Lehrer sollten in deutschsprachiger Schule Arabisch können!

Jetzt sollen sogar Lehrer Arabisch sprechen, so Kolumnist Niki Glattauer.

Mit Quereinsteigerinnen und halbgaren Studenten wird man nicht groß weiterkommen. Es sei denn, wir wollen das erste Land in Europa sein, in dem die nächste Generation nicht mehr lesen, schreiben und rechnen lernt, weil sie von Laien und Anfängern unterrichtet wird. Bevor ich die Grundübel unseres Bildungsdesasters nenne, aus dem Mail einer Mathe-Lehrerin, die die Situation zynisch so beschreibt: "Das neue Semester ist eine Woche alt, was finde ich vor: der Klassenvorstand hat um Versetzung angesucht,

der halbe Lehrkörper ist krank zuhause, in meinen drei Klassen gibt es fünf neue Schüler, die nicht Deutsch können. Hilfe!

Wie rette ich mich bis zu den Osterferien?"

Lehrer abgelehnt, weil er nicht Arabisch kann

Uns gehen also die Lehrer aus. Und jetzt bitte diese drei Fälle lesen und wundern.

1.: "Als Pensionist betreue ich eine Ukrainerin, die sich seit Monaten als muttersprachliche Begleitlehrerin für Mathematik und Physik bewirbt. Bis jetzt nicht einmal ein Hearing. Sehr frustrierend." (Detlef Rintelen, Mag. iur.)

2.: "Ich habe mich auf eine Ausschreibung einer Landwirtschaftlichen Fachschule beworben. Habe an der BOKU studiert, promoviert, sowie die Lehramtsprüfung an der Landwirtschaftlichen Akademie in Ober St. Veit absolviert. Ablehnungsgrund: 'nur' AHS-Matura." (Dr. Anita K.)

3.: "Mein Sohn ist fertiger Lehrer für Geographie und Biologie. Er möchte seinen Master fertig machen, aber kann diesen nicht abschließen, da er für seine Fächer keine Anstellung bekommt.

Bei Bewerbungen wird gefragt, ob er Arabisch spricht – bevor man ihn ablehnt, weil er es nicht spricht." (Karl Pribil)

Das sind die fünf Grundübel in unserer Schule

  • In unseren Schulen und Kindergärten fehlt Personal an allen Ecken und Enden. Das kriegen wir nur, wenn der Beruf attraktiv genug ist. Game-Changer: weniger Bürokratie, Lehrerinnen dürfen wieder darauf fokussieren, wofür sie ausgebildet wurden: für das Unterrichten.
  • Die Ressourcen (Geld, Raum, Personal) sind falsch verteilt. 90 Prozent der Volksschulen und Mittelschulen in den Städten brauchen mehr, wenn sie ihren Bildungsauftrag erfüllen sollen. Aber: Gymnasien oder Kleinschulen auf dem Land dürfen deswegen nicht ausgehungert werden. Game-Changer: ein Sozialindex.
  • Die Kindergärten verwildern. Game-Changer: hohe Gehälter, kleine Gruppen, zusätzliche Deutschförderkräfte.
Der engagiertesten Lehrerin vergeht es, wenn sie nur noch Kinder hat, die sie nicht verstehen und umgekehrt. Game-Changer: Deutsch VOR Eintritt in eine reguläre Klasse.
  • Viele Eltern werden ihrer Rolle nicht gerecht. Game-Changer: aktive Bildungs-Arbeit mit Eltern-Kind-Pass und Kinderbeihilfe koppeln.
Quelle: österreichische Zeitung Heute

—————————

Mögliche Lösungen sind da, werden aber nicht umgesetzt. Zusätzlich gibt es zu viele Ausländer und zu wenig Deutschförderer.

Was denkt ihr darüber?
...zum Beitrag

Die Meldung halte ich für Blödsinn. Typische aufgeblasene Meldung aus der Sensationspresse - Hauptsache, die Leute sind empört und regen sich auf.

Grundlage ist irgendeine einzelne Aussage, von der wir nicht wissen, was dahinter steckt. Vielleicht hat die Aussage sogar einen wahren Kern. Aber wenn, dann war es wohl ein Einzelfall, für den es vermutlich einen Grund gab. Mal im Ernst: wenn man Lehrer heute nur noch einstellen würde, wenn sie arabisch sprechen, gäbe es so gut wie gar keine neuen Lehrer mehr.

...zur Antwort

Ganz klar "Ernst". Der Vorname ist in altdeutscher Schrift, der Nachname mit lateinischer Schreibschrift geschrieben. Das hab ich in Dokumenten schon öfters so gesehen.

Der erste Buchstabe ist kein J, sondern ein E. Danach kommt ein klares r - bis auf das t am Ende, das ein bisschen hutzelig geraten ist, kann man das eigentlich klar lesen. Und auch das ergibt sich im Wortzusammenhang. "Josef" kann man hingegen überhaupt nicht herauslesen.

...zur Antwort

Die bisher älteste nachgewiesene Schrift ist die sumerische Keilschrift um 3300 v. Chr. Nur wenig jünger scheinen die ägyptischen Hieroglyphen zu sein. Die chinesische Schrift hat sich möglicherweise unabhängig entwickelt, ist aber deutlich jünger, genauso die Maya-Schrift in Amerika. Theorien, die einzelne deutlich ältere Zeichensysteme als Schrift ansehen, sind umstritten und werden von der Mehrheit der Forschung nicht anerkannt.

Die Keilschrift hatte Bildzeichen für Zahlen und Güter als Vorläufer, die aber mit der Zeit als Zeichen für Silben und Laute verwendet und durch weitere Zeichen zu einer vollständigen Schrift erweitert wurden.

Während die Keilschrift keine Nachfolger hat, haben semitische Stämme in Ägypten einzelne Hieroglyphen als Lautzeichen übernommen, aus denen fast alle unsere heutigen Buchstabenschriften hervorgegangen sind.

...zur Antwort

Weil die Politiker in einer Gutmenschen-Ideologie befangen sind und sich damit rausreden, dass Gesetze und Menschenrechte wirksame Maßnahmen verhindern. Wie oft haben haben schon mit den Sportschützen oder Jäger mit ihren Waffen Amokläufe veranstaltet und Unschuldige erschossen! Dann wird hinterher ein bisschen öfter kontrolliert, ob der Waffenschrank auch abgeschlossen ist. Anstatt dass man einfach mal alle Sportschützen in die USA ausweist, wo sie mit den dortigen Waffennarren rumballern können, wie sie wollen.

Die AfD will das sicher sofort angehen. Nein, sie will sogar Waffenbesitz erleichtern! Wie blöd ist das denn? Ah, wahrscheinlich könnten sie damit wirksam die Messerattacken von Ausländern reduzieren. Wenn die leichter an Schusswaffen kommen, dann erschießen sie ihre Opfer wie es ordentliche deutsche Attentäter meistens tun.

Ideologie verhindert auch, dass man das Problem an der Wurzel packt. Da wird jahrelang über Autoanschläge von Leuten wie Anis Amri diskutiert, aber niemand spricht über die Amokfahrer wie Jens R., Bernd W., Maurice P., Hans van M., Andreas N. usw. Warum hat man die nicht im Voraus schon eingesperrt oder abgeschoben? Mit Rücksicht auf Menschenrechte hat es die AfD ja sonst auch nicht so, da spricht sie aber nie drüber. Aber als Deutscher darf man das bei der AfD. Wenn ein Afghane 2 Menschen umbringt, muss man alle Ausländer deportieren bzw. wie das heute vornehmer heißt "remigrieren" - wenn Deutsche ein paar Millionen Menschen umbringen, ist das nur ein Vogelschiss in einer erfolgreichen Geschichte. So sieht Gutmenschentum von rechts aus.

Vielleicht müsste man einfach alle, die psychisch auffällig sind, islamistische, links- oder rechtsextreme Meinungen haben, sofort für immer wegsperren. Dann könnten die schon mal keine Leute mehr umbringen. Würde auch die Wohnungslage auf einen Schlag entspannen, wenn die alle im Knast sind! Nach dem Attentat in München kann man es den Bayern jedenfalls nicht verdenken, wenn sie keine rotgrüne Landesregierung in Bayern mehr wählen. Vielleicht kommt dann endlich mal die CSU die Landesregierung und macht Schluss mit Amokfahrten. Der Söder schiebt dann hoffentlich sicherheitshalber gleich alle Autobesitzer ab. Nach Autostralien.

...zur Antwort

Korrektes Urteil! Dass das ZDF die in Teilen zu weit gespannten Schlussfolgerungen des Correctiv-Berichts als Tatsache berichtet hat, ist ein Fehler und gehört korrigiert.

Korrigiert werden musste - auch das muss man allerdings erwähnen - nur die Behauptung, es wäre bei dem Treffen um die Zwangsausweisung von deutschen Staatsbürgern (mit Migrationshintergrund) gegangen. Das wurde wohl angesprochen, aber als rechtlich nicht umsetzbar verworfen.

Dass hinter dem Begriff "Remigration" der Rauswurf möglichst vieler Nichtdeutscher steht, ist aber Grundlage des Treffens gewesen. Das ergibt sich schon aus den Publikationen und Aussagen des Impulsredners Martin Sellner. Da wird zwar offiziell gern von Straftätern, nicht Integrierbaren usw. gesprochen, aber auch vage von nichtassimilierten Staatsbürgern. Und dass darüber gesprochen wurde, dass man immerhin Doppelstaatlern die deutsche Staatsangehörigkeit entziehen könnte, weil sie nicht staatenlos werden.

Klar ist, dass die AfD peinlich genau darauf achtet, mit ihren Forderungen im Rahmen der Gesetze und v.a. des Grundgesetzes zu bleiben, um etwaigen Verbotsanträgen keine Nahrung zu liefern. Das sieht bei Reden von Björn Höcke anders aus, der gern auch mal ein völkisches Gesellschaftsmodell zeichnet, das sich von dem vor 1945 nicht mehr unterscheidet.

Letztlich fordern AfD und andere Rechtsextreme aber auch jetzt schon immer wieder, dass das Recht der Demokratie (wie sie sie verstehen) folgen müsse. Von daher ist zu erwarten - wie es quasi alle rechtspopulistischen Parteien vorgemacht haben, die an die Macht gekommen sind - dass auch eine AfD zuerst danach streben wird, die Kontrolle über das Verfassungsgericht und die Justiz zu bekommen, um das Recht (einschließlich der Grundrechte) dem wahren Volkswillen, den nur sie erfüllen ("Populismus") verfügbar zu machen. Um aber den Volkswillen unter Kontrolle zu bringen, müssen zuvor die bösen Medien unter Regierungskontrolle gebracht werden (s. Ungarn, Polen, Russland). Wenn dann Medien und Justiz von der Regierung bestimmt werden, wird sich das ZDF auch nicht mehr vor Gericht einer Korrektur in seiner Berichterstattung unterwerfen müssen.

...zur Antwort

Das liegt an einer Kombination von mehreren Gründen.

  1. Russland hat inzwischen eine nationalistische Regierung und in Teilen auch eine patriotische bis nationalistische Grundstimmung im Land. Das gefällt der Rechten bei uns schon mal, so ähnlich wünschen sie sich das hier auch. Dann stellt sich die russische Regierung auch als Verbündeter der westeuropäischen Rechten dar: knüpft Verbindungen, fördert rechte Gruppen, bedient ihre Ansichten, Befürchtungen und Argumente im eigenen Propagandasender und in sozialen Medien.
  2. Ein Grundprinzip rechten Denkens ist das Denken in Menschengruppen und die Überzeugung von deren Ungleichheit. Daher ist die Abgrenzung der eigenen von (mutmaßlich) feindlichen Gruppen als Konsequenz sehr wichtig. Die europäischen Rechten haben einen gemeinsamen Feind gefunden, der sie eint: die Einwanderer, die Moslems, und die wenig nationalistische Grundhaltung vieler Staaten in Westeuropa.
  3. Man darf auch nicht meinen, die Rechte wäre auf irgendwelche Ideologien aus dem 20. Jahrhundert oder gar des Nationalsozialismus festgelegt. Die verändern sich ja auch. Der Nationalismus im 19./20. Jh. war expansiv geprägt - man wollte Gebiete mit eigenen Minderheiten annektieren, im Nationalsozialismus sogar fremde Länder erobern und mit eigenen Bürgern bevölkern. Das ist heute kaum mehr ein Ziel von Nationalisten. Die Ideologie ist heute - jedes Volk für sich hat irgendwie seine Berechtigung, solange seine Stammesmitglieder dort bleiben, wo sie herkommen (auch wenn das eigene natürlich immer das beste ist). Daher gibt es derzeit keine größeren Konfliktfelder zwischen russischen und deutschen Rechten. Wenn dieser gemeinsame Feind mal fehlt und es zu Konflikten käme, z.B. die Rechten Ostpreußen zurückfordern würden, würden die Sympathien wieder abkühlen. Das ist aber derzeit nicht in Sicht.
  4. Was sie ebenfalls eint ist die Ablehnung des politisch vorherrschenden humanistisch-individualistischen Liberalismus, der Freiheit und Menschenrechte zumindest theoretisch allen Menschen zugesteht. Das widerspricht zum einen einer bevorzugten Behandlung "eigener" Menschen auf völkischer Grundlage und der Ausgrenzung "fremdvölkischer", zum anderen der Unterdrückung der Opposition und ggf. aufständischer Landesteile (oder was man für eigene Landesteile hält).
...zur Antwort
Ich sehe immer nur Deutsche gegen die AfD hetzen,...

Kritik ist nicht immer gleich Hetze, nur weil du sie nicht verstehst.

..., eigentlich nie welche mit Migrationshintergrund.

Dann bist du blind oder schaust nicht hin. Natürlich sind unter den Gegnern der AfD auch Ausländer, Migranten und Deutsche mit einem Migrationshintergrund.

Die AfD hat doch rein gar nichts gegen diese Menschen, im Gegenteil, sie setzten sich genau für die ein.

Nein, die AfD setzt sich nicht unbedingt für Menschen ein. Sie setzt sich für Deutschland ein (bzw. ihre Vorstellung davon, wie Deutschland sein soll), deutsche Kultur (genau genommen ihr eigenes Bild davon) und das deutsche Volk (ein Kollektivbegriff, unter dem die AfD was anderes versteht als viele andere Deutsche). Um den Menschen geht es da nur in zweiter Linie. Das ist ein Grundzug rechter Parteien. Nur, wenn er als Träger "deutschen" Blutes oder Unterstützer "deutscher Kultur" der Ideologie der Nationalisten nützlich ist, dann hat der Mensch Unterstützung verdient.

Du gehst davon aus, dass ein Mensch von Natur aus zu einem bestimmten Volk gehört und eine damit verknüpfte Kultur ausübt. Das ist beides so nicht richtig. Völker sind keine biologischen Einheiten. Sie sind gesellschaftlich definiert und eine biologische Verwandtschaft ist nur eine unter vielen Grundlagen für diese Definition, neben Sprache, Kultur, Religion usw. Dass die Norddeutschen trotz ihrer ganz unterschiedlichen Sprache kein eigenes Volk sind, liegt an der politischen Geschichte - ebenso, dass die Niederländer sich nicht als Niederdeutsche verstehen. Dass Katalanisch nicht als spanischer Dialekt betrachtet wird, ist ebenfalls eine Definitionssache. Ob Belarusen und Ukrainer eigene Völker sind oder nur Dialektgruppen des Russischen ist je nach Standpunkt auch umstritten.

Die Angehörigen eines Volkes oder einer Kultur haben auch nicht dieselben Lebensweisen oder Ziele. Leute können traditionell leben oder modern, Volksmusik hören oder Pop, oder beides. Nationalistische Ideologie verkleistert die realen Unterschiede mit dem Stolz auf die Gemeinsamkeit und die Größe des eigenen. Unterschiedliche Bedürfnisse, Lebensweisen und Ziele sind zwar immer noch da, aber die Nationalisten reden dir ein, sie würden alle im Volk vertreten. Die Armen sollen sich am wohligen Gefühl nationaler Größe wärmen und darüber vergessen, dass eigentlich die Oligarchen sich ihr Land unter den Nagel gerissen haben und die Politiker ihre Söhne in den Krieg schicken. Bei den Kommunisten ist das übrigens genauso. Als Arbeiter und Bauer musst du "natürlich" die Kommunisten unterstützen, da sie deine Interessen vertreten. Wenn sie neben dir den Zaren und den Großbauer erschießen, kann dir das doch gleich sein. Das sind doch deine Feinde! Gegen die musst du doch auch sein. Und wenn du nicht gegen die Feinde deiner Klasse kämpfst, bist du ein Verräter und wirst auch erschossen.

Wieso Unsinn? Das macht doch überhaupt keinen Sinn, das ist ja wie wenn ich in meiner Heimat gegen eine Partei hetze die sich positiv über mich äußert und die Kultur beibehalten will?

Wenn die Werbung sagt, dass du total cool bist, und deshalb auch Marlboro rauchen musst, glaubst du das auch sofort?

Meine Kultur beinhaltet übrigens unter anderem, dass man Leuten hilft, die in Not sind. Und dass man Menschen nicht danach beurteilt, wie sie aussehen. Ob sie eine lange Haare oder eine dunkle Haut haben. Diese Kultur möchte ich beibehalten und darum bin ich gegen die AfD. Für meine Liebe zu deutscher Literatur, Baukunst und Sprachgeschichte brauche ich keine AfD. Davon haben die meisten AfDler doch keine Ahnung. "Deutsche Kultur" ist für die nur ein wolkiger Kampfbegriff, um ihre politischen Vorstellungen schöner zu verpacken.

Warum hassen sie sich selber?

Wir hassen uns nicht selber. Wir sind nur sehr kritisch geworden, wenn uns jemand versucht mit nationalistischen Gefühlsversprechungen zu ködern. Und das hat seine Gründe. Der erste Weltkrieg ist aus nationalem Hochmut aller europäischen Staaten ausgebrochen und hat Europa zugrunde gerichtet. Die Nazis haben uns dann eingeredet, dass die Deutschen die wertvollsten Menschen seien und alle anderen entweder umgebracht werden oder uns untertan sein müssten. Das haben viele Deutsche - genau wie du das normal und richtig findest - gern gehört und unterstützt. Die Nazis konnten dadurch die Demokratie abschaffen, denn wozu über die Politik diskutieren, wenn man Politik einfach nur für das deutsche Volk machen musste - und die Nationalisten wussten ja am besten, was für ihr Volk gut war. Sie waren ja immer dafür, und ihre Gegner waren Volksfeinde. Schließlich wurden alle "Antideutschen" eingesperrt, misshandelt oder hingerichtet. Denn die nationalistische Naziregierung hat selber definiert, wer "antideutsch" ist und da fielen am Ende auch "Biodeutsche" drunter, die die Regierung zu Recht kritisiert haben, nur einen Witz über die Politiker gemacht haben oder auch einfach krank oder behindert waren. Schon damit haben die Nationalisten die Moral, politischen Rechte und die Freiheit der Menschen zerstört. Schließlich wurden die "Deutschen" für den Einsatz "für das deutsche Volk" in den Krieg eingezogen und sind dort zu Millionen gestorben. Millionen wurden vertrieben, Deutschland hat große Gebiete und zeitweise seine politische Selbständigkeit verloren und lag für Jahre in Trümmern.

Ich verstehe aus deinen Beiträgen schon, dass du Egoismus und v.a. nationalen Egoismus als vorrangiges Lebensprinzip verstehst. Das finde ich schon grundsätzlich ... sagen wir mal höflich: nicht gut. Aber selbst dann sollte man doch ein bisschen darüber nachdenken, dass man mit blindem Egoismus sich am Ende oft selber schadet, oder?

...zur Antwort

Versammlungen brauchen laut unserer Verfassung keine Anmeldung und keine Genehmigung (Art. 8 Abs. 1 GG). Bei Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen gibt es aber gesetzliche Einschränkungen (Art. 8 Abs. 2 GG.) So muss laut Versammlungsgesetz eine Demonstration angemeldet werden. Das hat verschiedene Gründe: Evtl. müssen Straßen gesperrt werden, Gegendemonstranten von der Demo ferngehalten werden, evtl. ist das Gelände gar nicht geeignet für die erwartete Menschenmenge, dann muss ein anderer Platz gesucht werden usw.

Eine Demo muss genehmigt werden, wenn es nicht wichtige Gründe gibt, die dagegen sprechen. Ansonsten kann die Demo zur Not auch unter Auflagen (anderer Ort, weniger Teilnehmer, Anzahl der Ordner o.Ä.) ermöglicht werden.

nehmen wir mal an die Behörde würde jetzt sagen, nein du bekommst keine Genehmigung zum demonstrieren.

Dann kannst du gegen die Ablehnung klagen, und so sind beispielsweise die Behörden auch schon von Gerichten dazu verdonnert worden, Demos gegen Coronamaßnahmen zu genehmigen.

Man kann natürlich auch ohne Anmeldung eine Demo auf die Beine stellen. In der Regel lassen die Behörden auch unangemeldete Demonstrationen laufen, solange sie friedlich bleiben und sich an die Gesetze halten. Ob die Demo aufgelöst wird, ist eine Einzelentscheidung - z. B. wenn Verkehrsgefahren, Verbote verfassungsfeindlicher Symbole und Parolen oder wie jüngst demonstrativ Infektionsschutzgesetze missachtet werden.

Aktuell dazu z. B. hier: https://www.zeit.de/news/2021-12/07/innenministerium-rund-25-corona-proteste-in-sachsen-anhalt

...zur Antwort

Versammlungen brauchen laut unserer Verfassung keine Anmeldung und keine Genehmigung (Art. 8 Abs. 1 GG). Bei Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen gibt es aber gesetzliche Einschränkungen (Art. 8 Abs. 2 GG.) So muss laut Versammlungsgesetz eine Demonstration angemeldet werden. Das hat verschiedene Gründe: Evtl. müssen Straßen gesperrt werden, Gegendemonstranten von der Demo ferngehalten werden, evtl. ist das Gelände gar nicht geeignet für die erwartete Menschenmenge, dann muss ein anderer Platz gesucht werden usw.

Die Anmeldung erfolgt bei der Stadt bzw. Gemeinde, egal ob sich die Demo gegen die Bundesregierung, die Stadt selbst, einen örtlichen Fabrikbetreiber oder den Klimawandel richtet.

In der Regel lässt man auch unangemeldete Demonstrationen laufen, solange sie friedlich bleiben und sich an die Gesetze halten. Ob die Demo aufgelöst wird, ist eine Einzelentscheidung - z. B. wenn Verkehrsregeln, Verbote verfassungsfeindlicher Symbole und Parolen oder wie jüngst demonstrativ Infektionsschutzgesetze missachtet werden.

https://www.zeit.de/news/2021-12/07/innenministerium-rund-25-corona-proteste-in-sachsen-anhalt

...zur Antwort

Ja, Deutschland ist souverän. Als souveränes Land hat Deutschland vertraglich bestimmten Staaten, darunter die USA, die Stationierung von Truppen bis zu einem gewissen Ausmaß erlaubt. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 2 Jahren aufgekündigt werden. Es handelt sich also nicht um Besatzungstruppen, denn eine Besatzungsmacht braucht keine ausdrückliche Erlaubnis für Besatzungstruppen. Mit der Wiedervereinigung wurde nur der Abzug der russischen Truppen vereinbart, und das Aufenthaltsrecht der Nato-Truppen in Westdeutschland bestätigt. Tatsächlich war die Bundesrepublik jahrzehntelang bestrebt gewesen, die verbündeten Nato-Truppen auch im Land zu halten - aus sicherheitsstrategischen Gründen ebenso wie aus wirtschaftlichen. Dementsprechend wurde die Ankündigung von Donald Trump, einen großen Teil der Truppen aus Deutschland abzuziehen, in Deutschland durchaus korrekt nicht als Befreiung, sondern als Drohung verstanden. Und auch dass die Bundesregierung diese Ankündigung per Twitter mitbekommen hat, war eine grobe Unfreundlichkeit.

Die Stationierung von neuen Einheiten wird natürlich mit der deutschen Regierung abgestimmt. Die Neustationierung von 500 Soldaten wurde übrigens schon im April gemeinsam angekündigt.

Von Raketenstellungen ist bisher nur in Spekulationen von Zeitungen die Rede. Es soll sich um Überschallwaffen handeln, die aber noch nicht fertig entwickelt und getestet sind. Soweit ich das verstehe, ist aber nur eine Art Feuerleitkommando angekündigt, das Fernwaffeneinsätze koordinieren soll. Von der Neustationierung von Atomraketen kann man also vorerst nicht sprechen. Das Ganze ist Teil einer Rüstungsspirale zu Überschallraketen, die gerade zwischen Russland, China und den USA in Gang gekommen ist.

...zur Antwort
Nein

Nein.

Die AfD vermischt hier mal wieder zwei Dinge:

  • Ja, eine gesetzliche vorgeschriebene paritätische Besetzung von Landeslisten nach Art des grünen Frauenstatuts wäre nach herrschender Meinung verfassungswidrig, weil das Menschen aufgrund ihres Geschlechts in unzulässiger Weise benachteiligen bzw. bevorzugen würde.
  • Die Grünen sind nicht der Staat, und ihre innere Organisation folgt einer Satzung und nicht einem Gesetz. Sie sind eine Vereinigung, eine Partei. Als solche haben sie eine gewisse Freiheit, ihre programmatische Ausrichtung (Programm) und ihre innere Organisation (Satzung) selbst zu bestimmen. Sie muss laut Art. 21 GG allerdings demokratischen Grundsätzen entsprechen. Und gemäß §10 Parteiengesetz sind alle Mitglieder gleich stimmberechtigt (jedoch nicht ausdrücklich auch wahlberechtigt!). Insofern können Parteien für ihre Wahllisten Vorgaben machen, die die innerparteiliche Demokratie in gewissem Umfang ihren programmatischen Zielen anpassen und sachlich begründbar sind (in diesem Fall dem grundgesetzlichen Ziel, die Gleichberechtigung der Geschlechter zu verwirklichen). Und sofern diese auf innerparteilich demokratische Weise beschlossen worden sind. Das ist kein Freibrief für die Parteien, aber eine Frauenquote ist damit möglich.

So jedenfalls stellt sich mir die einschlägige Rechtslage dar. Es gibt auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das zu diesem Thema weitere Literatur zitiert.

BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 01. April 2015

- 2 BvR 3058/14 -, Rn. 25,

http://www.bverfg.de/e/rk20150401_2bvr305814.html

...zur Antwort
Warum sagen viele SPDler & Grüne, dass Pushbacks illegal seien & Flüchtlinge per se ein Anrecht auf EU-Asyl hätten, obwohl dies rein rechtlich so nicht stimmt?

Bürgerkriegs-, Kriegs- und Armutsflüchtlinge sind keine „legitimen" Flüchtlinge nach Genfer Flüchtlingskonvention. Subsidiärer Schutz gilt nur temporär

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

Nicht jeder Armutsmigrant ist politisch verfolgt.

Nach allgemeiner Erklärung der Menschenrechte gilt: „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen." - Ich wüsste nicht, dass dies mit einer Massenmigration von Armutsmigranten in die deutschen Sozialsysteme vereinbar wäre. Anscheinend ist das einzige Zielland, in welchem "Flüchtlinge" nicht mehr politisch verfolgt werden, Deutschland (Skandinavien, Benelux...).

Zudem gilt: „Kriegsflüchtlinge sind nicht als Flüchtling im Sinne von Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention (Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge) von 1951, anerkannt. Daher fällt ein Kriegsflüchtling als solcher nicht unter den Anwendungsbereich des Abkommens. Das Völkerrecht greift häufig nicht bei innerstaatlichen militärischen Konflikten. So stammen Flüchtlinge vor kriegerischen Handlungen oftmals nicht nur aus Kriegs-, sondern auch aus Bürgerkriegsregionen,[3] und der Wirkungsbereich der Genfer Flüchtlingskonvention für solche Fälle ist umstritten.[4]" - https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsfl%C3%BCchtling#:~:text=Kriegsfl%C3%BCchtlinge%20sind%20nicht%20als%20Fl%C3%BCchtling,unter%20den%20Anwendungsbereich%20des%20Abkommens.

Zudem interessant: „Nicht erfasst (nach Genfer Flüchtlingskonvention) sind aber materielle persönliche Notlagen wie Hunger oder gravierende wirtschaftliche Probleme und alle äußeren Umstände wie Naturkatastrophen oder Krieg."

„Binnenflüchtlinge, also solche innerhalb eines Landes, fallen ebenfalls nicht unter die UN-Flüchtlingskonvention. Nach dem Völkerrecht können Schutzzonen für die Zivilbevölkerung ausgewiesen werden (neutrale Zonen gemäß Artikel 15 des Genfer Abkommens über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten)." - https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsfl%C3%BCchtling

„Flüchtlinge aus Bürgerkriegsländern erhielten mit Stand Oktober 2015 in Deutschland allerdings fast automatisch Asyl; die Einzelfallprüfung war ausgesetzt worden. So gewährte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2015 bei seinen positiven Bescheiden fast zu 99 % den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention.[13] Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann forderte, die Kriterien für die Anerkennung von Bürgerkriegsflüchtlingen müssten verschärft werden und Asylbewerber aus Syrien dürften nicht mehr pauschal anerkannt werden: „Die Genfer Flüchtlingskonvention setzt eigentlich eine individuelle Betroffenheit voraus.“[14]" - https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsfl%C3%BCchtling

Auf welcher rechtlichen Basis urteilen viele der Linken, SPDler und Grünen, dass jeder reingelassen und evtl. Asyl bekommen müsse?

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article234936886/Migration-via-Belarus-Kritik-von-SPD-und-Gruenen-an-Polen-Nein-zu-menschenunwuerdigen-Pushbacks.html

...zum Beitrag

Dein Unverständnis ist nachvollziehbar, denn du beziehst dich immer auf die Genfer Flüchtlingskonvention. Das ist aber nur eines von mehreren Flüchtlingsschutzrechten, die die rechtliche Basis für die Haltung der Linken, SPD, Grünen und einem Teil der FDP in dieser Flüchtlingsfrage bilden.

1) Es gibt nicht nur Asyl nach Art. 16 GG und die Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 4 AsylG, sondern auch subsidiären Schutz nach §3 Abs. 1 AsylG. Letzterer kann auch bei (Bürger)kriegsflüchtlingen greifen. Die Ansicht, dass nicht nur politisch individuell verfolgte Anspruch auf Schutz haben, ist daher begründet. Wie weit der Anspruch im Einzelnen geht, ist jedoch umstritten.

Nach § 4 Abs. 1 AsylG sind Personen, denen ein ernsthafter Schaden wie die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts droht, subsidiär schutzberechtigt. Weiterhin ist die Prüfung des Schutzstatus nunmehr ausdrücklich Teil des Asylantrags. (Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Subsidi%C3%A4r_Schutzberechtigter

2) Ob und welcher Schutzstatus einem Flüchtling zusteht, ist vom Einzelfall abhängig. Das erfordert daher eine Einzelfallprüfung. Da hat Joachim Herrmann schon recht. Das würde aber auch bedeuten, dass eine Zurückweisung ohne Einzelfallprüfung zulässig ist. Dieser Meinung sind die von dir genannten Parteien mehrheitlich. Das lässt sich aus dem europäischen Recht ableiten (Dublin-Verordnung, evtl. auch die Europäische Menschenrechtskonvention (Verbot der Kollektivausweisung, EMRK Art. 4 Zusatzprotokoll IV), ggf. ist auch das Zurückweisungsverbot nach Art. 33 Abs. 1 der Genfer Konvention zu beachten. Und das gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in Polen.

https://verfassungsblog.de/weshalb-man-asylsuchende-nicht-an-der-grenze-abweisen-kann/

3) Ob jemand Armutsmigrant ist oder vor Verfolgung flieht, kann in einem Rechtsstaat nicht ein Grenzpolizist anhand der Staatsangehörigkeit oder der Hautfarbe beurteilen. Das müssen die zuständigen Behörden anhand der gesetzlichen Regelungen prüfen und ggf. kann das auch gerichtlich überprüft werden. Das ist ein weiterer Grund, warum die genannten Parteien gegen pauschale ungeprüfte Zurückweisungen von Flüchtlingen sind.

...zur Antwort
Es wird eine Mauer aufgestellt

Zuerst mal: Ganz so kindisch ist der Streit nicht - der Wunsch der FDP hat handfeste Gründe. Und es geht dabei nur in zweiter Linie um die AfD. Man kann das zwar leicht als "Kindergarten" abtun, aber das wird der Realität nicht gerecht.

  1. Politische Reihenfolge: Traditionell ist es so: je konservativer und national(istisch)er eine Partei ist, desto weiter sitzt sie rechts im Parlament. Die FDP sitzt heute rechts von der CDU, sieht sich dort aber falsch, da sie eher Partei der Mitte ist oder sein will, und zwar eine liberale. Allgemein wird ja die CDU eigentlich als der konservative Teil der bürgerlichen Mitte angesehen. Von daher ist der Wunsch der FDP verständlich, zumal sie sich nicht als "noch weiter rechts als die CDU" öffentlich einordnen lassen will. Die CDU aber möchte auch nicht als "rechte Partei" dastehen und ist daher ganz froh um die FDP als rechten Rand. Bis dahin braucht man nicht mal eine AfD für das Problem.
  2. Abgrenzung von der AfD: Durch die AfD ist das Problem aktueller geworden. Zum einen bietet sie ein Bild einer rechten Partei, von dem sich die anderen distanzieren möchten - die FDP als Möchtegern-Partei der Mitte, aber auch die CDU, die der AfD politisch nahe steht. Zum anderen behauptet die FDP, Zwischenrufe und unflätige Bemerkungen auch direkt gegenüber ihren Abgeordneten würden die AfD zu einer unangenehmen Nachbarschaft machen. Das kann ich nicht direkt nachprüfen, aber wenn man weiß, wie die AfD sich im Bundestag benimmt und manche AfD-Abgeordneten in Reden äußern (vor allem, wenn kein Mikrophon dabei ist), dann kann man sich das schon vorstellen.
  3. Zusammenarbeit mit dem Koalitionspartner: Seit klar ist, dass FDP, SPD und Grüne eine Koalition bilden werden, ist noch ein Grund dazugekommen und hat das Thema in die aktuelle Diskussion gebracht. Die neue Koalition möchte auch räumlich im Parlament benachbart sein - zum einen um Zusammengehörigkeit zu symbolisieren, aber es wäre auch praktischer, damit sich einzelne Abgeordnete zwischendurch mal schnell und ohne lange Wege besprechen können.

Es sind also mehr Gründe auch ohne Afd, deshalb greift es zu kurz, das nur auf "ich mag nicht neben der AfD sitzen" zu reduzieren.

Mein Vorschlag wäre, den Bundestag endlich deutlich zu verkleinern, dann würden Plätze zwischen FDP/CDU/CSU und der AfD frei werden. Damit könnte man zum einen die FDP von den ganzrechten Stänkerern trennen und zum anderen wären die Nichtwähler endlich auch im Bundestag repräsentiert.

Gar nicht gut fand ich den Vorschlag, einen Kindergarten zwischen FDP und AfD zu setzen. Grund: schlechte Vorbilder für die lieben Kleinen. Und das von beiden Seiten!

Ach ja: den antifaschistischen Schutzwall finde ich auch eine Super Übergangslösung, bis genug Plätze dazwischen (wäre das dann ein "Todesstreifen"?) frei werden.

...zur Antwort

Zuerst zum Aktuellsten: Dass die FDP nicht mehr neben der AfD sitzen möchte, hat nicht direkt etwas mit der AfD zu tun. Die FDP möchte - wie fast alle Parteien - sich als Partei der Mitte positionieren (sich vielleicht auch von früheren Rechtstendenzen in der Partei absetzen) - und aktuell natürlich auch lieber bei ihren Koalitionspartnern sitzen. Daher möchten sie in die Mitte rücken und damit die CDU nach rechts schieben. Die sind ihrem Selbstverständnis nach aber auch eine Partei der Mitte und wollen ihren angestammten Platz nicht abgeben. Das hat also mit der politischen Selbstausrichtung von FDP und CDU zu tun und nur in zweiter Linie mit der AfD, von der sich beide Parteien auch politisch distanzieren wollen.

Es gibt aber zwei "Ungleichbehandlungen", die eindeutig mit der AfD zu tun haben:

  • Der Alterspräsident und seine Eröffnungsansprache
  • Der Posten eines Stellvertreters der Bundestagspräsidentin

Beides sind Positionen in der Selbstorganisation des Bundestages. Der Alterspräsident (bisher der älteste Abgeordnete) hatte jeweils das Privileg, die Eröffnungsansprache des neuen Bundestages zu halten. Es ist also ein reiner Ehrenposten für eine feierliche Ansprache. Wenn der Bundestag in seiner Mehrheit der Ansicht ist, dass der Redner den Bundestag und damit das ganze Land blamieren könnte, indem er bei der Festrede z.B. den Holocaust mit Worten wie "Vogelschiss" (Kandidat Gauland) oder "jüdische 'Wahrheit' ", "Mythos" und "Dogma" (Kandidat von Gottberg) abtut, dann kann man dem Bundestag nicht verübeln, wenn er seine Geschäftsordnung ändert und damit einen potentiell ungeeigneten Kandidaten übergeht.

Dass jede Fraktion einen Bundestagsvizepräsidenten stellen darf, war jahrzehntelang eine freundliche informelle Absprache zwischen den Fraktionen und wurde irgendwann vom Bundestag in seine Geschäftsordnung aufgenommen. Allerdings wird diese Position nicht einfach jemandem zugeschustert. Der Bundestagspräsident vertritt das Parlament, ist formal die zweithöchste Person im Staat noch vor dem Kanzler und leitet die Bundestagssitzungen. Auch die Vizepräsidenten müssen von den Abgeordneten gewählt werden. Das demokratische Recht, ihre Repräsentanten selber zu wählen, ist dabei viel höher zu bewerten als der Drang der AfD nach einem weiteren Pöstchen. Aber offenbar haben zu wenige Abgeordnete Vertrauen in die Kandidaten der AfD oder wollen sich von ihnen nicht vertreten lassen - sei es wegen ihrer Person oder ihrer Partei. Und die AfD hat auch mit ihrem Verhalten im Bundestag genug Anlass dazu gegeben. Die AfD kann also noch so lange "Anspruch" haben, wenn sie ihn nicht mit vertrauenswürdigen Kandidaten einlösen kann, bleibt dieser Posten eben leer.

Die AfD tut zwar immer so, als würde man sie da in ihren Grund- und Menschenrechten beschneiden, aber das ist nicht so. Diese Detailregelungen stehen weder in der Menschenrechtscharta und noch nicht mal im Grundgesetz, sondern in der Geschäftsordnung des Bundestags. Und es sind Ehrenposten, ursprünglich gedacht für Abgeordnete und Parteien, die Ehren wert sind.

Abgesehen von diesen umstrittenen Posten gibt es auch noch andere wichtige Aufgaben nach der Geschäftsordnung des Bundestags:

  • Mitgliedschaft und Vorsitz von Fachausschüssen
  • Beisitzer im Sitzungsvorstand

Die AfD stellt wie die anderen Parteien auch im Turnus die Beisitzer im Sitzungsvorstand, der die Sitzung leitet. Wichtiger sind allerdings die Ausschüsse, in denen die eigentliche Arbeit des Bundestages stattfindet. Dort ist die AfD nicht nur wie jede andere Partei vertreten, sondern kann auch Ausschussvorsitzende stellen.

Zusammengefasst: Die AfD wird also im Bundestag v.a. in diesen zwei vorwiegend symbolischen Posten "zurückgesetzt". In der praktischen Arbeit in den Ausschüssen oder auch im Sitzungsvorstand ist sie hingegen beteiligt. Die anderen Parteien arbeiten also mit der AfD zusammen, wollen aber an diesen zwei Posten deutlich machen, dass sie sie nicht als normale Partei wie alle anderen betrachten. Das ist angesichts des Verhaltens der AfD innerhalb als auch außerhalb des Bundestags (Polemik gegen den Bundestag, Wortwahl bei Reden) nachvollziehbar.

Bewertung: Meiner Meinung nach ist die Behandlung der AfD im Bundestag im Großen und Ganzen angemessen. Man muss zwar die Entscheidung der Wähler auch der AfD akzeptieren. Die AfD-Abgeordneten können ja auch ihre verfassungsgemäßen Rechte als Abgeordnete wahrnehmen. Aber auch in einer Demokratie muss man nicht jede Partei als "normalen Kollegen" akzeptieren. Es gehört auch zur Demokratie, klarzustellen mit wem man zusammen arbeiten will, mit wem man nicht genug Gemeinsamkeiten für eine Regierung findet, und wer einem (z.B. wegen seiner politischen Positionen oder seines Verhaltens) so zuwider ist, dass man überhaupt nicht mit ihm in Zusammenhang gebracht werden will. Und das wird eben nicht nur in Reden oder schriftlich kommuniziert, sondern auch in Gesten und rituellen Handlungen öffentlich ausgedrückt. Und um solche Gesten handelt es sich bei der Ablehnung von AfD-Politikern in Ehrenämtern des Bundestags.

Allerdings habe ich meine Zweifel, ob das Ganze auch klug ist. Letztlich glaube ich, dass es mehr der AfD und ihrer Opferrolle dient, in der sie sich so gerne suhlt.

...zur Antwort
Man hat das O mit der 0 getauscht.

Das würde ich so nicht formulieren. Man hat offenbar eine Schriftart mit allgemein schmalen Buchstaben und gewählt. Darin ist auch das O schlank und daher eher oval. Die damit kombinierte Zahlentype ist hingegen größer und im Zuschnitt breiter. Den Unterschied sieht man auf deinem Foto an den Größenverhältnissen in der oberen Zeile: I0G - das I ist dort deutlich kürzer als die 0 und das folgende G ist zierlicher. Ganz deutlich ist der Unterschied zwischen den großen Zahlen 030 und dem folgenden kleineren D. Es liegt also nicht an einzelnen Zeichen, sondern an den verwendeten Schriftarten.

Davon abgesehen ist es schon ein wenig ungeschickt gemacht, dass das Aussehen von O und 0 im Endeffekt gerade anders herum ist als in gängigen Schriftarten wie Arial. Ob oder inwieweit diese Schriftarten in Ausweisen anderer (europäischer) Länder schon vorher so üblich waren, weiß ich nicht. Eine Begründung "Anpassung an Nachbarstaaten" habe ich nirgends gefunden.

Die Hälfte meiner Personaldokumente sind jetzt Falsch hinterlegt.

Naja, das ist ja nun nicht der Fall. Einzelne Nullen und Os können zwar leicht verwechselt werden, das ist aber bei vielen Schriftarten nicht ganz einfach. Dass das Oval in CHRISTOPHER ein O ist und keine Null dürfte aber selbst unterdurchschnittlich intelligenten Ausweisbesitzern offensichtlich sein. In der Ausweisnummer werden wegen Verwechslungsgefahr nicht nur das O, sondern auch die anderen Vokale A, E, I und U sowie die Buchstaben B, D, Q, S überhaupt nicht verwendet. Das allerdings dürften selbst überdurchschnittlich intelligente Ausweisbesitzer nicht wissen - und hier gibt es tatsächlich handfeste Probleme in der Praxis.

https://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/aerger-mit-reisepaessen-die-nullen-aus-dem-innenministerium-a-698133.html

...zur Antwort
wollte man nicht alles wieder herstellen wie es direkt vor dem Krieg war?

Nein, man wollte und konnte nicht "alles" auf den Vorkriegszustand zurücksetzen. Man wollte die beiden Teile Deutschlands wieder vereinigen. Nicht mit dabei waren die ehemals östlichsten Gebiete, da sie seit dem Krieg nicht mehr zu Deutschland gehören.

Österreich war schon spätestens seit der Einigung Deutschlands 1871 in Form des Deutschen Reichs kein Teil Deutschlands mehr, sondern ein davon getrennter unabhängiger Staat. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Österreich kurz nach dem 1. Weltkrieg überlegt hatte, sich dem Deutschen Reich wieder anzuschließen.

Das deutsche Reich hat unter den Nazis bereits vor dem 2. Weltkrieg andere Länder annektiert - Österreich 1938, das Sudetenland 1938, den Rest von Tschechien 1939 - bevor am 1.9.1939 mit dem Überfall auf Polen erst offiziell der Krieg begann. Diese frühen "Erfolge" in der Expansion des Expansionsschritte des Deutschen Reichs wollte nach dem Krieg natürlich niemand mehr bewahren. Daher wurde von den Alliierten schon 1943 der Umfang Deutschlands vor völkerrechtlich und politisch strittigen Annexionen in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 umschrieben. Daran haben sich die folgenden Abkommen orientiert.

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich_in_den_Grenzen_vom_31._Dezember_1937

...zur Antwort

Wie? Bei BILD gibt's jetzt Nachrichten?

Das letzte Mal, als ich einen Blick in die BILD geworfen habe, gab's da nur Hetze, Hysterie, Skandalgeschichten und mindestens 1 Foto einer nur spärlich bekleideten Frau. Solange ich denken kann, hat BILD Meldungen nie als Nachricht gebracht, sondern reißerisch und emotional aufgemotzt, damit der Leser bei seinen Emotionen gepackt werden sollte. Ob aus einer Nachricht nun ein Skandal, eine Heldengeschichte oder ein Rührstück gemacht wurde, lag an der Laune des Redakteurs oder an der aktuellen politischen Zielrichtung der Redaktion. Dafür wurden gern mal Geschichten verdreht oder Einzelheiten frei erfunden.

Früher kursierte das Gerücht, BILD würde deshalb nur BILD heißen und nicht Bild-Zeitung, weil eine "Zeitung" laut Gesetz mindestens zu 25 % wahre Meldungen enthalten müsse.

Wenn der Nachrichtensender sich so weit von der ursprünglichen Zeitung entfernt haben sollte, dass er halbwegs glaubwürdig ist, dann herzlichen Glückwunsch! Das scheint mir aber nicht so, wenn ich mir die Internetseite anschaue.

...zur Antwort
Er war einer der bedeutendsten/größte Bundeskanzler, weil....

... weil er mit seiner Ostpolitik die Aussöhnung mit den Ostblockländern erst richtig vorangetrieben hat.

...zur Antwort

Ich glaube, du hast keine Ahnung, wie eine Planwirtschaft funktionierte. Da wurde nicht nur für mindestens ein Jahr (teilweise mehr) im voraus geplant, was produziert werden sollte, sondern auch von wem und wo und wieviel davon. Wenn der Staat Katalysatoren oder Sicherheitsgurte verpflichtend vorschreibt, oder umweltschädliche Praktiken und Techniken verbietet, ist das noch keine Planwirtschaft. Aber natürlich widersprechen staatliche Eingriffe den neoliberalen Idealvorstellungen.

...zur Antwort

Das ist eine wirklich gute Frage und eine ziemlich komplexe Materie, die eine etwas umfangreichere Antwort erfordert.

Eigentlich hat EU-Recht in der Tat den Vorrang vor nationalem Recht. Zum einen haben die Mitgliedsstaaten der EU bestimmte Kompetenzen übertragen und müssen EU-Regelungen in diesen Bereichen umsetzen. Außerdem haben sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet, bestimmte gemeinsame Werte, d.h. in der EU vereinbarte Grundwerte und Grundrechte, zu wahren. Der Europäische Gerichtshof ist für die Überprüfung der Einhaltung zuständig.

Jedoch ist das Verhältnis zu den nationalen Verfassungen kompliziert und beileibe nicht nur als Über- und Unterordnung zu beschreiben. Der EuGH hatbeispielsweie in Italien einmal Verjährungsfristen beanstandet. Im Verfahren hat Italien aber herausgestellt, dass die Anpassung der Verjährungsfristen gegen eines der Grundprinzipien der italienischen Verfassung verstoßen würde. Der Rechtskonflikt wurde in diesem Fall damit beigelegt, dass der EuGH auf die Durchsetzung der europäischen Regelung verzichtet hat. EU-Recht geht also nicht immer dem nationalen Recht vor, sondern muss u.U. Rücksicht auf die nationale Rechtsordnung nehmen.

Tatsächlich können EuGH-Urteile aber zu Verfassungsänderungen führen: Beispielsweise hat der EuGH mit Berufung auf das Gleichbehandlungsrecht einer Frau Recht gegeben, die in Deutschland Soldatin werden wollte. Die Einschränkungen im Grundgesetz für den Dienst von Frauen in der Bundeswehr waren nicht mit EU-Grundrechten vereinbar (die Deutschland mit unterzeichnet hat) und mussten gestrichen werden. Das deutsche Verfassungsgericht anerkennt den Vorrang des EuGH in der Frage von Grundrechten sowie den europäischen Kernkompetenzen, da der Schutz der Grundrechte der EU mit dem des GG vergleichbar ist. Es behält sich aber vor, im Fall von höheren deutschen Grundrechtsstandards auf diesen zu beharren und dann auch EU-Regelungen zu missachten. Das BVerfG sieht das Verhältnis zum EuGH daher weder als über- noch als untergeordnet, sondern als kooperativ.

Die EU darf jedoch z. B. nicht weitere Kompetenzen an sich ziehen als die, die ihr durch die EU-Verträge bzw. das deutsche Parlament übertragen worden sind. Daher hat das BVerfG in bestimmten Bereichen eine Beteiligung des Bundestags im Vorfeld von deutschen Entscheidungen bei der EU zur Bedingung gemacht, so dass die deutsche Regierung in diesen Fällen nur zustimmen kann, wenn der Bundestag zuvor darüber positiv entschieden hat.

Zusammengefasst: Die EU nicht verfassungsfeindlich, weil die Grundrechte ebenso über die europäischen Grundrechte geschützt sind und nicht hinter den Standard des GG zurückfallen dürfen und die deutschen Verfassungsorgane (Parlament) die Kontrolle über die Zustimmung zu grundlegenden EU-Entscheidungen behalten.

...zur Antwort