bei diesen Caos und Durcheinander kann man die Frage gar nicht mehr beantworten, die Zahlen und Bergriffe sind kaum noch verständlich, leider

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ich hatte zwar verloren und die 80.-Euro Bussgeld bezahlen müssen, aber die

Verfahrenskosten hat meine RS Versicherung übernommen, nicht die Staatskasse,

aber wie ich erfahren habe bei einem Freispruch zahlt die Staatskasse.

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das geht gar nicht,ohne Anhörungsbogen oder schriftliche Mitteilung, keine

Bezahlung,Widerspruch einlegen.

Da könnte ja jeder seinen Strafzettel vernichten

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einfach ignorieren, solche Typen wollen nur Aufmerksamkeit auf sich lenken.

Anzeige wegen Belästigung geht nur in unmittelbarer Nähe.

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man sollte es im Jugendalter generell lassend,letzendlich müssen sowieso die Erziehungsberechtigten zahlen.

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ganz normal, nach deiner Bestätigung, dass du gefahren bist und nicht die Mutter,

wirst du die Strafe bekommen.

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wie ich selbst von meinem Sohn, der in einem Autohaus bei und im Osterzgebirge ist,erfahren habe,

sind die Zulassungsstellen ua. geschlossen nur digital zu erreichen, wenn überhaupt.

Kunden haben Autos gekauft, haben sie bezahlt,wollen sie abholen, aber es ist die Zulassungstelle

momentan nicht geöffnet

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ja die Hilfspolizei, wie vom Fragesteller genannt, ist optisch schon eine Hilfe,wenn

die vom Verkehrsteilnehmer gesehen werden, denn sie tragen die gleiche Dienstbekleidung nur nicht das POLIZEI LOGO, aber wie bei uns "sächsische

Sicherheitswacht.

Natürlich sind die Befugnisse kaum der Redewert, aber Hochachtung für die Bereitschaft zur Verkehrssicherheit beizutragen.

Ich bin selbst schon Jahre ehrenamtlich bei der Verkehrswacht und im Bereich

der Kinderausbildung(Fahrrad),mittätig und macht auch im Rentenalter noch spass.

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wenn du dich der Sache sicher bist, daß du eine Ordnungswidrigkeit begangen hast,

dann gleich zahlen, alles andere kostet zusätzliche Gebühren, dabei ist unabhängig ob innerhalb von 8 oder 14 Tagen steht, gleich ist immer besser.Bist du dir der Sache unbewußt,sofort Widerspruch und Verkehrsrechtsanwalt einschalten, sofern du eine RSV hast

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endlich mal den Mut haben und nicht bezahlen,wenn es so ist wie geschildert,

müssen erstmal Beweise da sein.Spreche mit den Leuten sachlich mal selbst,

vielleicht findet ihr eine Einigung.

zahlen auf keinem Fall, aber dann kommt es natürlich zu Gericht.

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viele sehen heute älter aus als eingeschätzt,also hilft nur eine Ausweiskontrolle

durch das Verkaufspersonal,es gab aber auch schon Jugendliche minderjährige,die als Testperson geschickt wurden.,und ein Volljähriger stand unmittelbar daneben oder dahinter.Kontrolle soviel Zeit muss sein, Vorsatz des Verkäufers wird kaum

nachweisbar sein.

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Joggerin fotografiert unser Auto und hat die Fotos dem Ordnungsamt zugespielt. Rechtslage?

Hallo zusammen,

mein Freund und ich haben an einem Sonntag unser Auto (sein Firmenwagen zur priv. Nutzung) an einem Park geparkt, bzw. an einer Stelle gehalten an der ein Parkverbot ist.

Diese Stelle ist auf einer Art kleiner "Schotterfläche" neben einer größeren Straße auf der wir lang gefahren bzw. nach Hause gefahren sind.

Wir haben bloß höchstens 10 Minuten dort gehalten, da unser zu dem Zeitpunkt 2 Monate alter Säugling sich während der Fahrt verschluckt, stark gehustet, sich anschließend übergeben und fürchterlich geschrien hat.

Wir sind dann schnell aus dem Auto raus, an eine sichere Ecke auf eine Bank hinter ein Gebüsch. Dort habe ich mein Kind beruhigt und das Erbrochene beseitigt.

Als ich mit meinem Freund und unserem Kind wieder zum Auto gelaufen bin, stand dort plötzlich eine Joggerin (ca. 55-65 Jahre) und hat das Parkverbotsschild mit unserem Auto zusammen mit ihrer Digitalkamera fotografiert. Ich war perplex und entsetzt und fragte sie "geht's noch?". Als sie sich von uns erwischt gefühlt hat und schon dabei war wegzulaufen rief sie "ja, siehst du doch, du Ftze".

Wir waren echt geschockt in diesem Moment von so viel Unverschämtheit und Unmenschlichkeit. Weiter haben wir uns dabei aber nichts gedacht - es gibt ja nicht wenige verbitterte Menschen mit merkwürdigen Hobbys auf dieser Welt.

Jetzt, fast 3 Monate später, hat mein Freund von seiner Firma eine schriftliche Anzeige vom Ordnungsamt erhalten, zu diesem Vorfall bzw. dem Falschparken und die Firma ist dazu aufgerufen die Personalien des Fahrers zu melden.

Frage 1:

darf eine Privatperson selbstgemachte Fotos von unserem Fahrzeug/Kennzeichen an das Ordnungsamt weiterleiten, damit dies zur Anzeige einer Ordnungswidrigkeit gebracht wird?

Frage 2:

da die Frau wohl wahrscheinlich nun auch ihren eigenen Namen dem Ordnungsamt für diese Angelegenheit mitgeteilt hat, können wir die Frau wegen Beleidigung anzeigen? Und/oder wegen "fotografieren von Privateigentum" oder ähnlichem?

Wir möchten uns diese Frechheit nämlich nicht gefallen lassen.

Wir haben nur kurz geparkt/gehalten wegen einer mehr oder weniger großen Notsituation und waren auch schnell wieder weg. Wir haben mit unserem Auto weder Fußgänger noch Fahrradfahrer oder andere Autos behindert.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten :-)

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das wirst Du oder werdet Ihr alleine nicht klären können,nimm Dir einen Rechtsanwalt,wenn du PKW Besitzer bist, hast du sicherlich eine Rechtsschutzversicherung . Den Kampf mit dem Ordnungsamt oder Behörden verliert man oft.

Das habe ich selbst erlebt ,das Gericht deckte die Aussage des Ordnungsamtes,

trotz meiner Rechtsanwältin. und musste die Ordnungsstrafe zahlen.(80.-Euro)und einen Punkt.Gerichtskosten und Anwalt zahlte meine RSV

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Diese Frage des Parkens oder Haltens im absoluten Halteverbot ist

eindeutig geregelt und dazu paar Hinweise.

Sie parken im absoluten Halteverbot (Zeichen 283)

§41 Abs.1 i.V,.m Anlage 2,§ 49 STV0,§ 24 STVG und 52 BKat.(Bußgeldkatalog

15 Euro, mit Behinderung 25 Euro und und länger als eine Stunde mit Behinderung

Anderer, 35.-Euro

Es kann sogar eine Geldbusse bei normalen Anhalten(wie z.B. aus und einsteigen,im absoluten Halteverbot (ausser verkehrsbedingten Halten(Stau oder

anderes

mit 10.-Euro geahntet werden.Tatbestandsnummer: 141310 im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog vom 01.11.2017

(Strassenverkehrsordnungswidrigkeiten.)

Es gibt keine Punkte

freundlichst

Siegfried Tietz

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habe über den PC beim Anbieter die Puk angefordert,weil ich sie auch nicht mehr hatte,war kostenpflichtig, an die 14.-Euro und da bekam ich die Puk und auch andere vorhanden Daten.Kann wieder arbeiten

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Habe vor der Umstellung der Telekom einen neuen Router Fritz-Box zugelegt,sogar Preiswert,die Frage Router vom Netz oder nicht trennen,hat sich bei mir geklärt.

Ich muss den R. am Netz lassen, da ich sonst auch nicht telefonieren kann.Ich fahre

bei Nichtnutzung den PC runter und trenne ihn vom Netz,also vom Stand-By Betrieb.

Der R. bleibt an, da ich wie schon erwähnt sonst nicht telefonieren könnte.

Bei längere Abwesenheit oder drohenden Gewitter, schalte ich den R. ab.

Natürlich dauert es dann eine Weile, bis er wieder aktiv ist,vielleicht nach meinen

Erfahrungen 2-3 Minuten. Ich hoffe ,dass ich so richtig liege

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ich fahre schon Jahre in die CZ, tanke immer mit Karte,kein Problem, aber eben 1.-Euro Bearbeitungsgebühren erscheinen auf dem Kontoauszug, dann etwas mehr tanken.

Kronen haben täglich anderen Wechselkurs, ist aber überall einzusehen(z.B. Handy App)Wechselkurs Tschechien eingeben,ob der dann auch an der Stelle so ist,wo ich

tauschen will ist nicht. sicher.

Ich tausche immer kurz hinter den ehemaligen Grenzübergängen, bei einer sog.Vitschi laden,mit Respekt gesagt.Tanken bar mit Euro macht man nicht.s gut.

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In der Morgenpost Ausgabe Dresden, vom 30.03. Seite 32 steht eindeutig,daß Williams bleibt und lernt 2Frauen kennen, vermutlich als neuer Fintnesßtrainer, denn Niels wird wohl gehen.Was Neu ist, daß würde mich reuen, im Vorspann wird künftig nicht mehr derAusgang verraten, wie bisher.Produzentin Bea Schmidt sagte dazu(sinngemäß:)Bislang wurden stets vor einer neuen Staffel zwei Protagonisten verraten,die letzlich am Ende zusammen kamen.Diesmal soll dies nicht im Vorspann ersichtlich sein, hoffentlich nichtGruß Badestrand.

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1. gibt es keine blöden Fragen,nur blöde Antworten.

Nun zu Deiner Frage.Es gibt kein Verbot Kinder mit einer Kindereinrichtung,also Kindersitz oder Rückhalteeinrichtung genannt,aufden

Beifahrersitz zu transportrieren,wenn dieser richtig angebracht werden kann.

Wichtig ist nur den Rücksitz ganz weit nach hinten zu schieben.Das deaktivieren eines Airbag ist nur beim Transport einer Babyschale entgegen der Fahrrichtung sowieso,zu deaktvieren.Das sie für den  Beifahrersitz

kein Airbag  haben,sollte man die Eigenverantwortung zum Transport auf den Beifahrersitz genau prüfen,verboten ist es nicht.Immer daran denke, was wird wenn......, das nicht passieren sollte.

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