Du musst einen Antrag stellen, dass Dir der Kinderfreibetrag in voller Höhe verbleibt, weil der Kindesvater keinen Unterhalt zahlt.
Wenn Du den Freibetrag sowieso im Moment hast -lass ihn kommen bzw. eine Änderung veranlassen, dann kannst Du immer noch reagieren! Pass nur auf den Inhalt der neuen LSt-Karte für das Jahr 2009 auf.
Der Versorgungsausgleich ist der gesetzlich vorgesehene Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.
Das beste Beispiel ist die Konstellation, dass der eine Ehepartner Haus, Hof und Kinder betreut und der andere einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Letzter erwirbt auf Grund entsprechender Beitragszahlungen Rentenansprüche. Der andere hat -abgesehen von etwaigen Kindererziehungszeiten- keinen Anspruch. Das soll durch den Versorgungsausgleich, ja eben ausgeglichen werden. Das, was die Eheleute in die Ehe "einbringen", Lohn, Gehalt einerseits und Versorgung, Betreuung anderseits ist gleichwertig.
Anders ausgedrückt, der eigentlich klassische Fall: Ehemann geht Vollzeit arbeiten, Ehefrau wegen Haushalt, Kinderbetreuung nicht oder nur Teilzeit- ihr soll dadurch kein Nachteil entstehen.
Der Versorgungsausgleich wird im Zusammenhang mit der Scheidung von amts wegen durchgeführt und die jeweiligen zu übertragenden Ansprüche auch von amts wegen auf das jeweilige Rentenkonto des anderen übertragen.
Es gibt keine gesetzlich geregelte Umgangszeit. Es geht um das Wohl der Kinder. Es kann ja durchaus sinnvoll sein, dass die Kinder an dem einen Sonntag schon um 17.00h wieder zurück sind, z.B. wenn am Montag eine Klassenarbeit ansteht, und an einem anderen Sonntag erst gegen 19.00h/20.00h. Es ist im Ergebnis immer eine Frage des Einzelfalls. Und bevor eine starre richterliche Regelung getroffen wird, sollte ihr ernsthaft versuchen, eine Regelung im Interesse der Kinder zu treffen, ohne Rücksicht auf die zwischen Euch möglicherweise noch bestehenden Probleme. Sprecht das doch von Fall zu Fall ab, so nach dem Motto, "was steht denn am Montag an? Können die Kinder nicht bis 19.ooh bleiben?" Ein Dritter, ein Anwalt oder ein Richter kann Euch dabei am wenigsten helfen. Ihr müsst Euch helfen - und damit auch den Kindern!
Das ist vollkommen okay. Du brauchst Dir diesbezüglich keine Gedanken zu machen. Dein potentieller neuer Arbeitgeber wird schon wissen, warum er Dir diesen Service bietet. Wer weiß, wo das Unternehmen liegt bzw. angesiedelt ist.
Nur - auf der Fahrt - nicht ausfragen lassen. Du möchtest Dich zu allen Fragen im Vorstellungsgespräch äußern.
Bedanke Dich für den Service.
Du brauchst nicht verunsichert zu sein. So wie Dir geht es einer inzwischen unüberschauberen Anzahl von Personen. Das hängt damit zusammen, dass es immer mehr derartige dubiose Unternehmen gibt, die auf "gut Glück" versuchen, auf diese Art Geld zu verdienen.
Spontan fallen mir "prima factura" - Sitz auf Mallorca, "onlinequiz.de" und "Mega-Downloads.net/Validea GmbH" ein.
Du musst Dir vorstellen, die versuchen das bei 100.000 oder mehr Personen und wenn von denen 10% oder wieviel auch immer verunsichert sind und zahlen, dann hat es sich für die schon gelohnt.
Du solltest hingehen und Deinen vermeintlichen Vertragspartner anschreiben, dass ein Vertragsverhältnis mangels Inanspruchnahme einer Leistung nicht besteht und sie sollen gefälligst von weiteren Belästigungen Abstand nehmen. Weitere Korrespondenz erübrigt sich und sie sollen auch vor allem den dubiosen Inkassobüros und etwaigen im Anschluss daran beauftragte Rechtsanwälte (leider gibt es solche, die sich für etwas derartiges hergeben)weiterleiten. Schreib ihnen doch, dass Dir das procedere bekannt sei. Erst die Fa. selbst, dann Inkasso und schliesslich Rechtsanwalt.
Keine Sorge.
Du kannst angesichts des von Dir geschilderten Sachverhalts allem Weiteren wirklich ganz gelassen entgegensehen.
Wenn Du Leistungen nach Hartz IV erhälst hätte der Anwalt für ein etwaiges Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe und für eine nur aussergerichtliche Tätigkeit Beratungshilfe beantragen müssen. Hat er dies versäumt - Pech gehabt.
Du solltest ihm das in dieser Form mitteilen. Er wird dies akzeptieren - alles andere wäre dumm. Erfolgsausichten, seine Gebührenansprüche Dir gegenüber gerichtlich durch zu setzen sind praktisch null.
Bleib cool und lass Dich nicht einschüchtern.
Noch eine letzte Anmerkung: bei Prozesskosten- und Beratungshilfe sind die Gebühren deutlich niedriger als die "normalen" Gebühren nach dem RVG.Das mag manch ein Anwalt nicht.
Das in der Tat eine Frage des Einzelfalls. Im Ergebnis dürfte auf Dauer und Intensität des Streits ankommen. Hast ihm schon mal Milch unter die Fussmatte vor der Wohungseingangstür geschüttet?.. Du bist mit solchen Problemen jedenfalls grundsätzlich nicht Anwalts Liebling. Das ist ähnlich wie der Streit von zwei Schrebergärtenbesitzer.
Das ist ein sog. offensichtlicher Schreibfehler, der Dich nicht von Deiner Zahlungsverpflichtung entbindet... Du aber Anspruch darauf, dass Dir eine korrekte Rechnung übersendet wird.
Dein damaliger Ehemann ist sog. Hauptschuldner. Du bist eine Verpflichtung eingegangen, die Darlehensverbindlichkeiten zu bedienen, wenn der Darlehensnehmer aus welchen Gründen auch nicht mehr zahlt.
Die Bank soll Dir offenlegen, warum sie Dich zur Zahlung auffordert.
Merwürdig ist, dass die Bank nur die Hälfte der Raten haben will.
Du musst in dem Gespräch mit Deinem Vermieter dieser Behauptung wirklich ruhig und sachlich entgegentreten.
Hast Du wirklich konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sich da mehrere Mitmieter zusammen geschlossen haben? Dann schildere sie ihm.
Wahrscheinlich ist Hintergrund dieser Aktion, dass die Mitmieter Sorge haben, dass Dein Freund umlagefähige Kosten "verursacht", die sie nachher im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung mittragen müssen.
Im übrigen kannst ihm doch auch anbieten, dass er Deinen Freund befragt.
Und im übrigen stellt sich ja auch die Frage, warum Dein Freund manchmal eine ganze Woche nicht da ist. Gibt es hierfür irgendwelche objektiv nachvollziehbare Gründe ?
Eine üble Nachrede ist das aber nicht. Und auch ist da ansonste kein irgendwie zu sanktionierendes Verhalten gegeben.
Komm mit Deinem Vermieter zu Recht und lass die anderen reden.
Ja. Der entscheidende Aspekt ist, dass die Teilkaskoversicherung. Ich hoffe, er hat entsprechende Unterlagen von der dortigen Polizei.
Erkundige Dich zunächst einmal bei der Polizei nach dem Stand der Ermittlungen. Schriftlich und fernmündlich und/oder persönlich. Vielleicht ist die Sache bereits bei der Staatsanwaltschaft. Und anschließend solltest Du Dich mit der Versicherung in Verbindung setzen und unter Fristsetzung von 2 Wochen zur Zahlung auffordern, um sie in Verzug zu setzen. Dann hast Du zu gegebener Zeit auch Anspruch auf Zinsen.
Das hängt zum einen von der vertraglich festgelegten (von Dir angegebenen) Versicherungssumme und zum anderen von dem tatsächlichen Wert des Hausrats ab. Ist letzterer höher als die Versicherungsumme liegt eine sog. Unterversicherung vor und die Leistung der Versicherung erfolgt nur anteilig.
Deshalb sollte man die Versicherungssumme realistisch ermitteln, gegebenenfalls auch anpassen. Auch wenn sich der dadurch Versicherungsbeitrag erhöht.
Du musst unterscheiden zwischen Beratungshilfe (betrifft nur die aussergerichtliche Vertretung) und Prozesskostenhilfe, die, wie der Name es bereits sagt, den Prozess, das Verfahren an sich.
Beides läuft über den Anwalt, der die entsprechenden Formulare orrätig haben sollte (oder aber im PC gespeichert).
Der Anawlt beantragt beim AG die Erstattung der Beratungshilfekosten. Gleiches gilt in einem etwaigen Verfahren, wenn Dir PKH bewilligt worden ist.
Ich würde Dir gerne sachlich und rechtlich fundierten Rat erteilen. Nur dazu sind Deine Angaben zu dürftig. Kinder? Einverständliche Scheidung? Einkommensverhältnisse Deiner zu künftigen Ex-Frau? Kann sie möglicherweise PKH beantragen? Im Falle der einverständlichen Scheidung müssen nicht unbedingt zwei Anwälte beauftragt werden. Das bedeutet, wenn Deine Noch-Ehefrau z.B. Leistungen nach Hartz bezieht, dann soll sie das Verfahren in Gang setzen. Du brauchst dann keinen Anwalt. Am besten ergänzt Du Deine Frage. Ich komme gerne darauf zurück.
Es macht auch Spass mit einer dicken Jacke raus zu gehen, frische Luft zu tanken. Es ist weniger das Wetter, es sind die kurzen Tage, morgens im Dunklen aufstehen und abends im Dunkeln nach Hause kommen. Daheim bleiben. Und dann warten auf den Frühling.
Irgendwie ist es von allem etwas.
Deutsche Sprache, schwere Sprache. Natürlich heißt es "du hältst", da gibt es überhaupt keinen Zweifel.
Selbstverständlich ist Deine Oma nach wie vor so wie Du und ich haftpflicht versichert. Das Alter allein ändert daran überhaupt nichts. Das ist der Sinn und Zweck des sog. Kfz-Haftplicht-Pflichtversicherungsgesetzes. Meine Mutter ist noch mit 84 Jhren Auto gefahren, kurz bevor sie 3 Tage später plötzlich und völlig unerwartet verstarb.
So lange Deine Oma im Straßenverkehr keine Auffälligkeiten zeigt, die eine Behörde, sei es Polizei oder wer auch immer, zum Einschreiten veranlasst, darf, kann und soll sie doch Auto fahren. Einen etwaigen von ihr schuldhaft verursachten Schaden muss die Versicherung in vollem Umfang übernehmen. Natürlich nur dann, wenn sie keine Obliegenheitspflichtverletzung trifft. So z.B. -klassisches Beispiel- nicht nur für eine Dame mit 78 Jahren, sondern auch für Dich und mich -Alkohol am Steuer. Das Alter für sich allein gesehen kann niemals eine "Pflichtverletzung" darstellen.
Sei doch froh, dass Deine Oma noch so fit ist.
Ich verstehe Deine Frage dahin gehend, dass es Dir in erster Linie um eine kindgerechte Antwort geht.
Ich würde meinen Töchter erzählen, dass es kalte und ungemütliche Wolken gibt, aus denen es regnet. Viel schöner sind aber die warmen Wolken, die ihr am Himmel sehen könnt, wenn die Sonne scheint. Und dann gibt es eine ganz besondere Wolke, die nennt man Wolke sieben. Auf Wolke sieben treffen sich in Gedanken die Menschen, die sich besonders lieb haben. Und in ihren Gedanken haben diese Menschen das Gefühl, das sie schweben. Sie fühlen sich in besonderer Weise glücklich.
Ich glaube, dass ich eine Nachteule bin oder zumindest war. Hintergrund ist, dass ich tagsüber immer für andere da bin bzw. sein muss. Das bringt mein Job mit sich und das ist auch gut so. Darüber beklage ich mich in keiner Weise. Mein Beruf macht mir unheimlich viel Spass. Aber es hat dann im Ergebnis dazzu geführt, nachts das Gefühlzu haben, Zeit für mich zu haben. Und inzwischen ist dadurch schon eine gewisse Schlaflosigkeit entstanden. So etwas übertrieben ausgedrückt, ich habe das Gefühl, dass ich das nicht mehr so richtig beeinflussen kann - bin ich Eule oder bin ich schlaflos?