Beim Abheben am Geldautomaten spricht man von einem direkten Kundenentgelt, wenn der Automatenbetreiber dem Abhebenden zusätzliche Gebühren berechnet. (bspw. 1% vom Abhebebetrag mind. 3,50€ zusätzlich).
Das in deinem Preisverzeichnis auch von indirekten Kosten die Rede ist, wundert mich. In diesem Zusammenhang spricht man nur von direkten Kosten. In welchem Zusammenhang taucht denn bei dir im Preisverzeichnis der Begriff indirekte Kosten auf?
Was ich mir noch darunter vorstellen kann wäre bspw. der Wechselkurs. Hier können Kosten auch auf den Kurs draufgeschlagen werden. Somit würde die Bank indirekt Kosten vereinnahmen, diese werden dem Kunden jedoch nicht direkt ausgewiesen sondern sind im Wechselkurs darin inkludiert.
Auch könnte ich mir vorstellen, dass unter indirekten Kosten gemeint ist, wenn die Geldautomatenbetreiber nicht dir eine Gebühr in Rechnung stellen sondern deiner Bank. Diese kann dann widerum durch eine andere Preisliste dir in Rechnung stellen.
Für eine genauere Beantwortung bräuchte ich mehr Infos vom Preis-/Leistungsverzeichnis bzw. auf welches Dokument o.ä. du deine Frage beziehst.
Viele Grüße :)