Danke an alle, Frage gelöst :thumb up*
noch nie gehört, es gelten jedoch immer die gleichen Regeln:
Wichtig zu wissen ist: Prozentrechnung ist immer Dreisatz. Das heißt, es sind drei Werte bekannt, der vierte wird gesucht. Der bekannte Wert, der nicht direkt angegeben wird, ist der dem gesuchten gegenüberstehende.
Zum Beispiel:
Man hat 50 EUR und muss 20 EUR bezahlen.
1. Wie viel % vom Geld hat man übrig
ODER
2. Wie viel % von den 50 EUR hat man ausgegeben
**1. Wie viel % vom Ausgangswert hat man übrig **
50 EUR ist der Grundwert und entspricht hier 100% --> das ist die Zahl, die bekannt ist, nicht aber konkret angegeben. Es ist das "Gegenstück" zu den gesuchten übrigen %
Rechnung:
50 EUR = 100 %
----Bruchstrich----
30 EUR = x %
*Das ganze nach x auflösen: *
Zuerst den Bruch umdrehen, man kann es leichter ausrechnen, wenn das gesuchte x oben steht
30 EUR = x %
----Bruchstrich----
50 EUR = 100 %
*Danach x freistellen *
- 100
--> statt der 100 steht jetzt eine gedachte 1. Die schreibt man aber nicht aus.
jetzt kann man es ausrechnen
30 EUR * 100 % = x %
----Bruchstrich----
50 EUR = 1
60% = x
---> man hat also 60% vom Geld noch übrig
- Wie viel % vom Ausgangswert hat man weg genommen
50 EUR = 100 %
----Bruchstrich----
20 EUR = x %
Das ganze nach x auflösen:
Zuerst den Bruch umdrehen, man kann es leichter ausrechnen, wenn das gesuchte x oben steht
20 EUR = x %
----Bruchstrich----
50 EUR = 100 %
Danach x freistellen
- 100
--> statt der 100 steht jetzt eine gedachte 1. Die schreibt man aber nicht aus.
jetzt kann man es ausrechnen
20 EUR * 100 % = x %
----Bruchstrich----
50 EUR = 1
40% = x
---> man hat also 40% vom Geld ausgegeben.
Diese Formel ist IMMER zutreffend, muss aber an die gesuchten Werte angepasst werden.
Also wenn man zum Beispiel einen Ausgangswert von 50 hat und 20 dazu bekommt werden die Fragen sein, wie viel % man dazu bekommen hat und wie viel % man nun hat. Die 50 sind hier wieder 100%, der Prozentwert für die Summe 70 (50+20) wird gesucht.
Jetzt oben die Formel benutzen
50 (Ausgangswert)= 100 (bekannt weil der Ausgangswert hier 100 ist) 70 (bekannt weil ausrechenbar) = x (Summe aus Ausgangsprozent und den hinzugerechneten Prozent)
und freistellen:
70/50*100 = 140
ok, es ist nicht so erklärt, wie es ein Mathe Lehrer tun würde.
Als Formel mit "Fachbegriffen" sieht die Ausgangsrechnung immer so aus:
Der Grundwert ist die Ausgangsgröße, auf die sich der Prozentsatz bezieht Der Prozentsatz ist der Wert, der vom Grundwert gesucht ist Der Grundwert entspricht immer 100% Der Prozentwert wird gesucht
Grundwert (oben die 50 EUR) = 100%
---Bruchstrich---
Prozentsatz ("von 50 EUR nehmen wir 20% weg) = X (gesuchter Prozentwert)
Man muss den gesuchten Wert immer dort als x einsetzen, was als Ergebnis gesucht wird.
Sind der Prozentsatz gegeben und der Prozentwert wird der Grundwert gesucht
Fragestellung könnte sein :
wir haben vor ein paar Jahren Geld auf der Bank angelegt. Der Kontostand ist heute 70 EUR. Unser Vermögen hat sich um 40% erhöht.
Man weiß, dass der Grundwert (angelegtes Vermögen) gesucht wird.
Man weiß, dass der Grundwert 100% entspricht (ist immer so)
Man weiß, dass das neue Vermögen 140% vom angelegten Vermögen sind (100+40)
Die Zahlen in die Formel an der richtigen Stelle (!) einsetzen und x für den gesuchten Wert. x freistellen, dann hat man das Ergebnis.
Sie sich im Bruch gegenüberstehenden Werte haben IMMER die gleiche Einheit. Also eine Einheit ist immer Prozent, die andere kann EURO sein oder Liter oder Kilo etc.
Das erleichtert es , wenn man die Fachbegriffe nicht kennt.
Du musst gar nix, wenn ihr getrennt wirtschaftet. Selbst wenn Ihr eine Beziehung hättet, habt ihr ein Jahr Probezeit. Aber ihr werdet auf jeden Fall mit dem JC zu diskutieren haben. Man wird ihm sagen, dass er deine Einkommensnachweise einreichen sollst. Das wirst du verweigern (!!!!), da du nicht für ihn einstehst und die das gar nix angeht. Wenn du das so sagst (schriftlich, direkt Kopie dort abstempeln lassen): Egal was der JC dann auffährt, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage!
Die neigen auch zu unangekündigten Hausbesuchen. Wenn man die reinlässt finden die, egal wie das objektiv aussieht immer was nachteiliges. Die haben kein Recht auf Zutritt zur Wohnung. Das haben nur Feuerwehr und Polizei zur Gefahrenabwehr
Ansonsten ist der Hinweis zum Elo Forum der richtige.
www.elo-forum.org
will er, dass du die Ausbildung machst oder wollt ihr beide das? Was ist das für eine Ausbildung? Was hat man dann für einen Abschluss? IHK Prüfung oder sonstiges? Hat das eine Zukunft oder oder ist das Beschäftigungstherapie?
Wenn momentan eine EGV existiert musst du nicht unterschreiben. Wenn nicht wird das per Verwaltungsakt durchgedrückt.
guck mal am besten hier: www.elo-forum.org
Nachtrag:
Es soll nicht so teuer sein. Elmex kostet für 75ml fast drei EUR, das ist mir eigentlich zu viel, nur geht es nicht anders leider. Vielleicht gibt es eine billigere?
Bürokaufleute sind Allrounder. Sie können Buchführung, arbeiten mit Office- und branchen- bzw tätigkeitsabhängiger Spezialsoftware, sie sortieren Unterlagen, führen Akten, bearbeiten Rechnungen als Käufer oder Verkäufer, holen Angebote ein oder erstellen sie und noch viel mehr. Geh mal im Berufenet der Arbeitsagentur auf die Beschreibung des Berufes.
Es darf aber nicht einfach so kein ALG2 mehr gezahlt werden, sondern erst nach Offenlegung deiner Einkommensverhältnisse und einer Bedarfsberechnung. Und das ganze auch nur mit entsprechendem schriftlichen Bescheid, gegen den man Widerspruch einlegen kann.
du hast für 1.-4.12 noch ALG2 bekommen, oder?
Das JC möchte wohl wissen, ob sie den Dezember zurückfordern können. Wegen Zuflussprinzip.
Ich würde trotzdem nix machen, solange die nicht schriftlich mit Gesetzesgrundlage kommen.
Da muss man jetzt auch nicht zwingend den Dreisatz ausschreiben sondern einfach logisch denken:
Der Baum ist 18 mal 2,5 cm dick, also 45 cm. Und die 45 cm durch die 15 Bretter gibt 3.
Vergleich:
Du hast eine Packung mit 1 Liter (1000 ml) Eis und willst sie mit drei Freunden teilen. Also jeder 250 ml. Jetzt kommt aber spontan noch eine Person dazu, also die 1000 ml dann durch 5 Leute, jeder kriegt 200 ml.
Mir wachsen echt Ekelpickel, wenn ich sowas lese. Wahrscheinlich das nächste mal noch Mietvertrag und Kontovollmacht. Die sp!nnen doch.
Nicht zu fassen: Jetzt hat sie eine Zusage auf eine E-Mail-Bewerbung und die anderen (nicht mehr nötigen) Unterlagen für 12 EUR kopiert.
Insgesamt entspricht die Mehrheit der Antworten auch meiner Meinung, dass ein einheitliches Grau den Leser weniger überfordert und einfach schicker aussieht, als wenn er jede Seite eine andere Farbe hat und dann vom wesentlichen evtl. abgelenkt wird. Wenn man in einem kreativen Bereich tätig ist, dann kann man hier vielleicht eher punkten.
Die beste Antwort wähle ich via Zufallsprinzip, weil es nicht die "absolute" Antwort gibt.
Hallo Max,
ich hab die Frage wohl falsch verstanden, zudem wäre richtig lesen noch hilfreich, weil ich die Zeile 1 komplett ignoriert habe :-(
Also ich hänge meinen Vorschlag mal als Bild an.
Zudem habe ich in dem Link die Excel Datei zum Download, falls du das anschauen möchtest (http://is.gd/JUAQnt)
Tipps zur Arbeitserleichterung:
Spalte A:
Eingabe der ersten beiden Werte, danach nach unten ziehen. Excel erkennt das Inkrement selbst.
Zeile 1:
Eingabe der %-Werte mit % dahinter, wenn man hinterher bei normalen Zahlen die Zellen als % formatiert rechnet Excel den Zellenwert mal 100. Ist das dann so, musst du auch nicht noch * 100 rechnen. Das macht Excel selbst. Wenn du aber hier 25 eingibt und dann später die Zelle als % formatierst, hast du dann 2500%.
Auch hier gibst du zwei Werte ein und ziehst es dann nach rechts, soweit wie du die Werte haben willst.
Berechnung:
Mit dem Sonderzeichen $ kann man bei der Berechnung und dem auto-Ausfüllen von Zellen (also via Ziehen) die gesamte Zelle, die Spalte oder die Zeile fixieren. Das ist das, was du hier brauchst.
Ich hab für die Multiplikation mit dem Prozentwert zuerst die Zeile fixiert. Das bewirkt beim Ziehen, dass nach rechts die Spalte mitgeht, nach unten aber die Zeile 1 fixiert bleibt. Normal wird beim Ziehen ja immer die Zeile und Spalte eine Zelle in die Richtung, in die man die Ergebniszelle zieht, bewegt. Dieses Vorgehen ist wichtig für das nach unten ziehen.
Die Spalte mit dem Grundwert (also dem Vermögen) habe ich auch über das Dollarzeichen $ fixiert. Das bewirkt, dass beim Ziehen die Berechnungsgrundlage in der Spalte A bleibt, jedoch nach unten der veränderte Wert genutzt wird. Das hier ist wichtig für das nach rechts ziehen.
Es gibt zum Fixieren/Feststellen mit $ folgende Möglichkeiten:
=$A$1+$A$2
--> hier ist die Zelle komplett fixiert. Das ist z.B. sinnvoll, wenn man Mehrwertsteuerbeträge ausrechnen will.
Shortcut hierfür: Markieren der Formel in der Bearbeitungsleiste und dann F4 drücken
Fixieren der Zeile: Die Zeile wird nicht verändert, die Spalte springt beim Ziehen mit
Fixieren der Spalte: Die Spalte wird nicht verändert, die Zeile springt mit.
Das ganze kannst du in den Formeln nach Bedarf kombinieren, jedes hier auszuzeigen sprengt den Rahmen.
So, ich hoffe das war das, was du wissen willst. Und sorry für die späte Antwort, ich war einige Tage nicht am PC und über Handy geht das nicht gut.
die JC sind echt das unfähigste, was Deutschland zu bieten hat. Unglaublich. Sofort Widerspruch und volle Auszahlung verlangen.
in die oberste Ergebniszelle deine Formel eintragen, dann die Zelle anklicken und an die kleine Markierung an der rechten unteren Ecke klicken(die Maus verwandelt sich in ein "+") Maustaste halten und runterziehen. Die Formeln werden dann übertragen und durch das Runterziehen die Werte der folgenden Zeile benutzt.
Fall es nicht das ist, was du willst, ich kann das Bild nicht gut erkennen. Ich bin davon ausgegangen: Der erste Wert links ist der Grundbetrag, das zweite der Zinssatz und das Dritte ist das, was du ausrechnen willst, oder?
wenn er nicht selbst darum gebeten hat, auf Kosten der Stunden freigestellt zu werden, ist die Verrechnung der einsatzfreien Zeit mit den Überstunden illegal. Die gesetzliche Grundlage wurde bereits genannt.
niemals selbst kündigen, das gibt eine Sperre bei ALG1 und Sanktionen bei ALG2
wieso kannst du wegen deinem mann kein h4 beantragen?
wenn du selbst kündigst wirst du drei Monate GAR NICHTS bekommen. Du bist unter 25, da bist du sofort auf der Verliererseite.
aber... hast du einen Arzt? einen netten, der dir glaubt, wenn du ihm sagst, dass du so nicht mehr kannst?
Du würdest sechs Wochen lang Lohnfortzahlung bekommen und danach Krankengeld (so etwa 3/4 vom Lohn). Du kannst entweder was neues suchen in der Zeit oder unter Absprache mit der Arbeitsagentur kündigen, wenn die die gesundheitlichen Gründe akzeptieren.
bei was neuem: erst kündigen, wenn du den neuen Vertrag schon unterschrieben hast.
bei Kontakt zur AA: nicht vor schriftlicher Zusicherung, dass das ohne Konsequenzen bleibt, kündigen
dein aktueller Betrieb kann dir als Azubi nicht kündigen, auch bei krank nicht.
du kannst h4 beantragen. das wird dann mit 30% Sanktion gezahlt. nur bis das alles auf deinem Konto ist, ist der Monat um. ggf Vorschuss, Darlehen oder so
wurde ein Hatz iv antrag gestellt und mit schriftlicher begründung abgelehnt?
bitte gucke hier: www.elo-forum.org
hallo, bist du unter 25 und wohnst bisher bei den Eltern? Einen anderen Grund kann ich mir grad nicht vorstellen für so eine Sache...