Hallo,
ich bin seit mehr als fünf Jahren Betreuer meines 78jährigen Vaters, der dement ist. Meine Geschwister üben Druck auf mich aus, ich solle mich darum kümmern eine Patientenverfügung für meinen Vater zu erwirken, damit er nicht "von Geräten am Leben gehalten" werden kann.
Zunächst habe ich "abgewunken", weil mein Vater, noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, mir gegenüber nicht erwähnte eine Patientenverfügung haben zu wollen. Gespräche darüber fanden in seinem Beisein statt, da meine Mutter eine Patientenverfügung haben wollte (sie hatte noch keine, ist vorher bereits gestorben).
Da ich dem weiteren Streit mit meinen Geschwistern gern aus dem Weg gehen möchte, wollte ich mich zumindest erkundigen wie und ob man für eine demente Person eine Patientenverfügung erwirken kann.
Eine Frau vom Amtsgericht (ich kenne leider ihren Dienstgrad nicht, sie ist aber Sekretärin im Vorzimmer einer Rechtspflegerin) informierte mich, dass in solchem Fall ein Arzt den Zustand des Patienten feststellen muss. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann eine demente Person über eine Patienverfügung also eigentlich gar nicht mehr entscheiden - je nachdem wie ausgeprägt die Demenz ist. (Derzeit erkennt mein Vater einige Verwandte nicht mehr und weiß nicht an welchem Ort er sich befindet.)
(Bevor ich meine Fragen stellen, hier noch meine Aufgabenbereiche: "Sorge für die Gsundheit", "Aufenthaltsbestimmung", "Entgegenahme, Öffnen und Anhalten der Geschäfts- und Behördenpost" und "Rechts-/Antrags- und Behördenangelegenheiten, sozialrechtliche Angelegenheiten".)
Ich würde gern folgendes erkunden:
Bin ich als Betreuer dazu verpflichtet das Verfahren einer Patientenverfügung anzustoßen?
Haben meine Geschwister die Möglichkeit eine Patientenverfügung zu erwirken, auch ohne mein Zutun und über die Betreuerschaft hinweg?
Falls ich eine Patientenverfügung ablehne und das Verfahren nicht anstoßen möchte, wie komme ich aus der Sache raus, ohne die Wünsche/Forderungen meiner Geschwister zu ignorieren? (Wenn es also machbar wäre eine Patientenverfügung für meinen Vater zu bekommen, will ich daran in keiner Weise beteiligt sein.)
Über Tipps würde ich mich sehr freuen.