Da gibt es das Sprichwort: "hättest Du geschwiegen, wärst Du ein Weiser geblieben".

Das heisst lieber schweigen, als etwas Falsches zu sagen. Aber aufgepasst, die meisten Menschen schweigen nicht aus Weisheit, sondern einfach, wei sie nichts zu sagen haben.

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Ihr Mann ist ein Krimineller, er gehört behandelt!!!   Und was die Trennung anlangt - schnellstens zu einem (guten) Anwalt.  Die Erstberatung ist meins kostenlos.

Nötigung (sexuelle Handlungegn gegen Willen), gefährliche Drohung (Androhen bzw. Tötungsabsicht) sind strafrechtliche Tatbestände  ---- zeigen Sie Ihren Mann an. Am besten bei der Staatsanwaltschaft.

Sollte er gewalttätig werden - sofort Polizei rufen (und ab in den Knast mit Ihrem "Liebsten")

Desweiteren sind reichen die von Ihm gesetzen Handlungen dazu aus eine Scheidung zu erwirken. (Eherecht) Hinweis: Wird Ihr Mann von Ihnen dann schuldhaft gewchieden, Begründet diese Schuldhaftigkeit einen Unterhaltsanspruch ihm gegenüber.

 

 

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Dem Briefumschlag, da für jeden sichtbar sollten nur Adressdaten zu entnehmen sein. Dies nicht zuletzt aus Datenschutzgründen für beide beteiligten.

Klar ersichtlich und unverwechselbar soll jedoch der Name von Adressaten und Adressanten aufscheinen.

Beim Öffnen des Briefes geht dann der Inhalt des Schreibens hervor.

TiPP:  Bemerkungen wie z.b: "Rechnung ....Mahnung   und dergleichen auf dem Umschlag sind deshalb nicht ratsam, da der Empfänger dadurch angeleitet wird, den Brief gar nicht erst zu öffnen. (Und das ist bestimmt nicht die Absicht des Absenders!!!)

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