnte.
Frage 3: Falls Frage 1 zu bejahen ist, dürfen die Kosten für die erste Montage und das erste Schloss rückwirkend auf die Verwaltung abgewälzt werden?