Damit ich meine Ruhe vom nervenden System bekomme, muss ich mich jetzt leider selbst bewerten.. :(((
...oder hier: http://www.chip.de/bildergalerie/Sexy-cool-die-100-schoensten-User-Desktops-2011-Galerie_46103014.html
... Hier ist zum Beispiel so eine Leiste: http://www.chip.de/bildergalerie/Sexy-cool-die-100-schoensten-User-Desktops-2011-Galerie_46103014.html
"Taskleiste immer im Vordergrund halten" - habs gefunden, funktionierte nur nicht beim ersten Mal - dennoch danke an alle, die geantwortet hätten ;)
Wir reinigen (sprühen die Zellen mit einem Wasserstrahl ab) unsere Anlage von Frühjahr bis Herbst einmal im Monat - wobei wir eine Birke in unserer Nachbarschaft haben.
Bei guten Verhältnissen sollte einmal im Frühjahr, einmal im Sommer und einmal im Herbst ausreichen. Je nach Verschmutzung.
Im Winter wird so wenig Strom erzeugt, dass man das hier ruhig vernachlässigen kann.
Gruß DerGehrke
Die Versicherung inklusive Ausfall ist oft nicht viel teurer als der Einschluss in der Wohngebäudeversicherung. Dafür besteht bei einer guten Gesellschaft jedoch Vollschutz.
Eine Betreiberhaftpflicht bzw. eine Privathaftpflicht - oft reicht nur die Änderung (ohne dass Sie - wenn überhaupt - großartig mehr bezahlen) der Gesellschaft bzw. des Tarifes der bestehenden Privathaftpflichtversicherung macht auch Sinn. Sie haften gegenüber dem Strombetreiber und Ihren Nachbarn gegenüber Schäden, die durch die Netzeinspeisung entstehen können.
Gerne helfe ich Ihnen unabhängig bei der Auswahl.
Gruß DerGehrke
das kann man pauschal nicht sagen.
Elektrogeräte haben bereits nach einem Jahr fast 70% Wertverlust, während ein Möbelstück nach einem Jahr nur 25% Wertverlust hatte, hochwertiges Besteck hat nicht einmal 10% Wertverlust.
Rein aus Interesse... warum eine solche Frage?
Es gibt Unternehmen die als AG fungieren - deren Ziel ist die Gewinnmaximierung für ihre Anleger. Es gibt VVaG´s, deren Ziel es zwar auch ist Gewinne und Rücklagen zu erwirtschaften, jedoch ihren Mitgliedern (Kunden) unnötige Kosten (Vertrieb etc.) zu ersparen.
Jedoch kann man generell nicht sagen, dass VVaG`s grundsätzlich besser sind und besser wirtschaften. Das liegt am eigenen persönlichen Bedarf / der zu versichernden Risiken. Und der ist es, der in erster Linie erst einmal berücksichtigt werden sollte. Die Leistungen, plus die Klagequote des Versicherers und die Solvabilität sagen schon ein Bisschen mehr über einen Versicherer und dessen Preis / Leistungsverhältnis aus. Diese Punkte alle mit zu berücksichtigen ist die Aufgabe eines guten Versicherungsmaklers.
Nicht immer ist günstig auch gut. Daher halte ich es auch für sehr gefährlich, bei komplexen Versicherungen auf online - Portale zurück zu greifen. Zumal die ebenfalls Provisionen bekommen, nur ohne eine Haftung zu übernehmen. Sehr gut fürs Portal, schlecht für einen Versicherten.
Gruß DerGehrke
Bei der "Rendite"??? Wer soll da zufrieden sein? Natürlich außer Litzicke und ihren Mann....
- wer hat den Ohrring fallen lassen?
- wo war der Ohrring vor dem Sturz ins Waschbecken?
- wie ist es genau passiert?
Wie soll man ohne Informationen eine Antwort geben können?
Gruß DerGehrke
beide haften. Die Wohngebäudeversicherung und die Betriebshaftpflichtversicherung. Beiden den Schaden melden. Am Besten durch einen Anwalt. Sie haben das Recht, einen Anwalt auf kosten des Schädigers (dessen Versicherung) einzuschalten. Bitte nicht den Gutachter der Versicherungen akzeptieren. Sie haben das Recht auf Bestimmung eines eigenen Gutachters.
Alles Gute! DerGehrke
Sieh mal hier zur Deliktsfähigkeit: http://www.jusmeum.de/document/139c00a731f24f7e2e0272295fba213e/110127-deliktsrecht-2-3-0_files/part58.xhtml Wenn Ihr ei ne gute Haftpflichtversicherung (mitversicherung deliktunfähige Kinder) habt, zahlt diese oder wehrt den Schaden in Eurem Sinne ab. Sollte die Klausel nicht eingeschlossen sein - Versicherung wechseln!!!
Gruß DerGehrke
Wenn die Beratung in Deutschland gewesen ist, gilt deutsches Recht. Fakt ist, dass die Pflicht des Beratungsprotokolls am 22. Mai 2007 für alle Vermittler in Kraft getreten ist. Davor steht dann Aussage gegen Aussage. In der Regel wird jedoch der Verbraucher bevorteilt und der Vermittler in die Beweislastumkehr getrieben.
Hier kann man nur empfehlen, alle Unterlagen zusammenzusuchen und eine spezialisierten Anwalt mit der Chancenermittlung zu beauftragen.
Empfehlen kann ich die Kanzlei Bach Sievers Zarth -Herrn Dr. Volker Friedhoff aus Hannover-ein absoluter Spezialist auf den Gebieten Bank / Kapitalanlagerecht.
Er hat schon einige meiner Kunden "rausgehauen".
Gruß DerGehrke
warum macht man so etwas? hier schenken Sie jemand anderem Geld...war das so beabsichtigt? Suchen Sie sich einen guten Versicherungsmakler, der mit einem Analysetool für Einzahlung/Auszahlungsberechnung im Alter arbeitet (Steuer) und Ihnen eine gute Gesellschaft heraussucht. Und schon wieder ein bezahlter Debeka - Befürworter - wie so viele hier..... es nervt!
Da das Eigenkapital vorher schon bestand, ist es letzten Endes schon vor der Ehe eingebracht worden. Ich würde es (es muss ja irgendwo auf einem Konto, Bausparer oder sonstigem Vertrag sein) einfach als Sicherheit bei der Finanzierungsbank hinterlegen - sprich, da lassen, wo es ist und nur zur Sicherheit an die Bank abtreten. So ist durch den schon lange bestehenden Vertrag (oder Konto) nachweisbar, dass das Kapital schon mit in die Ehe gebracht wurde.
Das Geld von den Eltern hätte ich schon vorher über einen Schenkungsvertrag zwischen Ihnen und den Eltern abgesichert. Der Vertrag muss (laut Datum) zu Zeiten vor der Ehe geschlossen worden sein. Dort sollte vereinbart werden, dass das Geld jetzt schon (ausdrücklich nur) zum Zwecke der Finanzierung einer Immobilie verschenkt wurde und dann übergeben wird, wenn die Immobilie gefunden wurde, für die es gedacht ist.
Rückwirkend darf ich Ihnen aus Haftungsgründen so etwas natürlich nicht empfehlen...
Ob das vor Gericht so Bestand hätte ist zwar auch hier nicht 100%ig gesichert - da nicht motariell beglaubigt, jedoch hätte man bestimmte Voraussetzungen geschaffen, dass im Fall des Falles auf jeden Fall eher zu Ihren Gunsten entschieden worden wäre....
Bei der Finanzierung und Beratung bin ich gerne bankenunabhängig behilflich... ;)
Gruß DerGehrke
zunächst mal müsste man wissen, um was für eine Versicherung es sich handelt und was genau vereinbart war (Zahlungsweise, Beginn, Vertragslaufzeit, sonstige Umstände).
Wenn die wirklichen (echten) Voraussetzungen anders sind als im Antrag, kann der Versicherer die Prämie ändern. Daraufhin wird eine geänderte Versicherungspolice dokumentiert, in der alle Änderungen gesondert hervorgehoben werden müssen und eigentlich auch von jedem Versicherer werden (Prämie, sonstige Voraussetzungen). Beispiel KFZ - Versicherung:
Sie beantragen eine KFZ - Versicherung und geben die SF - Klasse (Schadenfreiheitsklasse) 9 an. Es ergibt sich eine Prämie von 35,-€ im Quartal.
Der Versicherer fragt bei Ihrem Vorversicherer die SF - Klasse schriftlich an. Dieser antwortet Ihrem neuen Versicherer, dass Sie letztes Jahr einen Unfall hatten oder früher eine Sondereinstufung bekommen haben und überträgt den "ehrlichen" Schadenfreiheitsrabatt von beispielhaft "SF 5".
Wenn die Vertragsnummer des Vorversicherers z.B. nicht stimmt oder der Vorvertrag gar nicht auf Ihren Namen lief (und kein "TB 28 - Formular" ausgefüllt wurde), muss der neue Versicherer Sie sogar vorläufig erst einmal auf "SF0" stufen.
Daraufhin erstellt der neue Versicherer eine geänderte Police mit dem neuen - hier logischerweise höheren - Beitrag.
Hier hatten Sie die Möglichkeit, 2 (bei Sachversicherungen) oder 4 (bei Lebensversicherungen Wochen nach Erstellung der Police plus 3 Tage Postweg, diesem Vertrag zu widersprechen.
Die KFZ - Versicherung ist hier nur ein kleines Beispiel, man bräuchte hier schon genauere Details um eine vernünftige Antwort zu geben.
Bitte auch die Police einmal durchlesen, wie oben beschrieben stehen die Änderungen dort oder es gab sogar eine zweite Police (Änderung).
Gruß DerGehrke
Ich würde es ruhig über "LV-Doktor" - Pro concept laufen lassen.
Bisher habe ich nur gute Erfahrungen mit dem Unternehmen machen können.
Auch spricht es denke ich für sich, dass mehrere große Versicherer im Dezember mit allen Mitteln versucht haben den gerichtlichen Gang vor das EUGH zu verhindern. Lieber haben sie gezahlt.
Das spricht für den Erfolg des Unternehmens, das hier von einem Kommentator so schön als "Kloppertruppe" bezeichnet wird. Wahrscheinlich hat der gute Mann noch nicht einmal wirkliche Berührung mit dem Unternehmen gehabt.
Bei Pro Concept geben sich namhafte Anwälte, die sich nur auf das Aufgabengebiet spezialisiert haben, die Klinke in die Hand.
Das würde ich - ehrlich gesagt - keinem "Normalanwalt" überlassen, zumal der auch nicht günstiger wird und eher nicht mal ansatzweise die Ahnung und Routine in diesen speziellen Fällen. Über den eigenen Anwalt werden gleichwohl auch noch jede Menge Gerichtskosten fällig, die Pro concept komplett übernimmt.
Aber das muss ja jeder für sich selbst entscheiden.
Gruß DerGehrke
Nein, ein aufgrund Altersschwäche undichtes - und dann noch defektes Fenster zahlt niemand. Da ist die Eigenverantwortung des Eigentümers / Vermieters gefragt, ein solches Fenster rechtzeitig auszutauschen . Der Mieter hat die Pflicht, es dem Vermieter zu melden. Gruß DerGehrke
Ja, das stimmt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer hierhingehend zu beraten (beraten zu lassen). Ein Urteil dazu wurde > 3 AZR 605/99 < schon zu Gunsten der Arbeitnehmer gesprochen.
Ja, das ist kein Problem. Die Versicherer haben ein Formular nach TB28 Damit überschreibst Du Deiner Frau den Schadenfreiheitsrabatt. Das geht auch auf einen anderen Versicherer. Hierzu am Besten einen gesellschaftsunabhängigen Makler fragen.