Servus, hier mein Fall : Es geht um die Frage, ob meine Eltern in 2 Jahren beim Bachelorabschluss noch für den Master zahlen müssrn oder nicht.
Profil:
2017: Abitur mit 20 (mit 7 eingeschult)
2017-2019: 4 Semester Jura/Jus in Österreich studiert, dann abgebrochen. In der Zwischenzeit hatte ich mich auf Fh Studien beworben, bin aber einmal nur auf der Warteliste gewesen.
2019-20: vergebliche Arbeitssuche/Studiensuche (Wie gesagt, Wartelistenplatz Fh)
2020-2023: Fh Bachelorstudium in Österreich. (2023 werde ich 26..)
Ab 2023: Fh Masterstudium (Müssen Eltern noch zahlen für Unterhalt?)
Beste Grüße