Das bedarf einer genaueren rechtlichen Prüfung. Der Arbeitsvertrag kann einen solchen Passus beinhalten, welcher auch rechtskräftig ist.
Die Weiterbildungspakete sind groß.
- Meister für Kraftverkehr
- Fachliche Eignungsprüfung bei der IHK (Unternehmerprüfung)
- ADR Basiskurs
- ADR Aufbaukurs Tank
- ADR Aufbaukurs Sprengstoffe
- ADR Aufbaukurs Radioaktive Stoffe
- Ladungssicherungsprüfung nach VDI 2700ff
- Ladekranausbildung
- Gabelstaplerausbildung
Wenn ich noch ein wenig länger überlege fällt mir sicher noch etwas ein, aber ich denke das sollte fürs erste an Weiterbidlungsmaßnahmen reichen.
Auf der Webseite der BAG kann man sich Statistiken anschauen. Der aktuellste Stand ist aus 2020 und dort gab es 46.902 Unternehmer, 212.332 zugelassene LKW und 481.180 Fahrer.
https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistik/Unternehmen/Ustat/Ustat_2015.html
LC2500daN = LashingCapacity = maximale Belastung im geraden Zug
LC5000daN = LashingCapacity = maximale Belastung in der Umreifung
STF50daN = Standart Tensionforce = maximale Belastung der Ratsche
SHF50daN = Standart Handforce = das ist die maximale Handkraft die aufgebracht werden muss, um die 500daN ereichen zu können.
0,500m ist lie länge des Gurtteils mit der Ratsche dran
Die Farbe des Gurtes gibt an aus welchem Material der Gurt gefärtigt wurde, welches wiederum interessant zu wissen ist welche Ladung ich befördere (Chemische Reaktionen usw.)
Die Ablegereife hat ein Spanngurt erreicht wenn die Haken verbogen sind oder maximal 10% des Gurtes eingerissen ist. Oft wird in diesem Zusammenhang auch nach einem Haltbarkeitsdatum gefragt. Es gibt aber keines, sondern nur die Ablegereifen nach den beiden Kriterien. Allerdings müssen die Gurte einmal pro Jahr von einem Fachkundigenf überprüft werden.
Hoffe ich konnte helfen. Mehr fält mir so Spontan nichts ein.
Das hängt unter anderem von der Motorisierung ab. Im Stand braucht ein LKW zwischen 2,5 und 4,0 Liter pro Stunde. Gehen wir mal von 3 Liter pro Stunde aus dann rechnet man 3 : 6 = 05L für 10 Minuten.
Er darf es weder verlangen noch musst Du das tun. Es ist leider Gang und gäbe geworden. Aber Du hast eine Verantwortung im Straßenverkehr. Es ist gesetzlich geregelt das Du ein Kraftfahrzeug nur führen darfst, wenn Du körperlich; geistig und selig dazu in der Lage bist. Sollte zu einem Unfall kommen hängst Du genauso mit im Boot wie Dein Chef
Ich finde das die Bezahlung OK ist. Es hängt natürlich davon ab was man fährt. Fernverkehr wird besser bezahlt wie Nahverkehr. Sondertransporte (Schwerlast, Überbreite, Stammholz usw.) werden auch besser bezahlt wie der Stückgutverkehr.
LBW gibt es mit unterschiedlichen Belastungsgrenzen. Bei einer LBW mit 1,5 to Belastungsfähigkeit und einem sehr leichten Stapler würde das von Gewicht her funktionieren, würde ich dennoch nicht machen. Die Jungs fahren nicht gerade zimperlich auf die Ladefläche, welches die LBW, durch den Schwung, mit mehr Gewicht belastet wie der Stapler wiegt. Desertieren werden die Gelenke durch das ständige Einfedern und das ausgleichen der Niveauregulierung stark belastet.
Es muss kein leitender Posten sein. Es ist lediglich festgeschrieben, dass alle an der Verladung beteiligten Personen nach der VDI 2700 geschult sein sollen. Es reicht beim verladenden Betrieb aus, wenn mehrerer beteiligt sind an der Verladung, das einer diese Fachkenntnisse besitzen muss. Diese Verantwortung muss nicht zwangsläufig beim Geschäftsführer liegen, da es ausreichend ist, wenn er jemanden für diese Aufgabe bestellt. Allerdings kann keiner zu dieser Verantwortung gezwungen werden.
Das ist ein sehr kontrovers diskutiertes Thema. Langfristig soll es wohl so funktionieren, das die LKW Autonom zu sogenannten Verteiler Hubs fahren werden und dort Parken. Der Fahrer meldet sich dann an und bekommt einen LKW zugewiesen. Diesen fährt er dann zum Kunden und bringt Ihn wieder zurück zum Hub. Dort erhält der Fahrer das nächste Fahrzeug und der LKW seinen nächsten Autonomen fahrauftrag.
Ja Kühler dürfen fahren. Sie fahren Temperaturgesteuerte Transporte und da es in diesem Fall darum geht die Kühlkette nicht zu unterbrechen gibt es für solche Transporte eine Sonderregelung.
Nun der PKW-Fahrer hat fahrlässig gehandelt. Der LKW-Fahrer hat bewusst, also mit Vorsatz, gehandelt. Vorsatz wird immer härter bestraft wie Fahrlässig.
Ich kann mich leider nicht mehr an die Anzahl der Fragen bei der Prüfung erinnern, aber 2015 waren es 720 Fragen insgesamt. Und daraus wurden dann einige Fragen zusammengestellt.
Nun, ob der Transporter dafür zugelassen ist, kannst Du in der Zulassungsbescheinigung Teil 1finden.
Im Punkt O.1 ist die Anhängelast für gebremste Anhänger vermerkt und unter Punkt O.2 die für ungebremste Anhänger. Die dort festgelegten Gewichte beziehen sich aber auf das tatsächliche Gewicht und nicht auf die zulässige Gesamtmasse.
Ein Bsp: Nehmen wir mal an, der Transporter darf einen gebremsten Anhänger mit einem Höchstgewicht von 2500 kg ziehen. Dann darfst Du dort auch einen 3500 kg Anhänger anhängen, sofern das tatsächliche Gewicht nicht über 2500 kg kommt.
Sind die tatsächlichen Gewichte höher als in der Zulassungsbescheinigung eingetragen, dann riskierst Du ein hohes Bußgeld, möglicherweise, je nach Gefährdung, auch einen Führerscheinentzug für bestimmte Zeit.
Hoffe, ich konnte helfen.
Ja das darfst Du. Die Ausbildung ist vom Alter 21 befreit. Du darfst ab 18 Jahren LKW fahren, aber nur in Verbindung mit einer Ausbildung.
Geradeaus bestimmt. Aber um die Kurve oder gar rückwärts, dafür bedarf es etwas an Übung. Selbst nach einigen Stunden in der Fahrschule muss man noch eine Weile üben, um an die Fahrkünste der alten Hasen heranzukommen. Ich als LKW-Fahrer würde ein Flugzeug bestimmt auf der Startbahn mit moderater Geschwindigkeit steuern können, aber würde ich ein Flugzeug starten oder landen können? Mit Sicherheit nicht, da mir die Übung fehlt.
In Europa sind die Straßen anders gebaut. Wir haben Innerorts viel kleiner Straßen, was das Ausholen um abzubiegen nicht ermöglicht. Auf die Kreisverkehre sind mit einem Hauber deutlich schwerer Fahrbar. Des Weiteren haben die US-Trucks höhere Gewichte, was die Zuladung senkt.
Wenn Fu auf Nummer sicher gehen möchtest, dann ruf die Polizei an und erstatte Anzeige. Dann wird der Vorfall aufgenommen und ist dokumentiert. Alternativ kannst Du auch bei dem Unternehmen anrufen und den Vorfall schildern. Dann ist es aber nicht behördlich Dokumentiert.
Die Arbeitszeiten sind sehr unterschiedlich. Zwischen 50 und 60 Stunden pro Woche sind normal.
Nein. LKW fahren erst mit 18 und das auch nur in Verbindung mit einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Ansonsten erst ab 21