Joggerin fotografiert unser Auto und hat die Fotos dem Ordnungsamt zugespielt. Rechtslage?

Hallo zusammen,

mein Freund und ich haben an einem Sonntag unser Auto (sein Firmenwagen zur priv. Nutzung) an einem Park geparkt, bzw. an einer Stelle gehalten an der ein Parkverbot ist.

Diese Stelle ist auf einer Art kleiner "Schotterfläche" neben einer größeren Straße auf der wir lang gefahren bzw. nach Hause gefahren sind.

Wir haben bloß höchstens 10 Minuten dort gehalten, da unser zu dem Zeitpunkt 2 Monate alter Säugling sich während der Fahrt verschluckt, stark gehustet, sich anschließend übergeben und fürchterlich geschrien hat.

Wir sind dann schnell aus dem Auto raus, an eine sichere Ecke auf eine Bank hinter ein Gebüsch. Dort habe ich mein Kind beruhigt und das Erbrochene beseitigt.

Als ich mit meinem Freund und unserem Kind wieder zum Auto gelaufen bin, stand dort plötzlich eine Joggerin (ca. 55-65 Jahre) und hat das Parkverbotsschild mit unserem Auto zusammen mit ihrer Digitalkamera fotografiert. Ich war perplex und entsetzt und fragte sie "geht's noch?". Als sie sich von uns erwischt gefühlt hat und schon dabei war wegzulaufen rief sie "ja, siehst du doch, du Ftze".

Wir waren echt geschockt in diesem Moment von so viel Unverschämtheit und Unmenschlichkeit. Weiter haben wir uns dabei aber nichts gedacht - es gibt ja nicht wenige verbitterte Menschen mit merkwürdigen Hobbys auf dieser Welt.

Jetzt, fast 3 Monate später, hat mein Freund von seiner Firma eine schriftliche Anzeige vom Ordnungsamt erhalten, zu diesem Vorfall bzw. dem Falschparken und die Firma ist dazu aufgerufen die Personalien des Fahrers zu melden.

Frage 1:

darf eine Privatperson selbstgemachte Fotos von unserem Fahrzeug/Kennzeichen an das Ordnungsamt weiterleiten, damit dies zur Anzeige einer Ordnungswidrigkeit gebracht wird?

Frage 2:

da die Frau wohl wahrscheinlich nun auch ihren eigenen Namen dem Ordnungsamt für diese Angelegenheit mitgeteilt hat, können wir die Frau wegen Beleidigung anzeigen? Und/oder wegen "fotografieren von Privateigentum" oder ähnlichem?

Wir möchten uns diese Frechheit nämlich nicht gefallen lassen.

Wir haben nur kurz geparkt/gehalten wegen einer mehr oder weniger großen Notsituation und waren auch schnell wieder weg. Wir haben mit unserem Auto weder Fußgänger noch Fahrradfahrer oder andere Autos behindert.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten :-)

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das wirst Du oder werdet Ihr alleine nicht klären können,nimm Dir einen Rechtsanwalt,wenn du PKW Besitzer bist, hast du sicherlich eine Rechtsschutzversicherung . Den Kampf mit dem Ordnungsamt oder Behörden verliert man oft.

Das habe ich selbst erlebt ,das Gericht deckte die Aussage des Ordnungsamtes,

trotz meiner Rechtsanwältin. und musste die Ordnungsstrafe zahlen.(80.-Euro)und einen Punkt.Gerichtskosten und Anwalt zahlte meine RSV

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ich fahre schon Jahre in die CZ, tanke immer mit Karte,kein Problem, aber eben 1.-Euro Bearbeitungsgebühren erscheinen auf dem Kontoauszug, dann etwas mehr tanken.

Kronen haben täglich anderen Wechselkurs, ist aber überall einzusehen(z.B. Handy App)Wechselkurs Tschechien eingeben,ob der dann auch an der Stelle so ist,wo ich

tauschen will ist nicht. sicher.

Ich tausche immer kurz hinter den ehemaligen Grenzübergängen, bei einer sog.Vitschi laden,mit Respekt gesagt.Tanken bar mit Euro macht man nicht.s gut.

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.Das ist wirklich die einzige gesetzlich festgelegte Bestimmung im §21(1a)

der STVO,wo festgelegt ist Kindersitze bis zum vollendeten 12.Lebensjahr und unter 150 Größe.

Sobald eine der beiden nach oben abweicht.da.heißt erreicht ist, kann die normale

Gurtpflicht angewendet werden.In  ihrer konkreten Frage mußte das Kind ,über 1,50 sein,dann ist  das Alter 11 Jahre unabhängig.Andersrum genau so.

Ihr Kind wäre    12,5 Jahre  aber nur 1,40 gross,kann auch der Sicherheitsgurt angewendet werden.

Dabei ist zu beachten, daß bei einer Grösse von nur 1,40 aber über 12 Jahre eine ordnungsgemäse angebrachte und gesicherte Sitzerhöhung Anwendung findet.

Auf Grund der Vielfalt der Angebote von Rückhalteeinrichtungen,imer

im Fachgeschäft beraten lassen, weil auch das Gewicht  eine Beachtung finden muß.,daß heißt  beraten lsssen.

wICHTIG IST::

Bei Transport der Kinder mit Kindersitz vorn,auf Beifahrer seite,den

Sitz ganz zurück schieben und bei der Benutzung einer Babyschale

Rückwärtgewandtimmer Aerbag  deaktivieren, bzw. deaktivieren lassen,da bei

vielen PKW Typen,daß nicht  selbst gemacht werden kann..

Siegfried Tietz

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Hallo Darx HD

Was ist reich,wie wird man es.

Meine Erkenntnis nach für manche ohne grössere Probleme.

3.Beispiele.

1.- ein Sänger,wie z.B. Udo Lindenberg,wenn man ihn überhaupt als Sänger bezeichnen kann,bringt Jahre nichts. Dann eine CD,die neu bei den Fans gut ankommt.3Millionen kaufen diese. Neu 16.-Euro Lindenberg erhlält je CD z.B.nur 3 .-Euro,schon 12 Millionen verdienst.. 2. Top Schauspieler

eine Film Gage 30.-Millionen,gut dafür leisten sie etwas,trotzdem zu hoch 3. Nichtsmacher-Königshaus England-Neben den Staatsgehalt,verdienen sie im Jahr Millionen nur durch Eintrittgelder von Schlössern und Museen,

oder unerer Bundespräsident,nur Repräsentationen (Besuche )wird überall eingeladen, braucht von seinen 30.ooo Euro Moanatsgehalt,nicht einen Pfennig,alles wird das ganze Jahr über von den bezahlt,wo er eingeladen ist,so kann man auch zu Millioen kommen oder noch eines. Ein Chef einer grossen Handelskette nehmen wir nur mal NETTO an,verkauft an einem Tag insgesamt bei seinen ganzen Fillialen Waren für z.B.1 Million Euro,wenn er davon nur 1% erhält,weisst Du was er an einem Tag verdienst bzw.vereinnahmt.

Also warum Gedanken machen. Da kommen wir nicht ran.

Badestrand

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