Beim Abheben am Geldautomaten spricht man von einem direkten Kundenentgelt, wenn der Automatenbetreiber dem Abhebenden zusätzliche Gebühren berechnet. (bspw. 1% vom Abhebebetrag mind. 3,50€ zusätzlich).

Das in deinem Preisverzeichnis auch von indirekten Kosten die Rede ist, wundert mich. In diesem Zusammenhang spricht man nur von direkten Kosten. In welchem Zusammenhang taucht denn bei dir im Preisverzeichnis der Begriff indirekte Kosten auf?

Was ich mir noch darunter vorstellen kann wäre bspw. der Wechselkurs. Hier können Kosten auch auf den Kurs draufgeschlagen werden. Somit würde die Bank indirekt Kosten vereinnahmen, diese werden dem Kunden jedoch nicht direkt ausgewiesen sondern sind im Wechselkurs darin inkludiert.

Auch könnte ich mir vorstellen, dass unter indirekten Kosten gemeint ist, wenn die Geldautomatenbetreiber nicht dir eine Gebühr in Rechnung stellen sondern deiner Bank. Diese kann dann widerum durch eine andere Preisliste dir in Rechnung stellen.

Für eine genauere Beantwortung bräuchte ich mehr Infos vom Preis-/Leistungsverzeichnis bzw. auf welches Dokument o.ä. du deine Frage beziehst.

Viele Grüße :)

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Hallo kleine Kirsche!

Auch bei einem Jugendgirokonto hast Du die Möglichkeit, den elektronischen Kontoauszug zu aktivieren. Beachte aber, dass Du nach Freischaltung keine weiteren Auszüge am Kontoauszugsdrucker erhältst. Es geht immer nur entweder oder.

Die Freischaltung ist von Sparkasse zu Sparkasse unterschiedlich. Oftmals ist die Beauftragung für den elektronischen Kontoauszug bereits online möglich. Wenn dies deine Sparkasse unterstützt, dann kannst Du ganz einfach eingeloggt über "Posftach" --> "Postfach-Übersicht" mit dem "+"-Button, den Kontoauszug aktivieren.

Sollte dies nicht gehen, dann schau doch bitte in einer Geschäftsstelle deiner Sparkasse vorbei. Die Kollegen vor Ort helfen Dir gerne weiter.

Da Du allerdings noch minderjährig bist, müssen deine Eltern auch der Nutzung des elektronischen Kontoauszugs zustimmen. Dies geschicht durch Unterschrift vor Aktivierung des elektronischen Auszugs (wenn's online aktivierbar ist, kommt der Vertrag zur Unterschrift per Post).

Wenn ich dir helfen konnte, freue ich mich über einen Daumen nach oben, über ein Danke oder über die hilfreichste Antwort ;)

Viele Grüße!

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Hallo Dumbo,

die Sparkasse Rhein-Nahe unterstützt die Möglichkeit der Online-Freischaltung. Unter dem bereits von Dir geposteten Link kannst Du ganz einfach die Online-Banking-Freischaltung beauftragen.

Sobald Du alle Infos angegeben hast und online die Freischaltung beauftragt hast, kommt ein Brief mit dem Online-Banking-Vertrag zu Dir nach Hause.


Da du noch minderjährig bist, müssen auch deine Eltern auf dem Vertrag unterschreiben und zustimmen, dass Du auch online deine Bankgeschäfte erledigen kannst.

Sobald die Unterlagen (mit Unterschrift deiner Eltern und von Dir) wieder vollständig an die Sparkasse zurückgeleitet wurden, wird dein Zugang aktiviert und Du kannst ihn nutzen.

Die Zugangsdaten kommen entweder bereits mit den Vertragsunterlagen oder nach dem zurückschicken des Vertrages (ist von Sparkasse zu Sparkasse unterschiedlich).

Mein Tipp aber an Dich:  Am besten schaust Du mit einem deiner Eltern in der Sparkasse vorbei. Du musst dich nämlich entscheiden, wie du online "unterschreiben" willst.  Immer wenn Du eine Überweisung o.ä. eintippst, musst Du diesen Auftrag  mit einer Transaktionsnummer (=TAN) unterschreiben. Die Tan kannst du mit einem kleinen Kästchen (=Tan-Generator), per SMS-Empfang oder per pushTan-App empfangen.

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen!
Viele Grüße :)

P.S.: Wenn dir diese Antwort weitergeholfen hat, würde ich mich über ein Danke, einen Daumen hoch oder sogar über die hilfreichste Antwort freuen!

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Hallo Stark!

Wenn dein Bankberater dir die Info gegeben hat, dass der Zugang aktiv ist, und du dieses Problem schon mal ausschließen kannst, würde ich dir empfehlen, dass Du dir einfach Ersatzzugangsdaten zuschicken lässt. Dann muss es auch definitiv funktionieren.

Du bekommst dann von deiner Bank nochmal deinen Anmeldenamen mitgeteilt und auch einen neuen Pin. Diesen Pin musst du dann nach einmaliger Verwendung in einen neuen Pin abändern.

Vielleicht kannst Du das ganze auch direkt vor Ort in deiner Sparkasse erledigen. Dann weißt du zu 100%, dass alles funktioniert.

Viel Erfolg und beste Grüße!

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Hallo Garox,

eine Weiterleitung von Lastschriften oder Überweisungen ist so nicht möglich.

Nur für dich als Info am Rande: Derzeit besteht aktuell nur bei einem Kontowechsel zukünftige Geldeingänge (meist befristet auf 12 Monate) auf das neue Konto direkt weiterzuüberweisen. Hier kann aber auch keine Eingrenzung von Umsätzen gemacht werden: entweder generell oder gar nicht. Für alle anderen automatischen Buchungen kann man einen Dauerauftrag einrichten (auch hier wird der Betrag vorher festgelegt.). Bei Lastschriften besteht diese Möglichkeit derzeit noch gar nicht.

Ich würde einfach direkt beim Abbuchenden die andere Kontonummer hinterlegen, dies ist jederzeit und ohne Probleme möglich.

Für den Abbucher ist es nicht wichtig, ob die Karte auf PersonA und die Abbuchung von PersonB erfolgt. Wichtig für den Abbucher ist nur, dass ein passendes Sepa-Lastschriftmandat unterzeichnet wird. Dies ist überhaupt keine große Hexerei. D.h. der Karteninhaber muss nicht identisch mit dem Zahlenden sein.

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.

Viele Grüße und eine spannende Fußball-Saison ;)

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Hey :)

Natürlich kannst Du dein Konto für das Online-Banking freischalten lassen.

Wenn du noch nicht volljährig bist, müssen deine gesetzlichen Vertreter zustimmen und auch auf dem Vertrag fürs Online-Banking unterschreiben.

Am besten schaust Du mit einem deiner Eltern in der Sparkasse vorbei. Du musst dich nämlich entscheiden, wie du online "unterschreiben" willst. Immer wenn Du eine Überweisung o.ä. eintippst, musst Du diesen Auftrag mit einer Transaktionsnummer (=TAN) unterschreiben. Die Tan kannst du mit einem kleinen Kästchen (=Tan-Generator), per SMS-Empfang oder per pushTan-App empfangen.

Wenn die Verträge unterschrieben sind, erhältst du von deiner Sparkasse sowohl einen Anmeldenamen (ist meistens deine Kontonummer) sowie eine 5-stellige Eröffnungspin, die du nach dem ersten einloggen in eine Pin deiner Wahl abändern musst.

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen!

Viele Grüße :)

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Hey justmp99!

Bei Beantragung des Online-Banking erhältst du neben deinem Anmeldenamen auch einen Eröffnungspin, welcher nur einmal gültig ist.

Dieser Eröffnungspin muss beim ersten Log-In in einen neuen 5-stelligen Pin abgeändert werden.

Solltest Du noch kein Online-Banking beantragt haben, kannst Du die Unterlagen entweder direkt auf der jeweiligen Sparkassen-Homepage anfordern und nach Hause schicken lassen. Dann noch unterschreiben und wieder zurück an die Sparkasse, danach wird dein Zugang freigeschaltet.

Alternativ kannst Du auch in jeder Filiale deiner Sparkasse den Zugang beantragen.

Bei Beantragung musst Du Dich auch entscheiden, wie du digital "unterschreibst" - also welches Tan-Verfahren du wählst. Meine Empfehlung (wenn das deine Sparkasse anbietet) ist pushTAN. Eine zusätzliche App am Handy, mit der Du Bestätigungs-Codes anfordern kannst, wenn Du z.B. eine Überweisung machst.

Bei Fragen melde Dich gerne!

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Hey, gerne HELFichWEITERbro ;)

Bei Beantragung des Online-Banking erhältst du neben deinem Anmeldenamen auch einen Eröffnungspin, welcher nur einmal gültig ist.

Dieser Eröffnungspin muss beim ersten Log-In in einen neuen 5-stelligen Pin abgeändert werden.

Solltest Du noch kein Online-Banking beantragt haben, kannst Du die Unterlagen entweder direkt auf der jeweiligen Sparkassen-Homepage anfordern und nach Hause schicken lassen. Dann noch unterschreiben und wieder zurück an die Sparkasse, danach wird dein Zugang freigeschaltet. Alternativ kannst Du auch in jeder Filiale deiner Sparkasse den Zugang beantragen.

Bei Beantragung musst Du Dich auch entscheiden, wie du digital "unterschreibst" - also welches Tan-Verfahren du wählst. Meine Empfehlung (wenn das deine Sparkasse anbietet) ist pushTAN. Eine zusätzliche App am Handy, mit der Du Bestätigungs-Codes anfordern kannst, wenn Du z.B. eine Überweisung machst.

Bei Fragen melde Dich gerne!

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Hallo BoyHbs,

mit einer solchen Kundenkarte kannst Du defintiv kein Geld abheben. Auch das Bezahlen im Geschäft ist damit nicht möglich.

Die Kundenkarte (ohne Chip) ermöglicht dir lediglich die Kontoauszüge am Drucker abzurufen.

Für's Abheben benötigst du eine Karte mit Chip. Erkundige Dich doch bei deinem Berater, ob es für dich nicht sinnvoll ist, eine "richtige" SparkassenCard zu beantragen! (Bei manchen Sparkassen kannst Du mittlerweile über das Online-Portal eine Karte beantragen, schau doch da mal rein!)

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Hallo BoyHbs,

das kann ich Dir pauschal nicht beantworten. Hinter dem Sparkassen-S stehen über 400 eigenständige Unternehmen. Daher bestimmen die einzelnen Sparkassen selbstständig, was Leistungen kosten.

Auskunft gibt Dir hier aber das Preis-&Leistungsverzeichnis, dass Du auf der Homepage deiner Sparkasse findest. Je nachdem welches Kontomodell du hast, kann es schon sein, dass sich die Abhebegebühren am Automaten mit denen am Schalter unterscheiden.

Manche Sparkassen verlangen für die Abhebung generell nichts, andere stellen nur die Schalterauszahlungen in Rechnung, und ein paar haben z.B. 6 Frei-Abhebungen pro Quartal, wenn du dann öfter am Schalter abhebst, musst du dafür eine Gebühr zahlen.

Die Aussage meines Vorredners ist leider falsch. Auch Abhebungen dürfen Geld kosten - wenn es denn im Kontomodell so geregelt ist. Und dass für eine Schalterabhebung eventuell eine höhere Gebühr wie am Geldautomaten anfällt ist ja auch nachvollziehbar. Am Geldautomaten managest du alles selbst, am Schalter hingegen wirst du von einem Mitarbeiter bedient und auch beim Archivieren des Auszahlungsbeleges beschäftigst du ja im Nachgang noch weitere Mitarbeiter.

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Hallo,

eine Kopie der MobilePay gibt es in D noch nicht wirklich.

Beim MobilePay musst Du von deinem Gegenüber nur die Handynummer wissen und kannst dann über das Handy Geld transferieren.

Wenn Du hier in D Geld über das Handy transferieren möchtest, wäre eine Alternative Online-Banking mit einem pushTan-Zugang sowie einer Online-Banking-App. Statt der Handynummer brauchst du jedoch die Kontonummer des Zahlungsempfängers.

Frag doch mal einfach bei deiner Hausbank nach, ob die diese Möglichkeit für dich anbieten.

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Hallo,

ein paar Sparkassen bieten ein Online-Depot über den SBroker an. In den Vertragsunterlagen würdest Du das sehen.

Ist das SBroker-Logo nirgends im Eröffnungsantrag ersichtlich, hast Du vemutlich ein sparkasseneigenes Depot.

Beim sparkasseneigenem Depot besteht die Möglichkeit das Depot in deinem Sparkassen-Online-Banking freizuschalten. Du kannst dann über die normale Sparkassenhomepage traden.

Wenn du noch keinen Online-Banking-Zugang hast, besteht oft die Möglichkeit den Zugang online zu beantragen. Alternativ kannst Du auch bei deinem Berater mal nachfragen.

Viele Grüße!

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Hallo,

wenn Du das Passwort für die pushTan-App vergessen hast, kommst Du nicht darum herum, einen neuen Registrierungsbrief bei deiner Sparkasse anzufordern.

Am besten rufst Du einfach an der Service-Hotline an, die schicken Dir gerne einen neuen Code mit der Post zu. Vielleicht kannst Du Dir den Code auch in einer Geschäftsstelle vor Ort direkt ausdrucken lassen.

Das 5-stellige Passwort bzw. die PIN für den Online-Banking-Zugang bleibt davon unberührt!

Sobald Du den neuen QR-Code vor Dir liegen hast, kannst Du die push-Tan-App zurücksetzen (einfach in den Android-Einstellung unter den allgemeinen App-Daten auf Daten löschen klicken) und die App neu konfigurieren. Alternativ kannst Du die App löschen und neu installieren.

Eine andere Lösung gibt es leider nicht.

Viele Grüße :)

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Hallo :)

ich vermute, dass Du auf das Geldwäschegesetz anspielst.

Ab einer Einzahlung von 15.000€ außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung muss dich deine Bank identifizieren.

Hier herrscht oft ein Missverständnis. Bei bestimmten Transaktionen muss der Vertragspartner zwar von der Bank identifiziert werden (Personalausweis muss vorgelegt werden, Daten werden bei der Bank archiviert) aber es erfolgt deswegen keine Meldung an das Finanzamt. Solange also kein konkreter Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegt, wird überhaupt keine Meldung deine Bank verlassen.

Das was ich aber gerade angesprochen habe ist auch für Dich nicht ausschlaggebend, denn Du zahlst ja das Bargeld auf dein bereits bestehendes Girokonto ein. Du hast also bereits eine bestehende Geschäftsbeziehung zu deiner Bank und wurdest auch im Rahmen der Kontoeröffnung bereits identifiziert.

Du brauchst Dir also überhaupt keine Gedanken machen, die Einzahlung kannst Du ohne Probleme tätigen. Auch im Hintergrund wird keine Meldung o.ä. durchgeführt.

Wenn Du mit dem Geld die nächste Zeit nichts vorhast empfehle auch ich Dir ein Gespräch mit deinem Bankberater. Die Zinsen auf Tagesgeldkonten o.ä. sind derzeit einfach nicht interessant. Dein Berater zeigt Dir aber bestmmt gerne eine Alternative auf.

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Hallo boleksito,

ob dein Berater jetzt mit dem Bus zur Arbeit kommt und bei dir in der Nähe wohnt, hat defintiv nichts darüber auszusagen, ob er nicht selbst in Fonds oder Aktien investiert. Es ist auch nicht so, dass jede Bank ihren Berater Provisionen o.ä. zahlt und deswegen der Berater dir etwas aufschwatzen soll.

Aufgrund der aktuellen Zinssituation ist es schon so, dass sich auf einem normalen Sparbuch kein Zins verdienen lässt. Wenn du dein Geld für 0,05% anlegen willst, dann ist ein Sparbuch das richtige für Dich.  Willst du allerdings mehr Ertrag für dich erwirtschaften, muss Du auch mal in eine andere Richtung gehen und über den bisherigen Horizont rausschauen. Hier bleiben leider nicht so viele andere Möglichkeiten. Du hast im groben Überblick 4 verschieden Anlageklassen: Liqudität, Renten/Spareinlagen, Aktien, Immobilien.

Egal ob du eine Einmalanlage oder regelmäßig sparen möchtest, wichtig ist, dass die Anlageempfehlung auch auf dich zugeschnitten ist und eben der Berater für dich zusammenstellt, wieviel von deinem Geld in welcher dieser Anlageklassen angelegt werden soll. Gerade im Vermögensbereich ist es wichtig, das Geld auf verschieden Standbeine aufzubauen. D.h. einen Teil liquide, einen Teil in Renten (hier ist nicht die Altersrente gemeint sondern Anlagen wie ein Sparbuch o.ä.), auch einen Teil in Aktien und einen Teil in Immofonds. Die prozentuale Verteilung dieser 4 Assets ist je nach Kundentyp unterschiedlich und deswegen sollte dir dein Berater eine auf dich zugeschnittene Anlageempfehlung aussprechen und aufzeigen, wie die 4 Asstes für dich am besten aufgeteilt sind. Du kannst die Umverteilung deines Vermögens auf einen Schlag vornehmen, oder aber versuchen, die fehlenden Anlageklassen durch monatliches Sparen aufzubauen.

Ich bin der Meinung, Fonds gehören zu einem gesundes Anlageportfolio dazu und jeder Berater, der seine Kunden nicht über das aktuelle Zinsniveau aufklärt und ihnen eine Alternative aufzeigt, macht etwas falsch.

Viele Grüße :)

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Hallo,

wenn du das alleinige Sorgerecht für deinen Sohn hast, dann brauchst du nicht die Zustimmung des Vaters!

Auch wenn die Kontoeröffnung damals zu zweit stattgefunden hat (weil er vllt. damals noch das Sogerecht hatte) und in der Zwischenzeit dir aber das alleinige Sorgerecht zugesagt wurde, kannst du es nun jetzt alleine kündigen.

Die Bank/Sparkasse wird (falls bisher noch nicht vorgelegt) einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht beilegen.

Viele Grüße!

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Servus Tim,

deine Karte hat ein tägliches Limit bis zu welchen Betrag du max. mit der Karte pro Tag zahlen kannst (liegt bei EC-Zahlung oft bei 2250€). Das Limit ist ein Maximum-Limit, es gibt kein Minimum. Seitens der Bank kannst du also auch nurr 0,01€ mit der Karte zahlen.

Das Geschäft, bei dem du mit Karte zahlst, muss jedoch für jede Kartenzahlung selbst eine Transaktionsgebühr zahlen. Da es bei kleineren Beträgen für das Geschaft nicht mehr rentabel sein kann, legt der Geschäftsinhaber oftmals selber eine Minimum-Grenze fest, d.h. er ermöglicht Kartenzahlung z.B. erst ab 10€, für alles drunter musst du mit Bargeld zahlen.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!

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Hallo Johny,

du kannst jede Sepa-Basislastschrift innerhalb 8 Wochen ab Abbuchung zurückgeben.

Geh einfach zu deiner Sparkasse und sage, dass Du die Lastschriften widerrufen möchtest. Das Geld wird dann sofort wieder deinem Konto gutgeschrieben. Dich kostet das ganze nichts.

Deine Sparkasse holt sich das Geld aber wieder bei der anderen Bank und berechnet dem Abbucher Gebühren (0-5€). Auch die andere Bank kann dem Abbucher nochmals Gebühren (0-5€) draufschlagen.

Der Abbucher sieht ja auf seinem Konto, dass das Geld von dir zurückgeholt wurde und wird sich bei dir melden. Sollte die Abbuchung eigentlich richtig sein, wird er dich nochmals zur Kasse bitten, und dir dann die ihm entstandenen Gebühren (die oben genannten 2 mal 0-5€) sicherlich in Rechnung stellen und oftmals nochmal für deren Aufwand auch ein paar Euros berechnen.

Meine Empfehlung an Dich: Ruf einfach bei der Firma vor der Lastschrifttrückgabe an und lass dir die Abbuchungen erklären. Das spart dir und der abbuchenden Firma Nerven und Kosten.

Oft habe ich in der Praxis den Fall, dass Kunden eine Lastschrift zurückgeben, weil "Irgendjemand" was abgebucht hat und ein paar Tage kommen Sie und überweisen den gleichen Betrag inkl. Gebühren, weil sie nun doch plötzlich wissen, was da abgebucht wurde.

VIele Grüße

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Hallo Marco,

welche Bausparsumme hat denn dein Vertrag und wie hoch ist die aktuelle Ansparung? Möchtest du das komplette Geld abheben, oder nur einen Teil? Es besteht oftmals die Möglichkeit, den Bausparer zu teilen und so an das Guthaben ranzukommen. Eventuell bereits gutgeschrieben Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage würdest Du dann verlieren.

Da die Bedingungen, Teilmöglichkeiten usw.  bei jeder Bausparkasse unterschiedlich sind, würde ich Dir empfehlen, Dich mit deinem Berater einfach mal zusammensetzen.

Viele Grüße!

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Hallo Knisterscholle,

es stimmt - als Angestellter hast du es was die Kreditbewilligung angeht einfacher wie als Selbstständiger - hängt aber auch damit zusammen, weil es für die Bank einfach ein ganz anderes Risiko ist. Je nach Kredithöhe ist die Bank gesetzlich verpflichtet sogar sich die unten genannten Unterlagen einzuholen.

Soviele Unterlagen kann die Bank aber gar nicht von Dir wollen, oder? Eine aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste, die letzten beiden Jahresabschlüsse und eine Vermögen- und Schuldenaufstellung dürfte fürs Erste völlig ausreichend sein. Und egal auf welcher Bank Du einen Kredit als Selbstständiger beantragen möchtest, diese Unterlagen sollte jede Bank von Dir verlangen!

Sieh's mal aus der anderen Perspektive: Würdest du jmd. Geld leihen, wenn DU nicht genau beurteilen kannst, ob und wie er in der Lage ist, das Geld zurückzuzahlen?

Als Tipp aus der Praxis kann ich dir nur folgendes mitgeben: Setz dich einfach mit deinem Bankberater zusammen, nimm die angeforderten Unterlagen mit und besprecht das einfach in Ruhe. Umso besser dich dein Berater einschätzen kann, umso besser läuft die Geschäftsverbindung - und davon profitieren beide Seiten. Und gerade wenn es mal vllt. nicht so gut im Geschäft läuft und man wirklich mal ein Problem hat, ist man über eine vorher gute Geschäftsverbindung mehr als nur happy! Denn dann ziehen beide an einem Strang!

Bei Fragen, melde Dich einfach. Viele Grüße!

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