Wenn Du einen Schwerbehindertenparkausweis besitzt und es keinen Parkplatz auf Eurem Grundstück gibt, den Du nutzen könntest, wende Dich an die für Dich zuständige Straßenverkehrsbehörde. Dort kannst Du die Ausweisung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz beantragen.
Falls Du erst in letzter Zeit zugenommen hast, versuche herauszufinden welche Nahrungs- oder Genussmittel Du zusätzlich oder in größerem Umfang genossen hast.
Oft reicht es einfach wieder auf das zweite Bier, den isotonischen Softdrink, die dragierten Erdnüsse oder den Müsliriegel zu verzichten.
Ansonsten versuche es mit ausgewogener Ernährung.
Sofern Deine Oma verfügt hat, wie sie beigesetzt werden möchte und dieser letzter Wille wurde nicht eingehalten ist die Umbettung mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung als Ausnahmefall zulässig.
Falls Ihr Euch einfach etwas anderes vorgestellt habt, ist eine Umbettung schon als Störung der Totenruhe anzusehen: http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitteilungen/detailansicht/dokument/umbettung-einer-leiche-wegen-umzug-des-ueberlebenden-ehegatten.html?cHash=f9a152ce2d3e7021b51b2a036083657f
Falls Euch das Grab zu einfach ist macht Euch doch zuhause eine Erinnerungsecke mit einem Foto der Oma und dekoriert sie mit schönen Blumen. Menschen die wir lieben leben in unseren Herzen weiter.
Falls Du tatsächlich geräuschempfindlich bist, gib bitte genau an welche Geräusche Dir das Arbeiten erschweren. Bei Lärm helfen oftmals Lärmschutzmaßnahmen (Ohrstöpsel etc.).
Manche Geräusche findest Du vielleicht am Anfang nervig (Glockengeläut, Musik im Laden, Klimaanlage), nimmst sie aber nach einer Weile nicht mehr wahr.
Du musst das Kreppband nicht sofort entfernen. Falls Du eine Farbe benutzt, die flächig trocknet (z. B. Lacke) kann es beim späteren Abziehen des Bandes aber zu Abplatzungen kommen.
Wenn Du Erbe nach § 1925 BGB bist (also Enkel der Eltern der Erbtante) wärest Du vermutlich im Erbenermittlungsverfahren gefunden und benachrichtigt worden. Wende Dich am besten an das für den Wohnort Deiner Erbtante zuständige Nachlassgericht beim Amtsgericht. Vermutlich hat Deine Erbtante ein Testament zugunsten der Gemeinde errichtet, da es wohl keinen Kontakt zu Verwandten gab. Einen Pflichtteilanspruch hättest Du als Neffe oder Nichte nicht.
Die Haarfarbe sieht nach "Rotbuche" aus (hatte ich mal als Tönung). Um zu sehen, ob Dir diese Farbe steht, gibt es im Internet verschiedene kostenlose "Haar Konfigurator". Dort kannst Du mit Deinem hochgeladenen Foto verschiedene Frisuren und Haarfarben virtuell ausprobieren.
Beim Auszug solltest Du bedenken, dass Du einen Unterhaltsanspruch von zurzeit 670 € im Monat gegen Deine Eltern hättest (vorausgesetzt Du hast keine abgeschlossene Ausbildung und Deine Eltern haben ein ausreichendes Einkommen. Damit müsstest Du Deine Unterkunft, Verpflegung, Mobilität, Telefon, Internet, Bekleidung etc. finanzieren. ind Dir Deine Insekten das wert?
Wenn Du Deine Eltern überzeugen willst, musst Du ihre Argumente aushebeln. Ihr stärkstes Argument ist die schlechte Infrastruktur. Seid Ihr Euch wirklich sicher, dass Du und Deine Schwester den Stress mit der täglichen Fahrt zur Schule auf Euch nehmen möchtet? Ich habe die Busfahrt zur Schule (dicht gedrängt stehend) nie gemocht. Vielleicht könntet Ihr ja von Eurer Oma aus mal die Tour antreten. Finanziell sind zurzeit Häuser in Stadt(rand)lage attraktiv. Dadurch, dass es junge Leute mehr in die Städte zieht (Shops, Kinos, Discos etc.) werden Dörfer immer leerer und Häuser schlechter verkäuflich. Wenn es Dich wirklich aufs Land zieht, musst Du hierfür schlagende Gegenargumente finden.
Rote Pumps und rote (Perlen)kette und Armband. Wenn der Stil des Kleides mehr naturbezogen ist passen gut grüne Accessoires. Für den Frühling apfelgrün, für den Winter Tannengrün.
Die Schulordnung kann das Gesetz nicht ändern. Sie kann jedoch auf Grundlage des Gesetzes ergänzende Regelungen schaffen. Außerdem kann es je nach Bundesland Sonderregelungen für Privatschulen geben.
Wenn Du das Gefühl hast, dass Du Dich wirklich entleert hast, lass Dich ruhig von Deinem Appetit leiten.
Hier sind Informationen zur Neuregelung des Optionsrechts: http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Optionspflicht/optionspflicht_node.html;jsessionid=5A35380F341DEF326421B774392438D8.2_cid364
Mach es Dir nicht zu schwer. Wenn Du wirklich die Jahre in Monate umgerechnet hast, ist es doch einfach 1/24 davon zu errechnen. Die Aufgabe ist do gestaltet, das das Ergebnis ins Auge fallen sollte. Falls Du Schwierigkeiten hast, versuch im Internet Bruchrechen-Aufgaben zu üben.
Melde es unverzüglich google. Natürlich löschen die, aber es kann auch sein, dass (ohne Mitteilung an Dich) im Hintergrund weitere Maßnahmen ergreifen. Besonders wenn ihr Datennetz Hinweise auf strafbares Verhalten dieses Nutzers gibt.
Bedenke aber, dass Du mit der Annahme der türkischen Staatsangehörigkeit die deutsche verlierst. Hier gibt es ein Merkblatt dazu: http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Staatsangeh%C3%B6rigkeit/Ermessenseinb%C3%BCrgerung/Ermess_MerkblattVerlust.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Mit dem Abitur kannst Du ein Studium beginnen, egal wie schlecht es ist, sofern keine Zulassungsbeschränkungen bestehen. Sofern mehr Bewerbungen eingehen als Plätze vorhanden sind, wird die Uni eine Begrenzung einführen und Absagen erteilen. Sofern das Fach etwas ist, dass einem Spaß macht, kann auch ein 4er-Abiturient ein erfolgreiches Sudium absolvieren. Insbesondere wenn Fächer der Schule, die er nicht mochte, ihn nicht mehr belasten.
Am besten helfen Dir da die Informationen des Bundes zum BaFöG: https://www.bafög.de/ Je nach Studienort, der ja wählbar ist, ist es beim Studium sowieso notwendig flügge zu werden und das häusliche Nest zu verlassen.
Da die Art Deiner Frage davon überzeugt, dass Du den Willen hast zu lernen und Dich anzustrengen, spricht das für den von Dir gewünschten Wechsel. Leider geht aus Deiner Frage nicht hervor, welche Klasse Du besuchst. Ob ein Wechsel in der von Dir besuchten Klasse (noch) möglich ist, solltest Du mit Deinen Lehrern, Deiner Wunscchschule oder dem bei Euch zuständigen Schulverwaltungsamt klären. Viel Erfolg für den Schulaufstieg.
Zu klären ist, ob die Eltern (oder alleinerziehende Mutter?), die Unterhalt leisten müssen auch Unterhalt leisten können. Bei der Haltung von 5 Hunden dürfte dies finanziell kein Problem sein. Da Du den Anspruch auf Unterhalt in Form von Unterkunft im elterlichen Haushalt hast, kannst Du gegen Deine Mutter / Eltern Deinen Anspruch auf eine Unterkunft ohne gesundheitliche Gefährdung durchsetzen. D. h. entweder die Bezahlung einer anderen Unterkunft oder Unterbringung der gesundheitsgefährdenden Hunde außerhalb der von Dir zu nutzenden Räumlichkeiten. Da Du angibst unter PTBS zu leiden ist auch ideal als Ansprechpartner der sozialpsychiatrische Dienst des für Deinen Wohnort zuständigen Gesundheitsamts geeignet. Je nach Wohnort sind dort wirklich engagierte Teams im Einsatz.