Hi,

der Aufwand ist tatsächlich nicht zu unterschätzen. Wir haben uns damals nach eigenen Bowlingshirts umgesehen. Wir haben sie dann bedrucken lassen, aber nach einigen Waschgängen kann man sich schon von einzelnen Buchstaben verabschieden. 

Denn haben wir uns nach Stickereien erkundigt. Das hat sich aber nur ausgezahlt, weil wir gleich jeweils 2 Shirts für eine Person bestellt haben. Dann war der Preis in Ordnung und deutlich unter 60 €.

Lg

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Hey Yvimaus,

falls ihr noch nicht dort wart, hätte ich auch noch einen Tipp für dich: http://www.insellust-borkum.de/ferienwohnung-113.html  Es handelt sich hierbei zwar nicht um eine Jugendherberge, die Unterkunft ist aber dennoch in einem ähnlichen Preissegment. Vor allem hab ich die Erfahrung gemacht, dass Jugendherbergen in Deutschland (vor allem wenn man keinen Mitgliedsausweis hat) sehr teuer sind. Letztens wollten wir zu zweit in der Nähe von Köln in ner Jugendherberge übernachten und es hätte in einem 10 Bett-Zimmer 35€ pro Person gekostet!!! Da bekommt man auf jeden Fall ein gutes Doppelzimmer für den Preis. Kannst dir die Ferienwohnung ja mal ansehen, finds auf jeden Fall ne gute Alternative und du musst dann nicht in einem Mehrbett-Zimmer schlafen. Viel Spaß auf Borkum! Ist jedenfalls ne Reise wert...

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Naja, finde ich ne schwierige Situation...mags selbst nicht, wenns zieht und gerade 2-3 Plätze seitlich vom Fenster zieht es meist hin, direkt daneben oder drunter merkt man es nicht sooo

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Wie fülle ich die Steuererklärung für ein Kleingewerbe bei Betriebsausgabe richtig aus?

Hallo Beisammen,

ich hätte da mal eine Verständnisfrage bezüglich des Aufgabegewinnes, Einkommensteuer beim Kleingewerbe (EÜR). Bei einem Kleingewerbe zahle ich mir ja -- vereinfacht gesagt -- kein Gehalt, sondern ich kann über das verfügen, was nach Abzug der Ausgaben übrig bleibt.

Die Einkommensteuer richtet sich auch nach den Einnahmen nach Abzug der Kosten. Der Einfachheit halber: nehmen wir an ich habe einen Gewinn von 5000€ am Jahresende. Auf die zahle ich meine Einkommensteuer. Wenn ich nun zum Ende des Jahres den Betrieb aufgeben würde, habe ich ja eben diese 5000,- in der Kasse, nicht wahr? Das würde bedeuten, dass ich -- sofern sich aus der Betriebsauflösung keine weiteren Kosten ergeben -- einen Aufgabegewinn von 5000€ hätte.

Was ich nicht verstehe ist, ob in diesem Fall quasi 2x Einkommensteuer für den gleichen Betrag erhoben wird. Weil: Gewinn aus Betriebseinnahmen = 5000€ + Aufgabegewinnn 5000€ = 10000€ ... oder muss ich bei der Erstellung der Schlussbilanz quasi dann doch irgendwie mein Gehalt geltend machen ... aber in dem Fall könnte ich meinen Aufgabegewinn ja einfach auf 0 runterrechnen?

Ich bin verwirrt und mir ist schon klar, dass ich mir bei der Betriebsaufgabe einen Steuerberater holen sollte, würde aber trotzdem gerne die Grundlagen verstehen, damit ich besser nachvollziehen kann, welche Steuerbelastung fällig wird (und ich entsprechend Rücklagen bilden kann).

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Hey, ich hab zwar keinen Plan von der Steuererklärung, aber ich würde dir dringend raten einen Profi zu beauftragen, das kostet nicht so viel. Einer meiner Freunde ist Steuerberater und verlangt so ca. 50€ pro Monat für die ganzen Erklärungen. Denke, das sollte drin sein, oder? Und vor allem ist dann mit Sicherheit alles richtig!

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