Da darauf steht, dass du bis zum 02.03.2018 Zeit hast, Deutschland zu verlassen. Wenn du direkt in einem Land in der Schengen-Zone gehst, musst du das zweite Blatt bei der Grenzkontrolle abgeben.
Solltest du über ein Schengen-Land in einem anderen Land, das nicht in die Schengen-Zone ist, gehen, musst du das zweite Blatt dort in einem deutschen Konsulat abgeben.
Wenn du aus einem Schengen-Land kommst, musst du dort beim deutschen Konsulat das Blatt abgeben.
Solltest du es bis zum 02.03.2018 nicht machen (was du nicht gemacht hast), wird es zu ein Einreise- und Aufenthaltsverbot im Deutschland kommen. Das heißt, du darfst für eine längere Zeit nicht nach Deutschland kommen.
LG