Man kann ja auch einfach bei allem schweigen, was auf den Tathergang beruht.

Beweispflicht liegt ja eh beim Staatsanwalt/Gericht, warum sollte man denen denn Arbeit abnehmen, wenn man nicht gerade strafmildernde Maßnahmen ergreifen möchte.

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Kann ich bei einem rechtswidrigen Verwaltungsakt einer Zwischenbehörde auf Schadensersatz klagen?

Ich stehe möglicherweise kurz vor einer folgenden Situation:

Ich bin ein Asylbewerber, und die Ausländerbehörde wird mir meinen Arbeitsvertrag nicht genehmigen.

Rechtens: weil die Bundesagentur für Arbeit ihm nicht zustimmen wird.

Das heißt, ich kann ja der Entscheidung der Ausländerbehörde in diesem Fall ja schlecht widersprechen und muss das Arbeitsverhältnis daraufhin sofort beenden.

Ich bin aber schon etliche Jahre in Deutschland und wohne in keiner Aufnahmeeinrichtung, also, die Nichtgenehmigung des Arbeitsvertrags wird jurustisch ausschließlich auf der Nichtzustimmung der Bundesagentur für Arbeit beruhen, die formelle Entscheidungsmacht gegenüber mir liegt aber bei der Ausländerbehörde (Siehe Paragraph 61 Asylgesetz)

Ich werde aber die Nichtzustimmung der Bundesagentur für Arbeit als rechtswidrig sehen, weil das, meiner Meinung nach, nicht im Einklang mit den Paragraphen 39 und 40 des Aufenthaltsgesetzes ist.

So weit so gut, aber was bringt mir dann der Widerspruch gegen diese Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit gegenüber der Ausländerbehörde? Die Ausländerbehörde wird ja gegenüber mir rechtens (d.H., auf der Nichtszustimmung der Bundesagentur für Arbeit) ihre Absage erteilen, und der Arbeitsplatz wird weg sein. Was bringt mir danach der Widerspruch gegen die Bundesagentur für Arbeit? Den Arbeitsplatz gibt mir das ja nicht zurück.

Von daher meine Frage: Kann ich in diesem Fall auf Schadensersatz klagen? Wenn ja, und wenn das Gericht wirklich für den Schadensersatz entscheidet, wie kann dann verhindert werden, dass sich die Bundesagentur für Arbeit danach in vergleichbaren Fällen anders verhält?

Und noch was: Ich werde den Verdacht nicht los, dass ich so eine Klage oder einen Widerspruch gegen die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit gar nicht erheben kann, weil diese Entscheidung ja nicht direkt gegenûber mir fällt, sondern gegenüber der Ausländerbehörde. Ist das so? Wenn ja, was dann? Über welche "Umwege" kann ich das gegen das Unrecht kämpfen, wenn die Ausländerbehörde selbst das nicht tut (Wird sie nicht)? Ich kann ja das Unrecht schlecht einfach links liegen lasen, bloß weil es sich über einen solchen Umweg herum schlängelt?!

UND: Wie kann ich erstmal die Auskunft darüber bekommen, ob die negative Entscheidung der Ausländerbehörde tatsächlich mit der negativen Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit zusammenhängt oder doch nicht?

Ich wäre dankbar für kompetente Antworten!

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Ich würde es erstmal mit einer formlosen Beschwerde an die Asybehörde probieren. Wenn das nichts bringt, würde ich mir einen Anwalt an die Seite nehmen. Den solltest du, sofern du nicht dazu in der Lage bist ihn selbst zu zahlen gestellt bekommen.

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Ja, sie haben das Verbrecher-Gen

Es kommt auf die Lebensumstände an. In Deutschland ist es beispielsweise möglich ohne kriminell zu werden nicht zu hungern. Wir haben ein gutes Sozialsystem.

Daher denke ich schon, dass sich Menschen aussuchen kriminell zu werden.

In Länder, in denen die Leute kriminell werden müssen um nicht zu hungern da ist es eben anders.

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Hilfe Depressiv und keine Hilfe?

Hallo liebe Community :)

Ich habe ein großes Problem. Ich wurde seit meiner Geburt von meiner Familie misshandelt, sexuell, ausgenutzt für Tätigkeiten wie kochen/putzen und Verantwortung für die Geschwister. Ich hatte nie Ruhe und raus durfte ich sowieso nicht, Freunde und Kindheit und Freunde treffen hatte ich alles nicht. Ich habe alles alleine gemacht, weshalb ich jetzt gut alles selber hinbekomme. Ich habe leider erst mit 16 realisiert das Gewalt in Familien eigt nicht in Ordnung ist und mich getraut zum Jugendamt zu gehen und kam ins Heim. Dort wurde ich eben so behandelt, wie ne 12 jährige die nichts hinbekommen würde und wurde komplett eingesperrt. Nach vielem diskutieren mit meiner Familie ging ich heim, wo meine Eltern versprachen sich zu bessern, dass hielt ungefähr 1 Woche an. Ich hab’s ertragen bis zu meinem 18 Lebensjahr und wohne derzeit bei meinem Freund. Ich bin alleine, werde nie wieder meine Familie sehen können (ich sollte evtl noch erwähnen das meine Familie Moslems sind, also mit der Denkweise noch im Mittelalter, wie Frauen sind nichts wert und nur zum putzen da) ich bin komplett auf mein Freund angewiesen und vom Staat Hilfe verlangen kann ich nicht, täte ich das würde ich wahrscheinlich Hartz4 beziehen und die würden verlangen das ich so schnell wie möglichst Arbeit finde.. ich bin aber im Moment dazu garnicht in der Lage. Ich bin traurig, depressiv und will endlich mal Ruhe. Ich möchte mal keine Geschrei hören, keine Gewalt, kein Druck, einfach mal Pause gibt es da keine Möglichkeit trotzdem Hilfe zu bekommen für eine gewisse Zeit? Ich rede nicht von 1-2 Monaten.. ich würde gerne noch vieles nachholen und verarbeiten.

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Bei der Depressions Problematik kann kch dir leider nicht helfen.

Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass du dich relativ unkompliziert durch einen Arzt /Psychologe arbeitsunfähig schreiben lassen könntest. Dann hättest du wenigstens ein wenig Geld, wenn dein Freund jetzt nicht übermäßig verdient.

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Da würde ich mir überhaupt keinen Kopf drum machen. Der HS10 ist auf dem BK so lächerlich einfach, die legen die Werte eher auf Pünktlichkeit und Bemühungen. Ich habe ihn letztes Jahr in Wirtschaft gemacht, nach dem ich knapp 3 Jahre nicht mehr in der Schule war, zu dem Zeitpunkt bin ich auch gerade 17 geworden. Bin bei weitem kein Einstein oder Streber aber hatte nen Schnitt von 1,5 auf dem Abschuss. Einfach rein hängen!

Hab ihn aber wie gesagt in der Berufsfachschule in NRW für Wirtschaft gemacht, im handwerklichen Bereich soll er etwas anspruchsvoller sein. Packst du schon!

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Nikotin Flash, viel Wasser und frische Luft verschafft Abhilfe.

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