Darf Vermieter im Mietvertrag spezielle, sehr teure Farbe verlangen, mit welcher nach dem Auszug die Wände bestrichen sein müssen?
Wir haben unsere Wohnung gekündigt, freundlicherweise machte unser Vermieter uns bald darauf aufmerksam, dass wir doch bitte beim Streichen darauf achten sollen, dass die neue Wandfarbe die Kriterien laut Mietvertrag erfüllt. Die Kriterien laut Mietvertrag sind
- Wände mit weißer Innen-Silikatfarbe
- Decke mit weißer Innen-Dispersionsfarbe
Ausgerechnet diese Farben sind aber mit die teuersten die überhaupt verwendet werden und kosten - soweit ich es bis jetzt gesehen habe, das dreifache, verglichen zu günstiger Standardfarbe aus dem Baumarkt.
Ist das rechtens, nur weil es im Vertrag hinterlegt ist? Oder beschränken sich die Ansprüche nicht nur auf die Farbe? Danke.