Empfehlung: such dir einen Indoor Trampolin Park. Maximales
Workout und Training aller Muskeln in kürzester Zeit. Habe mir ein Bellicon
Trampolin gekauft (gib das Stichwort bei Youtube ein-es sieht leichter aus, als
es ist!). Es hat keine Federn, die das Gewebe halten, sondern Bungee Seile.
Hammergut!
Kann mehrere Ursachen haben: Gluten-, Laktose- oder Fruktose
Unverträglichkeit oder Intoleranz. Frag deinen Hausarzt, ob er dafür Tests hat.
Ansonsten soll er dich an einen Facharzt (z.B. Internisten) überweisen. Du
solltest auch eine Darmspiegelung machen und prüfen lassen, ob du Morbus Chron hast (chron. Darmentzündung). Evtl. auch mal eine Magenspiegelung durchführen lassen und checken, ob du zu viel Helicobater Pilori Bakterien hast.
Es wäre möglich, dass durch das massive ziehen am Arm deine
Halswirbel verschoben worden sind. Dadurch entsteht teilweise ein massiver
Schwindel. Der kalte Schweiss kann damit zusammenhängen, dass durch die
Wirbelverschiebung ein Nerv eingeklemmt ist. Taste mal vorsichtig die
Halswirbelsäule ab – auch links und rechts davon mal sachte draufdrücken. Wenn es weh tut geh am Montag zu einem Orthopäden. Der renkt dir die Wirbel wieder ein und der Spuk ist vorbei.
Ehrlich gesagt, solltest Du momentan nicht wirklich Fußball spielen gehen, wenn das Herz so unrhytmisch schlägt. Für ein Kind ist es durchaus im Rahmen einen hohen Puls zu haben, da ein Kinderherz sowas schon mal mitmacht. Aber bei einem älteren Menschen (älter als ein Kind!) ist das nicht wirklich normal. Es ist möglich, dass sich der 3. Brustwirbel verschoben hat. Der berührt Nervenbahnen, die mit dem Herz in Verbindung stehen und dann kann man durchaus Herzrhytmusstörungen bekommen. Damit solltest Du zu einem Orthopäden gehen und das prüfen lassen. Möglicherweise renkt er den/die Wirbel wieder ein und alles ist in Butter. Falls da nichts ist, solltest Du zu einem Kardiologen gehen und das Herz prüfen lassen. Denkbar ist auch ein Schilddrüsenproblem. Aber das würde ichvon einem Endokrinologen nur dann prüfen lassen, wenn die beiden anderen Ärzte nichts gefunden haben.
Dein Vater sollte seinen Blutdruck prüfen. Bei Bluthochdruck kann evtl. auch eine Ader im Auge platzen. Falls der Blutdruck jedoch normal ist, kann er ruhig einen Tag warten. Möglicherweise ist es dann nur eine Bindehautentzündung oder eine Reizung. Man kann das Auge mit einer 1%-tigen Salzwasserlösung (1ml. Sole auf 99 ml. Wasser oder in der Apotheke nachfragen) spülen (Augenbadewanne verwenden - gibt es in der Apotheke). Diese Lösung zieht die Äderchen wieder zusammen und damit bildet sich die Reizung zurück.
Wenn's nur ein kleiner Fleck ist, kannst Du es mit einer kleinen Tube weißer Abtönfarbe (Baumarkt) versuchen. Gib etwas von der Farbe auf ein Küchenkrepp und tupf es drauf. Nicht verstreichen! Versuchen kannst Du es auch mit flüssigem Tipp-Ex oder weißer Zahnpasta. Evtl. hilft auch ein "Schmutzradierer" aus dem Drogeriemarkt. Viel Erfolg!
Ja, so einen Honk hatte ich auch über mir. Darum aus eigener Erfahrung ein paar Tipps:
Erstell ein Lärmprotokoll. z.B.
01.03.2014: 15-16 Uhr, ununterbrochen gebohrt. Pausenabstände 10 Sec.
Führe dieses Protokoll ca. 2 Wochen und schick es dann deinem Vermieter und fordere ihn auf dafür zu sorgen, dass der Lärm unterbleibt. Verweise insbesondere darauf, dass die im Mietvertrag vorgegebenen Ruhezeiten nicht eingehalten werden.
Wenn er nach 22 Uhr längerfristig Krach macht, ruf die Polizei. Immer 110 anrufen!! Anrufe über 110 werden aufgezeichnet und die Polizei MUSS kommen. Wenn du die normale Polizeiwache anrufst, ist das Polizeiauto möglicherweise "gerade im Einsatz'" und du wartest stundenlang auf ihr aufkreuzen!
Anzeigen: geht nur, wenn er dich bedrängt und du dich dadurch bedroht fühlst. Das ist aber schwer beweisbar und funktioniert nur, wenn du Zeugen hast.
Bauamt einschalten: Nein, denn das Haus gehört nicht dir. Außerdem müßtest du das mit der Statik auch beweisen.
Tipp: Tritt in den Mieterbund/Mieterverein ein. Dann übernehmen die das Schreiben an den Vermieter.
Falls du eine Rechtschutzversicherung hast und evtl. auch Zeugen für dieses Vorgehen, kannst du ihn wegen Körperverletzung anzeigen. Vorsätzlich verursachter Lärm kann auch als solcher ausgelegt werden, insbesondere, wenn du dadurch unter Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Herzrhytmusstörungen leidest. Das solltest du aber dann auch deinem Hausarzt sagen - und zwar mehrfach, damit auch das dokumentiert wird. Bei einem Gerichtsverfahren kann der Arzt dann dazu auch gehört werden. Viel Glück!!
Gurgel mit Salzwasser (1 gestr. Teel. Salz auf 250 ml Wasser) oder mit Salbeitee. Honig würde ich nicht nehmen, denn Zucker ist DER Nährstoff für Bakterien.
Ja, ich hatte auch dieses Problem. Geh mal zu einem Orthopäden bzw. einem Osteopathen. In vielen Fällen - wie auch bei mir- waren es verschobene Wirbel der Hals- und Brustwirbelsäule. Die reizen dann manchmal den Nerv, der mit dem Herzen zusammenhängt und dann geht der Puls ab wie Schmidts Katze. Wenn die Wirbel wieder drin sind, ist auch der Puls wieder völlig normal. Manchmal kann man sie auch selber wieder einrenken: leg dich auf den Fußboden auf den Rücken, zieh beide Beine an und umfasse die Knie mit den Armen. Dann rolle dich vor und zurück (vom Kopf zu den Füßen). Wenn es "knackt", sind die Wirbel wieder am richtigen Platz. Mit etwas Glück sind es DIE Wirbel, die verschoben waren und alles ist wieder o.k. Viel Erfolg!
Vielleicht hilft dir dieser Antikel weiter:
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Eigentümer einer Immobilie ist man erst, wenn man im Grundbuch eingetragen ist! Falls du nicht im Grundbuch eingetragen werden kannst, ist der alte Eigentümer immer noch der Immobilieninhaber.
Um zu verhindern, dass man das Geld, das man für die Immobilie gezahlt hat, verschwunden ist, sollte man den Kaufpreis für die Immobilie auf gar keinen Fall an den Verkäufer zahlen, sondern auf ein Treuhandkonto. So ist sichergestellt, dass der Verkäufer sich nicht mit dem Geld aus den Staub macht und man so das Geld los ist und keinen Gegenwert erhält, nämlich die Immobilie. Ebenfalls ist es nötig, eine Auflassungsvormerkung eintragen zu lassen. Setz dich umgehend mit dem Notar in Verbindung! Möglicherweise hat er ja weitere Schritte unternommen, und vergessen, dich darüber zu informieren.
Ich hoffe für dich, dass du zumindest den Kaufpreis wiederbekommen kannst, wenn die Grundbucheintragung nicht erfolgen kann. Auf allen anderen Kosten wirst du möglicherweise sitzenbleiben und musst sie unter "Lebenserfahrung" verbuchen.
Weiteres kannst du hier nachlesen und als pdf herunterladen:
http://www.gsk.de/uploads/gskfiledownloads/DNV_Kauf_einer_Eigentumswohnung_2012.pdf
Das hängt von deinem persönlichen Gesundheitszustand ab und davonn, wie lange du den Job machen willst. Hier kannst Du schon mal etwas dazu lesen:
http://www.stern.de/gesundheit/schlaf/schlafprobleme/schichtarbeit-arbeiten-gegen-die-innere-uhr-636998.html
Also: wirklich gesund ist es nicht. Der ganze Körper muss sich permanent umstellen. Irgendwann streikt dann die "innere Uhr". Wenn ich Du wäre, würde ich - wenn überhaupt - den Job nur vorübergehend machen. Schließlich hast Du nur ein Leben! Was hilft Dir das Geld, wenn du auf der Intensiv liegst oder die Ehe den Bach heruntgergeht. Hier muss man sehr gut überlegen!
Eine tolle Idee ist auch ein "Schlemmerblock". Mehrere Gutscheine für Restaurants und Freizeitaktivitäten. Kam bei mir supi an. Schau mal unter www.schlemmerblock.de.
Zunächst kommt es darauf an, als was du eingestellt worden bist. Für die Tätigkeit muss es eine Stellenbeschreibung geben. Solltest du als Vorarbeiter eingestellt worden sein und steht das auch in deinem Arbeitsvertrag, kann der Arbeitgeber dich nicht ohne Weiteres von diesem Posten „absetzen“.
Bei so einer langen Krankheit muss zunächst das Betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (BEM) vorgenommen werden. Der Gesetzgeber hat mit § 84 SGB IX (Sozialgesetzbuch Neun) alle Arbeitgeber verpflichtet, frühzeitig Anstrengungen zu unternehmen, um chronische Erkrankungen seiner Beschäftigten zu verhindern und Konflikten am Arbeitsplatz vorzubeugen. Er soll bei einer längeren oder wiederholten Arbeitsunfähigkeit seiner Beschäftigten ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen und damit ein gesundheitsbedingtes Ausscheiden aus dem Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis vermeiden. ( Info auf der Website der Deutschen Rentenversicherung oder frag bei deinem Betriebsrat nach).
Während dieses BEM muss der Arbeitgeber klären, in wieweit du noch fähig bist, deinen Arbeitsplatz auszuüben. Wenn abzusehen ist, dass du deine Arbeit normal wieder ausüben kannst- evtl. auch nach einer stufenweisen Wiedereingliederung - kann er Dich nicht einfach absetzen. Das wäre eine einseitige Maßnahme des Arbeitgebers und diese ist unzulässig.
Anders sieht es aus, wenn du auf Grund der Erkrankung die Arbeit nicht mehr wie vorher machen kannst. In diesem Fall muss der Arbeitgeber zusammen mit dem Betriebsrat (sofern vorhanden) nach einer Lösung suchen.
Falls du jedoch einen Arbeitsvertrag hast, in welchem die genaue Stellenbezeichnung nicht vermerkt ist und du möglicherweise auch keine Stellenbeschreibung hast, kannst Du möglicherweise nur gerichtlich deinen Arbeitsplatz verteidigen und behalten. Wende dich in diesem Fall an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Pausen sind im §4 des Arbeitszeitgesetzes geregelt:+++ Die Ruhepause steht im Voraus fest = Zu Beginn der Arbeit ist geklärt, wann die Pause stattfindet. Dafür reicht ein zeitlicher Rahmen aus, z. B. Mittagspause zwischen 13.00 und 14.00. Dann muss zu Beginn der Pause feststehen, wie lange die Pause dauern darf.++++ Sie brauchen in der Ruhepause nicht arbeiten = Wenn Sie Nebenleistungen (z. B. Telefondienst) machen oder sich zur Arbeit bereithalten müssen, handelt es sich nicht um eine Ruhepause.++++ Die Pausen liegen weder am Beginn noch am Ende der Arbeitszeit = Die Arbeitszeit muss laut Gesetzestext „unterbrochen“ werden. Außerdem erfüllt eine Pause zu Beginn oder Ende der Arbeitszeit nicht den Gesetzeszweck. Für Jugendliche gibt es eine Spezialregel in § 11 JArbSchG. Pausen dürfen nicht in der ersten Stunde nach Arbeitsbeginn oder in der letzten Stunde vor Arbeitsende liegen. ++++Es gibt keine Vorschriften, wie Sie die Pause verbringen = Sie sind auch berechtigt, das Betriebsgelände zu verlassen. Nur in Notfällen kann der Arbeitgeber verlangen, dass Sie auf dem Betriebsgelände verbleiben. ++++Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, handelt es sich nicht um eine Ruhepause im Sinne des ArbZG und Sie haben einen Anspruch auf Bezahlung dieser Zeiten.
Habe auch mal einen kleinen Vogel gefunden und dann herumtelefoniert, weil ich ziemlich ratlos mit dem kleinen Krümel war. Also das Beste wäre, wenn du den Vogel im Tierheim abgibst. Auch ein Forsthaus - so vorhanden - wäre eine gute Idee. Die kleinen Vögel benötigen unterschiedliche Nahrung und es ist sehr schwer vorher zu sagen, ob das kleine Ding mit dem, was man ihm gibt, richtig versorgt ist.
Habe diesen Eingriff vor 6 Jahren aus Unwissenheit auch machen lassen und schon zig-tausendmal bereut. Das Knie ist jetzt immer die Schwachstelle, musste wegen einem Superbluterguss nachoperiert werden. NIE WIEDER!! An mein Knie kommt nur noch Wasser und Seife! Das Knie ist das komplizierteste Gelenk des Körpers und weg ist weg. Da wächst nichts mehr nach. Spätestens im Alter hat man dann die Probleme. Aus Erfahrung: Knie schonen und abwarten. Die meisten Probleme beseitigt der Körper selber, man muss ihm nur die Gelegenheit dazu geben. Falls Du es wirklich machen lassen willst dauert der Aufenthalt in der Regel max. 2 Tage.
Ich sach mal so: Der Körper besteht aus ca. 70 % Wasser (nicht aus Kaffee, Cola, Milchshake oder ähnlichem). Dieses Wasser sollte man stets austauschen, damit alle Funktionen des Körpers einwandfrei funktionieren. Insofern geht man von 30 ml je kg Körpergewicht täglich aus, die getrunken werden sollten. Macht bei 70 kg Körpergewicht 2100 ml bzw. 2 Liter und 100 ml. Sofern Du nicht irgendwann an die Dialyse möchtest, weil die Nieren ihren Job nicht mehr machen können, solltest Du schleunigst zur Wasserflasche greifen oder zum Wasserhahn schlappen! Na denn: Prost…
Du willst sofort müde werden und das einmalig? Was soll denn das bringen?
Falls Du Schlafstörungen hast, muss der Arzt feststellen woran das liegt. Die Ursachen können sehr vielfältig sein, weshalb es Grütze ist, da selber herumzudoktern. Falls Du nicht so schnell einen Termin bekommst, versuch es vorübergehend mit „Neurexan“ (2 Stck. vor dem Schlafengehen im Mund zergehen lassen) oder mit „Sedariston“ Konzentrat-Kapseln (gem. Packungsbeilage einnehmen).
Mir hilft oft auch ein Rezept von Hildegard von Bingen: Gelöschter Wein. Dazu wird 1 Glas Wein bis zur Blasenbildung (ca. 1 Minute lang) aufgekocht und mit einem Likörglas kaltem Wasser gelöscht. Schließlich soll dieser Wein schluckweise getrunken werden.
Kuschel dich danach ins Bett und denk an das Schönste, dass Du je erlebt hast und dann ab ins Land der Träume...