Ja, leider ist das richtig. Die Anrechnung von Einkommen erfolt immer in dem Monat in dem das Einkommen zufließt, sprich an dich effektiv ausgezahlt wird.

Lebensnah ist dies definitiv nicht aber rechtlich wasserdicht.

Ich kenne den Fall anders herum. Man ist im Bezug und erhält, beispielsweise, seine Zahlung für den Monat Oktober am 30.9., der Arbeitgeber zahlt für den Monat Oktober dann am 25. Oktober aus. Damit ist eine Überzahlung entstanden, die dann zurück gezahlt werden muss. Dass kein Mensch bis zum 25. eines Monats auf ein komplettes Monatsgehalt verzichten kann steht außer Frage, trotzdem ist es rechtlich so. Wenn das Arbeitsverhältnis einmal enden würde, dann hätte man quasi einmal das Gehalt + eine volle Leistung für den kommenden Monat, da das letzte Gehalt bereits mit der Zahlung an Ultimo des Vormonats angerechnet worden wäre.

Wenn du dir garnicht helfen kannst, besteht unter Umständen die Möglichkeit, ein Darlehen zu erhalten und dieses dann in Raten zurück zu zahlen.

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Ständig Geschenke für das Enkelkind?

Mein Enkelsohn (7) begrüßt mich stets mit den Worten, hast Du mir was gekauft? Und ist gleich von Beginn an sauer wenn ich Nein sage. Jeder Versuch, ihm zu erklären, dass es nicht ständig etwas geben kann und dass ich für das Geld lange arbeiten muss, ist fruchtlos. Wenn er bei mir ist erklärt er mir die ganze Zeit, was ich ihm kaufen soll. Seine Mama schiebt es darauf, dass ich ihm öfter etwas geschenkt habe, als andere. Dazu muss ich sagen, dass beide die ersten zwei Lebensjahre des Kleinen bei mir gelebt haben und der Junge auch später oft bei mir war. Er ist ein Kind, was mit nichts spielt und ständig eine 1 zu 1 Beschäftigung fordert. Das hat dazu geführt, dass ich sobald etwas sein Interesse geweckt hat, geschaut habe, ob ich dies fördern kann. Mit Büchern, Spielzeug aus Babyboersen oder indem ich mit ihm dorthin gefahren bin, um ihn schauen zu lassen. Ich empfand es aber nie als zu viel. Vor etwa zwei Jahren etwa fing er an, alles als erstes darauf zu prüfen, ob und wie man es kaputt machen konnte. Wenn das nicht gelang, warf er alles in den Müll oder vom Balkon oder verschenkte es im Kindergarten. Danach hatte er nichts mehr zu spielen und verlangte nach etwas neuem. Wenn er bei mir war, ging es bald um nichts anderes mehr. Ihm war stets langweilig und er hatte keine Lust, zu Malen, zu Basteln, auf den Spielplatz oder Fußball. Jeden Ball versuchte er so lange über einen Zaun, auf ein Dach oder Richtung Straße zu schießen, bis er verloren war. Notfalls wurde er auch zerstochen. Seinen heiß gewünschten Tip Toi Globus, den ich ihm zu Weihnachten geschenkt habe, kickte er sofort durch die Wohnung. Jeder Besuch ist von seinem fordernden Verhalten überschattet. Haben haben haben. Bekommt er eine Kleinigkeit, verlangt er schon bei Übergabe das nächste, kein Danke, nur sofort Wut und Eingeschnappt sein, wenn ich ihm klar mache, dass das so nicht geht. Das macht mich so traurig, was kann ich tun?

Mary

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Der Herr Enkelsohn scheint erlernt zu haben, dass er bekommt, was er will und das negatives Verhalten Aufmerksamkeit erzeugt und Ihnen ein schlechtes Gewissen beschert.

Grundsätzlich ist es ein guter Ansatz Kindern zu erklären, warum und weshalb man Dinge tut oder lässt, jedoch darf es nicht zu einer Rechtfertigung mutieren. Wurde das Thema bereits mehrfach angesprochen, würde
ich es vorziehen garnicht mehr darauf einzugehen.

Diese Konditionierung nun zu verändern erfordert weitaus
mehr Geduld, als sie zu erzeugen.

Wichtig ist es jetzt primär konsequent zu bleiben und nicht
im Verhalten zu schwanken.

Fragt er „Hast du mir was gekauft“ lautet die richtige Antwort schlicht „Nein“, fängt er dann an zu rebellieren, einfach ignorieren und zum nächsten Tagespunkt übergehen. Soll er sich mal aufregen. Es steht ja fest, dass es in diesem Fall dafür keine tatsächliche Ursache gibt.

Er wird erlernen, dass er durch dieses Verhalten nichts erreicht. Das wird nicht von jetzt auf gleich funktionieren, als gilt durchhalten. Auf keinen Fall anmerken lassen, dass es Sie belastet oder traurig macht, auch wenn es schwer fällt.

Wenn er seine Spielsachen mutwillig zerstört, dann ist die Tatsache, dass er irgendwann keine Spielsachen mehr hat, die logische Konsequenz. Die Gegenstände sollten auf keinen Fall ersetzt werden!

Nichts desto trotz sollte man einmal nachdenken, ob es eine andere Ursache für sein auffälliges Verhalten geben kann, als die Tatsache, dass er daran gewöhnt ist, anstandslos seinen Willen zu bekommen.

Gab es im Laufe der Zeit einschneidende Erlebnisse für den Jungen. Wurde ein Geschwisterchen geboren, kam ein neuer Partner der Mutter hinzu,
begann das Verhalten bin Beginn des Kindergartens, etc.. Vielleicht und das ist
vollkommen ohne Vorwurf zu betrachten, fühlt der junge Mann sich aus irgend
einem Grund vernachlässigt und fordert auf diesem Weg schlicht Aufmerksamkeit ein.

Was sagen denn die Erzieherinnen im Kindergarten? Verhält er sich dort ähnlich? Fühlt er sich wohl? Erzählt er von zuhause? Egal, was man
auf diese Fragen zu hören bekommt, bitte nicht vergessen, es ist das, was das Kind empfindet, das ist nicht immer logisch oder sachlich. ;-)

Unter Umständen ist es die Aufmerksamkeit einer bestimmten Person, die er erreichen möchte, oder generell die Aufmerksamkeit der Menschen um sich herum.

Eventuell und falls das möglich ist, kann man ja einen festen Tag ausmachen, an dem Oma alleine etwas mit dem Enkel unternimmt, aber auch die Mama ist gefragt. Mir ist bewusst, dass das nicht immer leicht in den Alltag zu integrieren ist, aber mitunter sind es Kleinigkeiten, wie sich einmal allein gemeinsam mit dem Kind einen Zeichentrickfilm anzuschauen, oder bei
mehreren Geschwisterkindern, mal dieses und mal jenes Kind mit zum Einkaufen zu nehmen. Dabei sollte man aber immer darauf achten, dass das Kind nicht nur für sich, sondern auch für die Geschwister etwas vom Einkaufen mit heim bringt. Eine Universallösung wird es nicht geben.

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Ja, der Vater kann klagen, allerdings muss er die Kosten, im Falle eines abschlägigen Urteils klagen, das kann teuer werden. Ich würde behaupten, dass das kein Richter ein solches Urteil aufheben wird. Denn man sollte bedenken, was geschieht, wenn dieser das Urteil aufhebt und der Kindsvater mit dem Kind verschwindet.

Allerdings sollte man die angeordneten begleiteten Umgangskontakte penibel einhalten und Vater und Kind die Möglichkeit zum Kontakt miteinander schaffen. Zum einen, weil es für das Kind wichtig ist, zum anderen, weil alles andere einen als Kindsmutter unglaubwürdig machen würde.

Euch alles Gute!

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Was das Amt angeht würde ich von Formulierungen wie "vorrübergehende" Trennung etc. Abstand nehmen. Der Anspruch auf Alg2 besteht nur, wenn du hilfebedürftig bist, sprich dein Partner zieht jetzt aus und somit bist du mittellos und auf Hilfe angewiesen. Die Miete zahlt sich auch nicht von allein.

Wenn das Amt an dich zahlt, werden diese allerdings auch an den Partner herantreten, um Unterhalt für dich (falls verheiratet) oder für die Kinder einzufordern (falls seine leiblichen Kinder).

Grundsätzlich kannst du einen Antrag stellen, sobald du hilfebedürftig bist.

Wenn dein Partner in seine eigene Wohung auszieht und sich polizeilich dort meldet, dann kannst du den Antrag stellen, bzw. denke ich auch bereits im Vorfeld, wenn der Termin feststeht, du kannst ja die Meldebescheinigung ggf. an Tag x nachreichen.

Es steht dabei nicht zu erwarten, dass kurzfristig das Amt die Zahnbürsten nachzählt. Viele Paare leben sogar innerhalb einer Wohnung getrennt und erhalten Leistungen.

Wenn dein Partner zu Besuch kommt, um die Kinder zu sehen, spricht das nicht gegen einen Bezug von Alg2, er hat ja wohl nicht vor eine eigene  Wohnung zu mieten und weiter wie zuvor bei dir zu leben, oder?

Ich wünsche dir alles Gute!

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Ich muss jetzt mal blöd fragen. Verwechseln wir hier Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II ??? Das sind zweierlei Leistungen mit unterschiedlichen Anforderungen. Sollte nicht wirklich zunächst ein Anspruch auf AlgI bestehen?

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/index.htm

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Die Antwort liegt für mich auf der Hand.

Wenn das Kind bis zum 29.7.15 beim Vater ist, dann geht es 14 Tage später wieder zum Papa. Da der 29.7.15 ein Mittwoch ist, würde ich sagen, dass das Wochenende 15./16.8.15 das erste Wochenende sein sollte, an dem das Kind zum Vater geht.

Solltest du in dieser Hinsicht noch unsicher sein, dann wende dich ans Jugendamt und lass dich da beraten. Die Mitarbeiter werden ggf. auch mit dem Kindsvater sprechen, wenn ihr Eltern euch nicht einigen könnt.

In erster Linie ist es wichtig, dass das Kind seinen Papa alle 14 Tage sieht. Nach 9 Tagen Daueraufenthalt dürften die zusätzlichen 2 Tage (Donnerstag und Freitag) nicht zu einer Entfremdung führen ;-)

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Hallo,

lassen wir Pflicht oder nicht Pflicht einmal außen vor. Gib ihm doch einfach eine Vollmacht (Erlaubnis für die Ärzte dem Kindsvater Auskunft zu geben), dann kann er sich die Berichte vom Arzt selbst anfordern. Dass das gewisse Gebühren mit sich bringt, wird zeigen, ob er wirklich an dem Kind und seiner Krankheitsgeschichte interessiert ist, oder ob er dich nur beschäftigen will.

Auf diesem Weg sparst du dir viele Wege und den Stress. Sollte er einmal gemeinsames Sorgerecht einklagen wollen, dann kannst du deine Hände in Unschuld waschen und sagen, dass du ja so oder so immer zum Wohle deines Kindes gehandelt hast.

Du hast meinen Respekt, dass du es mit deinem Kind unter den Umständen alleine gemeistert hast! Das war bestimmt anstrengend und belastend! Raube dir nun nicht selbst deine Kräfte indem du in einen Rechtsstreit einsteigst. Alles erdenklich Gute von mir für euch Zwei!!!!!!

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Können Großeltern nach diesen Schikanen Umgangsrecht bekommen?

Hallo. Meine Eltern wollen nun, aus heiterem Himmel und nach 4 Monaten in denen kein Kontakt bestand, obwohl wir im selben Haus wohnen, Umgangsrecht für unseren Sohn haben. Sie hat letztes Jahr ca. 1,5-2 Monate als ich arbeiten ging und mein Freund bei einer Weiterbildung war, auf unseren Sohn aufgepasst. Danach war ich zuhause. Sie gewöhnte unseren Sohn an alle Süßigkeiten. Im Dezember letzten Jahres begann ich mit meinem Mini-Job. Sie passte die 2 Stunden auf unseren Sohn auf wenn er krank war. Unser Sohn wollte immer mehr zur Oma runter und gar nicht mehr bei uns bleiben. Dort unten bekam er immer Süßigkeiten, konnte alles machen was er wollte ohne großartige Regeln, und bekam auch immer nur Süßes zu trinken. Wir sagten ihr, dass wir das nicht wollen. Ich brachte ihr anderes Zeug zum trinken runter. Das stand 1 Woche später immer noch da. Sie gab ihm weiter das süße Zeug. Mein Freund sagte, er solle ab 18 Uhr nichts Süßes mehr bekommen, weil er immer so aufgeputscht ist und ewig nicht einschlafen will. Die Antwort: Er hätte ja keine Ahnung und das wäre absoluter Quatsch. SIE hätte ja schließlich schon 2 Kinder großgezogen! Ein paar Tage später hatte er um 19 Uhr wieder nen Schokoriegel in der Hand... Das Ganze ging so weit, dass ich meinen Sohn nicht mehr anfassen durfte, er mich immer weggeschubst hatte, er zum Vater wollte und sich teilweise noch nicht mal von ihm anziehen geschweige denn wickeln lassen wollte. Er schrie immer nach Oma und nur sie durfte alles mit ihm machen... Wir waren komplett fertig!!! Er wurde morgens wach und wollte zur Oma, teilweise bis abends bis er ins Bett ging. Aber eingeschlafen ist er immer nur bei uns. Dann wollte er immer zur Oma, aber einer von uns sollte immer dabei sein. Alleine wollte er nicht meh. Wenn er was Süßes wollte, etwas rumwarf oder sonstigen Unsinn anstellte und wir ihm dies nicht erlaubten, fing er immer ganz heftig an zu weinen an. Meist schrie er auch wieder nach Oma und wollte mit ihr runtergehen. Dort bekam er wieder was er wollte und konnte auch tun und lassen was er wollte. Mich hatte er ganz abgelehnt! Dann entstand wg meiner Schwägerin (habe wg ihr seit fast 10 Jahren keinen Kontakt zu meinem Bruder) ein Streit, der so endete, dass mein Vater mich aus der Wohnung warf, ich unseren Sohn allerdings mitnahm und von da an war er auch nicht mehr unten. Am selben Abend stellte sie die ganzen Spielsachen von unserem Sohn auf die Treppe. Wir verstanden das so das er auch nicht mehr willkommen war. Wir gaben ihn auch nicht mehr runter. Anfangs schrie unser Sohn, aber nach spätestens 2 Wochen war alles gut. Meine Mutter allerdings drohte uns ohne Gründe mit Jugendamt, als er mal 5 Minuten schrie drohte sie die Polizei zu rufen wenn er nicht aufhört, sie warf Kleider aus der Waschküche weg (die lagen da schon lange zum aussortieren), sie stellte uns die Wohnungstür zu mit unsren Sachen vom Podest, wir bekamen per Anwalt die Kündigung der Wohnung, etc. Frage: Bekommen sie dennoch das Umgangsrecht?

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Habt ihr mal versucht, euch mit den Großeltern auszusöhnen? Vielleicht hilft euch das Jugendamt in Form einer Mediation/Gesprächsbegleitung eure Konflikte beizulegen. Für den Kleinen wäre es am schönsten, wenn er Eltern und Großeltern hätte. Natürlich sollten Oma und Opa mit euch zusammenarbeiten und eure Erziehung nicht komplett untergraben, aber man sagt ja, sprechenden Menschen kann geholfen werden.

Sollte dieses Angebot von den Großeltern abgelehnt werden und die Ankündigung, sich Umgangsrecht einzuklagen, nur weitere Schikane sein, dann spricht die Ablehnung für sich selbst.

Ansonsten vertrete ich immer die Meinung "Familie ist wichtig für Kinder!"

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Wenn die Kindsmutter sich zuhause aufhält, dann besteht das vereinbarte Umgangsrecht so, wie gerichtlich angeordnet. Ob sie vom Arbeitgeber Urlaub hat, oder nicht ist irrelevant.

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Kindesentzug!? Was können wir machen....

Hallo...

Ich weiß nicht mehr weiter, darum frage ich in der Runde ob Ihr eine Möglichkeit wisst, was man machen kann...

Folgende Situation...

Mein Freund war 9,5 Jahre Verheiratet, aus dieser Ehe sind zwei Kinder ( 5 und 7 Jahre) entstanden. Nun haben die sich seit 2 Jahren getrennt.

Sie ist ganz schön schlau und gewieft... Ist bei Nacht und Nebel aus der gemeinsamen Wohnung, gezogen. Hat ihm lediglich Lebensmittel im Kühlschrank gelassen (die Küche gehört zu Mietwohnung dazu). Hat alles mit genommen, während er arbeiten (Nachtschicht) war.

Soviel dazu... Mit dem Inventar hat sich alles geregelt. Auch wollte Sie kein Unterhalt von Ihm, nur für die gemeinsamen Kinder.

Da er am Anfang der Trennung mit nichts da stand, war er auch nicht in der Lage seine Kinder über ein komplettes Wochenende zu nehmen. Er hat die Wohnung auch gekündigt, weil Sie auf Dauer alleine zu beziehen, zu teuer war.

In seiner neuen Wohnung, hat er für seine Kinder Betten,Spielzeug, Kleidung und Schuhe angeschafft. Alles zum wohle des Kindes.

Es lief auch erst wieder ganz gut... Per Anwalt wurde auch die Papa- Wochenenden geregelt.

Womit seine EX auch einverstanden wahr...

Nun geht es seit einen halben Jahr... Das die Kinder an einem Papa-Wochenende bei Ihrer Mutter sprich Oma, verbringen sollten (aus Ihrer Sicht wollten das die Kinder). Wo an diesem Wochenende in Facebook gepostet wurde, "was Sie doch für ein tolles WE hatten" mit einem Grill-Foto dabei.

Dann hatten die Kinder Magen-Darm-Grippe, wo der Vater seine Kinder nicht mal für eine halbe Stunde sehen durfte. Auch an seinem Wochenende..

Dann Ostern, wollten sie nicht zum Papa, weil die Oma, Opa, Tante zu Ihnen nach Hause kommen. Die Sie natürlich auch sehen wollen und natürlich auch Ihrer Ostergeschenke ;-)

Meine Freund hatte am Anfang mit dem Oma Wochenende nachsehen... Auch mit dem ersten den Krankheitsfällen...

Aber allmählich ist es fast so, als wenn Sie Ihm die Kinder entzieht.

Er war bereits beim Jugendamt, die Ihm aber nicht viel weiter bringen. Schließlich wollen Kinder bei der Mutter sein. Heißt es dort... Wenn er "mal" mit seinen Kinder am Telefon sprechen darf, sagen seine Kinder ihm "das Sie ihn vermissen und sich freuen, wenn Sie wieder zum Papa kommen"...

Papa-Wochenende ist von Freitag 17 Uhr bis Sonntag 18 Uhr. Meist wird Freitag vormittags auf dem Anrufbeantworter abgesagt... und geht anschließend nicht mehr ans Telefon.

Habt Ihr eine Lösung? Ich weiß nicht mehr, wie ich meinen Freund aufbauen kann und helfen.

Ich habe zu der ganzen Situation nichts gesagt und beobachten die ganzen Dinge. Ich finde es traurig das eine Frau so sein kann.

Sie hat nun per Anwalt veranlasst, dass die Kinder, wenn Sie nicht zum Vater wollen auch nicht dazu bewegt werden bzw.müssen. Kann Sie das machen? Was ist mit Schule? Wenn die Kinder da auch nicht hin wollen.. brauchen Sie da dann auch nicht hin? Ist Sarkastisch, aber es ist doch nicht mehr fair.

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Zunächst einmal kann ein Anwalt nichts festlegen, er kann lediglich etwas mitteilen. Der Einzige, der etwas festlegen, bzw. beschließen kann, ist ein Gericht.

Laut Gesetz ist in erster Linie die Mutter, bzw. das Elternteil, bei dem die Kinder leben, verpflichtet, den Umgang mit dem anderen Elternteil zu fördern, tut es das nicht, dann schadet es dem Kindeswohl. Das impliziert, dass man die Kleinen auch mal zu ihrem Glück zwingen muss (..na ja, meist ist es dann eher ein überreden) Wenn sie dann erst mal beim Papa sind, ist es dann meist doch ganz prima. ;-)

Der Gesetzgeber vertritt die Meinung, dass Kinder den Kontakt zu beiden Elternteilen benötigen!

Wenn das Jugendamt nicht entsprechend handelt und der Mutter der Kinder erklärt, wie es vor einem Gericht ausgehen würde, dann bleibt nur der Weg vor Gericht.

Ich würde ganz klar dazu raten, den Umgang gerichtlich regeln zu lassen, ansonsten, wird es immer zu solchen willkürlichen Absagen kommen.

Krankheit ist ein anderes Thema. Aber auch so etwas kann man im Zuge einer Umgangsrechtsverhandlung gleich regeln lassen. Sprich wenn die Kinder am Wochenende auf Grund von Erkrankung nicht zum Papa können, dann sind sie halt das nächste und das übernächste beim Papa.

Da die Kinder auch nur für eine Nacht bei Papa sind, sollte der Kontakt zur Mama ausreichend gewährleistet sein, auch wenn die Kleinen mal bei Oma sind.

Wenn die finanziellen Mittel knapp sind, kann man Prozesskostenhilfe beantragen. Schade, dass so viele Elternteile es noch immer nicht verstanden haben, dass es für alle das Beste ist, sich zu arrangieren. Resultat sind überlastete Gerichte, die Selbstverständlichkeiten beschließen müssen :-(

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Kindsvater hält die vereinbarten Wochenenden selten ein

Vielleicht kann mir jemand hier weiter helfen. Ich habe einen 2 Jährigen Sohn und bin seit dem er ein halbes Jahr alt ist allerdings alleinerziehend mein Ex und ich haben jedoch geteiltes Sorgerecht. Er wollte damals unbedingt Gerichtlich festgesetzt haben wann er seinen Sohn sieht. Vereinbart wurde alle 14tage von Fr bis So mittlerweile holt er ihn jedoch nur noch Samstags bis Sonntags mit der Begründung er müsste Spätschicht arbeiten jedoch habe ich noch nie Unterhalt von ihm gesehen und auch die Unterhaltsvorschusskasse weiß nichts von einer Arbeitsstelle. Mich nervt nicht nur das er irgendwelche Ausreden benutzt sondern das er auch teilweise kurz vor seinem Wochenende absagt oder mitten im Wochenende anruft und sagt du musst ihn jetzt sofort abholen. Ich habe einen Teilzeit Stelle und einen Nebenjob dem ich eigtl an den Wochenenden wo mein Sohn bei seinem Vater ist wahr nehme. Jedoch musste ich den schon mehrfach absagen. Auf einen Anruf beim Jugendamt wurde mir dann nur gesagt das man den Kindsvater ja schließlich nicht zwingen kann sich zu kümmern. Ich muss jedoch bei jedem wichtigem Kram ihn anrufen bzw informieren und mir seine "Genehmigung" einholen. Ich weiß das er durch diese Absagaktionen nur mir einen reindrücken will. Jetzt ist meine Frage muss ich mir das weiter gefallen lassen oder kann ich mich dahin auch mal absichern. Es kann doch nicht sein das ich mit geteilten Sorgerecht seine "Launen" ausbaden muss und ständig sofort springen muss und alles umschmeißen muss. Und glaubt mir ich hab es lange genug versucht aber ich kann mich null auf ihn verlassen ist es dann noch richtig das er ein geteiltes Sorgerecht hat?

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Zunächst stellt sich mir die Frage, geht es um das Sorgerecht, oder um das Umgangsrecht?

In Punkto Umgangsrecht ist es tatsächlich so, dass du im Grunde damit leben musst. Was die Berufstätigkeit des Kindsvaters angeht, wenn du wissen möchtest, ob er arbeitet und wieviel er verdient, dann fordere ihn über einen Anwalt auf, sein Einkommen offen zu legen, um zu prüfen, ob er den laufenden Unterhalt für euer Kind ab Dato selber zahlen kann, denn dann kannst du dir deinen Anspruch auf UVG "aufheben", denn der besteht nur für die Dauer von 6 Jahren, aber bis das Kind 12 Jahre alt ist. Es besteht also durchaus ein plausibler Grund, seine Einkommenssituation zu prüfen.

Nebenbei kann dein Anwalt dann den Kindsvater auffordern, die vereinbarte Regelung bezüglich der Umgangskontakte einzuhalten, da es doch bekanntlich für euer Kind besser ist, sich während deiner Arbeitszeiten beim Vater und nicht in Fremdbetreuung aufzuhalten. Eventell könnte er im Schreiben ja einmal die Bemerkung fallen lassen, dass eine gerichtlich festgesetzte Umgangsregelung auch angepasst werden kann.

Vielleicht findet er Möglichkeiten, wenn er fürchtet, dass er demnächst das Kind nicht mehr auf eigenen Wunsch erst später abholt, sondern dies demnächst die einzige Zeit ist, zu der er sein Kind abholen kann.

Am Ende des Tages sieht es gesetzlich wirklich so aus, dass man das getrennt lebende Elternteil gerichtlich nicht zum Umgang zwingen wird.

Auf das Thema Sorgerecht ist Menuett ja bereits ausführlich eingegangen, daher möchte ich mich dazu nicht noch einmal äußern.

p.s. ich persönlich kann deinen Ärger verstehen, bitte dich aber trotzdem zu versuchen, das nicht auf euer Kind zu übertragen. Eltern sind manchmal leider einfach doof. :-(

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In jedem Fall solltet Ihr/Du einen Termin beim Jobcenter vereinbaren und dort angeben, wann ihr umzieht. Der 1.3. ist ja noch nicht, allerdings muss das Jobcenter vor Ort ja nur bis zu eurem "Umzug" also bis zum 1.3. zahlen. Dann ist die Frage, ob ihr einen komplett neuen Antrag in anderen Landkreis stellen müsst, das könnt ihr dann gleich beim Termin erfragen. Die Nachzahlung erfolgt bei Anspruch rückwirkend bis Antragstellung.

p.s. Nu schrei doch nicht so Lucy ;-)

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Es gibt noch eine Ausnahmeregelung bei Schülern in Bezug auf Ferienjobs

(4) 1Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen je Kalenderjahr ausgeübt werden, soweit diese einen Betrag in Höhe von 1.200 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten. 2Für die Bemessung des Zeitraums nach Satz 1 bleiben in den Schulferien ausgeübte Erwerbstätigkeiten mit einem Einkommen, das monatlich den in § 11b Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder in Absatz 1 Nummer 9 genannten monatlichen Betrag nicht übersteigt, außer Betracht. 3Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben. 4Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben unberührt.

http://www.buzer.de/gesetz/8014/a153226.htm

darüber hinaus schließe ich mich isomatte an.

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Vielleicht sollte man das Ganze etwas differenzierter betrachten.

Wenn die süßen Kleinen aus Trotz und Unwillen schreien, ihr als Eltern aber der Meinung seid es sei Zeit zu schlafen und alle Versuche, wie sich gemeinsam mit dem Kind hinzulegen, vorlesen etc. nichts bringen, bzw. das Kind dann nur rumtobt, kann man durchaus die Entscheidung treffen, das Schreien nicht allzu ernst zu nehmen und sich durchzusetzen....

ABER ihr müsst alle paar Minuten hingehen und euch bemerkbar machen, nicht das Kind wieder aus dem Bett nehmen (!!!) aber dem Kind die Sicherheit geben, dass ihr da seid!

Völlig kontraproduktiv ist es, dass Kind einfach schreien zu lassen, bis es sich in den Schlaf weint, denn dann schlafen die Kleinen meist nicht mehr durch, weil die Sorge, sie könnten allein und verlassen sein, sie immer wieder aus dem Schlaf reißt.

In den meisten Fällen hat sich der Stress für Eltern und Kinder nach wenigen Tagen erledigt. Das Kleine hat verinnerlicht, dass Mama und Papa zwar da sind, aber Trotz und Widerstand nicht dazu führen, dass es wieder aus dem Bettchen darf und schläft dann brav ein.

Auch wichtig ist es auf feste Zeiten zu achten, um einen Rythmus zu erreichen.

Fragt euch, ist das Kind abends ausgelastet? Eventuell noch mal gegen Nachmittag mit dem Zwerg raus gehen.

Ggf. Mittagsschlaf vorverlegen, damit ausreichend Abstand zum abendlichen zu Bett gehen besteht, oder je nach Kind den Mittagsschlaf ganz abschaffen.

Wann steht der Zwerg morgens auf? Auch wenn das Kind von allein länger schläft, was mitunter von uns Eltern als angenehm empfunden wird, weil man noch nicht so früh in die Verantwortung kommt, oft ist es dann angeraten das Kind zu einem festen Zeitpunkt zu wecken, damit es abends wieder müde ist.


Ich hatte ein Kind, da habe ich es wie oben beschrieben gehandhabt, ein anderes ist grundsätzlich nur mit mir auf dem Sofa eingeschlafen, dann konnte ich es ins Bett tragen, ein anderes wollte nur mit Papa im Ehebett einschlafen, mir ist es auf der Nase rumgetanzt, und im Sammelsurium von 5 Kindern in 20 Jahren gab es auch 2, die immer brav einschliefen... ja es gibt noch Wunder ;-)

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ich würde dem Vorschlag von Hopsfrosch in jedem Fall einmal nachgehen.

Jedoch habe auch ich bei der Schilderung den Gedanken, dass die kleine Maus da etwas zu viel Einfluss hat. Ich habe selbst 4 Töchter und die Mädels haben es über die 18 Jahre, in denen ich Töchter habe, auch immer mal wieder versucht und sind diesbezüglich auch oft sehr viel sturer, als es Jungs in der Regel sind.

Zugegeben, ich habe auch schon mehrere einwandfreie Jeanshosen verschenkt, weil die Damen diese im Schrank vergammeln ließen, weil diese "zu weit" seien, aber besonders in Verbindung mit Berufstätigkeit, musste ich oftmals konsequent sein und komischerweise hat bei meinen Damen da die sehr glaubhaft ausgesprochene Ankündigung schon gereicht, sie im Schlafanzug ins Auto zu packen.

Das Kind tatsächlich der Peinlichkeit auszusetzen, es in Unterwäsche in die Öffentlichkeit zu bringen, wurde mir daher immer erspart.

Ich würde auf jeden Fall die Klamotten selbst aussuchen und klar machen, dass es keine Diskussionsgrundlage gibt, es wird angezogen, was Mama sagt, Punkt.

Schwarz/Weiß klare Ansage, klare Grenzen, das fällt Kindern in 99% der Fälle leichter!

Das wird am Anfang sehr hart, dürfte sich aber dann innerhalb weniger Tage oder zumindest Wochen legen, natürlich vorrausgesetzt es liegt keine Wahrnehmungsstörung wie von Hopsfrosch genannt vor.

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Alg2 wird immer nachrangig gezahlt, das heißt, es müssen immer zuvor alle anderen Bezugsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, also müsst ihr den Antrag/die Anträge zumindest stellen, sei es nur, um zu belegen, dass u. U. kein Anspruch besteht.

Stellt ihr die Anträge nicht, stellt das einen "Verstoß" gegen die Mitwirkungspflicht dar und ihr könntet sanktioniert werden.

Also, so ärgerlich das ist, Anträge raus und einfach stellen.

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Mach es dir doch einfach einfach :-)

hinterlege die Bürgschaft bei dem Vermieter in einem separaten Schreiben, dem Jobcenter legst du einfach nur den Mietvertrag vor.

Der Vermieter möchte sich nur für den Fall der Fälle absichern, falls du den Betrag für die Miete auf den Kopf haust, anstatt ihn an ihn zu überweisen.

Oder frage den Vermieter, ob er einverstanden ist, dass das Jobcenter direkt an ihn auszahlt, das ist dann ja auch so etwas wie eine Bürgschaft.

Sicherheitshalber würde ich aber mit der Info nicht gerade hausieren gehen. Man weiß nie, wie der eine oder andere Sachbearbeiter das auffasst. Was der eine nur symbolisch versteht, das könnte der andere als Bereitschaft der Eltern zur Unterhaltszahlung auffassen.

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Ich würde jetzt auch vermuten, dass es ausreicht, wenn du erklärst, dass du nicht einverstanden bist, dass sich der Name ändert. Allerdings habe ich einen solchen Fall in der Praxis noch nie erlebt.

Auf dieser Seite wird aber von einer speziellen Zustimmung zur Einbenennung des Kindsvaters/Sorgeberechtigten gesprochen :

http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/buergerdienste/standesamt/dl_namen.html

...und zwar unter dem Punkt "Einwilligungserklärung in die Einbenennung eines Kindes"

Ich rate dir, das örtliche Standesamt anzurufen und nachzufragen, ob die von dir pauschal erteilte Vollmacht für eine Namensänderung überhaupt ausreicht, oder ob das eine Angelegenheit ist, der separat zugestimmt werden muss.

Auf der anderen Seite, auch wenn du es nicht gern hörst, könntest du dich auch einmal mit dem Gedanken auseinandersetzen, ob es wirklich so schlimm wäre, wenn deine dann Exfrau und dein Kind einen anderen Nachnamen hätten.

Für das Kind wäre es bestimmt gut, so zu heißen wie der Elternteil, bei dem es lebt.

Aber das muss jeder für sich selber entscheiden. Am Ende des Tages ist es "nur" ein Nachname....

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In diesem Fall müsst, oder besser solltet ihr die Entscheidung der Eltern akzeptieren, auch wenn du es gerade vielleicht nicht verstehen kannst.

Hier ein entsprechender Link

http://www.bjr.de/fileadmin/user_upload/Praetect/Material/jugendschutz_sexualitaet.pdf

Auf der letzten Seite auch noch einmal schön mit Bildern dargestellt (Seite 10)


Ich möchte auch die Eltern ein wenig in Schutz nehmen, die hier versuchen, ihr 13 jähriges Kind zu schützen. Egal, wie es dir vorkommt, in diesem Alter hat man noch nicht wirklich das Gespür dafür, was gut oder schlecht für einen ist und wo man die Grenzen setzen sollte.

Wenn du sie wirklich liebst, dann solltet ihr versuchen mit den Eltern zu reden, euch vielleicht nur bei deiner Freundin zu Hause in Anwesenheit der Eltern treffen und klar ansprechen, dass auf sexuelle Kontakte komplett verzichtet wird, aber seien wir mal realistisch, ist des das, was du möchtest?

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