Stromanbieter dürfen den Strom nur sperren, wenn man mindestens 100 € Schulden hat.

Die Sperre muss mindestens 4 Wochen vorher per Brief angekündigt werden. 3 Tage vor der Sperre muss nochmals ein Brief vom Energieunternehmen erfolgen.

Der Strom darf nicht gesperrt werden, wenn man Zahlungswillen zeigt, eine Ratenzahlung vereinbart und tatsächlich auch Raten zahlt. ( zahlen kann )

Er darf auch gesperrt werden, wenn man sich unbefugt an den Strom Anlagen im Haus vergreift und dort etwas manipuliert.

Hier war die Sperre wohl offensichtlich rechtswidrig. Es hilft in solchen Fällen nur die Beantragung einer Einstweiligen Anordnung beim Amtsgericht. Die kostet in der Regel aber auch 30 € bis 55 € .

Dazu sollte man persönlich zum Amtsgericht und mit dem Rechtspfleger gemeinsam einen Antrag schreiben. Die Bearbeitung dauert 3 bis 14 Tage und eine Entscheidung ergeht per Beschluss.

Wenn sich die Stadtwerke nicht an den Beschluss halten, muss man auf eigene Kosten einen Gerichtsvollzieher mit der Durchsetzung beauftragen.

Man kann auch persönlich mit dem Leiter des Kundenservice vor Ort sprechen und ihn deutlich auf § 19 Strom Grundversorgungsverordnung hinweisen.

http://www.energieverbraucher.de/de/stromsperre\_\_1163/

https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/\_\_19.html

http://www.energieverbraucher.de/de/einstweilige-verfuegung-\_\_1164/

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