Die nennen sich jetzt echt "Vertrauensmänner" ? Dafür das alle die gleiche Ausbildung genossen haben ( Versicherungs-Fachmann / Kaufmann ) bzw. dem heutigen Kaufmann für Finanzen und Versicherungswesen ,bekommt das gerade einen eignen (...) Charakter mit solchen kreativen Bezeichnungen...!!

Wenn Sie unzufrieden sind mit dem "Vertrauensmann" der LVM wenden Sie sich an die Hauptverwaltung in Münster oder dem (wenn bekannt ) Regionaldirektor vor Ort(meist ist eine Regional - Direktion in der Nähe der persönlicherer Ansprechpartner) da diese den aktuellen Agenturleiter kennen oder dem RD unterstellt ist

Klagen Sie dem zuständigen leitenden RD Ihren Unmut und bitten um einen Betreuungswechsel zu einer anderen Agentur. Hierzu können Sie direkt die Bestandprämie mit ins Spiel bringen, die meines Wissens individuell vergeben wurde vom LVM Agenturleiter ..wenn ihre Unzufriedenheit auch in dem Verlassen der LVM münden könnte , wird Ihnen ,denke ich, keine die Prämie mehr streitig machen..

Der Rest wird intern und meist ohne das Sie dies mitbekommen geregelt. Ist die Situation mehr als angespannt, kann auch der Wechsel beschleunigt werden. Kleiner Tipp : Telefonieren Sie vorab mit dem neuen Agenturleiter ,damit Sie feststellen ,ob Sie mit dem Neuen "können" oder nicht....

Mache ich mit Neu-Interessenten bei mir in der Makleragentur auch so, kommt immer gut an.

In diesem Sinne

HG DerMakler

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Hallo Yulica,

na, es scheinen ja schon die "Richtigen" geantwortet zu haben !

Nach deiner persönlichen Beschreibung und deinem Erkrankungsverlauf zu urteilen , gibt es schon einmal zwei Facts, die (z.Teil) schon genannt wurden :

- Laufende Behandlungen werden nicht mit versichert .Auch in nahen Zukunft angeratende ,auf die gleiche Erkrankung bestehende Folgebehandlung sind meist nicht integriert .

- Psychologische Erkrankungen sind (meist) ein K.O. Kriterium ..meist, aber nicht mehr wie früher für alles ..!

Um Interessenten mit schwer versicherbaren Krankheitsbildern eine Möglichkeit zu bieten , gibt es bei einigen Gesellschaften Tarife ohne Gesundheitsprüfung . Vorrausgesetzt man kann mit den weitaus längeren Wartezeiten leben, bis dato eine Leistung in Anspruch genommen werden kann ..Des weiteren müsste erst einmal geschaut werden, gibt es Tarife ohne GP mit Heilpraktik , welche Leistungen , welche  Höhe ..?!

Möglichkeit Nr. 2 : Über die bestehende PKV , sollte irgendwann die GKV Pflicht um die Ecke schielen , fragen ob die Umwandlung von Krankheitskosten Voll in Zusatz Tarife möglich ist  und hier gezielt nach einem Krankentagegeld (!) und Kombi Tarif der Brille ,Heilpratik ,Heilmitteln beinhalten wird, fragen.

...was Sie in einem Beisatz erzählt haben , ist aber wahrscheinlich Gold wert : Sie sind z.Zt. von der Versicherungspflicht befreit ! Sollten Sie kein Angestellten Status nach der Ausbildung verfolgen , kann der PKV Status vielleicht sogar beibehalten werden und somit bestünde für bestimmte Tarifstrukturen Kontrahierungszwang bei z.Bsp. einer Umwandlung nach § 204 VVG .

Was mich gerade irritiert ist ,das über die aktuelle Familienversicherung keine Option auf Heilpraktik besteht ?

HG DerMakler




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Hmm, in der Regel dienen diese Nachfragen weniger der Neugier um´s Produkt oder was man als persönliche Absicherung erhält , sondern um eine Bachelor Arbeit mit Zahlen zu krönen ..oder mit Fachwissen zu glänzen im Zusammentreffen mit Freunden..

siola 55 hat es schon richtig beantwortet : laut GDV (Privat Unfallversicherung ) , was wenig über die Form und den Umfang des versicherter Personenkreis aussagt ..

Gewerkschaft UV sind Kollektiv Verträge , die meist völlig den Freizeitbereich ausklammern und auch 24 Stunden / weltweit nicht als Basic´s mit versichert haben ..da auch meist unter "Gewerbe UV" zu finden ..

Wenn es hilft..*smile*

In diesem Sinne

HG DerMakler

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Ich denke mal , am einfachsten lässt sich das an dem Sinn einer Privaten Haftpflicht erklären ! Grundlage eines Anspruch ist der § 823 BGB , in dem es heißt :

§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich
oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit,
das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich
verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens
verpflichtet

Da steht auch nichts von begrenzt oder nur "bis zur Summe X" ..! Man haftet in voller Höhe und bezahlt den Schadensersatz ,der durch den Schaden entstanden ist !

Ähnlich kann man bei anderen Versicherungsarten vorgehen : Was ist die Grundlage , welche Lücken ergeben sich für mich daraus ? Wie sichere ich mich ab , wo , zu welchen Konditionen , was kostet mich das.. !

In diesem Sinne

HG DerMakler

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Hallo Andine,

vier verschiedene Anfragen ohne Übernahme ?

Was haben Sie denn alles versichert ? ..und um was hat es denn bei den vier Anfragen für Fälle gehandelt ? Was waren die Begründungen für die Ablehnungen ?

HG DerMakler

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Hallo Naico,

bitte schauen Sie mal in Ihre Bedingungen und dort unter "Rückstufung im Schadensfall" ! Nach der neuen SF Klassifizierung ist richtig so ..!

Mit der Schadendshöhe hat dies nichts zu tun !

HG DerMakler


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Hallo herbstwald ,

zunächst einmal hört sich Ihre Schilderung danach an ,als wenn kein bleibender Körperschaden nach Ihren Unfall geblieben ist ? Bei denen von Ihnen benannten erbrachten Leistungen handelt es sich um sogenannte Zusatz oder Assistance Leistungen ( Reha / Einkaufshilfe )

Malteser Assistance (in einer Ihrer Antworten ausgeführt ) wird meist über Nürnberger / Provinzial oder Union Unfallversicherung abgerechnet . Vorraussetzung (..und selber von Ihnen in der Frage eingestellt ..! ).. :


...worauf mir meine Hausärztin sagte, dass solch eine Verletzung bis zu 6 Monaten Beschwerden machen könnte


Ende April stellte die Versicherung die Leistungen ein mit der
Begründung,dass ich noch nicht bei einem Facharzt war obwohl dieser
Termin für Anfang Juni feststand



..ist das ein Facharzt ( nicht zu verwechseln mit der Hausärztin ..) die Folgen und Maßnahmen dazu bestätigt ! Viele wissen auch nicht ,das Folgeerscheinungen bis zu 12- 18 Monate (je nach VR ) nach einem Unfall, (bei Verbesserung od. Verschlechterung ) an den Versicherer weitergeleitet werden können .

So manch Kunde hat sogar nachträglich eine anerkannte Invalititätsleistung , sprich Geld aus der Grundsumme (+event. Progression ) zur Invaliditätsstufe die vereinbart ist, erhalten..und das ist meist ab der 1 % feststellbaren Invaliditätsgrad durch einen Unfall !

Warum sollten Sie kündigen ? Kommen Sie der im Brief des UV Versicherer aufgestellten Situation nach , wird auch die Lesitung wieder fließen ..denn Sie haben Sie "eingestellt" nicht verweigert ..ein großer Unterschied !

In diesem Sinne

HG DerMakler

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Hallo FirstLex,

zunächst : Yep ! Sie dürfen und haben (z.Teil) das VVG im Rücken ! Das die Umsetzung eher einer Wild West Aktion gleicht , weil entweder der Vertreter der AXA nicht das Fingerspitzengefühl besitzt oder über die Ernsthaftigkeit das Band des Schweigens legt , ist das Manko an der Sache ..

Zwei Faktoren spielen hier eine Rolle :

Verträge bürgen bei Abschluss meist das aktuelle Bedingungswerk in sich und laufen , wenn es für beide Seiten positiv ist, jahrelang . Bedingungen mit den Jahreszahlen 1988 ,1992 , 1996, 2002  sind schlichtweg "veraltet" .

Ganz der E.U. Richtlinie folgend , dem Kunden
aktuelle Versicherungswerte / Bedingungen anbieten zu "müssen" ,werden Altverträge nach und nach umgestellt oder gekündigt..Des weitern werden
immer mehr alte Tarife schlichtweg geschlossen, da Sie auch im Schadensbereich nicht den Ansätzen der 100 % Erfüllung zu Grunde liegen ! So bekommt auch ein kleiner Spassverderber wie z.Bsp. der "aktuelle
Umrechnungsfaktor" im Altvertrag eine ganz neue Bedeutung ..

Die Frage nach der kippenden Kalkulation ist hier eher zweitranigig , würde sonst der aktuelle Vertrag immer noch bestehen ? Zumal (auch wenn es in einer anderen Antwort anders dargestellt wurde..) Beiträge , gerade bei
der AXA , immer mal angepasst wurden ,in der Sparte Wohngebäude mehr als so manch Kunden lieb gewesen ist..

Der zweite Faktor ist die aktuelle (Un)Wettersituation ! In Bezug auf den oberen Faktor sollte man sich selber die Frage stellen : Reicht der aktuelle Wert 1914 noch aus bei einem Totalschaden gut versicht zu sein und hat er moderen
Zusätze versichert ?

An anderer Stelle wurde hier geäußert ,das die Beitragsstrukturen der allgemeinen Versicherungsgemeinschaft nicht mehr ausreichen ..und auch VR sich Ihren Kuchenstück davon abschneiden ...? ...Ähmm : Nö !

Das Feld der Wohngebäude Versicherungen ist ähnlich wie in der KfZ Sparte mittlerweile eine Patt Situation : Fast (!) alle eingenommen Beiträge gehen auch für Schäden
wieder raus..

Was ärgert nun mehr : Den Altvertrag nicht mal von
selber umgestellt zu haben ..? ..oder in der Realtität von aktuellerem ,besserem Versicherungsschutz ,aber auch höheren Beiträgen angekommen zu
sein..?

In diesem Sinne

HG DerMakler



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Ich lese hier immer "weg" , "futsch" ! Vielleicht sollte man sich mal vor Augen halten ,das der kalkulierte Jahres-Beitrag ein auf Grund von Versicherungsumfang ( vier Gefahren ) ,Zusätzen ( z.Bsp. Überspannung ,Hotelkosten ,Trickdiebstahl ect..) und Riskoklasse ( Region / PLZ ) abgewägter Beitrag ist ...und das für die vereinbarte Laufzeit !

Sollten Sie auf die mittlerweile auf dem "Insurrance" Markt operierenden FinTechs anspielen , die bei Schadensfreiheit Geld zurück garantieren , sei dies mit Vorsicht zu geniessen ..Im Kleingedruckten steht nämlich drin , das dies nur solange funktioniert ,wie alle (!) in der "Community" schadensfrei bleiben und auch Einzelschäden nicht ein gewisse Höhe überschreiten ..

Ich habe lieber eine Hausrat , die mir tagtäglich Versicherungsschutz im hohen Maße gewehrt ..wenn ich der Meinung bin zu viel zu zahlen , muss ich den VR wechseln !

In diesem Sinne

HG DerMakler


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Ich kämpfe schon seit Jahren gegen "hirnlose Zusatzversicherungen" , die bei einem eupohrischen Kauf als "sinnvolle Ergänzug" vermittelt werden ..zu denen die Verkäufer meist in einer 2 Stunden Schulung vom Unternehmen bei dem Sie arbeiten mehr schlecht als recht über Sinn und Unsinn aufgeklärt wurden !

Meist kommen solche Sachen erst auf, wenn der Kunde das erste Mal einen Schaden einreicht und mit einer Ablehnung und Wust von Formularen überschüttet wird..

Ob die nun die "Einfachglas" Zusatz Versicherung von Fielmann , die Handyschadensversicherung von Vodaphone oder O2 oder das Kreditaufallschutz System bei so manch Banken und Sparkassen . Meist werden sogenannte Ko Op Versicherungen mit angeboten , wie Unfall und Tagegelder bzw. Garantieverlängerungen ..

Man sollte immer bedenken : Bedingungen vorab lesen ..z.Bsp. bei Handys : Ist es zum Neuwert versichert ? ( in den meisten Fällen : Nein ) ,was für Schäden sind denn nun versichert ..? Wie lange geht der Vertrag ?

Natürlich hat ein VR ( und auch der Kunde ) das Recht, jederzeit nach einem Schadensfall den Vertrag zu kündigen ..mir wäre aber neu , das wenn der Fall abgelehnt wird ,dies der VR dann auch tun darf..!

"Versuchen Sie es mal über Ihre private Haftpflicht !" ist auch so ein beliebter Satz den Verkäufer aussprechen ..und wenn dann nicht klappt oder mit Einschränkung ! "Was haben Sie denn für eine PHV ?..bei meiner hat´s geklappt"  ! Unfassbar solche Aussagen..!

Im Moment gibt es drei VR die eine seperate Handyschadens Versicherung anbieten ,die sich nach Wert des Handy im Beitrag richtet ,Neuwert versichert und Schäden fachmännisch und richtig abwickelt !

Ich kauf auch nicht im Autohaus Grillfleisch ..Immer zum Fachmann gehen !

In diesem Sinne

HG DerMakler


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Hallo Jogalos,

..und wieder einmal kochen die Emotionen beim Thema PKV / GKV hoch..

Gebe ich in google." Soldaten sdind wie krankenversichert ?" ein , erhalte ich die , meines Erachtens , sehr gute Broschüre des Bundesministerium für Verteidigung" zur truppenärztlichen Versorgung mit sogar sehr neutral gehaltenden Beispielen zur GKV / PKV (Verdienst / Karriere , Familie oder nicht , Beamtenstatus ect..) und welche Vor und nachteile die Wahl in sich bürgt !

Ich gehe jetzt hier nicht mehr auf den jeweils grundsätzlichen Versicherungsschutz ein, sondern empfehle Ihnen die Broschüre als Grundlage sich an einen Makler der in Sachen GKV / PKV wirklich Plan sich zu wenden , um mit Ihm die richtige Wahl zu besprechen und dann selber (!) eine Entscheidung zu treffen !

In diesem Sinne

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Hallo Zapethor,

wie man sehen kann ,ein kontroveres & emotionals Thema !

Ich schließe mich eher der Meinung an, das dies in jetzigen Zeiten , in denen Hunde ,Katzen ,Pferde enge Wegbegleiter Ihres Menschen sind und Erkrankungen bei Tieren eine ähnliche Deklaration wie beim Menschen bekommen, es eine sinnvolle Ergänzung ist !

Dazu sollte man wissen, das Tierärzte mittlerweile neben Zahnärzten und spezialisierten Chirugen Topverdiener unter der Ärzteschaft sind !

So kann schon einmal eine Kastration mit 250,-€ zu Buche schlagen , ein Miniskus OP mit ca. 2000,-€ Stirnrunzeln verursachen ! ..ob es da mit einem mind. drei Jahre - bis fünf Jahre lang angelegten Sparbuch getan ist ( wie hier an andere Stelle behauptet ) ist dann meines Erachtens keine Frage ..

In meinem Kundenstamm gibt es mittlerweile genug Bespiele die laufende Beiträge gegenüber Behandlungskosten nicht mehr in Frage stellen..natürlich kannn es auch andersrum laufen : Nichts passiert und man hat für mind. zwei Jahre eine Vertrag abgeschlossen ..

Als Tierbesitzer muss man für sich selber entscheiden , ob eine OP Versicherung für einen ausreichend ist oder das Ganze komplettiert mit einem Krankenversicherungsschutz ! Abhängig machen dies viel von der Rasse und der Anfälligkeit dazu . In der Regel entscheiden sich viele für eine reine OP Versicherung, die aktuell nur bei zwei Gesellschaften mit gut bzw. sehr gut bezeichnet werden kann !

Nehmen Sie sich für einen Vergleich professionelle Hilfe ( Makler ) dazu.

In diesem Sinne


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Grundlage aktuell KV Zusätze abzuschließen, liegt in den einzelnen Struktur Reform Gesetzgebungen der GKV ( 1993, 98 / 2000 ,2002, 2006 ,2008 und 2015-16 ) in denen suggestiv Leistungen gestrichen wurden ,somit auch zum stationären Aufenthalt :

GKV : Anspruch auf Mehrbettzimmer / Stations und Belegarzt , "leichte" vorgegebene Krankenhauswahl (meist drei zur Auswahl)  ,Nachbehandlung, Reha / Wiederherstellungspraxis ! Eigne Zuzahlung als Erwachener im Krankenhaus für die ersten 28. Tage : 10,-€ pro Tag ! 

Jetzt zur Ihrer Frage :

Yep, Sie können sogar bevor Sie vorm Krankenhaus XY stehen, Ihr Veto einlegen wenn Ihnen das zugewiesene Krankenhaus nicht zusagt ! Sehr gute stationäre Zusätze gleichen den vielleicht höheren Tagespflegesatz meine Wunsch KH aus !

Des weiteren können Sie vor den Toren des KH bei der Aufnahme-Besprechung darauf verweisen Einbett & Zweibettzimmer & Chefarzt versichert zu haben (Klinik Card die Sie erhalten haben ,vorlegen ) .Sollten Sie beide Wahleistungen nicht in Anspruch nehmen wollen , kann bis zu 50,-€ Tagessatz als Ausgleich vom Versicherer erstattet werden ! Ist ein Einbettzimmer versichert, das KH kann aber nur ein Kontingent an Zweibettzimmer anbieten, wird meist zwischen 11-25,-€ Ersatzleistung in Aussicht gestellt..aber das ist von Tarif zu Tarif unterschiedschiedlich !

Als weiteren Tarif kann ein Krankenhaustagegeld versichern werden, das die oben genannte Zuzahlung die die GKV verlangt, ebenso erstattet ! Die Höhe des Tagessatz kann selber bestimmt  ( Ab einer gewissen Wunschhöhe beraten lassen ! )

Aber auch hier : Es gibt Einbett (Zwei)Bettzimmer / Chefarzt Tarife ,die so etwas in Ihren als "Schnäppchen" noch oben drauf packen ! Auch Leistungen wie ambulante OP , Transportkosten ect. sollten Beachtung geschenkt werden !

Bis dato heute sind mir "nur" 5 Gesellschaften von 43 VR bekannt , die einen annährend perfekten stationären Zusatz anbieten ! Lassen Sie sich professionell beraten ( Makler ), den das www. ist hier hinsichtlich dessen ein schlechter Abschlusskandidat, zumal einmal abgeschlossen die meisten KV Zusätze eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren haben !

In diesem Sinne

HG DerMakler


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Ich rekapituliere mal : Vier (!) Jahre hat weder der VR die Beiträge eingezogen bzw. ihnen ist das nicht aufgefallen !

Sie erhalten vier Jahre lang keine Beitragsbestätigung / Rechnungen und "By the Way" auch der Steuerberater fragt nicht ob sie Beiträge zur PHV zahlen ?

Nachteile der rückwirkenden Beitragseinziehung : Sie stimmen jeglichen Vertragsänderungen & Anpassungen zu , wenn alle Beiträge rückwirkend auf einmal eingezogen werden ! Des Weiteren kann es sein ,das der VR (sollte er den Fehler auf Ihrer Seite sehen ) Ihnen nur noch jährl. Zahlungsweise anbietet!

Vielleicht ist Ihnen auch schon ein mal in den Sinn gekommen den VR zu wechseln ? Nun dann möchten viele Gesellschaften gerne wissen , ob Sie einen schadensfreien nahtlosen Übergang anbieten können (meist drei - fünf Jahre in die Vergangenheit ) und Nachlässe zu erhalten ! Widersprechen Sie jetzt der Abbuchung , wird die Info an den nächsten VR das oben genannte Szenario nicht bestätigen !

Vorteile : Der Versicherer löst den Vertrag auf ..juchu auf zum nächsten PHV Versicherer , der vielleicht bessere / günstigere / moderner Produkte hat..oder : Sie können den VR anrufen und mit Ihm über Verjährung und Einzug diskutieren und den dann angemessenen Gesamtbeitrag zu überweisen !

Jegliche Schäden , die auf Grund § 823 BGB auch in einer Nachhaftung an Sie gerichtet werden könnten ( ..und in vier Jahren kann es immer mal zu Situationen kommen, wo man Gott dankt gerade jetzt ne PHV zu besitzen..) werden vom VR auch rückwirkend anerkannt, weil die Beiträge der letzten vier Jahre ja gebucht wurden..

Tja..Sie entscheiden ..

In diesem Sinne

HG DerMakler


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Hallo Hentai Lady ,

bis dato allles richtig gemacht . Beitrag zurückholen wurde auch von Constein genannt !

Ich kenn das Gefühl der Unsicherheit bei Kunden wenn noch keine Gegenantwort eingegangen ist , die die Kündigung anerkennt !

Ruft bitte bei der Hauptverwaltung des Unfallversicherer an, lass euch zur einer Fachabteilung durchstellen, den Eingang eures Widerruf sowie Rückbuchung des Erstbeitrag nach § 37 VVG bestätigen und fordert das gleichzeitig auch schriftlich an . Ist der Widerruf noch nicht verzeichnet , Fax Nummer der Abteilung nennen lassen und mit Sendebestätigung zu faxen !

Eine vollständige beidseitige Erfüllung des Widerrufsrecht nach § 8 VVG liegt noch nicht vor, deshalb muss der Versicherer euren Widerruf anerkennen.

In diesem Sinne

HG DerMakler

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Hallo ejpvz

Mir erschließt sich nicht ganz der Sinn ? Sind SIe sicher unsicher ,das ein anderer Makler Ihnen ein besseres bzw. günstigeres Angebot erstellt ?

Günstiger wohl kaum, weil auf Grund der Unisex Tarife bei der jeweils ausgesuchten Gesellschaft hier das Eintrittsalter zählt und somit der jeweilige Beitrag der XY Gesellschaft auch bei Makler Nr.2 gleich sein wird  !

Besser ? Anderes ? Versuchen Sie sich das wie folgt zu beantworten : Welches Fachwissen und wieviel Gesellschaften hat der Makler denn zu bieten ? Worauf achtet er ? Was bietet er mit zusätzlich an ? Achtet er auf wichtige Sachen ? Zusätze ? Bietet er mir immer wieder die gleiche PKV an ..und wenn ja warum ,auch wenn es nicht zu mir passt ?

Ich selber bewege mich seit gut 20 Jahren im Bereich der Krankheitskosten Voll und Zusatzvorsorge und habe bei der Auswahl meines Poolpartner darauf geachtet ,das alle PKV Unternehmen anzubieten sind. Von 40 Gesellschaften sind drei Versicherer dabei die ungern mit Maklern zusammenarbeiten ! Beachtet man dies kommt meinen Kunden somit ein sehr umfangreiches Portfolio an Tarifen & Gesellschaften zu Gute ..und das ist einer der Punkte der zählt für eine professionelle Beratung  !

Sollten Sie einmal dem "richtigen Makler" gefunden haben , sollten das Maklermandat aber die Grundlage sein wenn die richtige PKV gefunden wurde, den die Thematik PKV ist aber immer eine Thematik der Dokumentation und Haftung auf beiden Seiten !

In diesem Sinne


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Guten Morgen BrokenAngell ,

ich denke die perfektesten
Antworten / Kommentare hast Du schon von Norbert Uhrig und RudiRatlos67
dazu erhalten ! Eins wäre noch zu bedenken :

Es ist die Frage, um welche Gesellschaft es sich handelt ? Unternehmen wie z.Bsp. Allianz oder ERGO , HDI haben sich damals zur Umstellung auf die
Vermittlerrichtlinien 2008 ein sogenanntes" Telefon / Agentur Beratungssystem" legitimieren lassen, indem in Policen vermerkt wurde, das der Kunde in der telefonischen Beratung bzw. der persönlichen
Aufklärung vor Ort in der Agentur den Erhalt der Unterlagen als
"erhalten" legitimiert , wenn er den (Neu)antrag gegenzeichnet  !

Dreinmal dürfen Sie raten , warum der Agt.Leiter hier als am Computer
vorgenommen hat ...? Denn im Beratungprotokoll stand auch bestimmt nicht
, das er Ihnen geraten hat , den Altvertrag aufzukündigen ? ..oder ?

Schauen Sie bitte in Ihren Antrag oder in die Police , ob so etwas vermerkt
wurde ! Sollten den Antrag nicht aufgehändigt bekommen haben , können
Sie diesen jederzeit von der Gesellschaft selber nochmals anfordern !

Leider ist eine Beschwerde bei Ombudsmann für Versicherungen ( RV )
wahrscheinlich schon zu spät, da mehr als zwei Jahre her sind
..Ombusmänner lehnen da meist auf Grund der Verjährung eine
Nachverfolgung ab..SIe sind gesetzlich dazu verpflichtet Schadensfällen
innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden zu verfolgen ..

In vorliegenden Fall werden Sie sich wohl mit der HV der Gesellschaft
(vielleicht über rechtsanwaltlichen Beistand ) auseinandersetzen
müssen..

In diesem Sinne

HG DerMakler

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Hallo Beppi1946,

wenn Du das so möchtest (..es sind deine Zweitwagen Prozente..  ) , wird SIe als weitere Fahrerin eingetragen ! Ein Zuschlag erhälst Du defintiv , wenn Sie unter 23 und weniger als drei Jahre den Führerschein besitzt !

In vielen Fällen bzw. bei einigen Gesellschaft besteht die Möglichkeit eine "verbesserte Zweiwagenregelung" zu erhalten somit wird SF 2 angeboten trotz dem Töchterlein ..und noch einmal : Dir wird das angeboten nicht deiner Tochter , da es deine Prozente sind !

Solange es so läuft, fährt deine Tochter nicht Ihre eignen Prozente herunter . Zwar werden für die Laufzeit über die Eltern Zweitwagen Versicherungszeiträume , Bestätigungen für den nachfolgenden Versicherer vergeben , aber Sonderdeals ( wie oben benannt ) nicht !

Entweder man ist man nach einer gewissen Laufzeit bereit die Zweitwagen Prozent an die Tochter abzutreten ( Gegenrechnung Länge Führerscheinbesitz zu erworbenen Prozenten) oder man warte die "kritischen" Laufzeiten unter 23 & weniger als drei Führerschein ab ..!

In diesem Sinne

HG DerMakler


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Hallo Marino17,

bitte in den Bedingungen (siehe meist Legende auf den ersten Seiten ) unter Schadensarten und deren Ein & Ausschlüsse nachschauen ! In den meisten Fällen wird nur "Leitungswasser Schäden" versichert was Regen nun mal nicht ist !

Sollte es einen Bereich "Elementarschäden" geben und hier sind Schäden durch Regen oder Zulaufgewässer versichert, haben Sie Glück !

In diesem Sinne

HG DerMakler


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Hallo Seriii85,

zunächst einmal klären, zu welchen Konditionen ich über die Vereinsunfall Versicherung abgesichert bin ! Auch wie bei einer privaten Unfallvorsorge ab dem 1.Invaliditätgrad ? Fragen an wenn man sich wegen eine Meldung wenden kann und was im Fragebogen ( den man erhält wenn die Meldung bei der Vereins UV eingeht ) beantwortet werden muss !

Das gleiche Prinzip gilt für deine private Unfallvorsorge : Anrufen bzw. Email versenden ,Unfall Ereignis melden ..auch hier erhälst Du einen "Schadensbogen" um das Ereignis zu beschreiben ( Prüfung des Versicherer ob es sich um einen bedingungsmässigen Unfall handelt ) und dessen Folgen ! Atteste des behandelnden Arztes unterstützen deine Aussage!

Je nachdem was für ein Umfang versichert ist können zusätzlich bis hinzu Reha Massnahmen nach dem UV als Leistungen aufgerufen werden !

Bitte beide UV Versicherer informieren ,das noch eine andere UV besteht !
(Anzeigepflicht !) Bitte nicht darauf hören, wenn hier einige Profile antworten, das nur eine und gar keine UV leisten würde..

In diesem Sinne

HG DerMakler

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