Gesetz für wenn man Arbeitsschlüssel nach Hause nimmt und unbezahlt zurück bringen muss?
Hallo, kennt wer einen Artikel, der was dazu aussagt:
ob man selbst schuld ist, falls ein Schlüssel, der am nächsten Tag von einer Schicht genutzt werden muss, man aber aus Versehen mitgenommen hat?
Muss man unbezahlt und unversichert (nicht durch den Arbeitgeber) den Weg auf sich nehmen und den Schlüssel zurück geben? Oder geht das gegen das Arbeitsschutzgesetz?
Danke im Voraus!