Fange einfach sofort mit kleinen Blanco-Kärtchen an und schreibe darauf, was Du nicht vergessen darfst. Darauf passt auch ein Motto des Tages/Woche/Monats, wie z.B. "Ich will mir Dinge besser merken können!" Dieses Kärtchen führst Du stets bei Dir und machst es Dir zur Angewohnheit, regelmäßig einen Blick drauf zu werfen. Es wird Dir nach kurzer Zeit fehlen und Du erinnerst Dich von allein an die Dinge. Es würde allerdings nichts bringen, wenn dort halbe Romane drauf stehen!!! ;) Viel Erfolg ...

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Der Mensch braucht einen gewissen Rhytmus und deshalb ist zu langer Schlaf auch nicht ratsam! Um morgens besser aus dem Bett zu kommen, kann Dir die "Natur" ggf. am besten helfen. Benutze eine Zeitschaltuhr und steuere darüber eine helle Lampe, die Deine Decke über Deinem Schlafplatz beleuchtet (Deckenfluter etc.). Teste es am Wochenende mal aus und stelle für Dich fest, wielange Du brauchst, um vom Einschalten des Lichts wirklich wach zu werden. Sollte es klappen, dann schaltest Du die Zeitschaltuhr um diese Zeit vor, um pünktllich wach zu werden. Weniger schonend ist die Variante, sich an verschiedenen Orten innerhalb des Zimmers Wecker, Handywecker etc. "scharf" zu schalten, um so ggf. alle 10 Minuten dem Klingeln folgend wieder ein Gerät abzuschalten. Spätestens nach drei Tagen schaltest Du die Geräte vor dem Klingeln ab! Viel Erfolg und angenehmes Erwachen!

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Die Rückabwicklung nimmt einwenig Zeit in Anspruch, da gewisse Fristen gesetzt sind. Im Detail kannst Du die Vorgehensweise dem nachfolgenden Link entnehmen: https://www.paypal-deutschland.de/sicherheit/schutzprogramme/kaeuferschutz-antrag.html Das hättest Du Dir aber auch allein heraus suchen können! ;)

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Hallo Amigotown, ein Gutachter wird in der Regel vom Familiengericht bestellt, wenn in strittigen Fällen das Kindeswohl gefährdet zu sein scheint. Dieser begutachtet dann seine Probanten in Einzelgesprächen, im Dialog gemeinsam und in der Interaktion zwischen Vater und Kind bzw. Mutter und Kind. Solch' eine umfangreiche Begutachtung kann durchaus Euro 8000,- kosten. Wenn Du ihn also selbst beauftragst, wäre a) der Betrag sehr hoch und b) bezweifle ich, dass Du die Zustimmung der Mutter, des Lebensgefährten und Deiner Tochter gleichermaßen erhalten würdest. Daher wäre es vorerst Deine Aufgabe vor dem Familiengericht eine Klage auf alleiniges/gemeinsames Sorgerecht zu beantragen. Hierzu benötigst Du einen Rechtsbeistand, da dieser Pflicht ist. Im Ermessen des Richters liegt es dann, einen Gutachter zu Rate zu ziehen. Ein langer Weg, der nicht immer gut endet! Viel Erfolg!

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Leider hast Du nicht erwähnt, ob Du Raucherin bist, was eine verlängernde Wirkung der Heilung nach sich ziehen würde. Ferner würde ich mal einen Allergietest bei einem Hautarzt fertigen lassen. Ggf. bist gegen Hausstaub, Milben etc. zusätzlich sensibel, was bei einer Immunschwächung verstärkt zum Ausbruch käme. Ein "Wundermittel" wäre die Einnahme von Colostrum (Erstmilch einer Kuh), was Deine Beschwerden binnen kurzer Zeit lindern würde und den Selbstheilungsprozess durch Stärkung Deiner Abwehrkräfte massiv beschleunigen könnte. Colostrum hat keine Nebenwirkungen und kann auch profilaktisch in Grippezeiten eingenommen werden. Gute Besserung ...

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Hallo Fabienne, Du befindest Dich im 2.Lehrjahr, wo man annehmen darf, dass Du inzwischen einiges gelernt hast. Dies in der Praxis zu vertiefen und das damit begegnete Vertrauen sollte Dich ehren. Andererseits versuchen Betriebe ihre Kosten zu reduzieren und eine Azubi, die voll eingesetzt werden kann, bringt dem Unternehmen rund 2/3tel an Einsparungen gegenüber einer Vollkraft. Du solltest bei Deiner unbeaufsichtigten Tätigkeit ggf. fragen, ob Du jemanden telefonisch erreichen kannst, wenn wichtige Fragen auftauchen, die den Ablauf stören könnten. Dadurch erfährst Du auch, ob man Dich nur ausnutzt, kontrolliert oder volles Vertrauen in Dich steckt.

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Hallo Verena, ein dauerhafter Piepton nach Erwärmung des Gerätes deutet auf einen defekten- oder durch Staub zugesetzten Lüfter hin. Diesen würde ich vorerst reinigen. Wenn es daran nicht liegt, könnte der Arbeitsspeicher einen Wärmefehler haben, was den Piepton erklären würde. Softwaremäßig kannst Du natürlich unabhängig davon einen Virenscanner einsetzen. Ein normaler Effekt ist allerdings, dass PC's langsamer werden, wenn sie übersäht mit Datenmüll und normalen, also gewollten Daten sind. Bei einer Festpalttenauslastung von mehr als 75% wird der Cache bei kleinem Arbeitsspeicher (RAM) ebenfalls verkleinert, sodass das Gerät zwangsläufig langsamer wird. Hier hilft die Erweiterung des RAM-Moduls (sofern machbar) und natürlich kostenlose Programme, wie CCleaner zum bedenkenlosen Löschen des Datenmülls! Natürlich könntest Du mir das Gerät auch zusenden und ich analysiere es und würde dann mit Dir absprechen, was gemacht werden sollte! Ferndiagnosen sind nie verbindlich ... viel Erfolg!

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Die Impedanz des Kabels hat durch seinen Eigenwiderstand einen Lastabfall, was bedeutet, umso länger das Kabel, umso stärker der Spannungsabfall bei gleichbleibender Stromstärke. Folge: die Ladezeiten verlängern sich bzw. reicht bei überlangem Kabel der Stromversorgung nicht, um ein Gerät fehlerfrei zu steuern (primär Festplatten ohne eigene Stromversorgung).

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Sofern Du keine "Pauschale" mit dem Anwalt bzw. andere Honorarregelungen getroffen hast, trägst Du nunmehr die erweiterten Kosten. Es steht Dir jederzeit frei den Anwalt zu wechseln, in dem Du ihm das Mandat entziehst und einen anderen Anwalt mit dem Fall beauftragst. Schlau wäre im laufenden Verfahren, wenn Du vorerst den neuen Anwalt mit dem Fall zusätzlich beauftragst, wodurch beide Anwälte kooperieren müssen und einander die Akten (Fallinhalt) austauschen, um sich gegenseitig zu unterstützen. Nachdem der neue Anwalt alle Informationen erhalten hat, kannst du dem "Alten" das Mandat entziehen. Es besteht nämlich die Gefahr, dass bei vorschneller Handlung Deinerseits der bisherige Anwalt wegen offener Forderung die Unterlagen einbehält, wodurch Dir beim Wechsel erneute Kosten durch erneute Akteneinsicht des neuen Anwaltes zzgl. Kopien entstehen könnten. Natürlich kannst Du mit dem Anwalt auch über die erhöhten Anreisekosten sprechen und Dich mit ihm auf einen Mittelweg einigen, sofern er einlenkt. Viel Erfolg ...

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Sofern es keine weiteren Zeugen gibt, wird das Verfahren mangelns Beweisen eingestellt, da - sofern weg gerannte Person überhaupt ermittelbar ist - offenbar Aussage gegen Aussage steht. Allerdings sind dann beide Personen Polizei bekannt und könnten im Wiederholungsfall auch für voran gegangene Tat verdächtigt werden!

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Halo Yulia, Du solltest versuchen Dir die Prozessakten vom "La belle-Prozess" zu organisieren. Aus den Akten geht hervor, wie extrem eine ursprüngliche Familienzusammenführung in der DDR enden kann! Da wurde ein "Araber" systhematisch gezwungen für seine in der DDR wohnenden schwangeren Frau und für regelmäßige Visa eine Bombe in der West-Berliner Discothek "La Belle" zu plazieren, weil dort US Soldaten verkehrten! Auftraggeber waren das MfS...

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Ich würde an Deiner Stelle auf die gesamte Chemie verzichten, zumal Antibiotikum Deine Abwehrkräfte nahezu auf null reduziert! - Ich empfehle Dir die vorerst verstärkte und später normale, regelmäßige Einnahme von Colostrum. Colostrum - auch Biestmilch genannt - wird im schonenden Kaltverfahren aus der Erstmilch einer Kuh gewonnen, die gerade ein Kälbchen geworfen hat. In Colostrum stecken sämtliche Abwehr-und Wachstumsstoffe, die ein Kälbchen zum Überleben benötigt und dient dem Menschen als Nahrungsergänzungsmittel in Umlauf gebracht zur Stärkung des menschlichen Körpers, um den Selbstheilungsprozess enorm zu beschleunigen. Colostrum-Direkt vertreibt zum Beispiel die Firma NWA oder LR zu einem Flaschenpreis von ca. 27 Euro. Bei regelmäßiger Einnahme hält solch eine Flasche 14 Tage lang. Du wirst bereits nach dem ersten Tag die vitalisierende- und stärkende Wirkung verspüren. Meine Tochter ist nach spätestens zwei Tagen Fieberfrei nach entsprechender Verabreichung. Colostrum hat KEINE Nebenwirkungen! Auf Wunsch gibt es gern mehr Infos ... alles Gute!

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Fehlermeldungen wie Zeitüberschreitung kommen unter anderem, wenn iTunes nicht auf dem aktuellen Stand ist. Hier empfehle ich ein Update auf die aktuellste Version. Ferner wurde leider nicht erwähnt, welche Netzgeschwindigkeit an Deinem Laptop anliegt!?! Mit dem Gerät selbst hängt das eigentlich nicht zusammen. Ferner solltest Du einen Zugang zu iTunes haben und Dich via ITunes zuvor angemeldet haben. Viel Erfolg!

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Kindeswohlgefährdung was tun

Mein Mann und seine Ex haben einen Sohn (10 Jahre). Sie waren nicht verheiratet und das Kind wurde in Spanien geboren. Mein Mann hat deswegen kein Sorgerecht. Die Ex bezieht ihn nichts ein was das Kind betrifft. SIe streiten ständig bzw. die Ex legt einer normalen Umgang miteinander sämtliche Steine in den Weg. Sie hetzt das Kind gegen uns auf. Sie schiebt fdas Kind zu anderen ab. Sie belügt und betrügt uns. Nun hat sich das Jugendamt eingeschaltet. Es gab ein Elterngespräch wo die Ex wieder so getan hat als wolle sie alles in normalen Bahnen laufen lassen. Das änderte sich aber nach geringer Zeit wieder. Nun hat das Jugenamt beschlossen das Kind in eine Einrichtung zu stecken da anscheinend Kindeswohlgefährdung vorliegt. Damit sind wir aber nicht einverstanden weil mein Mann und ich uns immer an alles gehalten haben und auf alles eingegegangen sind was das Jugendamt und die Mutter verlangt bzw. vorgschlagen haben. Das Kind hat auch mehrere Male gegenüber dem Jugendamt geäußert das es lieber bei uns leben will weil seine Mutter ihn schlägt und immer anschreit und einsperrt. Aber sie wollen ihn in eine Einrichtung stecken. Was können wir da tun. Das ist doch nicht unsere bzw. die Schuld meines Mannes das seine Ex so mit dem Kind umgeht und und belügt und betrügt und das Kind vernachlässigt. Bitte helft mir, weil mein Mann und ich sind echt verzweifelt. Bitte nur ernste Antworten und keine blöden unnützen Kommentare weil die bringen mir nix. Danke für eure Hilfe

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Hallo, das Interesse des Jugendamtes liegt primär in der Vermarktung des Jungen. D.h. dass eine Unterbringung bis zu Euro 6000,- im Monat kosten kann, wodurch alle Einrichtungen weiterhin ihre Berechtigung haben (durch entsprechende Einnahmen), die Eltern an den Kosten beteiligt werden und das JA einen weiteren Fall positiv geklärt hat. Hierbei ist das Interesse des Kindes (leider) nebensächlich und wird oftmals auch beim Familiengericht kaum berücksichtigt. Als Erzeuger ohne Sorgerecht und geringen Rechten würde ich eine Verwaltungsklage/-beschwerde einleiten, weil die Willkür der Jugendämter oftmals ausufern und den "Machenschaften" Einhalt geboten werden muss. Ferner ist hier ein Eilantrag beim Fam.gericht auf alleinige Sorge zu stellen, wobei Eure Verhältnisse in Takt sein müssen und ggf. eine erneute Begutachtung - speziell eine Interaktion zwischen Vater und Kind - notwendig sein kann. Den Teufel bekämpft man noch immer mit dem Belzebub. Viel Erfolg und nicht vom Weg abbringen lassen!

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Bade in Meersalzlösungen und gehe anschließend ins Solarium ... oder schaffe Dir eine Liege an! ;)

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Anhand Deiner Schilderung würde ich eher auf einen Migräneanfall oder ein Magenleiden tippen. Welche Wirbel sind denn betroffen? - Vielleicht kannst Du anhand der Wirbeltherapie nach Dorn eine Besserung erzielen ... auch Bluttests, Magenspiegelung etc. würden hier mal hilfreich sein, um dem Herd auf den Grund zu gehen.

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Das hört sich ganz nach einer Schwangerschaft an! ;)

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Hallo, Du solltest Dir vom Zahnarzt über die notwendigen Leistungen einen Heil-und Kostenplan erstellen lassen. Dieser beinhaltet die vorgesehene Kassenleistung und Deine Eigenleistung. Mit diesem H+K-Plan gehst Du dann zu Deiner Krankenkasse und bittest um Genehmigung der Gesamtkosten, da Du ALG 2 - Bezieher bist. Die sogenannte Härtefallregelung kommt in aller Regel nur auf Antrag Deinerseits zum tragen und wird dann auf dem H+K-Plan genehmigt. Das heißt, dass die Krankenversicherung dann 100% der vom Zahnarzt angegebenen Kosten übernimmt und Deine Eigenleistungen entfallen. Eine Keramikverblendung bei Zahnersatz wird allerdings nur im "Sichtbereich" übernommen, ansonsten erhälst Du in der Tat die Grundversorgung. Hilfreich beim Besuch der Krankenversicherung ist die Vorlage eines Bonusheftchens, das lückenlos gefüllt worden ist. D.h. dass Du regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen (mind. 1 x jährlich) wahrgenommen hast. Viel Erfolg.

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Auch wenn es meine Vorschreiber etwas würdevoller hätten ausdrücken können, ist und bleibt es Dein Opa, der nunmehr professionelle Hilfe benötigt. Dass Ihr eher genervt seid, anstelle ihm zu helfen, spricht nicht gerade für Deinen Familiensinn! Wenn alte Leute durch Verlust ihres Kurzzeitgedächtnisses umherirren, dann sollte man schon den psychologischen Dienst darüber informieren und durch eine Begutachtung sicher stellen, dass der alte Herr ggf. häufiger bis regelmäßig betreut wird. Dies wäre z.B. durch ein betreutes Wohnen gewährleistet. Ein aggressiver, alter Mann kann ganz schnell in eine geschlossene Nervenheilanstalt überführt werden, was - meiner Meinung nach - keiner verdient hat, der viele Jahre schwer gearbeitet und ggf. unseren verdammten Krieg miterlebt hat! Ihr solltet Euch mal informieren, welche Möglichkeiten es gibt, Eurem Opa zu helfen. Er ist schließlich schwer krank!

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Hallo, ein Sparbuch darfst Du weder eröffnen, noch besitzen! Sofern bereits bei Eröffnung der Insolvenz ein Sparbuch vorhanden war, wird es vorerst vom Treuhänder (Insolvenzverwalter) eingezogen und verwaltet. Ggf. kann es mit in die Konkursmasse genommen werden, woraus die Gläubiger bedient werden bzw. kann der Verwalter (Rechtsanwalt/Notar etc.) eine Abtretung verlangen, um abschließend sein Honorar daraus zu begleichen, was wiederum Deine Gebühren senken kann. Während der Insolvenz darfst Du sicherlich in Absprache mit dem Verwalter Geldbeträge sparen, wobei sich das "Kopfkissen" als Aufbewahrunggsort als der bessere Ort erwiesen hat, da dadurch kein öffentlicher Zugriff und für Dich keine Nachweispflicht besteht. Frohe Ostern ...

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