Servus. Zwingerhusten ist ansteckend - nicht nur für Hunde sondern auch für Katzen! Bei sehr jungen und auch älteren Hunden, kann eine Infektion mit Zwingerhusten zu Komplikationen kommen - weitere schwere Infektionen der Atemwege, schwere Lungenentzündung, etc - die im schlimmsten Fall auch tödlich enden können. Ich würde dir empfehlen, deinen Tierarzt erneut auf zu suchen. Sag ihm, dass du kein Freund von Antibiotika bist und nach alternativen suchst. Du solltest als Tiefreund und Hundebesitzer aber STRIKT den Kontakt mit anderen Hunden meiden! Grüßle,

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Servus. Husten beim Hund kann eine lokale Reizung der Atemwege sein. Es kann aber auch ein tiefliegender Infekt oder Fremdkörper sein. Bei Hunden (aber auch Katzen) kann aber auch eine (chronische) Schädigung des Herzens (Herz-Muskelschwäche, "Sportler-Herz", Klappendefekte, etc.) Ursache sein. Am besten einen Termin beim Tierarzt ausmachen - der kann Lunge und Atemwege abhören, Herz schallen und ggf. per Röntgenaufnahme andere Diagnostik durchführen. Grüßle,

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Servus.

Illegal - nein, da es kein Gesetz gibt, was Hygiene bei Ärzten oder Pflegepersonal betrifft.

Statt dessen sind es Richtlinien, die vom RKI (Robert-Koch-Institut) heraus gegeben werden und für medizinisches Fachpersonal anzuwenden sind. Sollten diese Richtlinien mißachtet werden und es kommt zu nosokonialen Infektionen (also umgangsprachlich "im Krankenhaus erworbene Infektion mit Keimen"), liegt ein Kunstfehler vor, für den dann aber nach gestelltem Strafantrag eine fahrlässige oder gar vorsätzliche Körperverletzung zur Folge hätte.

Und so banal das Thema auch sein mag - Hygienemängel kommen in der Praxis leider immer wieder vor. Letztes Jahr sind bei der Ebola Epidemie mehrere Ärzte und Pflege(-Fach)kräfte selbst infiziert worden, obwohl sie der Gefahr der Infektion SEHR genau wußten, aber eben einen kleinen Moment nicht aufpassten....

Grüßle

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Servus.

Mit 14 Jahren ist sie Minderjährig - daher obliegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht den Eltern. Sollten die Eltern mit dem Umzug in eine andere Wohnung einverstanden sein und zumindest teilweise ihre Sorgfalts- und Aufsichtspflicht an eine andere volljährige Person delegieren, wäre das Rechtens. Zur Kontrolle (in unbestimmten Abständen) wären sie noch verpflichtet.

Das größere Problem ist der Bezug zur Beziehung deiner 14jährigen Mitschülerin zu ihrem 24jährigen Freund.

Wenn sie in Deutschland leben, ist der Geschlechtsverkehr ab 14 Jahren unter "gleichaltrigen" erlaubt, ab 16 Jahren erst mit älteren Personen. Erschwerend käme hinzu, dass deine minderjährige Schülerin im Falle des Umzuges sogar "Schutzbefohlene" des 24jährigen wäre - und damit eine sexuelle Beziehung bis zu ihrem 18. Geburtstag sowieso verboten wäre...

Alles in Allem eine Konstellation, die für ordentlichen Zoff sorgen könnte....

Grüßle

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Servus.

Nein, zuviel Salz kann nicht durch vermehrtes Trinken ausgeschieden werden.

NatriumChlorid - unser "Kochsalz", ist im Körper dafür verantwortlich, wieviel Wasser im Bindegewebe eingelagert wird und steht damit im direkten Zusammenhang des Osmotischen Drucks unseres Körpers. Nicht falsch verstehen - nicht allein Chlorid ist dafür zuständig; ebenso sind es Amminosäuren, Hormone und andere Ernährungsbestandteile.

Grundsätzlich essen wir Deutsche täglich eher zuviel Salz, als es gut für unseren Körper wäre. In Studien wurde in der Vergangenheit mehrfach ein Zusammenhang von übermässigen Salzkonsum (aber auch damit verbunden mit ungesunder Lebensweise, Übergewicht, Rauchen, Alkohol, etc.) und vermehrter Neigung zu Schlaganfällen und Herzerkrankungen wie erhöhter Blutdruck und Herzinfarkten, hergestellt.

Ein kompletter Verzicht auf NaCl (Salz) erzielt dabei fast die gleiche Wirkung. In einer 2012 veröffentlichen Studie zeigte sich, dass ein massiver Verzicht auf Salz dem Körper aufzwingt, Chlorid durcg zusätzlich Hormonleistung zu kompensieren, was die Möglichkeit einer Herz-Kreislauf-Erkrankung massiv erhöhte.

Ergo:

Eimaliger oder vereinzelter "Über-Verzehr" ist nicht gut für den Körper, schadet aber nur langfristiger "Überdosierung". Kein Extrem ist gut für den Körper - weder zuviel noch der vollständige Verzicht von Salz. Das Mittelmaß ist der richtige Weg.

Grüßle

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Servus.

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Bestattungs-Gesetz, welches aber in den Bundesländern unterschiedlich ist - speziell was den Verbleib im häuslichen (und damit auch Pflegeheim oder Hospiz) Bereich in Stunden regelt. Zwischen 24 und 48 Stunden ist die übliche Verbleibe Zeit - hier in Hessen z.B. sind es 36 Stunden.

Im Krankenhaus gilt dieses Gesetz nicht!

Dort ist eine Aufbarung im Patienten-Zimmer oder spezieller Räumlichkeit innerhalb der gesetzlichen "häuslichen" Frist möglich - darüber hinaus aber muß der Leichnam korrekt versorgt werden.

Das bedeutet, entweder die Übergabe an einen Bestatter - das muss nicht endlich der von den Hinterbliebenen beauftragte sein (Vorsicht, zusätzliche Kosten für die Angehörigen!), oder in einer eigenen Kühlkammer der Klinik. Letzteres ist jedoch in der Praxis meist deutlich teurer als die "Lagerung" bei einem Bestatter.

Grüßle

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Servus.

Grundsätzlich ja, Behandlungspflege darf durchgeführt werden und ja, lt. §37 Sozialgesetzbuch gehört "Häusliche Krankenpflege" als Sachleistung
  zur Kassenleistung. Eine häusliche Krankenpflege wird dann verordnet, wenn
dadurch eine stationäre Aufnahme und Behandlung in einem Krankenhaus
vermieden oder der Aufenthalt im Krankenhaus verkürzt werden kann,
beziehungsweise wenn sie für eine gesicherte Behandlung erforderlich
ist. Für die Übernahme der häuslichen Krankenpflege ist ein Zeitraum von
vier Wochen vorgesehen. Je nach medizinischer Erfordernis kann dieser
Zeitraum jeweils durch weitere Verordnungen und Prüfungen des
Medizinischen Dienstes der Krankenkassen verlängert werden.

Das eigentliche Problem ist die Selbstständigkeit und damit die Rechtsgrundlage, die notwendig ist, in Selbstständigkeit, eine solche Tätigkeit aus zu üben.

Annerkennung gegenüber der Versicherungskassen, Abrechnung, Haftpflichtversicherungen und private Versicherungen, Steuererklärung und Meldung des Gewerbes eines "Privaten Pflegedienstes". Das alles hier aber auszuführen, würde den Rahmen sprengen.

Über das Arbeitsamt und spez. Jobportale im Internet werden speziell für Pflegekräfte Seminare un Hilfestellung vermittelt, was für eine Selbstständigkeit alles notwendig ist.

Mein Tipp:

Existensgründungs-Vereine gibt es wie Sand am Meer - sei es in den Landkreisen / Arbeitsämtern, Internet, Berufsverbänden (DBFK, Pflegekammer, etc.), Privaten Pflegeschulen und so weiter. Informier dich einfach dort direkt und schau, welche Optionen sich dir bieten.

Grüßle

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Auszug StGB §263 Betrug

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug

(1) Wer in der

Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil

zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er

durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung

wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3)

In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs

Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der

Regel vor, wenn der Täter

1.
gewerbsmäßig
oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten
Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.
einen
Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht
handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von
Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3.
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
5.
einen
Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem
Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine
Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder
Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5)

Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder

schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren

wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur

fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267

bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7)

Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer

Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach

den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann

anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

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Servus.

Ja, Du müsstest zahlen - für Heim und auch im Rahmen Deiner Bestattungspflicht. Die Summen sind aber nicht komplett zu zahlen, genaueres kann Dir Sozialamt, Vormundschaftsgericht oder auch ein Bestatter erklären. Ggf. empfehle ich Dir, einen Anwalt Deines Vertrauens auf zu suchen, der Dir die genauen Modalitäten erklärt.

Folgender Artikel fasst es aber im großen und ganzen zusammen:

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Servus.

Wenn ich richtig verstehe: Du (ich bin so frei) hast Deine Hündin seit 5 Monaten, da war sie bereits 4 Monate alt? Ergo: 9 Monate ist sie alt?

Beim Menschen nennt man so etwas auch Pubertät. Was sagt der Tierarzt? Kann es sein, dass sie das erste Mal läufig wird? Hormon Umstellung und "Freiheits-Drang"? Dazu evtl. Rangordnungsphase neu auslooten. Pubertäres, junges und wildes Gehabe.

Wegen der Hormonumstellung ggf. beim Tierarzt vorstellen und kontrollieren lassen wegen Scheinträchtigkeit. Was ihr Ziehen und Springen und ihren "Ungehorsam" betrifft, konsequent bleiben und weiter üben. Streß reduzieren, morgens und abends in die Stadt gehen, wenn weniger Menschen rum laufen und langsam steigern, etc. Aber am wichtigsten: VIEL Geduld und vor allem Freude am treuesten Begleiter, den es auf vier Pfoten gibt.

Grüßle

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Servus.


Auf Wikipedia ist eine recht umfangreiche Zusammenfassung. Im unteren Teil sind auch die aktiven (und nach Reform / Umstellung 2015) Standorte verzeichnet.

Grüßle

PS: Der Link dazu:
https://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%A4gertruppe_%28Bundeswehr%29


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Servus.

Hier ein Link zur vollständigen Interpretation.

http://www.schulzeux.de/deutsch/die-drei-dunklen-koenige-inhaltsangabe-und-interpretation-wolfgang-borchert.html

Borchert personifiziert Dinge - das Pflaster oder die Laterne, und verleiht ihnen menschliche Züge/Gefühle.

Grüßle

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Servus.

Ich denke, Du meinst die Fernsehserie des Senders RTL.

Auf deren Internet Seite "http://www.nowtv.de/rtl/anwaelte-und-detektive-gerechtigkeit-verbindet" findest Du erste Infos dazu.

Viele Fälle sind nicht real, sondern fürs Fernsehen gestellt. Wenn Du aber zu einer Folge gezielt Informationen haben möchtest, kannst Du auf deren Homepage mit dem Sender via Email in Kontakt treten und deine Bitte äußern.

Grüßle,

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Servus.

Mit 10 Wochen hat Deine Maja noch keinen vollständigen Impfschutz. Neue Hundekontakte solltest Du daher "dossieren".

Hundegruppen findest Du im Internet sehr schnell. Registrierungen bei z.B. Freßnapf / Welpenclub (kann ich sehr empfehlen, auch wegen Austausch in Sachen Erziehung, Gesundheit, Freßgewohnheiten, etc.) oder auch Überregionalen Hundevereinen bieten sich Dir an. Für Maja als GoldenRetriever würde der DRC.de (Deutscher RetrieverClub) am ehesten in Frage kommen.

Der DRC ist in einzelne Rassen (Golden, Labrador, etc.) gegliedert und darin wieder in Bezirksgruppen. Diese haben Ausbildungsleiter, die nach Deinen Bedürfnissen Hundegruppen empfehlen, die auch in Deiner Nähe sind.

Die Mitgliedschaft beim Freßnapf Welpenclub ist kostenlos. DRC Mitgliedschaft ist kostenpflichtig. Alle Infos dazu findest Du aber auf deren Internetseiten.

Alles Gute und viel Vergnügen Euch beiden.

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