Betriebliche Altersvorsorge - Urteil
Hallo, mir wurde folgendes erzählt, und mich würde interessieren ob das auch wahr ist. Und zwar wurde mir gesagt, dass ein Arbeitgeber nicht nur verpflichtet ist seinen Angestellten eine bAv zu ermöglichen sondern auch die Pflicht hat das sdiese dazu beraten werden. Sollte in seinem Betrieb keine Beratung stattgefunden haben bzw. die Mitarbeiter nicht über die Möglichkeit der bAv aufgeklärt worden sein, so kann der Mitarbeiter bei Renteneintritt die möglichen Beiträge einfordern. Bsp: Ein Mitarbeiter ist 30 Jahre im Betrieb und geht dann in Rente, erfährt dann erst dass er die Möglichkeit zur bAv gehabt hätte, so kann er das was er hätte einzahlen können von seinem ehemaligen Arbeitgeber einfordern. Angeblich soll es dazu inzwischen ein Urteil aus Karlsruhe geben. Stimmt das???
2 Antworten
Ja, das stimmt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer hierhingehend zu beraten (beraten zu lassen). Ein Urteil dazu wurde > 3 AZR 605/99 < schon zu Gunsten der Arbeitnehmer gesprochen.
schau , such oder frage dort mal http://www.versicherungsnetz.de/news/Meldung.asp?Meldung=2912