Darf die Polizei auf dem Bürgersteig parken?
Also mit einem zivilen ("getarnten") Auto als Radarfalle.
In der Fahrschule lernt man schließlich, dass die Polizei Sonderrechte nur mit Sirene oder bei akuter Gefahr beanspruchen darf.
In dem Fall müssten doch die Bußgeldbescheide - die ja typischerweise aus einer solchen Maßnahme entstehen - anfechtbar sein weil die Beweise durch eine Ordnungswidrigkeit beschafft wurden ?
Polizei,
Radar