Darf mein Nachbar von vorbeifahrenden Autos das Kennzeichen aufschreiben und zur Polizei bringen und hat das Konsequenzen?

Hallo!

Ich wollte mal fragen ob jemand zufällig weiß ob mein Nachbar von meinem Mann, mir, anderen Anwohnern und vorbeifahrenden Autos das Kennzeichen notiert und zur Polizei bringen, wenn ca 150m später eine "gesperrte Straße " (eine Strasse die für die Landwirtschaft freigegeben ist) beginnt die bei der Polizei etwas machen wie z.b. Anzeige schreiben . Er ist allerdings der einzige der sich darüber aufregt und dies tut obwohl er nicht einmal das letze Haus ist bevor die gesperrte Straßen anfäng. Er stellt sich gelegentlich auch auf die Straße um die Weiterfahrt zu verhindern von anderen Autos oder spielt dann gelegentlich mit seinen Kindern Fußball dort und schreit dann die Autofahren an das sie wo anders fahren müssen wenn nicht zeigt er diese an . Allerdings befindet sich am dort wo die Straße zu Ende geht ein ponnyhof mit wendemöglichkeit und selbst wenn nur dort umgedreht wird oder dort hingefahren wird wird das Kennzeichen notiert. Tagsüber stellt er sich bei schönem Wetter auch mal einen Stuhl an die Straße und wartet geduldig auf die Autofahrer, oder er sieht aus seiner Wohnung raus um diese dann aufzuschreiben! Aber es fahren auch einige die 200m Straße die gesperrt ist hinunter da man sonst 1,5 km bräuchte um auf die gleiche Hauptstraße zu gelangen. Aber wir werden ja sogar aufgeschrieben wenn wir an unser Haus fahren und in unserem Grundstück parken

Was kann ich jetzt dabei tun?

Oder was macht die Polizei dabei?

Vielen Dank schon mal!!!!😊

...zur Frage

Das scheint ein Querulant der übelsten Sorte zu sein. Notieren kann der Mensch, was er möchte. Um eine Verkehrsordnungswidrigkeit dieser Art nachzuweisen, muss jedoch der Fahrzeugführer bekannt sein bzw. genau beschrieben werden können.

Kurzum: Diese OWi-Anzeigen werden vermutlich alle in der Tonne landen bzw. durch die Bußgeldbehörde eingestellt.

Sollte der Mensch sich Dir oder anderen Fahrzeugführern in den Weg stellen oder sonstige Hindernisse bereiten, würde ich ihn an Eurer Stelle wegen Nötigung anzeigen. Es steht ihm einfach nicht zu, und da würde ich ihn mal an Eurer Stelle belangen, damit er vielleicht irgendwann aufhört.

...zur Antwort

Bei dem von Dir gesichteten Kennzeichen handelte es sich unter Garantie nicht um "BD 56:xxxx", sondern um "BD 16:xxxx", denn die Serie "BD 16" ist seit einigen Jahren der Bundesfinanzverwaltung, sprich dem "Zoll" zugeordnet. Da die Dienstwagenflotte des Zolls natürlich sehr umfangreich ist, werden hier auch etliche Kennzeichen mit vierstelliger Kennung nach dem Unterscheidungszeichen "BD 16" ausgegeben.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.