Die Frage ist, ob ein schutzwürdiges Urheberrecht durch die Zusammenstellung der Vokabeln entsteht. Dazu ist zu klären, ob 1. eine persönliche Schöpfung vorliegt, 2. es ein geistiger Inhalt ist, es 3. manifestiert ist, 4. individuell ist und 5. eine ausreichende Schöpfungshöhe erreicht hat. Das zu bewerten bin ich nicht befähigt, meine laienhafte Einschätzung ist, dass diese Bedingungen erfüllt werden. Grundlage meiner Vermutung ist, dass die Anordnung und Sammlung von Daten wie ein selbstständiges Werk geschützt ist, siehe § 4 UrhG:
Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.
Mit der Betonung darauf, dass ich nicht befähigt bin einen juristischen Rat zu erteilen, würde ich davon ausgehen, dass die in Lektionen geordneten Vokabeln einem urheberrechtlichen Schutz und möglichen Leistungsschutzrechten der Verleger unterliegen. Eine Sammlung der Vokabeln ohne die gleiche Anordnung dürfte dagegen möglich sein. Verständliche Infos zum Urheberrecht hier.