Die Abtreibung mit Mifegyne wird häufig als besonders schonend dargestellt und erwartet, weil kein operativer Eingriff durchgeführt werden muß.

In Wirklichkeit ist sie für die Mutter die psychisch am meisten belastende Methode. Der Grund: Sie ist selber aktiv beteiligt. Die Abtreibung wird nicht an ihr vollzogen, sondern sie selbst ist die handelnde, die die Tabletten einnimmt, die ihr Kind umbringen sollen.

Kaum eine der möglicherweise betroffenen Frauen weiß, wie Mifegyne überhaupt funktioniert. Hier eine kurze Erklärung: Das natürliche Hormon Progesteron spielt in der frühen Phase der Schwangerschaft eine wichtige Rolle. Es regt das Wachstum der Gebärmutterschleimhaut an und bereitet so die Einnistung der befruchteten Eizelle vor. Findet keine Befruchtung statt, wird vom Körper die Ausschüttung von Progesteron gebremst und die normale Monatsblutung setzt ein. In diesen Hormonhaushalt greift der künstliche Wirkstoff Mifepriston ein: Er ist in seiner Struktur dem körpereigenen Progesteron ähnlich und besetzt dessen Andockstellen in den Gebärmutterzellen, den so genannten Rezeptoren. Das blockiert die Wirkung des Progesterons: Als Folge wird die Gebärmutterschleimhaut oder Plazenta zurückgebildet. Dadurch wird dem Embryo die mütterliche Versorgung mit Sauerstoff und Nährstoffen entzogen. Er stirbt langsam ab.

...zur Antwort
Kind behalten

Ein Verbrechen lässt sich nicht durch ein weiteres Verbrechen ungeschehen machen.

...zur Antwort
Kommentar von christina1985 am 12. Juni 2009 09:15

also ich finde die ärtze machen manchmal einen so viel angst. mir wollte meine frauenärtzin auch weißmachen das mein kind vielleicht behindert sein würde und das ich doch eine fruchtwasser untersuchung machen soll(ich war damals erst 22) habe ich aber nicht machen lassen weil mein kusar eben durch so eine utnersuchung körperlich behindert geworden ist(fruchtwasser ist ausgetreten die beine lagen dann in der luft und haben sich verdreht) er wäre vollkommen gesund gewesen wenn die ärzte nichts untersucht hätten! und mein kind war auch vollkommen gesund. klar ist ein behindertes kind schwer, aber die haben so viel lebensfreude... das sind die engel der erde. warum sollte ein behindertes kind weniger rechte haben als ein gesundes kind? hat es nicht auch ein recht zu leben? meine schwester wollten die ärzte alle abtreiben(spiralen kind, könnte ja "vielleicht" behindert sein) meine mama war bei 5 ärzten damals(vor 27 jahren) und erst der letzte meinte ziehen wir halt die spirale und schauen was passiert.(sie ist auch gesund) ich finde auch das den frauen gerade zu eingeredet wird wie schwierig es ist ein behindertes kind zu haben usw. es wird ihnen ja förmilch eingeredet das sie es abtreiben sollen... ich finde es fast schon wie bei hitlers zeiten. nur vergaßen wir die "vielleicht" behinderten kinder nicht sondern wir töten sie halt gleich.das mag hart klingen, aber im endeffekt warum sollte ein leben mehr wert sein wie ein anderes?sollen sie doch alle gescheit verhüten oder sich sterelisieren lassen wenn sie keine kinder wollen...

http://www.gutefrage.net/frage/wie-viel-wahres-findet-man-hier-abtreibung#comment_2193566_body

...zur Antwort

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist Abtreibung in Deutschland grundgesetzwidrig, bleibt lediglich unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Das verstehe, wer kann. Legal ist das nicht.

In der Praxis kann in Deutschland bis zur Geburt straffrei abgetrieben werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen als gegeben erscheinen. 2009 wurde diese Regelung zu Spätabtreibungen vom Gesetzgeber geringfügig eingeschränkt, indem auch hier eine Bedenkzeit oder eine Beratungsangebot verpflichtend eingeführt wurden.

Ursprünglich war eine eugenische Indikation (Kind behindert) vorgesehen. Aufgrund der Proteste von Behindertenverbänden (Eugenik hatten wir in Deutschland doch schon mal...) hat der Gesetzgeber darauf verzichtet und an Stelle dessen die medizinische Indikation weiter gefasst: Wenn der Mutter ein Leben mit einem behinderten Kind unzumutbar erscheint, dann darf sie straffrei bis zur Geburt abtreiben lassen.

Die derzeitige Gesetzeslage beruht auf einem parteiübergreifenden Kompromiss. Nach der deutschen Wiedervereinigung gab es in den beiden Teilen unterschiedliche Rechtslagen. Diese mussten vereinheitlicht werden. Herausgekommen ist die Fristenregelung (12 Wochen) mit Beratungspflicht.

Wobei die 12-Wochen-Frist rein willkürlich gesetzt worden ist, ein Kompromiss eben. Es gibt keinerlei biologische Begründung für genau diesen Termin.

Es gab mal einen Fall, der durch die Presse ging, da hat eine Frau ihr Trisomie21-Kind spät-"abgetrieben", aber das Kind hat überlebt. Dieses Kind heißt Tim und wurde als das Oldenburger Baby bekannt. Die Mutter war übrigens den Rest ihres kurzen Lebens danach in psychiatrischer Behandlung.
Infos dazu unter: http://kuerzer.de/tim-lebt

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.