Die haben aber ein gutes Internet. Aber:

Nordkorea gilt nach Eritrea als internetunfreundlichstes Land der Welt. Sein World Wide Web funktioniert wie ein abgeschottetes Intranet und hat vor allem einen Zweck: soziale und politische Kontrolle.

Und so was was hier auf GF zugelassen wird, würde da nie geduldet. Also durchaus positive Aspekte dort.

...zur Antwort

In der Türkei ist das Bezahlen mit der Kreditkarte (z. B. Mastercard, Visacard) und der EC-Karte (Maestro, VPay) weitestgehend problemlos möglich. In ländlichen Gegenden sollte man sich hierauf aber nicht verlassen.

Und es kostet Gebühren. Zwische 1 - 4 %. Du solltest das genau bei Deiner Bank hinterfragen wie viel und welche Banken Du am günstigsten nimmst.

...zur Antwort

Das wird in der Presse übertrieben. So dramatisch ist das nicht. Das Amazonasgebiet ist den Natürschützern ihr Himmel. Die sollten lieber vor ihrer eigenen Haustür kehren

...zur Antwort

Na die meisten das wollen mit den Linken der Nachfolge der SED eben die schönen Zeit aus der DDR wieder haben.

Die anderen wollen Kapitalismus und Konsumterror.

Die SED mit Stasi ist eben schöne für Dich. Soll man denen gönnen.

...zur Antwort

LSD ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Alage I BtMG ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis ist grundsätzlich strafbar.

Wenn GF es zurläßt, daß dazu hier Ratschläge zum Gebrauch von LSD gegeben werden, bekommen die Ärger mit dem Staatsanwalt in München.

...zur Antwort

Würde den Computer auf Werkseinstellung zurücksezten und dann W 10 neu installieren. Wenn das von der Hardware nicht geht, kannst Du ja auch W 7 installlieren. Aber W 7 gibt es ab Janurar 2020 keine Support oder Updates mehr. Ist als eine schlechte Lösung.

...zur Antwort

Ja das ist Notwäre

...zur Antwort

Auf Werkseinstellung zurücksetzen und neu installieren.

Ab dann nommste hoffentlich nicht wieder das Driver Programm von dieser PC Zeitschrift, sondern lädst Dir die Treiber von der Herstellerseite des Computers.

...zur Antwort

Wie meinste das?

§ 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere

1.

junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,

2.

Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,

3.

Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,

4.

dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

...zur Antwort

Prinzipiell werden zwei Möglichkeiten zur Entsorgung genutzt: Ein Teil wird verpackt und mit der US-Raumfähre zurück zur Erde gebracht. Der größte Teil des Mülls wird aber mit den russischen Raumtransportern vom Typ Progress entsorgt.

Am 17. Januar 2007 koppelte die russische Raumkapsel PROGRESS M-57 von der ISS ab und verglühte weitgehend beim Wiedereintritt in die Erdatmosphäre, die übrig gebliebenen Reste stürzten etwa 4.200 km östlich von Neuseeland in den Pazifik. Zuvor hatte das Raumschiff Versorgungsgüter zur Raumstation befördert. Die Abfälle bestehen hauptsächlich aus verschmutzter Kleidung (es gibt keine Waschmaschine auf der ISS), defekten oder nutzlosen Geräten und natürlich auch Fäkalien. Ob allerdings aller Abfall tatsächlich vollständig verglühte oder ob Reste davon ins Meer gestürzt sind, ist nicht bekannt .

Quelle: Spektrum.de

...zur Antwort