Ich muss ja doch ein bisschen über die Oberlehrer mit der "SCHULPFLICHT" schmunzeln.
Wenn ich als Fußgänger 5 Minuten an einer roten Ampel stehe und rechts wie links 300 Meter die Straße einsehen kann darf ich zwar regulär immer noch nicht über die Gasse gehen, werde es jedoch sehenden Auges tun wenn kein Auto kommt.Was ich damit sagen will ist, das es immer Theorie und Praxis gibt und sich -nachvollziehbarer Weise- nur die wenigsten in jedem Detail nach dem "Buchstaben des Gesetzes" 100% an alle Vorgaben halten.
Ich selbst war damals zu meiner Schulzeit -die nun auch schon ein paar Jahre zurück liegt- ebenfalls aufgrund ähnlicher Probleme mal 1 komplettes Jahr (goßteils ohne Krankschreibung) aus der Schule und habe anschließend wiederholt.
Während dieser Zeit wurde zwar seitens der Schule hin und wieder auf den Busch geklopft von wegen Schulfplicht und Anzeige, erfolgt ist jedoch nie etwas.Ob es nun daran lag, das mein damals bereits langjähriger Allgemeinarzt mir hin und wieder mal einen gelben Schein ausstellte um die Maschinerie aufzuhalten/ den Counter zu reseten, oder die Schulleitung ihrerseits der Meldepflicht bei der Schulbehörde nicht nachkam vermag ich allerdings nicht zu sagen.
Fakt ist jedoch das -wie so oft- auch hier das meiste nicht so heiß gegessen wie gekocht wird und die Mühlen der Justiz und Behörden bekanntlich eher langsam mahlen.
Davon ab wundert mich allerdings, dass der Therapeut Dich da nicht raus nimmt. Ich hatte damals keinen (..dauerhaften) und ebenfalls war die Situation der Anerkennung solcher Problemchen noch deutlich schlechter als heute.