Liebe Janilove ...
das ist eine ganz schlimme Geschichte und mein Mitgefühl ist bei Dir.
Die Verjährungsfrist bei einer Vergewaltigung beträgt 20 Jahre gem §78 III Nr 2 i.V.m § 177 I. Beleidigung und Bedrohung sind aber auch Straftatbestände.
Ich denke, eine Vergewaltigung sollte man in jedem Fall anzeigen. Vielleichst ersparst Du einer anderen Frau damit den gleichen Leidensweg. Zu einer Anzeige gehört oft ganz viel Mut, den viele Frauen leider, aber verständlicherweise nicht aufbringen. Da Du das Erlebte aber sehr offen und klar aussprichst, gehörst Du vielleicht nicht dazu
Über die Beweisfrage wurde ja bereits diskutiert. Sexualstraftaten sind sogenannte "heimliche Delikte", die eben genau im Verborgenen passieren. Daher reicht in vielen Fällen auch die glaubhafte Aussage des Opfers für eine Verurteilung aus.
Angesichts des Problems der Rechtsfindung bei solch dünnen Beweislagen, erlaube mir bitte auch folgenden allgemeingültigen Hinweis: In keinem Strafrechtsbereich ist die Anzahl der Falschbeschuldigungen so hoch wie im Sexualstrafrecht. Für den Angeklagten reicht oft auch schon die Öffentlichkeit des Verfahrens aus, um ihn mit schwerwiegenden rechtlichen, beruflichen und privaten Konsequenzen zu konfrontieren. Falsche Beschuldigungen werden als Straftat nach § 164 StGB geahndet und ziehen - eben aufgrund der gravierenden Konsequenzen einer Falschanschuldigung - oftmals hohe Schadensersatzforderungen des zu Unrecht Verdächtigten nach sich. Prominenten Beispiel: siehe Fall Kachelmann.
Trotzdem: wenn dir das Beschriebene wirklich geschehen ist, solltest Du eine Anzeige erwägen. Du kannst Dich in jedem Fall vorher auch mit einem Anwalt beraten.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.