Wie bereits einige sagten:

  1. Luft herunter kühlen. Dann He-Gas abscheiden und sammeln. Nebenbei produzierst Du dabei flüssigen Stickstoff, flüssigen Sauerstoff, Trockeneis, Argon, Neon, Xenon, Krypton, Wasserstoff.
  2. Helium (3 und 4) läßt sich durch Kernreaktionen erzeugen. Bei Wasserstofffusion als Produkt, bei Zerfallsreaktionen als Nebenprodukt. Möglich, aber ziemlich Abwegig scheint mir auch der Vorschlag, Lithium mit Neutronen zu beschiessen.
  3. Erdgas wie Luft herunterkühlen, bringt flüssiges Methan, Ethan, einigen Schlunz, Wasserstoff und nebenbei auch etwas Helium (deutlich höhere Ausbeute als aus Luft).
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Hallo,

es sind drei Monate zum Monatsende, nicht vier.

Die Angleichung der AN-Kündigungsfrist an die AG-Kündigungsfrist ist zulässig.

Wenn sich (siehe andere Kommentare) der AG in Annahmeverzug befindet, könnte das mit Hilfe eines Gewerkschaftssekretärs oder eines Anwaltes für Arbeitsrecht günstig auf Trennungsverhandlungen auswirken. Neben Kündigungen sind ja auch Aufhebungsverträge denkbar, oder?

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Hallo!

Na, ein phantasievoller Arbeitgeber, was?

Also, folgende Ratschläge, ohne, daß ich eine Rechtsberatung geben kann oder darf:

1.) AG kontaktieren, offenbar gab es da ein Missverständnis. Vom Gespräch im Hinblick auf ev tl notwendiges 2.) Notizen machen.

2.) Rechtsbeistand einschalten. Als Gewerkschaftsmitglied übernimmt das Deine Gewerkschaft. Sonst Anwalt konsultieren (Wird ohne Rechtsschutzversicherung evtl. etwas Geld kosten). Oft berät einen die Gewerkschaft aber auch kostenlos, wenn man noch nicht dazu gehört - einen Mitgliedsantrag hätten die im Gegenzug dann aber schon ganz gerne.

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B ist samt seinem Gewerbe umgezogen, ergo korrekte Werbung.

Das Dreifache kann ein Umsatz nicht einbrechen, oder wie erklärst Du negativen Umsatz?!? Darüber hinaus wird schwer nachzuweisen sein, dass alle Kunden plötzlich zu B gehen. Es sei denn, sie hätten bei A probiert, und bewusst entschieden, bei B ist es besser...

Prinzipiell kann A an und für sich jetzt nur folgendes tun: Gute Döner machen, und werben, damit wieder genug Kunden kommen.

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Eine Abmahnung wegen fehlerhafter Arbeitsleistung? Halte ich für schwer vor Gericht durchsetzbar. Eine Änderungskündigung ist natürlich immer möglich, Du hast jedoch ab 23.10.2012 drei Wochen, um dich dagegen zu wehren. Im Normalfall ist Beistand nicht zwingend vor dem Arbeitsgericht notwendig. In jedem Fall ist eine Beratung durch die Gewerkschaft ratsam. Wenn Du Mitglied bist, stellen die Dir auch Beistand. Wenn nicht, bekommst Du dennoch in der Regel dort kostenlose Beratung. Da Dein Fall etwas komplexer scheint, empfehle ich diese Beratung auch dringend. Die Beratung suchst Du Dir am Besten sofort, denn innerhalb der o.g. Dreiwochenfrist muß Deine Klage gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben sein.

Zu Deinem Verhalten: Natürlich ist ein Schaden umgehend zu melden, schreibe es Dir hinter die Ohren.

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Im Netz illegal Daten saugen, und noch nichtmal ansatzweise richtiges Deutsch können...

Irgendwas läuft in diesem Land in der Schule schief...

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Ja, allerdings!

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Na, nun, ein Jahr später - noch der Meinung, Du hättest investieren sollen?

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Festpreis vereinbart, Kunde verlangt Geld zurück weil es schneller ging

Hallo, eigentlich sagt der Preis schon alles. Der Kunde hat meinem Bruder (Anfänger Handwerker) zum Festpreis den Auftrag erteilt bestimmte Tätigkeiten auszuführen. Der Auftrag wurde durchgeführt, der Kunde war zufrieden, hat die Arbeiten überprüft und quittiert, Visitenkarte mit Webseiten URL bekommen. Dann hat er das Geld überwiesen und positiv bewertet. Im Nachhinein muss er allerdings wohl die Seite besucht haben und stellte fest, daß die Stundenpreise so und die Anfahrtspreise so sind. Na, jedenfalls hat er dann nachgerechnet und nu behauptet er, daß er Geld für 3 Stunden zurück haben möchte, da die Arbeiten frührer zuende gingen als er sich das vorgestellt hat (und mein Bruder auch). Der Auftrag war eher schwammig beschrieben, der Festpreis durch den Kunden vorgegeben, das Gebot lag nahe an dem Festpreis. Also wenn es um meine Meinung hierzu geht, müsste doch alles klar sein - der Festpreis ist bindend, auch wenn die Arbeiten zum Beispiel 2 Stunden länger gedauert hätten. Nur evtl. Materialkosten müsste man verhandeln. Da aber das Material korrekt berechnet und verwendet wurde und die Arbeiten korrekt durchgeführt wurden, dürfte der Kunde jetzt wohl nicht meckern oder? Wir haben im Netz nach Rat gesucht, aber überall werden nur die Kunden vor den "bösen" Handwerkern beschützt / beraten. Es war nicht zu finden was so ein Handwerker tun sollte und ob er im Recht ist.

Hat wer etwas was zur Klärung beitragen würde? Danke schon mal im Voraus.

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dein Bruder hat sich mit dem Auftraggeber auf einen Fe3tpreis geeinigt - der gilt nun auch. Egal, ob schneller oder langsamer gearbeitet wird. Punkt und Ende.

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Also verspielt hast Du das Geld, und nicht etwa einfach nur verloren/verlegt?

Der Vorwurf der Untreue sticht somit.

Such Dir einen Anwalt, und die Story als solches kannt Du wirklich bei RTL/Sat1 zum Kauf anbieten -. ist selten dämlich...

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Eine einseitige Ernährung ist nie gut.

Apfelsäure sollte aber nicht die Magenschleimhaut angreifen können - die verträgt 0,1 m HCl.

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Du solltest Dich eigentlich freuen, gefordert zu werden.

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Von den geleisteten Stunden kann m.E. nichts abgezogen werden. Um vom Zeitkonto Stunden umzubuchen, ist Deine schriftliche Zustimmung erforderlich (Antrag Freizeitausgleich).

Die Antwort von Schlappentiger ist mit Vorsicht zu genießen, da er mit gesundem Halbwissen brilliert. In der Regel zahlen Zeitarbeitsunternehmen 35 Wochenstunden bei Vollzeitverträgen und buchen die darüber hinaus geleisteten Stunden ins Zeitkonto. Das betrifft nie Zuschläge! Es gibt aber auch Firmen, die 38 Stunden auszahlen und es gibt auch Firmen, die gar kein Zeitkonto führen. Bei uns z.B. stehen 35 im Vertrag, allerdings werden Wochenendstunden nie ins Zeitkonto verbucht. Auch wir arbeiten gemäß iGZ.

Allerdings, wenn Dein Chef/Disponent/Niederlassungsleiter solche Dinge vorhat, ist es aufgrund relativ geringer Kündigungshemmnisse natürlich problematisch, dagegen vorzugehen - er dürfte in der Diskussion, spätestens vor Gericht, unterliegen, Deine Kündigungsfrist sind aber nur 7 Tage. Könnte sein, daß er sich von Dir trennt, wenn Du widersprichst. Trotzdem würde ich mich wehren, bzw. genau erfragen, wie er das machen und begründen will (freundlich + höflich!).

Weiter hilft im Zweifels- und Ernstfall, und dies kompetent, der freundliche Gewerkschaftssekretär.

Wo arbeitest Du denn, wenn ich fragen darf?

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Das ist so nicht möglich.

Beratung bieten Gewerkschaften und Anwälte.

Der Gang zum Arbeitsgericht sollte jetzt Pflicht für Dich sein. Du brauchst dafür übrigens nicht zwingend einen Anwalt.

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Ich wüde annehmen, ein Schlauch hat sich gelöst oder ein Ventil ist undicht.

Dir hilft ein Installateur!

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hilfe mir geht es gar nicht gut,kann mir wer helfen bitte?

Hallo ihr lieben

ich versuchs mal hier und vllt kann mir geholfen werden.....

wo fang ich nur an .....

also ich bin mama ü30jahre von 2 kids 11 und 13 hab n freund seit 2 jahren ich hab kein job , n hund und ne katze

eigentlich alles fast schön wenn da nur nicht meine probleme wären

letzten monat lief alles so gut.....ich fand ne beschäftigung.....fühlte mich wohl, es war ein neu anfang bis letzten donnerstag.....

ich hatte es schon öfters das wenn ich bus oder bahn fuhr körperliche probleme zu bekommen doch letzten donnerstag war ganz schlimm ich schaffte grade mal 2 tram stationen dann stieg ich aus und lief nach hause zurück was auch schwer war und heuelte den ganzen tag....ich belas mich schon .....platzangst usw.usw. und zwänge. irgendwie trifft alles zu von allem einwenig. obwohl ja letzten monat alles gut lief. ich konnte alleine bahnfahren usw. man war ich stolz und nun das wieder und ich weiss nicht warum. angst habe ich nicht weil wer soll mir was antuhen oder was soll mir denn schon passieren?- nix. mein hausarzt meinte ich soll mich der situation stellen und dann in der situation nicht ablenken....hab ich versucht.....es ging nicht. das gribbeln auf der haut.....ob es panik war weiss ich nicht nicht ein mal der gedanke an meinen kids half, ich fühlte mich hilflos. ich bin nicht menschen scheu aber ...... vorgestern glaub ich kam in tv was über zwangverhalten nun dachte ich drübernach und vllt ekel ich mich ja....aber ich hab n freund wo ich gerne kuschel aber nun ja intimer dann auch eher ungern.

ich geh kaum raus unternehm nix mit meinen kids gassi gehen mit meinem hund kann ich auch nicht usw. geschweige den andere termine wahrnehmen

helfen aufdauer tut mir meine familie hier auch nicht ich meine mein freund, klar er geht arbeiten und macht alles was ich sage und das ist es wenn ich es sage und zwischen den zeilen lesen kann er auch nicht daher muss ich alles wie beim kind sagen und einfordern.

ich weiss nicht mehr weiter

umbringen will ich mich nicht

ich will raus, will leben, lachen andere leute kennenlernen

aber ich glaub ich bin zu depressiv und belaste alle mit meinen sorgen obwohl ich die sorgen nicht haben mag

was kann ich machen?

ich danke schon mal für die tips von dir/euch

und sry für den langen text

liebe grüsse

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Auch ich schliesse mich an: Psychologen/Psychiater aufsuchen.

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Wenn mit dem Nachbarn wirklich gar nicht zu Reden ist:

Nun, Soforthilfe bietet bei ruhestörendem Lärm ein Anruf bei der Polizei, den halt solange wiederholen, wie das Problem besteht. Parallel den Vermieter ansprechen, sofern vorhanden/möglich kann natürlich ein Anwalt eingeschaltet werden - wird ohne deckende Rechtsschutzversicherung aber teuer.

Viel Erfolg!

P.S.: @ Nobsii: Grammatik und Orthographie sind wahrlich nicht jedermanns Stärken, aber das ist doch hier nicht das Thema, oder? Zumal ich Cux1970 zustimmen muß...

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Um Deine Head-Question zu beantworten: Ja.

Jedenfalls, wenn ich ehrlich bin.

Geh zu einem Psychologen oder Psychiater, wenn es Dich stört/beeinträchtigt.

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Grundsätzlich: Drei bis maximal fünf Obstsorten verwenden.

Und nun wähle einfach nach Vorliebe aus, probiers aus und Du wirst das passende Rezept selbst erarbeiten.

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