Antwort auf deine Frage: Lediglich der Europäische Gerichtshof kann den Artikel noch aufhalten. Deswegen wird per Demos, Petition usw auf die Missstände des Artikels aufmerksam gemacht.
Ich korrigiere mal deinen Text:
"Youtube, twitch, instagram, facebook, whatsapp usw sind ja bekanntlich nicht Artikel 13 konform..." - Richtig: "Youtube, Instagram und Facebook sind in ihrer jetzigen Form nicht mit Artikel 13 komform"
"Ein Rechtsverstoss würde vorliegen wenn man schon ein Logo von McDonalds in seinem Foto zeigt, oder ein Lets Play Video bzw ein Schminkvideo des neusten Lip Gloss macht" - Richtig: "Ein Rechtsverstoss liegt bereits vor Art. 13 vor, wenn man schon ein Logo von McDonalds ausserhalb der Panoramafreiheit zeigt, oder ein Lets Play Video macht, daran wird sich nichts ändern."
"Firmen wie Google oder Facebook, die solche Webseiten anbieten, hätten dann Strafen in Milliardenhöhe zu fürchten." - Richtig: "Firmen wie Google oder Facebook, die solche Webseiten anbieten, hätten dann Strafen in Milliardenhöhe zu fürchten, sofern sie dann noch keine Erkennungssoftware nutzen würden."
"Daher sollen angeblich diese Webseiten bald innerhalb der EU nicht mehr angeboten werden, so das man als EU Bürger kaum noch Webseiten aufrufen kann." - "Daher sollen angeblich diese Webseiten bald innerhalb der EU nicht mehr angeboten werden, so das man als EU Bürger kaum noch Webseiten aufrufen kann, schrieb die Googlechefin und belog uns damit, da ein Uploadfilter weniger kostet als auf die Kundschaft in der EU zu verzichten."