Du hast Dir die Frage eigentlich bereits selbst beantwortet: "Wenn man etwas klauen will". Also gibt es eine Absicht, sich fremdes Eigentum ohne zu bezahlen anzueignen. Du bist dann durch das weglegen vom Diebstahl zwar zurück getreten aber Du hattest es vor zu klauen also würde ich sagen es war ein versuchter Diebstahl. Aber das bewertet dann ein Staatsanwalt oder Richter. Die Frage stellt sich dann natürlich warum Du die Ware weggelegt hast. Liegt es daran das Du dabei gesehen wurdest und bist deshalb zurück getreten, dann könnte das schon fast von einem Staatsanwalt als vollendete Tat gewertet werden. Nun ja ich bin weder Richter noch Staatsanwalt, es obliegt daher anderen darüber zu urteilen.
Hallo Manuel,
Dein Problem ist wie ich finde gar nicht so einfach zu beantworten. Es gibt mehrere Lösungen aus meiner Sicht. Du solltest zunächst abwägen wie die Situation ist. Wenn sie psychisch zu keinem Zeitpunkt in der Lage ist ihren Alltag auf die Reihe zu bekommen, dann wäre das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner.
Geht es um einen Suizidversuch solltest Du die Polizei verständigen. Bei einer akuten Gefahr können die Beamten sie zumindest vorübergehend in die Psychiatrie einweisen.
Eine andere Möglichkeit besteht darin das Du mit ihrem Hausarzt sprichst, in wie weit er Dich dabei unterstützen kann. Er weiss dann vielleicht auch eine Anlaufstelle für dieses Problem.
Es gilt vor Gericht immer das gesprochene Wort, außerdem kann das nicht erscheinen vor Gericht (wenn man geladen wurde) bis zu 1.000€ Strafe kosten. Die Fahrkosten und ein möglicher Verdienstausfall werden erstattet.
Wende Dich damit an den weissen Ring unter www.weisser-ring.de dort kann man Dich am besten beraten über alle Möglichkeiten.
Hallo Josefine,
geh zum Amtsgericht und stelle einen Antrag auch ein Annäherungsverbot im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes. Dein Antrag wird geprüft und dann wird Dein Ex und Du selbst vor Gericht geladen. Im Normalfall gibt es dann eine richterliche Verfügung das sich Dein Ex Dir nicht mehr nähern oder sonst wie in Kontakt treten darf. Falls doch genügt eine Anzeige bei der Polizei. Auch die Polizei ist dann handlungsfähiger als jetzt. Ich würde Dir raten damit nicht länger zu warten.
Alternativ kannst Du Dich auch an den weissen Ringe wenden: www.weisser-ring.de
Das kommt ganz darauf an um welche Straftat es sich handelt. Sobald Du aktiv an der Tat beteiligt bist wie z.B. jemand klaut etwas und Du stehst "schmiere" dann bist Du ebenfalls Mittäter. Oder ein Extrembeispiel: Du weißt das ein Freund eine Bank überfallen will und wartest auf ihn im Fluchtfahrzeug und ihr fahrt dann anschließend gemeinsam weg. Denk darüber nach ob Du eine Tat hättest verhindern können, wenn Du eben gerade NICHT zusiehst wie ein anderer eine Tat begeht.
Hallo Eveline,
ich empfehle Dir die Vorfälle bei der Polizei anzuzeigen, da ich such davon ausgehe das Du bespannt wirst. Wichtig ist das der Fall dann bereits bekannt ist damit Du beim nächsten mal sofort die Polizei verständigen kannst und Du nicht lange erklären musst um was es geht. Ich bin mir sicher die Polizei hat ein offenes Ohr für Dich.
Hallo Rosy,
natürlich ist die Sache nicht normal aber das mit dem Stalking ist grenzwertig auch wenn man das so auslegen könnte. Jedoch halte ich es für besser wenn Du ihn nochmal kontaktierst und ihm zunächst ein Hausverbot aussprichst und ihn dann auch aufforderst jegliche Kontaktaufnahme zu Dir sofort einzustellen.
Sollte er Deiner Aufforderung nicht nachkommen und vor Deiner Tür stehen ist das dann ein Hausfriedensbruch. In diesem Fall kannst Du direkt die Polizei verständigen oder ihn auch nachträglich auf dem Polizeirevier wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Wichtig wäre dazu nur die Erteilung des Hausverbots, im Idealfall schriftlich an seine Adresse per Einschreiben-Rückschein.
Hallo Lisa,
ihr könnt ihn deswegen nicht anzeigen vor allem ist ja auch gar nichts passiert und ihr seid freiwillig zum Bahnhof gekommen. Aber ihr solltet darüber nachdenken ob es klug ist gegen 23 Uhr am Bahnhof herumzulaufen.
Hallo, ich würde Dir empfehlen mit Deiner Mutter auf die nächste Polizeidienststelle zu gehen und dort einem Sachbearbeiter die Situation zu erzählen. In wie weit dann ein Tatbestand erfüllt ist oder nicht muss die Polizei entscheiden bzw. bewerten.
Hallo Mila, es wäre hilfreich wenn Du beschreiben würdest wie das passiert.
Ein freundlicher Brief an die Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Nachricht über den Stand des Verfahrens kann manchmal auch Erfolg haben.
Hallo ihr beiden,
also zunächst sehe ich den Tatbestand der unerlaubten Nachstellung nicht so wirklich erfüllt das es sich ja um einen Nachbarn handelt.
Jedoch handelt es sich dabei eindeutig um einen Hausfriedensbruch nach §123 StGB, dieser ist ein Antragsdelikt und wird also bei einer Anzeige verfolgt.
Thema Beweise: Es reicht nicht aus nur zu vermuten das der Nachbar sich Zutritt zur Wohnung verschafft. Es sollte zumindest jemand gesehen haben um als Zeuge zur Verfügung zu stehen.
Ich sehe für Euch eigentlich 3 Möglichkeiten:
1. Die teuerere Variante wäre die Beauftragung einer Detektei. Je nach Häufung der Vorfälle kann evtl. der Tatzeitraum zeitlich bestimmt werden um an ein schnelles Ergebnis zu kommen. Der Strafantrag wird in der Regel von der Detektei gestellt.
2. Kauft Euch eine "Spycam" diese gibt es in verschiedenen Modellen. Wichtig dabei ist das eine Stromversorgung über die Steckdose vorhanden ist, wegen der Aufzeichnungsdauer. Im Grunde muss diese nur Bilder machen bei Bewegung. Es gibt Modelle unter 100€ mit der sich gute Ergebnisse erzielen lassen. Sollte dies zum Erfolg führen, könnt Ihr diese Bilder bei der Anzeige verwenden.
3. Geht einfach jetzt schon zu Polizei und erklärt die Situation. Wenn keiner gesehen hat wie sich der Nachbar Zutritt verschafft, handelt es sich lediglich um einen Verdacht auf eine bestimmte Person. Wenn aber die Polizei bereits im Vorfeld informiert ist über den Vorgang, könnt ihr sofort die Polizei rufen sobald ihr die Person in der Nähe der Terrassentüre oder im Garten auf Eurem Grundstück antrefft.
Egal für was ihr Euch entscheidet ist dabei aber wichtig das ihn wirklich jemand gesehen hat.
Bei Stalking sollten man immer alle Geschehnisse mit Datum und Uhrzeit dokumentieren für eine mögliche spätere Verwendung. Ob das nun online geschieht oder einfach auf einen Blatt Papier spielt keine Rolle so lange man die Daten ausdrucken kann, bezüglich der Vorlage an die Strafverfolgungsbehörden.
Hallo Krümelkeks,
ich kenne jetzt natürlich nicht den gesamten Sachverhalt aber ich glaube Ihr Vorhaben ist der falsche Weg. Sie sollten vielmehr den Zutritt kontrollieren, entweder durch eine Zutrittskontrolle oder über einen stillen Alarm beim Zutritt. Natürlich ist eine Videoanlage eine günstigere Alternative und auch erlaubt so lange Sie nur die Eingänge überwachen und auch darauf hinweisen. Haben Sie evtl. einen Betriebsrat sollten Sie sich das von diesem genehmigen lassen, da Sie damit auch in der Lage wäre die MA zu überwachen.
Hallo Jackdown,
also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe handelt es sich um ein Strafverfahren in dem Du als Zeuge vernommen wirst. Das bedeutet ein Staatsanwalt hat Klage erhoben. Das bedeutet Du brauchst keinen Anwalt nehmen und kein Beratungsschein ausfüllen oder ähnliches. Zu Beginn des Verfahrens wird festgestellt ob die geladenen Zeugen anwesend sind (also Du), anschließend musst du draußen warten bis Du aufgerufen wirst, dann schilderst Du was passiert ist und wirst wieder entlassen und kannst gehen noch bevor die Verhandlung beendet ist. Das ist also keine große Sache.
Hallo Abstrusa, also erfahrungsgemäß denke ich die Drohungen basieren aus der Angst Du könntest das Wissen über seine krummen Dinge gegen ihn verwenden. Da ich jetzt die Angelegenheit nicht im Detail kenne würde ich Dir erstmal raten die Sache auszusitzen. Natürlich ist deine Sorge berechtigt aber im Augenblick sehe ich da keine Gefahr für Dich. Achte auf Deine Privatsphäreneinstellungen in allen sozialen Netzwerken in denen Du unterwegs bist. Wenn Du noch alte Nachrichten mit dieser Person gespeichert hast dann empfehle ich diese zu archivieren.
Hallo Scheinheilige,
leider weiß ich jetzt nicht wie alt Du genau bist. Ich rate Dir dringend Dir einen männlichen Zeugen zu nehmen und mit dem gehst Du zu dem Mann und machst ihm klar das Du kein Interesse an einer Freundschaft mit ihm hast und das Du Dich dabei nicht wohl fühlst wenn er Dich überall hin verfolgt. Notiere Dir das Datum, den Ort und die Uhrzeit dieses Gesprächs. Sollte er Dir zukünftig weiter nachstellen, notiere ebenfalls Datum, Uhrzeit und Ort. Natürlich solltest Du zufällige Begegnungen dann nicht als Nachstellung werten. Hört er damit aber nicht auf hast Du die Möglichkeit ihn wegen unerlaubter Nachstellung anzuzeigen. Aber als erstes würde ich freundlich aber bestimmt auf ihn zugehen und mit ihm darüber zu sprechen.
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen, das nächste mal ist es ratsam zum ersten den Mann nicht selbst zu verfolgen und zum zweiten sofort über die 110 einen Notruf zu tätigen und die Beobachtung schildern. In solchen Fällen ist die Polizei sofort da und kann ggf. auch die Personalien des Stalkers feststellen auch wenn er nichts getan hat.
Ich denke ihr solltet einen offenen Umgang mit der Videoüberwachung anstreben. Zeigt der Stripperin das Kamerabild und fragt sie ob das ok ist da es auch um ihre Sicherheit geht falls eingegriffen werden muss. Problematischer sind permanente Arbeitsplätze wie z.B. an der Bar. Das wäre eine Überwachung der Mitarbeiter. Wenn diese aber mit der Speicherung einverstanden sind ist das in Ordnung. Hebt beim Gespräch den Sicherheitsaspekt hervor. Ich würde die Speicherdauer auf 24 Stunden begrenzen und die Löschung dokumentieren.