Du hast 12 Monate Anspruch auf ALG I, wirst Du innerhalb dieser 12 Monate krank, pausiert das ALG I. Wenn Du wieder gesund bist, wird die Zahlung des ALG I wieder aufgenommen, anschliessend hast Du Anspruch auf ALG II wenn die Voraussetzungen stimmen.
sorry, ich ging davon aus dass sie irgendwelche Leistungen aus der öffentlichen Hand erhält. An sich ist hier ein gepflegter Umgangston angebracht. Wenn man hier verständliche Angaben macht, kann auch eine Frage verständlich beantwortet werden. Respektvoll.. das hilft immer
sorry, die Formulierung , dass Beide leben müssen hätte sich genauso auf die Eltern beziehen können, das war dann wohl ein Missverständnis und von Behauptung war auch keine Rede
Warum solte der Vermieter nicht an Arbeitslose vermieten ?, denn so würde ja jeder Arbeitslose ohne Wohnung sein. wie gross ist die Wohnung, wird sie von einem Amt bezahlt, so ist doch der Vermieter auf der sicheren Seite. Wieviel Arbeitslose bekommen vom Job-Center die Warmmiete bezahlt wenn der Wohnraum angepasst ist, bei einer Person ca. 50 qm. Waum der Vater die Wohnung umschreiben will, was natürlich nicht geht, hast Du nicht geschrieben.
Vielleicht hat er ja Anspruch ? Er kann auch Hilfe vom Amt beantragen... Mein Rat wäre, einfach mal dort vorbeizuschauen, ein Konzept vorlegen und hören was der/die Sachbearbeiter/in ihm rät. Das wäre mein Vorschlag.
auch als Schülerin kann man sich einen Job suchen, Zeitun austragen wäre eine Option, das bringt auch WAS in die Kasse
ALG II bekommst Du nicht weil bei Dir eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Es gibt Krankenkassen, die wesentlich günstiger einen freiwillig Versicherten " aufnehmen."
Eine andere Möglichkeit ist , dass Deine Freundin einen Mitzuschuss beantragt, das macht sie beim Wohnungsamt der zuständigen Gemeinde.
eine weitere Möglichkeit wäre sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen und eine eigene kleine Wohnung "suchen!"
Das Arbeitsamt kann KEINEN in RENTE schicken !
@ Elvispresley009, haben Sie Angst um Ihre Bezüge ?
Die Frage war, ob Anspruch besteht und wie jeder Arbeitnehmer weiss, zahlt man auch in die Arbeitslosenkasse monatlich einen Beitrag zur ARBEITSLOSENVERSICHERUNG.
Wo steht dass der Fragesteller nicht arbeiten will ?
Wer ein Jahr gearbeitet hat hat Anspruch Auf ALG I
Sich arbeitssuchend zu melden ist Pflichtprogramm !
Die Langzeitarbeitslosen stärker zu kontrollieren. Hausbesuche von Amts wegen wären nicht schlecht.
Zu sehen ob der Hilfesuchende auch ständig in seiner Wohnung wohnt und nicht irgendwo bei einem Freund/in und ob die Wohnung nicht " untervermietet " ist , wie um Beispiel in vielen Fällen. ALG II Empfängerin ist nicht beim freund gemeldet- wohnt aber ständig dort und sie vermietet ihre Wohnung und das Amt zahlt fleissig weiter ....
Nehmen wir einmal an, dass es eine Einladung gibt beim Fallmanager, oder aber Ortung durch Telefondaten - Nachbarn oder nette Bürger kennen Deinen Status nicht- es sei denn Du erzählst ihnen dass Du dich unangemeldet im Ausland aufhälst ... lol
wie kann man denn nur BLANCO eine Unterschrift geben ??
zunächst muss eine Ortsabwesenheit angekündigt werden und dann auf Bestätigung warten, bis das Jobcenter diese Ortsabwesenheit " bestätigt." So einfach " Urlaub " machen geht ja gar nicht. Auf die Genehmigung warten, Urlaub machen und dann am Ende der genehmigten Ortsabwesenheit wieder persönlich zurückmelden.Persönlich heisst nicht anrufen sondern in das Jobcenter gehen und mehr nicht. Dann hast Du Deine Auflagen erfüllt, und erhälst auch keine Sanktionen.
hast du den urlaub beantragt ?
wenn nicht dann mach das, denn du solltest formlos eine Ortsabwesenheit bei Deinem Jobcenter beantragen- dann genehmigen die das dort.
Abmelden geht nur wenn Du Arbeit gefunden hast odet andere Gründe hast.
Wenn er freiwillig versichert ist, dann war er vorher wohl selbständig. Ist er nicht in dem Moment wo er sich arbeitsuchend beim Jobcenter meldet krankenversichert ? Es kann doch nicht sein , dass seine Freundin in VOLL unterstützen muss.
Dann würde ich mich pro forma trennen.
Kleine Wohnung anmieten. Hilfe beantragen. Oder HEIRATEN !
Arbeislosengeld II ist keine Grundsicherung, das sind zwei verschiedene Paragraphen
was ist denn Hatz iv
Wieviel qm hat die Wohnung ?
das ist wichtig in diesem Fall..
Das Jobcenter zahlt die Warmmiete, für 2 Pers. ca 60 qm - Kaltmiete ist Regionabhängig
wenn Du nicht zu hause wohnst, ansonsten wird das Einkommen in die Bedarfsgemeinschaft " eingerechnet "
Hast Du einen eigenen Haushalt - dann nicht !
.. ist es nicht so, dass die Eltern unterhaltspflichtig sind ?
Zumindest bis zum 25 Lebensjahr ?