Ungerechte Zensur - Was kann man dagegen tun?

Jetzt muss ich etwas ausholen, um den Sachverhalt darzulegen:

Mein Kind geht in die 4. Klasse einer Grundschule. Dort war eine Probe in HSU angekündigt zum Thema Brücken.

Was wir nicht wussten und auch noch nie zuvor geübt bzw. angesprochen worden ist, war die Aufgabenstellung: "Fertige einen Hefteintrag. Schreibe und/oder zeichne auf, was Du über Brücken weißt."

Dann sagte die Lehrkraft: "Ihr dürft max. 1 Seite schreiben." (Die Einträge im HSU-Heft waren auf 6-7 Seiten). Etwas später:"Ihr könnt noch 2 Sätze auf der Rückseite schreiben." Nach 30 Minuten:"Ihr könnt die Rückseite auch verwenden."

Mein Kind fragte noch:"Müssen wir Zeichnungen machen." Antwort:"Es wäre schön."

Mein Kind hat die Aufgabe an sich trotz des Zeitmangels sehr gut gemeistert. Bewertet wurden:

  • passende Abschnitte mit Zwischenüberschriften --> 1
  • sinnvolle Reihenfolge --> war natürlich schwierig, da die Kinder aufgrund der Zeit zunächst das Wichtigste geschrieben hatten. --> 2
  • sauber und ordentlich --> 1
  • Fachbegriffe verwendet --> 1 -genaue Erklärungen--> 2
  • sinnvolle und gut erkennbare Zeichnungen--> 6 -ausführlich--> 1

Mein Kind hätte eine 1, wenn sie Zeichnungen gemacht hätte. Diese hat sie aufgrund des Platz- und Zeitmangels weggelassen. Es war ja auch eine Kann-Vorgabe und ich bin der Meinung, dass dieser Punkt dann bei den Kindern, die keine Zeichnungen hatten, nicht gewertet werden dürfte.

Nun habe ich diese Woche ein Gespräch mit der Lehrkraft.

Was meint Ihr, kann ich die Verbesserung der Zensur durchsetzen? Wenn ja wie und welche Möglichkeiten gäbe es, wenn sich die Lehrerin stur stellt (außer den Weg zum Direktor, denn die wird der Lehrkraft den Rücken stärken)

Bitte antwortet mir nur sachlich. Ich bin keine Mutter, die ihr Kind aufs Gymnasium jagen möchte. Ich finde es nur schade, dass mein Kind nicht die Bewertung bekommt, die sie verdient und für die sie sich angestrengt hat. Es war leider auch nicht der erste Fall bei dieser Lehrkraft.

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Ich kenne das Problem (Oberstufe) habe auch gerade selber eine Frage wegen Ungerechtigkeit hochgeladen. Die Lehrerin kommt mir sehr inkompetent rüber. Ich würde sie auf jeden Fall fragen, ob sie sich vor dem Test nicht genug belesen hätte, dass sie jede 5 Minuten ihre Meinung ändert. Außerdem wenn ich mich auf meine Arbeit konzentriere unf einer sagt jede 5 Minuten was in die Klasse höre ich da gar nicht zu weil ich mich auf die Arbeit konzentriere. Stur hört sie sich zu alle dem auch noch an. Ich denke eine Verbesserung bekommst du nicht hin. Gerade Lehrer haben die Einstellung das niemand ihre Leistung im Job in Frage stellen sollen.

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Sie wird die erstmal oberflächliche Fragen stellen, die eigentlich so gar nichts mit deinem Problem zu tun haben. Danach wird sie dich durch die Fragen zum Problem heranführen und das Problem von dir gesagt bekommen / vielleicht aber auch nicht. Diese Kommunikation ist eigentlich von Psychologe zu Psychologe komplett unterschiedlich.

Wie auch ein Arzt hat sie eine Schweigepflicht, und darf nichts in zweite Hand geben, was ihr beiden besprochen habt. Daran halten sich auch alle. Wenn sie es für wichtig hält, dass dein Vater dies weiß, wird sie sich vorher fragen. Wenn du dennoch Nein sagst, wird sie nichts weiter geben.

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Die Dehnungsstreifen wirst du leider nicht mehr los. Auch trainierte Leute haben im sitzen Röllschen. Wenn du weiter deine Muskeln (!) trainierst wird das auf jeden Fall in einem Jahr anders aussehen. Du verlierst an Fett und deine Haut wird durch die Muskeln auch gestrafft.

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Ich benutze täglich Slipeinlagen, ich könnte das gar nicht mehr ohne. Dazu muss ich sagen, dass ich aufgrund der Pille sehr starken Ausfluss bekommen habe. Aber auch wenn es dich stört, kannst du Slipeinlagen tragen. Du merkst sie auch gar nicht, weil sie recht dünn sind.
Sprich deine Mutter einfach mal darauf an, dass du Slipeinlagen benutzen möchtest, sie wird dir dann zu 100% welche kaufen. Ansonsten gehst du ins Geschäft und holst dir welche. Ich empfehle dir sie von always und carefree :-)

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● deine echten Nägel werden beschädigt
● du musst sie immer neu machen lassen (ca. 30€ )
● sie können abbrechen, was auch weh tut kann
● wenn einer abbricht muss er eigentlich direkt gemacht werden, weil es sonst doof aussieht.

Im Endeffekt ist es doch das gleiche wie Nagellack. Ich würde dir Nagellack empfehlen, das schädigt auch nicht soooo stark deine Nägel und ist zudem Preisgünstiger.

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Die Marke steht meist in der Zunge. Es muss eigentlich eine drinnen stehen. Guck nochmal überall nach

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Indikationen (Anwendungsgebiete)

Die G 42 Vorsorgeuntersuchung wird bei beruflichen Tätigkeiten mit einem erhöhten Infektionsrisiko durchgeführt und dient der Vorbeugung bzw. Früherkennung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die in Verbindung mit bestimmten Berufen stehen. Sie kann verpflichtend oder als "Angebotsuntersuchung" von Seiten des Arbeitgebers durchgeführt werden.

Vor der Untersuchung

Vor der Untersuchung werden eine ausführliche Anamnese sowie ein Impfstatus erhoben.

Verfahren

Die Untersuchung besteht aus einem allgemeinen und einem speziellen Teil.

Der allgemeine Teil beinhaltet die Erfassung der Vorgeschichte, des Impfstatus, eine allgemeine körperlichen Untersuchung sowie eine laborchemische Urin- und Blutuntersuchung.
Der spezielle Teil orientiert sich an möglichen Erregern mit denen der Patient in Kontakt kommt. Ärzte beispielsweise werden im Hinblick auf Erreger wie Hepatitis A, B und C sowie HIV untersucht und beraten. Die sogenannte Erstuntersuchung muss vor Aufnahme der betreffenden Tätigkeit erfolgen, eine erste Nachuntersuchung erfolgt nach 12 Monaten. Alle weiteren Nachuntersuchung finden alle 3 Jahre statt, eine Ausnahme bilden Situationen in denen der Arbeitnehmer erkrankt oder im Rahmen eines unfallartigen Geschehens in Kontakt mit infektiösen Materialien kommt (Im Krankenhaus z. B. eine Stichverletzung mit einer beschmutzten Kanüle). In diesen Fällen erfolgt sofort eine Untersuchung (Quelle: Abschnitt 2 BGI/GUV-I 504-42):

Nach Infektion oder schwerer oder längerer Erkrankung, die Anlass zu Bedenken gegen die Fortsetzung der Tätigkeit geben könnte.
Nach Verletzung mit der Möglichkeit des Eindringens von Infektionserregern.
Auf Wunsch des Beschäftigten, der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet.
Bei unfallartigem Geschehen.
Nach einer Tätigkeit in biotechnischen und/ oder gentechnischen Laboratorien.
Die letzte Untersuchung findet bei Beendigung der Tätigkeit statt. Ist eine Immunisierung gegen einen Erreger möglich, dem gegenüber der Arbeitnehmer exponiert ist, so richtet sich die Durchführung einer Nachsorgeuntersuchung nach dem Zeitraum des Impfschutzes. Bei lebenslanger Immunität kann eine solche Untersuchung auch entfallen. Des Weiteren wird der Patient hinsichtlich einer präventiven Reduzierung von Infektionsrisiken beraten, vor Allem die Aufklärung über Übertragungswege ist von besonderer Wichtigkeit. Hierzu gehören Impfangebote (z. B. Hepatitis A und B) und der Einsatz von Schutzmaterialien wie Handschuhe, Desinfektionsmittel sowie Augen- und Mundschutz.

Nach der Untersuchung

Nach der Untersuchung sind entsprechend des Untersuchungsergebnisses weiterführende Maßnahmen, wie Impfauffrischungen oder therapeutische Interventionen in Bezug auf eine Erkrankung, einzuleiten

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