Maklergebühr trotz Hausverwaltungstätigkeit

Mein Sohn erhielt vor 2 Jahren über einen Makler eine kleine Wohnung, musste dafür die Maklergebühr von 2 Kaltmieten in bar zahlen, erhielt auf mein Verlangen eine Quittung. Stutzig gemacht hatte mich damals schon, dass die Maklergebühr in bar gezahlt werden musste. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass dieser Makler zusammen mit seiner Frau auch die Verwalter des Mehrfamilienhauses sind. Das Haus wurde im Frühjahr 2013 verkauft und die Hausverwaltung ist für dieses Objekt nicht mehr zuständig, da der neue Besitzer das alleine machen möchte. Der neue Vermieter möchte die alten Mieter raus haben, um die Wohnungen neu und teurer vermieten zu können. Nachdem der neue Besitzer das Haus übernommen hat, wollte er die Kaltmiete gleich mal von 280 auf 400.-€ erhöhen, wogegen sich mein Sohn gewehrt hat. Seitdem ist er den Schikanen des neuen Besitzers ausgeliefert. Er hat nun die ehemalige Hausverwaltung gebeten, ihm bei der Suche nach einer neuen Wohnung behilflich zu sein. Diese schauten wir uns vor ein paar Tagen an, die Besichtigung dauerte gerade mal 15 Minuten, da der Makler bzw. Verwalter einen weiteren Termin hatte. Obwohl der Makler auch für die Hausverwaltung des Objektes zuständig ist, verlangt er für die Vermittlung eine Maklercourtage von ebenfalls 2 Kaltmieten in bar, bei Unterzeichnung des neuen Mietvertrages. Im Internet habe ich gelesen, dass er als Verwalter gar keine Maklergebühr verlangen darf, da er und seine Frau für das Objekt die Verwaltung übernommen hat. Da mein Sohn aber dringend wegen der Schikanen des neuen Hausbesitzers ausziehen möchte, ist nun die Frage, ob der Makler bzw. Verwalter berechtigt ist, diese Courtage zu verlangen. Wenn mein Sohn sich weigert, diese Gebühr zu zahlen, wird es mit Sicherheit zu keinem Abschluss eines Mietvertrages kommen. Was können wir tun, um die Courtage der ersten Vermittlung (2 Jahre her) und der aktuellen Vermittlung zurück zu verlangen? Da er dringend die neue Wohnung braucht, werden wir die Courtage zunächst zahlen müssen. Kann er nach dem Einzug in die neue Wohnung die Courtage zurück fordern?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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ja kannst du, er hat kein anrecht darauf, als verwalter Courtage zu fordern

forder die zurück

wenn er nicht zahlt, geh zum Anwalt

das ist sehr sensibel und richter urteilen da auch sehr sensibel (zu Ungunsten des maklers)

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auf jeden fall melden

Ihr freund (16jahre

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Immobilien Darlehn - Theorie zu Bestandsimmobilie

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Aufnahme eines Darlehns. Zunächst kurz um was es geht. Derzeit leben wir in einer Eigentumswohnung, welche noch nicht völlig abgezahlt ist. Aufgrund des sich angemeldeten Zuwachs unser kleinen Familie, stellen wir uns nun die Frage, ob wir nicht lieber in das obligatorische Einfamilienhaus am Stadtrand ziehen. Ich stelle mir die Frage, ob das folgende Finanzierungsmodel funktioniert bzw. eine gängige Methode ist. Falls ja, dann sagt mir bitte, wie diese in der „Fachwelt“ genannt wird  Die folgenden Zahlenwerte sind fiktiv und dienen zu Erläuterung der Theorie.

Die aktuelle Wohnung hat einen Marktwert von 200k/€. Es sind derzeit noch 70k/€ als Restschuld auf diese Immobilie vorhanden. Im Falle dessen, dass wir diese Immobilie behalten wollen und Vermieten besteht ja die Möglichkeit die Schuldzinsen sowie gegebene Renovierungen (nach zustande kommen des Mietverhältnisses) steuerlich abzuschreiben und dadurch geltend zu machen. Soweit so gut! Besteht die Möglichkeit (bzw. spielen da Banken mit) ein weiteres Darlehn auf die Bestands- Immobilie aufzunehmen, z.B. das Delta zwischen Marktwert und Restschuld also hier 130k/€ und dieses Darlehn und die daraus resultierenden Schuldzinsen anschließend auch steuerlich als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend zu machen? Der Betrag dieses Darlehns würde als Eigenkapital für das genannte Haus am Stadtrand dienen.

Vielen Dank für Eure Antworten

Gruß

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grundsätzlich geht es, es kommt halt auf eure weitere Bonität an, was die bank davon so hält

also ich habe das so gemacht wie du, 2 etws beliehen, ein haus gekauft

bei mir akzeptierten sie die Schuldzinsen auf den etws als "Betriebskosten" ich rechne die gegen die miete gegen

du musst halt so viel wie möglich auf die etw packen, beleih die zu 100% und das haus wenig und hoffe, dass sie es akzeptieren

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wie willst du denn anfahren, wenn du kupplung und bremse drückst?

du musst kupplung und gas spielen, beim anfahren

ist das schwierigste

aber ist eigentlich auch einfach

je mehr du die kupplung kommen lässt, desto mehr gas auch geben

Anfänger geben zu wenig gas meist

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Habe ich eine Chance das Bett für 469,90 Euro zu bekommen?

NEIN!

Google

"invitatio ad offerendum"

das erklärt es dir

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du kannst bei der Stadt anrufen

dich da mit dem gutachterausschuß für bodenrichtwerte verbinden lassen, die sitzen irgendwo beim amt, manchmal auch in der Kreisverwaltung, die Stadt hat die nummer

die haben auch Durchschnittswerte für Immobilien

das ist regional aber sehr unterschiedlich

bei uns rufst du kurz an, dann sagen sie dir, in ihrer lage wurden im durchschnitt 2000€ pro qm die letzten 10 jahre erzielt, zb, also die sagen einfach ne summe x für den durchschnitt

das ist natürlich sehr, sehr allgemein, aber kostenlos und ein 1. Ansatz

ich habe aber auch schon von Städten gehört, wo die eine art richtiges gutachten erstellen

das kostet etwas Geld, 40-120€ habe ich gehört. ist damit aber immer noch viel billiger als jeder Gutachter und das wäre dann natürlich etwas spezieller und brauchbarer

ruf da mal an, das lohnt eigentlich immer

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nein, ihr mauschelt ja, da könnt ihr nix machen, müsst ihr so lassen

wenn er vom haus etwas will, muss er dann auch den halben Kredit übernehmen

also die 4 jahre laufen lassen, nach der Umschuldung ändern, alles auf dich

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nichts

du musst ihm arglistige Täuschung nachweisen, was Einsatz von deinem Anwalt erfordert

Einsatz zeigen die nur für Geld, nicht für pkh

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kleiner hund

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zu 2. gucken....

lass ne Freundin bei dir schlafen oder so

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ist Angebot und nachfrage

Garagen sind renditestark, auch wenn der substanzwert vielleicht das nicht mehr hergibt, tut es meist der Ertragswert

ja, nimm dein 1:15 aus der hüfte, wenn du es so siehst, sind das auch 6,3% Rendite, das ist auch nicht unbedingt etwas, was man unbedingt los werden muss

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